Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Sektorspezifische Akademien für digitale Kompetenzen: Akademie für digitale Fertigkeiten in GenAI
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-SKILLS-08-GENAI-ACADEMY-STEP
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, eine Akademie für Künstliche Intelligenz (KI) zu gründen: die "AI Skills Academy". Die AI Skills Academy wird eine zentrale Anlaufstelle für eine Reihe von Aktivitäten sein, die Bildungs- und Ausbildungsprogramme in zwei Schwerpunktbereichen unterstützen oder entwickeln: (1) Fähigkeiten für die Einführung und den Einsatz von KI und insbesondere "GenAI" in wichtigen Wirtschaftssektoren; (2) Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Einsatz von KI-Modellen in den "AI Factories". Diese Aufforderung bezieht sich nur auf die Einrichtung des ersten Teils der AI Skills Academy, der sich auf KI und GenAI konzentriert.
Call-Ziele
Das Hauptziel dieses ersten Teils der AI Skills Academy ist es, den aktuellen und zukünftigen Mangel an KI-Fachkräften in den strategischen Sektoren der EU zu beheben und den Pool an KI-Spezialist*innen zu stärken, insbesondere im Bereich der Entwicklung und Anwendung generativer KI (GenAI). Zu diesem Zweck wird die AI Skills Academy (kurz: die Akademie) die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen nutzen, um Studierende und Fachkräfte zu qualifizieren, weiterzubilden und umzuschulen und ihre Positionierung auf dem EU-Arbeitsmarkt zu erleichtern, indem sie ihr Fachwissen mit den Bedürfnissen des KI-Marktes, der EU-Industrie und des öffentlichen Sektors in Einklang bringt. Dies wird dazu beitragen, die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie und die Effizienz des öffentlichen Sektors zu steigern.
Die Akademie wird sich außerdem darauf konzentrieren, die KI- und Gen-AI-Kompetenzen und die Arbeitsvermittlung von unterrepräsentierten Gruppen in der KI-Belegschaft, insbesondere von Frauen, zu verbessern und KI-bezogene Möglichkeiten für Student*innen, Fachleute und die breite Öffentlichkeit zu fördern, wobei sie sich auch an im Ausland lebende Europäer*innen richtet.
Durch die Förderung der Weiterentwicklung, der breiteren Anwendung und der Übernahme von KI, insbesondere von GenAI, wird die Akademie die Umsetzung des KI-Innovationspakets unterstützen. Mit ihrem sektoralen Ansatz, der sich auf die Anwendung von KI und GenAI in wirtschaftlichen Schlüsselsektoren konzentriert, steht die Akademie auch im Einklang mit dem Ziel der KI-Strategie, die in den politischen Leitlinien des Präsidenten der Europäischen Kommission 2024-2029 angekündigt wurde.Diese Strategie wird neue industrielle Anwendungen von KI fördern und die Erbringung einer Reihe von öffentlichen Dienstleistungen, wie etwa im Gesundheitswesen, verbessern.
Schließlich wird die Akademie zur Verwirklichung der Qualifikationsziele des politischen Programms für das digitale Jahrzehnt beitragen, zu denen u. a. das Erreichen von 20 Millionen IKT-Fachkräften in der EU bis 2030, die Förderung von Frauen im IKT-Sektor und die Erhöhung der Zahl der IKT-Absolventen gehören.
Die AI Skills Academy wird Teil einer Reihe von digitalen Akademien sein, die durch das Programm Digitales Europa (DIGITAL) finanziert werden. Als solche wird sie eng mit der von der EU finanzierten Dachaktion zusammenarbeiten, die die verschiedenen Akademien und andere im Rahmen von DIGITAL finanzierte Projekte sowie deren gemeinsame Interessengruppen, wie z. B. die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, unterstützen, koordinieren und Synergien zwischen ihnen schaffen wird.
Wie die anderen digitalen Akademien wird auch die AI Skills Academy über eine eigene, eigenständige Landing Page verfügen, die in die Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze (DSJP) integriert ist und auf der ihre Aktivitäten, Veranstaltungen und Initiativen veröffentlicht werden. Im Einklang mit dem One-Stop-Shop-Ansatz der DSJP wird die KI-Akademie alle bestehenden und künftigen Bildungs-, Ausbildungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zusammenstellen, kuratieren und fördern und gemeinschaftsbildende Aktivitäten und Veranstaltungen im spezifischen digitalen Bereich organisieren.
