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Call-Eckdaten
Interregionale Innovationsinvestitionen Aktionsbereich 2a
Förderprogramm
Interregionale Innovationsinvestitionen
Call Nummer
I3-2023-INV2a
Termine
Öffnung
17.05.2023
Deadline
17.10.2023 17:00
Förderquote
70-100%
Budget des Calls
€ 31.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das übergeordnete Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionsbereich 2a besteht darin, finanzielle und beratende Unterstützung für interregionale Innovationsinvestitionen in gemeinsamen und komplementären intelligenten Spezialisierungsbereichen entlang europäischer Wertschöpfungsketten bereitzustellen.
Call-Ziele
Anträge im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen eine der folgenden thematischen Prioritäten betreffen, die mit den in der Neuen Europäischen Innovationsagenda genannten brennenden Herausforderungen in Zusammenhang stehen. Jeder Projektantrag im Rahmen dieser Aufforderung muss eine thematische Priorität und mindestens eine brennende Herausforderung betreffen. Antragsteller, die sich für mehr als eine thematische Priorität bewerben möchten, müssen einen separaten Vorschlag einreichen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Digitaler Übergang
- Kurzfristig:
- Erprobung und Übernahme innovativer Technologien durch Unternehmen und die öffentliche Verwaltung
- Einsatz innovativer Lösungen, die das Vertrauen, die Kompetenzen und die Mittel der Unternehmen zur Digitalisierung und zum Wachstum verbessern
- Beitrag zur Digitalisierung und zum Wandel der Gesundheitssysteme durch verschiedene Arten von Innovationen und die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen
- Mittelfristig:
- Gesteigerte Produktivität und Effizienz der Unternehmen
- Bessere benutzerfreundliche, zugängliche und interoperable öffentliche Dienste
- Verbesserung des Niveaus der digitalen Kompetenzen
- Verbesserte Innovationskapazität und Wettbewerbsfähigkeit der EU
- Verbreitung von Innovationen.
- Langfristig:
- Verbesserte Lebens- und Wirtschaftsweise
- Stärkung des sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie des persönlichen Wohlbefindens
- Verbesserte Bildungs- und Berufsbildungssysteme (indirekt).
Grüner Übergang
- Kurzfristig:
- Einsatz innovativer Lösungen im Vergleich zu bestehenden Technologien/Lösungen;
- Verbreitung von technologisch/wirtschaftlich zuverlässigen und praktikablen Lösungen auf dem Markt.
- Mittelfristig:
- Schaffung neuer Marktchancen für EU-Unternehmen;
- Stärkung der Investitionsfähigkeit der Regionen, Bündelung der Kräfte für gemeinsame S3-Investitionsprioritäten (interregionale Investitionen);
- Verbreitung von Innovationen.
- Langfristig:
- Stärkung/Umgestaltung der EU-Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten;
- Freisetzung des Innovationspotenzials der EU-Regionen/Länder;
- Beitrag zu den Zielen des Europäischen Green Deal;
Intelligente Fertigung
- Kurzfristig:
- Einsatz neuer grüner und digitaler Technologien zur Förderung des Wachstums des europäischen Fertigungssektors
- Einführung innovativer Technologien durch KMU
- Mittelfristig:
- Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit der EU-Industrie
- Stärkung der Fähigkeit der Regionen, gemeinsam zu investieren, indem sie ihre Kräfte für gemeinsame S3-Investitionsprioritäten bündeln (interregionale Investitionen).
- Verbreitung von Innovationen
- Langfristig:
- Stärkung/Umgestaltung der EU-Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten.
- Freisetzung des Innovationspotenzials der EU-Regionen/Länder.
