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Programm-Eckdaten
Interregionale Innovationsinvestitionen
Übergeordnetes Programm | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
Link zum Programm | eismea.ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Das Instrument für interregionale Innovationsinvestitionen als Teil des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zielt darauf ab, interregionale Innovationsprojekte in ihrer Kommerzialisierungs- und Skalierungsphase zu unterstützen und ihnen die Instrumente an die Hand zu geben, um regulatorische und andere Hindernisse zu überwinden und ihr Projekt auf Investitionsniveau zu bringen. |
Programm-Ziele | Das Arbeitsprogramm des I3-Instruments zielt auf die Förderung von Innovation durch intelligente Spezialisierung und interregionale Zusammenarbeit ab. Das I3-Instrument unterstützt eine stärkere interregionale Zusammenarbeit bei Investitionen und schafft nachhaltige Verbindungen durch die Verknüpfung regionaler Ökosysteme in gemeinsamen Bereichen der intelligenten Spezialisierung, die für die Beschleunigung der Marktakzeptanz von Forschungsergebnissen und die Stimulierung von Innovationen entscheidend sind. Daher liegt der Schwerpunkt auf folgenden Bereichen: Aktionsbereich 1 - Finanzielle und beratende Unterstützung für Investitionen in interregionale Innovationsprojekte Aktionsbereich 1 zielt auf ausgereifte Partnerschaften ab, um sie bei der Beschleunigung der Marktakzeptanz und der Skalierung innovativer Lösungen in gemeinsamen Schwerpunktbereichen der intelligenten Spezialisierung sowie bei der Entwicklung eines Portfolios von Investitionsprojekten zu unterstützen. Aktionsbereich 2a - Finanzielle und beratende Unterstützung für die Entwicklung von Wertschöpfungsketten in weniger entwickelten Regionen Der Schwerpunkt des Aktionsbereichs 2a liegt auf der Steigerung der Fähigkeit regionaler Innovationsökosysteme in weniger entwickelten Regionen, sich an globalen Wertschöpfungsketten zu beteiligen, sowie auf der Steigerung der Fähigkeit, sich an Partnerschaften mit anderen Regionen zu beteiligen. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Internationale Organisation, Sonstige, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Aus- und Weiterbildungseinrichtung |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Es werden mindestens 3-5 Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten und regionalen Ökosystemen benötigt. Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
Besondere Fälle: Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet. Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). |
Zusatzinformationen
Themen | Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Programm-Dokumente | I3 Factsheet (835kB) |
Kontakt | EISMEA EISMEA-I3-INSTRUMENT@ec.europa.eu Website |
Offene Calls
15.11.2023 - 15.02.2024
Interregionale Innovationsinvestitionen Aktionsbereich 1
17.05.2023 - 17.10.2023
Interregionale Innovationsinvestitionen Aktionsbereich 1
06.06.2024 - 05.12.2024
Interregionale Innovationsinvestitionen Aktionsbereich 2a
17.05.2023 - 17.10.2023
Interregionale Innovationsinvestitionen Aktionsbereich 2a
06.06.2024 - 05.12.2024