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Call-Eckdaten
Interregionale Innovationsinvestitionen Aktionsbereich 2a
Förderprogramm
Interregionale Innovationsinvestitionen
Call Nummer
I3-2024-INV2a
Termine
Öffnung
06.06.2024
Deadline
05.12.2024 17:00
Förderquote
70-100%
Budget des Calls
€ 36.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den Aktionsbereich 2a des I3-Instruments ist es, interregionale Innovationsinvestitionen zu unterstützen, indem Konsortien von Innovationsakteuren aus den Quadrupelhelix-Ökosystemen die notwendige finanzielle und beratende Unterstützung angeboten wird, um ihre Innovationen auf ein reiferes Niveau zu bringen, das für die Vermarktung und das Scale-up bereit ist, und gleichzeitig die Innovationskluft in Europa zu überbrücken und zu verringern, wobei der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik auf der Integration aller Regionen und insbesondere der weniger entwickelten Regionen in europäische Wertschöpfungsketten liegt.
Call-Ziele
Diese Aufforderung gilt für den Aktionsbereich 2a und konzentriert sich auf die verstärkte Einbeziehung von Innovationsakteuren aus weniger entwickelten Regionen in die Entwicklung von EU-Wertschöpfungsketten. Der Begriff "Wertschöpfungskette" steht sowohl für eine Reihe voneinander abhängiger wirtschaftlicher Aktivitäten, die einen Mehrwert rund um ein Produkt, einen Prozess oder eine Dienstleistung schaffen, als auch für eine Gruppe miteinander verbundener wirtschaftlicher Akteure, die in einem strategischen Netzwerk über Unternehmen unterschiedlicher Größe, einschließlich KMU, Sektoren und Grenzen hinweg tätig sind. (Strategieforum für wichtige Projekte der Gemeinsamen Europäischen Kommission: Bericht des Strategieforums für wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse) und gleichzeitig lokale Möglichkeiten für Innovation und intelligenten wirtschaftlichen Wandel in Regionen mit gemeinsamen (oder ergänzenden) intelligenten Spezialisierungsbereichen schaffen.
Anträge im Rahmen dieser Aufforderung zielen darauf ab, Folgendes zu erleichtern
- die Unterstützung von Innovationsakteuren mit Investitionsideen, die zu ausgereiften Geschäftsmodellen entwickelt werden können;
- die Identifizierung neuer regionaler technologischer Bereiche und Marktchancen mit EU-Prioritäten und die Überbrückung der Kluft zwischen der Angebots- und der Nachfrageseite, um Innovationsökosysteme bei der Überwindung von Marktversagen zu unterstützen;
- die Schaffung neuer Wertschöpfungsketten in weniger entwickelten Regionen und die Integration in interregionale und grenzüberschreitende Wertschöpfungsketten mit stärker entwickelten Regionen;
- die Anwendung und der Einsatz innovativer Technologien und Lösungen in weniger entwickelten Regionen;
- die Interaktion und Zusammenarbeit von KMU aus weniger entwickelten Regionen in interregionalen/multinationalen Wertschöpfungsketten und mit Innovationsakteuren aus weiter entwickelten Regionen.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Technologietransfer und der hochspezialisierten beratenden Unterstützung bei der Durchführung von Experimenten und Demonstrationsprojekten in Unternehmen. Die Beteiligung von Innovationsakteuren basiert auf gemeinsamen oder komplementären Innovationsprioritäten, wie sie in ihren regionalen und/oder nationalen Strategien für intelligente Spezialisierung festgelegt sind. Die Projekte müssen eine ausgewogene Beteiligung von Regionen mit unterschiedlichem Entwicklungsstand und unterschiedlicher Innovationsleistung aufweisen.
Die Geschäfts- und Investitionsszenarien für I3-Instrumente beginnen mit mindestens TRL 6 und haben das Ziel, die Demonstration zu erleichtern und die Markteinführung und Kommerzialisierung zu beschleunigen. Die Entwicklung der Geschäfts- und Investitionsszenarien wird durch die regionalen Innovationsökosysteme unter Federführung der Unternehmen erleichtert.
Die Unterstützung erfolgt a) finanziell (durch direkte Finanzierung der Begünstigten des Konsortiums oder durch Kaskadenfinanzierung/finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP)) oder b) nicht finanziell (z. B. Coaching, Mentoring, Matchmaking-Aktivitäten). Siehe Abschnitt 2.3 für Bedingungen und Einzelheiten.