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Erwartete Ergebnisse
Digitaler Übergang
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieser thematischen Priorität ermutigt zu Anträgen in einem oder mehreren oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche (nicht vollständige Liste):
- Innovation in der digitalen Wirtschaft
- Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung
- Digitalisierung des Gesundheitswesens
Grüner Wandel
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieser thematischen Priorität ermutigt zu Anträgen in einem oder mehreren oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche (nicht vollständige Liste):
- Innovative Investitionen in die Dekarbonisierung, die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Verbesserung von Luftqualität, Gesundheit und Wohlbefinden;
- Innovative Investitionen in SMART Cities;
- Innovative Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit intelligenten, nachhaltigen/effizienten Verkehrslösungen und/oder alternativen Kraftstoffen;
- Investitionen in die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich der Verwendung recycelter Materialien, insbesondere von Baumaterialien, Kunststoffen und Textilien, um die Nachfrage nach Rohstoffen auf Sekundärmärkten zu stimulieren;
- Unternehmensinvestitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, um die Industrie nachhaltiger zu machen;
- Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz von Gebäuden;
- Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, die zum Schutz der Küsten beiträgt;
- Unternehmensinvestitionen in die Kreislaufwirtschaft, um erfolgreiche Lösungen der Kreislaufwirtschaft, die einen EU-Mehrwert schaffen können, zu wiederholen und zu verbreiten;
- Investitionen in die Bioökonomie, in eine effiziente und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, in Innovationen für nachhaltige Lösungen in der Schifffahrt/Meeres- und Binnenschifffahrt.
- Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle und alternative Produktions- und Verbrauchsweisen (z. B. Leasing, Reparatur, modulare Bauweise, industrielle Symbiose usw.).
Intelligente Fertigung
Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieser thematischen Priorität unterstützt interregionale Innovationsinvestitionen zur Einführung neuer oder verbesserter Fertigungslösungen sowie zur Unterstützung der Industrie bei der Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und zur Förderung des Übergangs zu einer ökologisch nachhaltigeren Produktion (Nullverschmutzungsziel für eine giftfreie Umwelt). Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieser Priorität ermutigt zu Bewerbungen in einem oder einer Kombination der folgenden Interventionsbereiche (eine nicht vollständige Liste):
- Demonstrationsverfahren, d. h. Unterstützung der schnelleren Markteinführung neuer Produkte oder der Übernahme effizienterer und nachhaltigerer Verfahren durch die Industrie.
- Valorisierung von Forschungsergebnissen und praktischen Anwendungen für die Innovationsverbreitung. Dies könnte die aktive Einbeziehung von Ökosystemen und den gemeinsamen Gestaltungsprozess mit Interessengruppen und Endnutzern beinhalten.
- Verknüpfung oder ergänzende Nutzung von Test- und Demonstrationsanlagen auf interregionaler Ebene. In diesem Rahmen werden Synergien mit Kreislaufwirtschaftszentren gefördert.
- Verbesserung der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Wiederverwendung von Materialien, Förderung von Kreislaufwirtschaftsmodellen (De- und Remanufacturing) und Investitionen in Kohlenstoffneutralität.
- Spezifische Umsetzungsstrategien (einschließlich Finanzierung), die die Beteiligung aller Stakeholder (Industrie, KMU, lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft) sicherstellen.
- Durchführung von interregionalen Demonstrationsprojekten, um die Ergebnisse zu testen und zu vervielfältigen.
- Verbreitung von Innovationen und Einbeziehung von KMU in die EU-Wertschöpfungsketten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in drei verschiedenen Regionen von mindestens zwei förderfähigen Ländern.
- Das Konsortium sollte mindestens eine stärker entwickelte Region vertreten und muss eine starke Beteiligung von weniger entwickelten Regionen aufweisen und sich auf deren Bedürfnisse konzentrieren
- Der Koordinator des Konsortiums muss in eine der folgenden Kategorien fallen:
- Non-Profit-Organisation, einschließlich Forschungseinrichtungen und zwischengeschaltete Innovationsorganisationen (z. B. eine Clusterorganisation, eine Innovationsagentur usw.) oder
- Organisation eines Mitgliedstaates, die unter indirekter Leitung handelt, oder
- eine öffentliche Behörde.