Bei allen Aktivitäten der Akademie sollten ethische Standards eingehalten werden. Insbesondere sollten vertrauenswürdiges KI-Design, -Entwicklung und -Anwendung im Einklang mit dem KI-Gesetz das Leitprinzip für die Inhalte der Akademie sein.
weiterlesen
Erwartete Effekte und Auswirkungen
In Anlehnung an die anderen digitalen Akademien werden sich die Aktivitäten der AI Skills Academy auf drei Handlungssäulen konzentrieren.
Säule 1: Wissen, Bildung und Ausbildung
Im Rahmen dieser ersten Säule wird die AI Skills Academy Bildungs- und Ausbildungsmaterial für Studierende an Hochschulen und in der Berufsausbildung prüfen, entwickeln und umsetzen. Außerdem wird sie ein Pilotprojekt für die Ausbildung von Fachkräften am Arbeitsplatz durchführen.
Die Ziele dieser Säule sind im Einzelnen
1) Ergänzung vorhandener Informationen über den Bedarf an KI-Fähigkeiten auf dem EU-Arbeitsmarkt, die derzeit in den Schlüsselindustrien der EU und im öffentlichen Sektor geforderten KI-Rollenprofile und die Lücken im bestehenden europäischen Hochschul- und Ausbildungsangebot zu KI und insbesondere zu GenAI.
2) Entwicklung von Bildungsprogrammen und Schulungen.
- Hochschullehrpläne auf ISCED-Ebene 6 oder 7 (Bachelor, Master oder gleichwertig), die zu einem Abschluss führen, und entsprechende eigenständige Module, die zu einer Zertifizierung führen: Zu konzipieren sind vollständige Studiengänge und eigenständige Module zur Entwicklung von GenAI-Modellen für IKT-Student*innen und zum Einsatz und zur Anwendung von (Gen)AI in industriellen Schlüsselsektoren (siehe Liste der Schlüsselsektoren unten) sowie zum Einsatz und zur Anwendung in der EU, in nationalen und regionalen öffentlichen Sektoren. Dieses Hochschulangebot wird auf dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen und dem Entwurf eines europäischen Hochschulabschlusses beruhen. Gemeinsame Abschlüsse sind erwünscht.
- Lehrpläne für die technische Bildung (z. B. Berufsausbildung): Zu entwerfen sind Lehrpläne, die so angepasst werden können, dass sie von technischen Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen in allen EU-Mitgliedstaaten übernommen werden können und zu einer beruflichen Qualifikation führen. Diese Ausbildungen sollten darauf abzielen, die Beschäftigungsfähigkeit durch den Erwerb von KI- und GenAI-bezogenen Fähigkeiten für IKT- und Nicht-IKT-Student*innen zu verbessern. Die Beiträge von Partnern und Interessengruppen aus der Industrie sowie von den für die Berufsbildung zuständigen Stellen der EU-Mitgliedstaaten sollten in die Feinabstimmung des Inhalts dieser Schulungen einfließen, insbesondere im Hinblick auf die sich entwickelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes.
- Ausbildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz: Es sind vorgefertigte Ausbildungsmaterialien für bestimmte Profile/Berufe und Sektoren bereitzustellen (siehe auch die Liste der Sektoren unten). Einige dieser Materialien sollten in Kursen verwendet werden, die direkt von der Akademie angeboten und online oder persönlich durchgeführt werden. Die Schulungsmaterialien sollten auch Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen zur Verfügung gestellt werden, die die Schulungen mit ihren eigenen Ressourcen durchführen möchten, während der Zugang zu diesen On-the-Job-Schulungen für KMU, Start-ups sowie den öffentlichen Sektor, die nachweislich ihre Mitarbeiter*innen weiterbilden müssen, erleichtert werden sollte. Gegebenenfalls wird die Zusammenarbeit mit EDIHs gefördert. Bei der Gestaltung der Berufsausbildung sollte der europäische Ansatz für Mikrodiplome berücksichtigt werden.
3) Umsetzung und Durchführung der oben erwähnten Bildungsprogramme und Schulungen. Die Akademie sollte mindestens Folgendes umsetzen:
- einen zertifizierten Master-Studiengang mit Spezialisierung auf GenAI,
- ein Berufsausbildungsprogramm,
- ein On-the-Job-Trainingsprogramm pro Profil/Beruf (und, wenn möglich, pro Sektor).
