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Programm-Eckdaten
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Link zum Programm | www.eacea.ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPA) sind neue Initiativen, die zu EU-Förderprogrammen werden könnten. Pilotprojekte dienen dazu, die Durchführbarkeit einer Maßnahme zu testen, und dauern nicht länger als 2 Jahre. Vorbereitende Maßnahmen dauern bis zu 3 Jahre und sind oft der Nachfolger eines erfolgreichen Pilotprojekts. Sie dienen der Vorbereitung neuer EU-Politiken, Rechtsvorschriften, Programme usw. |
Programm-Ziele | Die EACEA verwaltet PPPAs in den Bereichen Sport, Kultur und Medien. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gemeinschaft. Durch die Verbesserung ihres psychischen Wohlbefindens durch die Teilnahme an Sportveranstaltungen werden diese Menschen schließlich in der Lage sein, sich an ihr neues Umfeld anzupassen. Sportliche Aktivitäten, die Menschen zusammenbringen, werden die Interaktion mit der Aufnahmegesellschaft fördern und die Integration in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt erleichtern. Darüber hinaus können sich die Maßnahmen auf Beispiele für inspirierende Verhaltensweisen und Praktiken an der Basis konzentrieren, die vervielfältigt werden können, sowie auf Methoden, um Bürger und Sportakteure in den Gemeinden zur Mitgestaltung und Zusammenarbeit bei nachhaltigen Sportpraktiken zu bewegen. Weitere Maßnahmen dienen der Bündelung von Stimmen, Kräften und Ressourcen - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich - zugunsten eines ganzheitlichen und integrierten Ansatzes für die Kulturerbepolitik auf allen Ebenen, insbesondere auf EU-Ebene, und stellen sicher, dass alle relevanten politischen Maßnahmen und Prioritäten auf EU- und nationaler Ebene die Dimension des kulturellen Erbes gebührend berücksichtigen, wie im oben genannten Jahresarbeitsprogramm für 2022 erläutert. Bei der Verfolgung dieses Ziels wird die Drehscheibe auf den Ressourcen des Datenraums für kulturelles Erbe aufbauen und diese bündeln, die in Europeana und in der 15-jährigen Arbeit von über 4000 Museen, Bibliotheken und Archiven in ganz Europa, einschließlich der Ukraine und der Balkanländer, sowie in dem künftigen Kompetenzzentrum für die Erhaltung des kulturellen Erbes (das auch eine Initiative namens SUM (Save the Ukraine Monuments) leitet) liegen. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) Island (Ísland), Norwegen (Norge) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Internationale Organisation, Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Forschungseinrichtung inkl. Universität, Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Sonstige |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Für die Zwecke dieser Bedingungen bedeutet "Kontrolle" die Möglichkeit, direkt oder indirekt über eine oder mehrere zwischengeschaltete Rechtspersonen einen entscheidenden Einfluss auf eine Rechtsperson auszuüben. Die Bedingungen für die Förderfähigkeit in Bezug auf die Zusammensetzung des Konsortiums richten sich nach den HE-RIA-Vorschriften. Unter dem oben genannten Drittland ist jedes Land zu verstehen, das kein EU-Mitgliedstaat, Norwegen oder Island ist. Besondere Fälle: Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet. Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen | Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Gesundheit, Soziales, Sport, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Kontakt | European Education and Culture Executive Agency Website |
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