Sonderfälle:
Ausnahmefinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für jeden Dritten ("Empfänger") darf 60 000 EUR nicht überschreiten;
- Bei den Empfängern muss es sich um KMU handeln, die in den vom Konsortium abgedeckten Regionen oder in einer anderen weniger entwickelten Region oder in einer Region in äußerster Randlage ansässig sind;
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
- Die Aufforderungen müssen mindestens 2 Monate lang offen bleiben;
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger.
- Die Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter dürfen 30 % der gesamten förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
weitere Förderkriterien
I3-Investitionsvorhaben haben einen Mindest-TRL-Wert von 6 und zielen darauf ab, die Demonstration zu erleichtern und die Markteinführung und Kommerzialisierung zu beschleunigen.
Mindestens 70 % der gesamten förderfähigen Kosten müssen für Investitionen in Unternehmen verwendet werden, wobei der Schwerpunkt auf KMU liegt.
Im Einklang mit der Neuen Europäischen Innovationsagenda zielt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, Regionen mit unterschiedlichem Entwicklungsstand sowie weniger und mehr innovative Regionen zusammenzubringen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, regionale Innovationstäler zu werden und die Koordinierung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Hinblick auf die Prioritäten der EU und die brennendsten Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht, zu verstärken (nämlich die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die Erhöhung der globalen Ernährungssicherheit, die Bewältigung des digitalen Wandels einschließlich der Cybersicherheit, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft). Bei dieser Aufforderung geht es um die Beschleunigung der Entwicklung und des Einsatzes von Innovationen, einschließlich Deep-Tech-Innovationen.
Die Antragsteller werden daher aufgefordert, sich aktiv mit der breiteren Gemeinschaft, einschließlich Innovationsökosystemen und (künftigen) regionalen Innovationsvierteln, auseinanderzusetzen, insbesondere im Rahmen der Praxisgemeinschaft "Intelligente Spezialisierung" der Kommission und einschlägiger thematischer Partnerschaften für intelligente Spezialisierung.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird in Abstimmung mit dem Arbeitsprogramm 2023-2024 von Horizont Europa - Europäische Innovationsökosysteme (EIE) zur Umsetzung von kofinanzierten Aktionsplänen für vernetzte regionale Innovationsvalleys veröffentlicht.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden Regionen unter den folgenden Bedingungen als Regionale Innovationstäler anerkannt:
- die zuständige regionale oder nationale Einrichtung oder Stelle, die für die Verwaltung der Strategie der intelligenten Spezialisierung (S3) verantwortlich ist, bestätigt in dem Anerkennungsschreiben (siehe Abschnitt 5), dass ihre Region als Regionales Innovationsvalley anerkannt werden möchte; und
- die Finanzhilfevereinbarung für das I3-Projekt wurde vollständig unterzeichnet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
- Skizze eines Plans zur Verbreitung und Nutzung des Projekts
- Unterstützungsschreiben (Anerkennungsschreiben der zuständigen regionalen oder nationalen Institution oder Einrichtung, die für die Verwaltung der Strategie der intelligenten Spezialisierung (S3) verantwortlich ist). Mit dem Unterstützungsschreiben soll sichergestellt werden, dass die im I3-Vorschlag festgelegte Investitionspriorität mit den in der S3-Strategie festgelegten Prioritäten übereinstimmt.
- Der Projektkoordinator muss das Unterstützungsschreiben der zuständigen regionalen oder nationalen Institution oder Einrichtung, die für die Verwaltung der Strategie der intelligenten Spezialisierung (S3) verantwortlich ist, vor Ablauf der Einreichungsfrist einreichen.
- Die Mitglieder des Konsortiums müssen das Unterstützungsschreiben ihrer S3-Behörde einreichen, sofern die entsprechende Region damit einverstanden ist, als "Regional Innovation Valley" bezeichnet zu werden.
Die Vorschläge sind auf maximal 60 Seiten (Teil B) begrenzt.
Call-Dokumente
Interregional Innovation Investments Strand 2a - Call DocumentInterregional Innovation Investments Strand 2a - Call Document(1163kB)
Kontakt
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