Bei der Umsetzung sollte besonders darauf geachtet werden, dass Frauen durch ein Stipendien- und ein Rückkehrprogramm , das auf diese unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppe abzielt, angezogen und ihre Chancen gefördert werden. Für weitere Aktivitäten, die sich an Frauen richten, wird eine Zusammenarbeit mit dem Projekt "Advancing Girls and Women in Digital" empfohlen.
Inhaltlich wird sich die AI Skills Academy auf eine Vielzahl von Themen und Kompetenzniveaus im Bereich KI konzentrieren, wobei GenAI einen Schwerpunkt bildet. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf: Entwicklung von GenAI-Modellen, Inferenzprozesse, Datenwissenschaft für KI und die sektorale Einführung und Übernahme von GenAI.
Bei der Durchführung der im Rahmen von Säule 1 geplanten Tätigkeiten sollte die Akademie Synergien mit bereits bestehenden Bemühungen und Angeboten schaffen und auf diesen aufbauen, z. B. mit den im Rahmen von DIGITAL-SO4 finanzierten Bildungsprogrammen und Schulungen zu fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen , der ARISA AI Skills Academy und anderen Erasmus+-Programmen sowie möglicherweise mit Kursen, die von den europäischen digitalen Innovationszentren angeboten werden, wobei Überschneidungen zu vermeiden sind. Darüber hinaus wird die AI Skills Academy mit dem Projekt European Advanced Digital Skills Competitions (sobald es eingerichtet ist) zusammenarbeiten, das die Gestaltung, Verwaltung und Durchführung des AI-Wettbewerbs unterstützen wird.
Im Rahmen des Themas 4.3 ELEVATE: European League of Advanced Digital Skills Academies des Arbeitsprogramms Digitales Europa 2025-2027 wird eine Maßnahme einen Rahmen für einen Zertifizierungsmechanismus für modulare Lernnachweise entwickeln, um ein Qualitätssiegel/eine Exzellenz-Akkreditierung für die Ausbildung fortgeschrittener digitaler Fertigkeiten zu schaffen. Von den Akademien wird erwartet, dass sie sich mit dieser Aktion abstimmen und das Qualitätssiegel bzw. die Akkreditierung von Spitzenleistungen für alle von ihnen angebotenen Ausbildungsmodule erproben und umsetzen.
Vorschläge mit hohen Ambitionen in Bezug auf die Anzahl der geschulten Student*innen und den erfolgreichen Abschluss der Schulungen sowie die Bereitstellung eines hervorragenden Schulungsangebots und aller anderen Aktivitäten werden wahrscheinlich positiver bewertet. Darüber hinaus werden Vorschläge, die ihre Aktivitäten in mehreren Mitgliedstaaten durchführen, wahrscheinlich einen größeren Mehrwert haben.
Säule 2: Aufbau des Ökosystems
Im Rahmen dieser zweiten Säule wird die Akademie als Katalysator fungieren, um europäische und internationale Talente für den EU-Arbeitsmarkt zu gewinnen und dort zu halten, einschließlich der Erleichterung des Abgleichs von KI-Qualifikationen mit Arbeitsplätzen. Durch Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen werden Karrierewege weiter gefördert und der Bekanntheitsgrad der Akademie und ihres Aus- und Weiterbildungsangebots erhöht.
Die Ziele dieser Säule lauten im Einzelnen
1) Aufbau und Pflege eines vielfältigen und reichhaltigen Ökosystems von Interessenvertretern, einschließlich Unternehmen aus der KI-Industrie und anderen industriellen Schlüsselsektoren, Hochschul-, Berufs- und Ausbildungseinrichtungen, Forschungsorganisationen sowie der nationalen und regionalen Öffentlichkeit der EU. Dies kann auch die Organisation von Veranstaltungen für Interessengruppen umfassen, wie Matchmaking, Karrieretage und andere Formate.
Insbesondere die Einrichtung und Förderung von Stipendienprogrammen, die es im Ausland lebenden Doktorand*innen und jungen Fachkräften ermöglichen, nach Europa zurückzukehren und in Einrichtungen mit Sitz in der EU zu arbeiten, wird unterstützt.
2) Dieses vielfältige Ökosystem sollte genutzt werden, um in Zusammenarbeit mit der Industrie und dem öffentlichen Sektor praktische Berufserfahrungen anzubieten (z. B. "teach-the-teacher"-Programme).