Thematische Prioritäten - I3-2024-INV2a
Anträge im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen eine der folgenden thematischen Prioritäten betreffen:
- Digitaler Wandel oder
- Grüner Wandel oder
- Intelligente Fertigung
Jeder Projektantrag im Rahmen dieser Aufforderung muss eine thematische Priorität betreffen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
FÜR ALLE DREI THEMATISCHEN PRIORITÄTEN!
Erwartete Auswirkungen bei Abschluss des Projekts (nicht vollständige Liste)
- Schaffung von neuen Wertschöpfungsketten in weniger entwickelten Regionen;
- Anwendung und Einsatz innovativer (für die Region neuer) Technologien und Lösungen in weniger entwickelten Regionen (Innovationsverbreitung);
- Verwertung von Forschungsergebnissen;
- Erprobung und Übernahme innovativer Technologien durch Unternehmen und die öffentliche Verwaltung (mindestens TRL 6 mit dem Ziel, die Demonstration zu erleichtern und die Marktakzeptanz und Vermarktung zu beschleunigen, siehe Abschnitt 2.4);
- Innovative Lösungen, die eingesetzt werden, um das Vertrauen, die Kompetenzen und die Mittel der Unternehmen zur Digitalisierung und zum Wachstum zu verbessern;
- Beitrag zur Digitalisierung und zum Wandel der Gesundheitssysteme durch verschiedene Arten von Innovationen und die Bereitstellung von IT-Diensten;
- Einführung von technologisch/wirtschaftlich zuverlässigen und praktikablen Lösungen auf dem Markt;
- Einsatz neuer umweltfreundlicher und digitaler Technologien, die das Wachstum des verarbeitenden Gewerbes in Europa fördern;
- Innovative Technologien, die von KMU übernommen werden;
- Ermittlung möglicher Finanzierungsquellen/Finanzierungsmix zur Deckung des verbleibenden Investitionsbedarfs (öffentlich-private Partnerschaften für die Einführung von Innovationen, Zusammenarbeit mit Risikokapitalgebern, Darlehen der EIB-Gruppe usw.)
- Stärkung der Innovationsverbreitungskanäle;
- Stärkung der Fähigkeit der Regionen, gemeinsam zu investieren, indem sie ihre Kräfte für gemeinsame S3-Investitionsprioritäten bündeln (interregionale Investitionen).
Langfristige Auswirkungen (nicht vollständige Liste):
- Verringerung der Innovationskluft und des Gefälles zwischen stärker und weniger stark entwickelten Regionen;
- Gesteigerte Produktivität und Effizienz der Unternehmen;
- Bessere benutzerfreundliche, zugängliche und interoperable öffentliche Dienste;
- Verbesserung des Niveaus der digitalen Fähigkeiten;
- Verbesserte Innovationskapazität und Wettbewerbsfähigkeit der EU;
- Schaffung neuer Marktchancen für EU-Unternehmen;
- Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit der EU-Industrie;
- Bessere Lebens- und Geschäftsbedingungen;
- Steigerung des sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie des persönlichen Wohlbefindens;
- Verbesserte Bildungs- und Berufsbildungssysteme (indirekt);
- Stärkung/Umgestaltung der EU-Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten;
- Freisetzung des Innovationspotenzials der EU-Regionen/Länder;
- Beitrag zu den Zielen des Europäischen Green Deal;
- Positive Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit, Klima, Soziales und Wirtschaft;
- Beitrag zum doppelten Übergang und zur Effizienz, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des verarbeitenden Gewerbes in der EU;
- Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen;
- Stärkung/Umgestaltung der EU-Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf den globalen Märkten.
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Erwartete Ergebnisse
Detaillierte Beschreibung der Prioritäten:
1. Digitaler Übergang
Die digitalen Technologien stellen ein enormes Wachstumspotenzial für Europa dar. Im Einklang mit der Priorität "Europa fit für das digitale Zeitalter" zielt diese thematische Priorität auf Investitionen in Unternehmen und öffentliche Verwaltungen (insbesondere in den Teil, der den Innovationssektor betrifft) im Hinblick auf den digitalen Wandel ab. Die Projekte werden das Potenzial für digitales Wachstum erschließen, indem sie innovative Lösungen einsetzen, die die Zugänglichkeit und Effizienz von Dienstleistungen (sowohl für Unternehmen als auch für Bürger) verbessern und gleichzeitig die digitale Kluft überbrücken.
Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder mehreren oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (nicht erschöpfende Liste):
a. Innovation in der digitalen Wirtschaft
- Einsatz innovativer Lösungen für die Digitalisierung von Unternehmen und digitale Dienstleistungen, einschließlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz;
- IKT-Einführung in KMU, angewandt auf traditionelle und neu entstehende Sektoren; B2B; B2C; Kunde zu Kunde, einschließlich Infrastrukturen und Dienstleistungen (digitale Innovationszentren, Living Labs usw.);
- Demonstration innovativer digitaler Technologien im Hinblick auf die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen und eine bessere Integration in EU-Wertschöpfungsketten;
- Nutzergesteuerte Innovation und Valorisierung von Rückverfolgbarkeit und Big Data;
- Unternehmen, die die EU-Wertschöpfungskette für Cybersicherheit stärken und vor Hacking, Ransomware und Identitätsdiebstahl schützen;
- "Digital gestützte" offene Innovation, die unternehmerische Entdeckungsprozesse und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen im Rahmen einer intelligenten Spezialisierung unterstützt;
- Digitale Kompetenzen für Unternehmen, die innovative digitale Technologien einsetzen (Höherqualifizierung und Umschulung) im Rahmen von Investitionen, die für die intelligente Spezialisierung relevant sind.
b. Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Dienste
- Neue oder erheblich verbesserte Dienste für elektronische Behördendienste, einschließlich der Einführung europaweiter interoperabler Dienste, die die Effizienz der von öffentlichen Verwaltungen für Bürger, Unternehmen und andere öffentliche Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wie künstliche Intelligenz und Cybersicherheit verbessern;
- Investitionen in innovative Lösungen, die den Verwaltungen dabei helfen, Dienste benutzerfreundlich, zugänglich und interoperabler zu machen. Zu diesen Investitionen könnte auch der Nachweis der Tauglichkeit neuer digitaler Technologien im Hinblick auf die groß angelegte Einführung neuer IT-Systeme gehören, z. B. Technologien für die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
2. Grüner Übergang
Klima- und Umweltherausforderungen in Chancen zu verwandeln ist das Ziel des grünen Übergangs. Der Europäische Green Deal hat das Ziel, Europa zu einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen und gleichzeitig die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen zu verringern. In diesem Rahmen hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dies wird erhebliche Investitionen erfordern. Im Rahmen dieser thematischen Priorität sollen innovative Investitionen in die Wertschöpfungskette unterstützt werden, um die Wirtschaft durch grüne Technologien anzukurbeln und eine nachhaltige Industrie/Verkehr zu schaffen.
Außerdem sollen interregionale Investitionen in nachhaltige Lebensmittelsysteme, nachhaltige Landwirtschaft, saubere Energie, nachhaltige Industrie, Bauen und Renovieren, nachhaltige Mobilität und die Beseitigung von Umweltverschmutzung unterstützt werden.
Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder mehreren oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (nicht erschöpfende Liste):
- Innovative Investitionen in die Dekarbonisierung, die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Verbesserung der Luftqualität, der Gesundheit und des Wohlbefindens;
- Innovative Investitionen in SMART Cities;
- Innovative Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit intelligenten, nachhaltigen/effizienten Verkehrslösungen und/oder alternativen Kraftstoffen;
- Investitionen in die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, einschließlich der Verwendung recycelter Materialien, insbesondere von Baumaterialien, Kunststoffen und Textilien, um die Nachfrage nach Rohstoffen auf Sekundärmärkten zu stimulieren;
- Unternehmensinvestitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, um die Industrie nachhaltiger zu machen;
- Unternehmensinvestitionen in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden;
- Unternehmensinvestitionen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, die zum Schutz der Küsten beiträgt;
- Unternehmensinvestitionen in die Kreislaufwirtschaft, um erfolgreiche Lösungen der Kreislaufwirtschaft, die einen EU-Mehrwert schaffen können, zu wiederholen und zu verbreiten;
- Investitionen in die Bioökonomie, in eine effiziente und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, in Innovationen für nachhaltige Lösungen in der Schifffahrt/Meeres- und Binnenschifffahrt;
- Investitionen in nachhaltige Geschäftsmodelle und alternative Produktions- und Verbrauchsweisen (z. B. Leasing, Reparatur, modulare Bauweise, industrielle Symbiose usw.).
