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Call-Eckdaten
Vorbereitende Arbeiten für Beratungsstrukturen zur Unterstützung mobiler Arbeitsmigranten
Förderprogramm
Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen (PPPAs)
Call Nummer
PPPA-2025-COUNSEL
Termine
Öffnung
25.03.2025
Deadline
27.05.2025 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 1.200.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, einen Beitrag zur Umsetzung der EPSR-Schlüsselprinzipien bei der Entsendung und vorübergehenden grenzüberschreitenden Mobilität von Drittstaatsangehörigen zu leisten.
Call-Ziele
Mit der Aktion werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll die Situation mobiler Arbeitsmigranten und die Auswirkungen der unterstützenden Beratungsstrukturen auf die Zielgruppen untersucht werden. Die Analyse muss eine Beobachtung und Bewertung der bestehenden Beratungsstrukturen in den Herkunfts- und Zielländern sowie Interviews mit Experten auf nationaler und europäischer Ebene umfassen. Besonderes Augenmerk ist auf Risikosektoren wie den internationalen Straßenverkehr, Saisonarbeit im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft, den Bausektor und die wachsende Gruppe der entsandten Drittstaatsangehörigen zu richten. Der branchenspezifische Beratungs- und Unterstützungsbedarf für die Zielgruppen soll ermittelt und festgelegt werden.
Zweitens unterstützt die Aktion den Betrieb eines gewerkschaftsnahen transnationalen Beratungsnetzwerks für mobile Kurzzeit-Wanderarbeiter in mindestens 7 Ländern. Um die Repräsentativität des Monitorings zu gewährleisten und die Evaluierung zur Formulierung von Handlungsempfehlungen zu ermöglichen, soll dieses Netzwerk mindestens 1 (maximal 3) Beitrittskandidaten oder andere Drittstaaten umfassen. Die Einrichtung neuer Beratungsstellen soll durch gezielte Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau unterstützt werden.
Themen und Prioritäten (Anwendungsbereich)
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird die Einrichtung eines einzigen transnationalen Kooperationsprojekts/einer einzigen transnationalen Kooperationsinitiative unterstützt, das/die darauf abzielt, Aktivitäten eines Konsortiums einschlägiger Akteure zu entwickeln, die erhebliche und dauerhafte Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Unternehmen und Gewerkschaften haben. Ziel dieser Aktion ist es, die Sozialpartner dabei zu unterstützen, mobilen Wanderarbeitnehmern den Zugang zu wichtigen Informationen über ihre Ansprüche zu erleichtern.
Die folgenden obligatorischen Aktivitäten werden kofinanziert:
- eine Studie, die eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung der bestehenden Beratungsstrukturen und ihrer Praktiken für entsandte und mobile Wanderarbeitnehmer liefert, die einen Überblick über diese Strukturen und ihre Praktiken und Arbeitsmethoden gibt und bestehende Lücken aufzeigt sowie die Probleme entsandter Drittstaatsangehöriger in verschiedenen EU-Ländern beschreibt, einschließlich Fallbeschreibungen, die als Grundlage für gezielte Empfehlungen im Hinblick auf die Einrichtung eines EU-weiten Beratungsnetzes dienen sollen;
- Entwicklung neuer und Verbesserung bestehender unterschiedlicher Praktiken, Arbeitsmethoden, Informationsprodukte und/oder Beratungsformen und -formate für die Sammlung und Verbreitung qualitativ hochwertiger, benutzerfreundlicher und spezifischer Informationen für Arbeitnehmer und/oder Unternehmen in Bezug auf die für entsandte und mobile Wanderarbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen, einschließlich der Verhinderung von Armut am Arbeitsplatz und Diskriminierung aufgrund der Herkunft;
- Einrichtung und/oder Ausbau bereits bestehender Beratungsstellen/Netzwerke, die sich an mobile und/oder entsandte Arbeitnehmer (EU-Bürger und Drittstaatsangehörige) richten, um die Situation entsandter Drittstaatsangehöriger angemessen zu berücksichtigen und gezielte Beratung anzubieten;
- Bereitstellung von Beratungsdiensten, was nicht nur als Bereitstellung von Informationen zu verstehen ist, sondern auch durch eine auf den Einzelfall zugeschnittene Beratung und Problemlösung ergänzt werden sollte. Erforderlichenfalls muss die Beratungsarbeit durch eine Intervention ergänzt werden, wie z. B. die Überprüfung von Dokumenten, die Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber oder die Kontaktaufnahme/Vermittlung von Anwälten zur Unterstützung der Rechtsdurchsetzung;
- Schaffung/Entwicklung und Koordinierung eines Netzwerks für die Berater. Dieses Netzwerk soll die Kommunikation, den Austausch bewährter Verfahren und den Wissenstransfer zwischen den Beratern und den Projektpartnern sowie zwischen den Beratern und den Projektpartnern und den Akteuren auf regionaler, nationaler und EU-Ebene sicherstellen. Zu diesem Zweck richtet das Netzwerk Räume für den Austausch ein und organisiert Veranstaltungen, bei denen bewährte Verfahren ausgetauscht und/oder koordinierte Schulungskonzepte umgesetzt werden können.
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Erwartete Ergebnisse
Die Ergebnisse der Aktion umfassen eine Analyse der Situation und der Herausforderungen mobiler Arbeitsmigrant*innen in Risikosektoren und entsandter Drittstaatsangehöriger auf dem europäischen Arbeitsmarkt, die parallel durch die praktische Umsetzung und den Ausbau eines transnationalen Beratungsnetzwerks konkretisiert werden sollen.
Darüber hinaus soll eine Evaluierung der bestehenden Beratungsangebote für die Zielgruppen und eine Kartierung des (branchenspezifischen) Bedarfs an Beratungsangeboten entwickelt werden. Basierend auf den Ergebnissen der Studie sollen Empfehlungen für die Vorbereitung einer möglichen eigenen Initiative zum Aufbau eines europäischen Beratungsnetzwerks für mobile Arbeitsmigrant*innen formuliert werden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei (3) Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Der federführende Antragstellende muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, während die Mitantragsteller auch in assoziierten Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern ansässig sein können.
- Der Antragsteller muss aus mindestens drei (3) unabhängigen Einrichtungen aus mindestens zwei (2) verschiedenen förderfähigen Ländern bestehen.
Verbundene Einrichtungen können sich an dem Konsortium beteiligen und müssen die gleichen Förderkriterien erfüllen wie alle Antragsteller.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- Norwegen und Island
- EU-Kandidatenländer und potenzielle EU-Kandidatenländer
Hauptantragsteller, Mitantragsteller und angeschlossene Einrichtungen müssen einer der folgenden Kategorien angehören:
- Organisationen der Sozialpartner auf europäischer, nationaler oder regionaler Ebene
- Öffentliche Behörden
- Gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich)
- Forschungszentren/Institute
- Hochschuleinrichtungen (HEIs)
- Organisationen der Zivilgesellschaft (CSOs)
Sonderfälle und Definitionen:
Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die aus Mitgliedern bestehen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer, Empfänger finanzieller Unterstützung für Dritte usw.).
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
Zwischen 12 und 18 Monaten
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar).
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
PPPA-2025-COUNSEL- Call DocumentPPPA-2025-COUNSEL- Call Document(347kB)
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