In diesem Zusammenhang soll auch ein Pilotprojekt für ein Vollzeit-Lehrlingsausbildungsprogramm für KI entwickelt und umgesetzt werden (zur Unterstützung dieses Programms könnte das FSTP genutzt werden), um eine Pipeline von KI-Spezialist*innen für die Arbeit in der EU-Industrie und im öffentlichen Sektor vorzubereiten und ihren (Wieder-)Eintritt in den EU-Arbeitsmarkt sicherzustellen. Um die Vielfalt zu gewährleisten, sollten Teilnehmer mit unterschiedlichem beruflichem und akademischem Hintergrund ausgewählt werden, solange sie ein ausreichendes Maß an Kompetenz in KI und GenAI nachweisen. Es sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern und zwischen den Mitgliedstaaten angestrebt werden, und 15 % der verfügbaren Stellen sollten arbeitslosen Bürger*innen und/oder jungen Fachkräften aus der EU, die aus dem Ausland zurückkehren, angeboten werden. Nach einer ersten Ausbildungsphase werden die Teilnehmer*innen an konkreten KI-Projekten für europäische Unternehmen und/oder öffentliche Einrichtungen arbeiten. Die beteiligten Unternehmen und/oder öffentlichen Einrichtungen sollten Daten und Produktionsumgebungen aus der Praxis zur Verfügung stellen. Die Teilnehmer*innen sollten von den beteiligten Unternehmen oder Einrichtungen eine Vergütung erhalten.
Um die Wirkung und die langfristige Nachhaltigkeit zu erhöhen und die kontinuierliche Durchführung der konzipierten Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu gewährleisten, wird erwartet, dass die Vorschläge die Verbreitung, Förderung und Übernahme der konzipierten Lehrpläne durch die wichtigsten europäischen Universitäten und Technologieinstitute der einzelnen Mitgliedstaaten so weit wie möglich fördern. Darüber hinaus wird die Akademie mit den nationalen Bildungssystemen zusammenarbeiten, um bestehende Bildungs- und Ausbildungsangebote (z. B. die im Rahmen von DIGITAL finanzierten Hochschulprogramme) zu erweitern und europaweit verfügbar zu machen. Für alle Aktivitäten müssen eine aktive Zusammenarbeit und Beiträge der Industrie angestrebt werden.
3) Kommunikation über die von der Akademie gebotenen Möglichkeiten und allgemein über den KI-Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in der EU sowie Verbreitung von Ergebnissen und Resultaten. Dies sollte über eine spezielle, in die Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze integrierte Landing Page, eine eigenständige Website mit dem Titel "AI Skills Academy" und andere relevante Kanäle geschehen. Eine spezielle Kampagne, die sich an europäische KI-Experten und im Ausland lebende Fachkräfte richtet, um sie über die Möglichkeiten der Weiterbildung, Schulung und Beschäftigung in der EU zu informieren, sollte eingerichtet werden.
Die Kommunikation sollte auch eng mit der Dachaktion koordiniert werden, die unter dem Thema "ELEVATE: European League of Advanced Digital Skills Academies" (siehe Thema 4.3 des DEP WP 2025-2027) vergeben wird und die die Akademien des Programms "Digitales Europa" zusammenführen wird. Die Akademie wird Synergien mit den auf KI ausgerichteten Initiativen des EU-Ökosystems für KI-Innovation schaffen, insbesondere mit der KI-on-Demand-Plattform, den Exzellenznetzen für KI, den europäischen Zentren für digitale Innovation und den künftigen KI-Fabriken.
Synergien und Komplementaritäten mit anderen EU-finanzierten Programmen und bestehenden Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten angestrebt werden, insbesondere mit der Artificial Intelligence Skills Alliance (ARISA), der digitalen Großpartnerschaft im Rahmen des Pakts für Kompetenzen, dem EIT-Campus und der EIT-Community KI, der Next Generation Talent Initiative, der Deep Tech Talent Initiative (DTTI), den European Universities Alliances, Alliances for Innovation und den Centres for Vocational Excellence.
Eine zusätzliche Verbreitungsmaßnahme sollte sich an Oberschüler*innen richten, die über die von der Akademie angebotenen Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten informiert werden sollten.
Eine umfassendere Verbreitung, z. B. über europäische Universitäten, Technologie- und Ausbildungseinrichtungen sowie Kultur- und Bürgerinstitute und von der EU finanzierte Projekte (die auch auf die Zivilgesellschaft abzielen), wird wichtig sein, um neue Aktivitäten zu fördern und bestehende auszubauen, nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene.