3. Intelligente Fertigung
Diese thematische Priorität konzentriert sich auf die Verbesserung der Bereitstellung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in der verarbeitenden Industrie und auf die Förderung eines Kreislaufwirtschaftskonzepts. Im Rahmen der fortgeschrittenen Fertigung werden Wissen und innovative Technologien zur Herstellung komplexer Produkte und zur Verbesserung von Prozessen eingesetzt, um Abfall, Umweltverschmutzung, Materialverbrauch und Energieverbrauch zu verringern. Robotik, 3D- und 4D-Druck, künstliche Intelligenz sowie Hochleistungscomputer für die Modellierung sind wichtige Elemente der fortgeschrittenen Fertigung.
Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden interregionale Innovationsinvestitionen zur Einführung neuer oder verbesserter Fertigungslösungen sowie zur Unterstützung der Industrie bei der Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und zur Förderung des Übergangs zu einer ökologisch nachhaltigeren Produktion (Nullverschmutzungsziel für eine giftfreie Umwelt) unterstützt. Im Rahmen dieser thematischen Priorität werden Anträge in einem oder einer Kombination der folgenden Investitionsbereiche gefördert (eine nicht erschöpfende Liste):
- Demonstrationsverfahren, d. h. Unterstützung der schnelleren Markteinführung neuer Produkte oder der Übernahme effizienterer und nachhaltigerer Verfahren durch die Industrie.
- Valorisierung von Forschungsergebnissen und praktischen Anwendungen für die Innovationsverbreitung. Dies könnte die aktive Einbeziehung von Ökosystemen und den gemeinsamen Schöpfungsprozess mit Interessengruppen und Endnutzern umfassen.
- Verknüpfung oder ergänzende Nutzung von Test- und Demonstrationsanlagen auf interregionaler Ebene. In diesem Rahmen werden Synergien mit Kreislaufwirtschaftszentren gefördert.
- Verbesserung der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Wiederverwendung von Materialien, Förderung von Kreislaufwirtschaftsmodellen (De- und Remanufacturing) und Investitionen in Kohlenstoffneutralität.
- Spezifische Umsetzungsstrategien (einschließlich Finanzierung), die die Beteiligung aller Akteure (Industrie, KMU, lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Zivilgesellschaft) sicherstellen.
- Durchführung von interregionalen Demonstrationsprojekten, um die Ergebnisse zu testen und zu vervielfältigen.
- Verbreitung von Innovationen und Einbeziehung von KMU in die EU-Wertschöpfungsketten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens drei unabhängige Rechtspersonen mit Sitz in drei verschiedenen Regionen in mindestens zwei förderfähigen Ländern;
- Das Konsortium vertritt mindestens eine stärker entwickelte Region und muss eine starke Beteiligung der weniger entwickelten Regionen aufweisen und sich auf deren Bedürfnisse konzentrieren.
- Der Koordinator des Konsortiums muss ein:
- Öffentliche Einrichtung oder
- Einrichtung, die von nationalen oder regionalen Regierungen mit der Entwicklung oder Umsetzung von Innovations- und Investitionsmaßnahmen für KMU betraut ist (z. B. Clusterorganisationen, Entwicklungs- oder Innovationsagenturen usw.).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem I3-Instrument assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder).
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
I3-Projekte werden in erster Linie von den Konsortialpartnern durchgeführt, entsprechend dem Projektantrag. FSTP kann und sollte genutzt werden, um eine Kaskadenfinanzierung zu ermöglichen, wenn sie einen zusätzlichen Nutzen bietet, z. B. bei der Erleichterung der Einbeziehung von KMU, der Förderung der Replikation und der Innovationsverbreitung. FSTP ist jedoch nur unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Auf der Grundlage der Veröffentlichung einer oder mehrerer offener Aufforderungen, die zu den Zielen des Projekts beitragen;
- Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für jeden Dritten ("Empfänger") darf 60.000 EUR nicht überschreiten;
- Bei den direkten Empfängern der finanziellen Unterstützung muss es sich um KMU handeln, die in den vom Konsortium abgedeckten Regionen oder in anderen weniger entwickelten Regionen oder Regionen in äußerster Randlage ansässig sind;
- Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen;
- die Aufforderungen müssen mindestens 2 Monate lang offen bleiben;
- Die Ergebnisse der Aufforderung(en) müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger;
- Die Kosten für die finanzielle Unterstützung Dritter (d. h. KMU) dürfen 30 % der gesamten förderfähigen Kosten nicht übersteigen;
- Finanzielle Unterstützung für Dritte darf nur darauf abzielen, KMU zu unterstützen, die in der Lage sind, Aufgaben mit einem Mehrwert für das Projekt zu erfüllen, z. B. eine bestimmte Wertschöpfungskette zu vervollständigen und/oder eine bestimmte Grundlage für die Erprobung und Optimierung von Produkten und Produktionsprozessen oder für die Erforschung neuer Verarbeitungstechnologien zu bieten.