Säule 3: Messung der Fortschritte
Im Rahmen der dritten Säule wird die Akademie die Fortschritte und Auswirkungen ihrer Aktivitäten überwachen. Die Ziele dieser Säule sind im Einzelnen:
1) Entwicklung und Umsetzung einer soliden Methodik zur systematischen Überwachung der Fortschritte, die bei der Schließung der festgestellten Qualifikationslücken im Bereich der künstlichen Intelligenz erzielt wurden. Bei dieser Überwachung sollten EU-Messrahmen wie die Berichte über das politische Programm für die digitale Dekade sowie gegebenenfalls Dateninfrastrukturen wie der Gemeinsame Europäische Datenraum für Kompetenzen und Datenerkenntnisse z. B. aus dem EU-Projekt für fortgeschrittene digitale Kompetenzen (LeADS), StepUp StartUps, der Artificial Intelligence Skills Alliance (ARISA) und dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) berücksichtigt werden. Die Akademie könnte auch einen Abgleich mit anderen bevorstehenden Überwachungsinstrumenten des Europäischen KI-Büros der GD CNECT anstreben.
2) Auf der Grundlage der Fortschrittsüberwachung Anpassungen der Aktivitäten der Akademie vorschlagen und umsetzen. Dieses Ziel sollte auch das Feedback der Teilnehmer*innen der Akademie berücksichtigen.
Darüber hinaus sollte ein Nachhaltigkeitsplan entwickelt werden, in dem erläutert wird, wie die Wirkung des Projekts über den Zeitraum der EU-Finanzierung hinaus gewährleistet werden kann.
Es wird dringend empfohlen, in den Vorschlägen die folgenden Punkte ausdrücklich unter dem Kriterium RELEVANZ zu behandeln:
- Aus den Vorschlägen sollte ausdrücklich hervorgehen, wie sie mit den drei Säulen der AI Skills Academy (Wissen, Bildung und Ausbildung, Aufbau des Ökosystems und Messung des Fortschritts) in Einklang stehen.
- Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, inwieweit das Projekt die Entwicklung von Kompetenzen und Schulungen für KI und GenAI in bestimmten EU-Branchen unterstützt, darunter Gesundheitswesen und Pharmazie, verarbeitendes Gewerbe, Mobilität einschließlich Automobil- und Luft- und Raumfahrtindustrie, Landwirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft, Energie, Telekommunikation, Umwelt, Robotik, Verteidigung und (Cyber-)Sicherheit, Finanzen und öffentliche Verwaltung, einschließlich Bildung.
- In den Vorschlägen sollte erläutert werden, wie die Materialien, Kurse und Programme des Projekts so gestaltet sind, dass sie alle relevanten neuen Entwicklungen und Trends in Bezug auf KI und GenAI berücksichtigen und auf die sich wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarktes eingehen.
- Die Vorschläge sollten beschreiben, wie das Projekt zu den relevanten EU-Politiken beiträgt (z. B. KI-Innovationspaket, bevorstehende KI-Strategie, politisches Programm für das digitale Jahrzehnt) und Synergien mit Aktivitäten auf europäischer Ebene schafft.
- In den Vorschlägen sollte beschrieben werden, inwieweit das Konsortium Synergien mit anderen Initiativen des Programms "Digitales Europa" und anderen EU-Projekten, die in den Zielen genannt werden, anstrebt.
Es wird dringend empfohlen, in den Vorschlägen die folgenden Punkte unter dem Kriterium IMPLEMENTIERUNG ausdrücklich zu erwähnen:
- Aus den Vorschlägen sollte die Reife des Projekts hervorgehen, indem der gesamte vorzuschlagende Inhalt in strukturierter Form beschrieben wird, wobei die inhaltlichen Elemente mit den in dieser Aufforderung genannten spezifischen Zielen oder zu erbringenden Leistungen verknüpft werden. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist unerlässlich.
- Die Vorschläge sollten den Umsetzungsplan beschreiben, einschließlich der Art und Weise, wie die verschiedenen Inhalte konzipiert, entwickelt und von den Mitgliedern des Konsortiums umgesetzt werden sollen, sowie die benötigten Ressourcen und den Zeitplan. Alle Aus- und Weiterbildungsaktivitäten der Akademie sollten spätestens zu Beginn des zweiten Projektjahres anlaufen.
- Die Vorschläge sollten die Gründe für die vorgeschlagenen Arbeitspakete und Aufgaben erläutern und darlegen, wie sie mit den Zielen/Aktivitäten/Schlüsselaufgaben des Themas verbunden sind. Stellen Sie sicher, dass die Arbeitspakete die drei oben genannten Säulen unterstützen.
- Die Vorschläge sollten Leistungen und Meilensteine vorsehen, die dem Umfang der vorgeschlagenen Durchführung entsprechen und eine Überwachung der Projektdurchführung ermöglichen. Stellen Sie sicher, dass die in dieser Aufforderung aufgeführten Ergebnisse und Leistungen in den Durchführungsplan eingebettet sind.
- Gegebenenfalls ist in den Vorschlägen zu erläutern, wie die Studierenden finanziell unterstützt werden, um an dem/den Programm(en) und den Ausbildungsmodulen teilzunehmen (z. B. durch Stipendien, Gebührenbefreiung o. Ä.) und vor allem, um praktische Erfahrungen entweder bei Mitgliedern des Konsortiums oder bei Unternehmen und Organisationen außerhalb des Konsortiums zu sammeln. Diese Unterstützung kann in Form von finanzieller Unterstützung für Dritte erfolgen, insbesondere für die Finanzierung von Stipendien, Fellowships, Rückkehrprogrammen und Lehrstellen.
- Die Vorschläge sollten die Durchführbarkeit des vorgeschlagenen Durchführungszeitplans und des Budgets/der Verwendung der Ressourcen unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Arbeitspakete erläutern.
- Die Vorschläge sollten die Fähigkeit der Antragsteller*in und des Konsortiums als Ganzes zur Durchführung der vorgeschlagenen Arbeiten nachweisen, wobei die Rolle der Teilnehmer*innen aus der Industrie besonders hervorzuheben ist.
- In den Vorschlägen sollte dargelegt werden, wie sich die Mitglieder des Konsortiums, ihr Fachwissen und ihre Beiträge zu dem Projekt ergänzen. Stellen Sie sicher, dass die Rolle, die jeder Partner in dem Vorschlag spielen wird, klar angegeben wird. Legen Sie dar, wie die Inhalte von den Mitgliedern des Konsortiums (mit-)gestaltet werden, und betonen Sie dabei insbesondere die Rolle, die die industriellen Teilnehmer*innen spielen werden.
Es wird dringend empfohlen, in den Vorschlägen ausdrücklich auf die folgenden Punkte des IMPACT-Kriteriums einzugehen:
- Die Vorschläge sollten die erwarteten Ergebnisse und Leistungen, auf die in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Bezug genommen wird, sowie gegebenenfalls die Pläne zur Verbreitung und Kommunikation der Projektergebnisse beschreiben. Der Mehrwert der vorgeschlagenen Ergebnisse im Vergleich zum bestehenden Angebot sollte hervorgehoben werden. Das Vermächtnis und die langfristigen Auswirkungen der Akademie über das Ende des geförderten Projekts hinaus sollten hervorgehoben werden.
- Die Vorschläge sollten sicherstellen, dass alle unten aufgeführten Ergebnisse und Leistungen im Vorschlag behandelt werden (und im Umsetzungsplan enthalten sind). Der Mehrwert der vorgeschlagenen Leistungen im Vergleich zum bestehenden Angebot sollte hervorgehoben werden. Das Vermächtnis und die langfristigen Auswirkungen der Akademie über das Ende des geförderten Projekts hinaus sollten hervorgehoben werden.
- In den Vorschlägen sollten alle für den Vorschlag zu verwendenden KPIs (einschließlich Zielvorgaben) angegeben werden. Stellen Sie sicher, dass die unten genannten obligatorischen KPIs abgedeckt sind. Schlagen Sie ehrgeizige KPIs vor, die durch Ihren Vorschlag erreicht werden sollen.
- Die Vorschläge sollten das Potenzial des Projekts aufzeigen, einen Multiplikatoreffekt zu erzielen, eine große Anzahl von Begünstigten zu erreichen und eine nachhaltige Wirkung auf den EU-Arbeitsmarkt zu erzielen. Dies sollte Pläne für die Ausweitung erfolgreicher Initiativen, die Schaffung eines Netzwerks von Interessenvertretern und die Entwicklung von Instrumenten und Ressourcen umfassen, die auf breiter Basis übernommen werden können.
- Aus den Vorschlägen sollte hervorgehen, inwieweit das Projekt die Qualifikationslücke im Bereich der künstlichen Intelligenz schließen, den Zugang zu und die Verteilung von Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit in den strategischen Branchen der EU und im öffentlichen Sektor stärken wird.