- Wenn der Vorschlag eine finanzielle Unterstützung Dritter vorsieht, muss er angeben, warum die finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist und wie sie verwaltet werden soll. Er muss auch Schätzungen über den Anteil der finanziellen Unterstützung für Dritte in den verschiedenen Arten von Regionen enthalten. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse und die erwarteten Auswirkungen auf die Innovationsökosysteme der teilnehmenden Regionen beschreiben.
Besondere Anforderungen
- Mindestens 70 % der gesamten förderfähigen Kosten müssen für Investitionen in Unternehmen verwendet werden, wobei der Schwerpunkt auf KMU liegt. In dem Vorschlag ist zu beschreiben, wie diese Anforderung erfüllt wird, wobei die förderfähigen Gesamtkosten für anzugeben sind:
- KMU-Konsortialpartner
- Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP)
- nicht-finanzielle Unterstützung für die KMU des Portfolios.
- Mindestens 50 % der gesamten förderfähigen Kosten müssen in weniger entwickelten Regionen von den Konsortialpartnern (und Dritten, wenn FSTP enthalten ist) getragen werden. Falls FSTP verwendet wird, muss der Vorschlag beschreiben, wie diese Anforderung erfüllt wird).
Die Vorschläge müssen eine umfassende Strategie zur Sicherstellung der aktiven Beteiligung von Rechtspersonen aus weniger entwickelten Regionen/Übergangsregionen/ Regionen in äußerster Randlage sowie spezifische Maßnahmen zur Förderung ihrer aktiven Beteiligung und ihres Beitrags zu den Zielen des Konsortiums enthalten. Dies sollte Pläne für die Übertragung der Ergebnisse in den teilnehmenden Regionen und die Einbeziehung der zuständigen regionalen Behörden im Hinblick auf eine nachhaltige Wirkung umfassen.
weitere Förderkriterien
Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte werden mit Hilfe eines Investitionsportfolio-Ansatzes durchgeführt, der vorsieht, dass innerhalb eines bestimmten thematischen/technologischen Bereichs der Zusammenarbeit eine Reihe von investitionsfähigen Teilprojekten ermittelt wird, die sich mit einem oder mehreren Engpässen in einer im Antrag genannten Wertschöpfungskette befassen. Diese Teilprojekte sind notwendig, um die Einführung von Innovationen zu beschleunigen und so die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wertschöpfungsketten zu steigern.
Der Projektantrag muss den Fortschritt von der Innovation zur Kommerzialisierung und zum Upscaling deutlich beschreiben, der als Ergebnis des Projekts und seines Investitionsportfolios erwartet wird.
Der Projektantrag muss auch einen Verwertungsplan enthalten, der das erwartete weitere Vorgehen nach Abschluss des Projekts darlegt, insbesondere wenn die neuen Produkte/Prozesse oder Dienstleistungen, die durch das I3-Instrument unterstützt werden, noch nicht marktreif sind.
Bei den Zielinvestitionen kann es sich sowohl um materielle als auch um immaterielle1 Investitionen in Form einer oder mehrerer der folgenden Aktivitäten handeln:
- Finanzielle Unterstützung für die Erstellung von Plänen und Vorkehrungen oder Entwürfen für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie z. B. Demonstrations-, Test- und Pilotaktivitäten von Unternehmen, groß angelegte Produktvalidierung und Marktreplikation (neu für Europa und neu für den Anwendungssektor);
- Anpassung bestehender Prototypen (d. h. durch Kombination von zwei oder mehr Schlüsseltechnologien) und deren Anpassung an die Bedürfnisse der Unternehmen für die Demonstration in einer realen Umgebung (Ex-novo-Prototypen sind nicht förderfähig);
- Entwicklung von Projektportfolios für marktnahe Investitionen, bei denen neue oder verbesserte Technologien oder Verfahren eingesetzt werden;
- Aktivitäten, die unmittelbar auf die Erstellung von Plänen, Vereinbarungen oder Entwürfen für neue, veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen (Anpassung an die Bedürfnisse der Unternehmen). Dazu können Erprobung, Demonstration, Pilotprojekte, groß angelegte Produktvalidierung und Marktreplikation gehören;
- Aktivitäten, die Test- und Demonstrationseinrichtungen miteinander verbinden oder ergänzend nutzen, um die Markteinführung und das Scale-up innovativer Lösungen in gemeinsamen intelligenten Spezialisierungsbereichen zu beschleunigen;
- Innovationsdienste für die Entwicklung von Unternehmensinvestitionen, die Wertschöpfungsketten miteinander verbinden;
- Prüfstände und ergänzende Aktivitäten, die zur Verbesserung von Vorschriften und Normen und/oder zur Beseitigung von Innovationshindernissen und -engpässen erforderlich sind;
- Aktivitäten, die innovative Ideen und neue Produkte auf den Markt bringen;
- Beratungsunterstützung für Investitionen (Entwicklung oder Umsetzung von interregionalen Geschäfts- und Markteinführungs-Investitionsplänen in spezifischen Wertschöpfungsketten).
Unterstützungsmaßnahmen zur Vernetzung, zur Erprobung neuer Ansätze für eine bessere Innovationsförderung oder zur Verbesserung der Dienstleistungen für KMU (durch Zusammenarbeit, Peer-Learning oder Matchmaking usw.) werden ebenfalls gefördert, insbesondere wenn sie darauf abzielen, die Projektergebnisse in weniger entwickelten Regionen zu replizieren. Diese Unterstützungsmaßnahmen sind nur in Verbindung mit der Durchführung der oben aufgeführten materiellen und immateriellen Investitionen förderfähig.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das I3-Instrument, Aktionsbereich 2a, werden keine Aktivitäten unterstützt, die die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der EU-Taxonomieverordnung erheblich beeinträchtigen. I3-Fördermittel können daher nicht für Projekte gewährt werden, die diesem Grundsatz nicht entsprechen (z. B. Vorschläge zur Steigerung der Effizienz von Technologien für fossile Brennstoffe oder von fossilen Brennstoffen). Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Vorschlag diese Anforderung erfüllt.
Die Aktivitäten (finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützung) sollten eine ausgewogene Beteiligung von Projektpartnern aus Regionen mit unterschiedlichem Entwicklungsstand und unterschiedlicher Innovationsleistung widerspiegeln, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung und Nutzung des Potenzials weniger entwickelter Regionen und anderer Kategorien von Regionen (wie EU-Regionen in äußerster Randlage oder Regionen mit besonderen Herausforderungen) liegen sollte. Die Einbeziehung dieser Regionen sollte sich sowohl in einer ausgewogenen Verteilung der Haushaltsmittel niederschlagen als auch in der Gewährleistung, dass ihre Beteiligung zu konkreten Vorteilen für diese Regionen führt.
Weitere Informationen über die Durchführung der Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 14-15 des Aufrufs.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C enthält zusätzliche Projektdaten (direkt online auszufüllen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle
- Lebensläufe (Kurzbeschreibungen) des Kernprojektteams
- Skizze eines Plans zur Projektverbreitung (insbesondere zum Wissensaustausch und zur Nachahmung)
- Skizze eines Projektnutzungsplans (im Hinblick auf die Kommerzialisierung und das Upscaling) (keine Vorlage verfügbar)
- Selbsterklärung des Koordinators zur Bestätigung der Übereinstimmung mit den nationalen/regionalen S3-Politiken, -Strategien und -Prioritäten aller Mitgliedstaaten und Regionen, die durch die an diesem Antrag beteiligten Organisationen vertreten werden (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet (100 % für die Kosten der finanziellen Unterstützung Dritter und 70 % für alle anderen Kostenkategorien).
Call-Dokumente
Interregional Innovation Investments Strand 2a Call documentInterregional Innovation Investments Strand 2a Call document(560kB)
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