- In den Vorschlägen sollte erläutert werden, wie das Projekt mit den Werten der EU in Einklang gebracht wird. Erstens sollte das Projekt prüfen, wie es Studierende und Fachleute dazu ermutigen wird, KI im Einklang mit ethischen Standards zu konzipieren, zu entwickeln, anzuwenden und zu nutzen. Zweitens sollte das Projekt aufzeigen, inwieweit es den Nutzen für die Gesellschaft und die Umwelt berücksichtigt. Schließlich sollte das Projekt erklären, wie es integrativ sein wird, indem es die besondere Herausforderung angeht, den Anteil weiblicher KI-Spezialisten zu erhöhen und eine vielfältige Belegschaft im Bereich der KI zu fördern.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Bis zum Ende des Projekts muss der ausgewählte Vorschlag Folgendes erreicht haben:
- Detaillierte Beschreibung und der damit verbundenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Bildungs-/Ausbildungswege, in Übereinstimmung mit den zuvor gesammelten Informationen über die Qualifikationslücken und das Bildungs-/Ausbildungsangebot. Die Beschreibung sollte mit der Europäischen Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe (ESCO) verknüpft sein und sich am bestehenden European Cybersecurity Skills Framework (ECSF) orientieren. Die Anpassung der Rollen an verschiedene Sektoren sollte in Betracht gezogen werden.
- Entwicklung und Umsetzung umfassender akademischer Lehrpläne (Bachelor- und/oder Masterstudiengänge) zur Ausbildung der ermittelten und benötigten KI-Profile, auch in bestimmten Anwendungsbereichen der KI. Mindestens ein zertifizierter Bachelor- oder Master-Studiengang, der auf GenAI spezialisiert ist, sollte eingeführt werden, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, dass Studierende mit unterschiedlichem Hintergrund und Geschlecht zu KI-Spezialist*innen ausgebildet werden können. Mindestzahl der in einem einzigen Studiengang pro Zyklus eingeschriebenen Studierenden: 120 für einen dreijährigen Bachelor-Studiengang (Mindestanteil von Frauen: 42), 80 für einen zweijährigen Master-Studiengang (Mindestanteil von Frauen: 28), 40 für einen einjährigen Master-Studiengang (Mindestanteil von Frauen: 14).
- Entwicklung und Umsetzung von Lehrplänen für die Berufsausbildung, um die ermittelten und benötigten AI-Profile auszubilden, auch in spezifischen Anwendungsbereichen der AI. Mindestens ein Berufsausbildungsprogramm sollte umgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt darauf liegen sollte, Student*innen mit unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Geschlechtern in die Lage zu versetzen, KI-Spezialist*innen zu werden. Mindestzahl der Student*innen, die pro Zyklus in einem einzigen Institut eingeschrieben sind: 100 pro zweijährigem Programm (Mindestanteil von Frauen: 35), 200 pro dreijährigem Programm (Mindestanteil von Frauen: 70).
- Anzahl der Fachleute, die in KMU, Start-ups und im öffentlichen Sektor arbeiten und die von den Programmen zur Ausbildung am Arbeitsplatz profitieren. Mindestens ein Pilotprojekt pro Profil/Beruf und möglicherweise pro Sektor. Mindestanzahl der Fachleute, die eine einzelne Schulung abschließen: 100, davon mindestens 35 Frauen.
- Konzeption, Entwicklung und Unterstützung der Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils weiblicher KI-Spezialistinnen und zur Förderung einer vielfältigen Belegschaft, beginnend mit einem Stipendien- und Rückkehrprogramm für Frauen. Mindestanzahl der geförderten Frauen (pro Einzelmaßnahme): 40 pro Jahr (insgesamt für zwei Programme: 80).
- Entwicklung und Umsetzung eines EU-Pilotprogramms für die Ausbildung von KI-Spezialist*innen für die EU-Industrie und den öffentlichen Sektor, wobei diese mit realen Daten, Anwendungsfällen und Produktionsumgebungen bestehender Unternehmen/Einrichtungen in Berührung kommen sollen. Mindestanzahl von Auszubildenden, die das Programm abschließen (pro Zyklus von 6 bis 9 Monaten): 300, davon mindestens 105 Frauen.
- Entwicklung und Umsetzung einer soliden Kommunikations- und Verbreitungsstrategie, einschließlich verschiedener Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen wie Kampagnen in den sozialen Medien und Veranstaltungen sowie einer speziellen Kampagne, die sich an im Ausland lebende KI-Experten und Fachleute wendet.
- Entwicklung und Umsetzung einer Netzwerk- und Synergiestrategie zwischen der Akademie und anderen EU-Projekten und -Initiativen sowie mit Akteur*innen aus der Industrie und dem öffentlichen Sektor, einschließlich der Förderung von Stipendien in Einrichtungen mit Sitz in der EU.
- Entwicklung einer robusten Methodik zur regelmäßigen Überwachung der Fortschritte (z. B. über KPIs, Nutzerfeedback), die bei der Schließung der jeweiligen KI-Kompetenzlücken durch die angebotenen Aktivitäten erzielt werden.
- Entwicklung einer langfristigen Verwertungsstrategie, die die langfristigen Auswirkungen der Akademie über das Ende des geförderten Projekts hinaus skizziert.
- Erstellung einer eigenständigen Website und einer speziellen Landing Page, die in die Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze integriert ist und auf der alle Aktivitäten, Veranstaltungen und Initiativen der Akademie veröffentlicht werden.
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
Die KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen sollten vom Konsortium bereitgestellt werden. Die KPIs sollten sich auf die Punkte im Abschnitt "Umfang" beziehen. Vorrangig werden Konsortien berücksichtigt, die realistische, relevante, qualitative und quantitative KPIs vorlegen, die die wichtigsten Ergebnisse und Leistungen des Vorschlags am besten widerspiegeln. Die folgenden KPIs sollten mindestens enthalten sein (d. h. sie können nach Bedarf erweitert und detailliert werden):
- Anzahl der entwickelten und umgesetzten Lehrpläne für die Hochschulbildung.
- Anzahl der entwickelten und umgesetzten Berufsbildungsprogramme.
- Anzahl der entwickelten und durchgeführten berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen pro AI-Profil.
- Anzahl der Teilnehmer*innen an den angebotenen Hochschul-, Berufsbildungs- und berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen (einschließlich des Prozentsatzes der vollständigen Absolvierung).
- Anzahl der durchgeführten Stipendien und Rückkehrprogramme, ihr Wert und die Anzahl der Frauen, die von dem Programm profitieren.
- Anzahl der Teilnehmer*innen an den verschiedenen Aktivitäten der Akademie, die erfolgreich als KI-Spezialisten in den Arbeitsmarkt eingegliedert wurden, aufgeschlüsselt nach demografischen Merkmalen, Geschlecht und Beruf.
- Anzahl der Plätze im Ausbildungsprogramm, die arbeitslosen Bürger*innen angeboten werden.
- Anzahl der Website-Besucher*innen auf der eigenständigen Website und der Follower in den sozialen Medien.
- Anzahl der Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die zur Förderung der Projektergebnisse und -leistungen durchgeführt wurden, sowie Anzahl der Teilnehmer*innen
- Anzahl der Kooperationen mit der Industrie (insbesondere in den interessierenden Sektoren) und dem öffentlichen Sektor.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 6 Einrichtungen (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern (außer bei Themen mit Einschränkungen):
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm "Digitales Europa" assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Die teilnehmenden Konsortiumsmitglieder sollten in dem Vorschlag komplementäre Rollen einnehmen und eine herausragende Erfolgsbilanz in ihrem jeweiligen Bereich vorweisen können.
Es wird dringend empfohlen, dass dem Konsortium mindestens angehören:
- Zwei Hochschuleinrichtungen aus einem förderfähigen Land, die der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) angehören, die einen Hochschulabschluss verleihen. Hochschuleinrichtungen in anderen förderfähigen Ländern, die nicht der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung angehören, können ebenfalls in das Konsortium aufgenommen werden. In diesem Fall muss das Konsortium nachweisen, dass die betreffende Hochschuleinrichtung von der zuständigen nationalen Behörde anerkannt ist und vollständige Studienprogramme anbietet, die zu Hochschulabschlüssen und anerkannten Diplomen auf tertiärem Qualifikationsniveau führen.
- Zwei Industriepartner, deren Hauptsitz sich in einem förderfähigen Land befindet. Das Konsortium sollte insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Neugründungen einbeziehen. Die teilnehmenden Unternehmen müssen ihren Beitrag zu den Zielen der Aktion klar erläutern und sollten idealerweise für die wichtigsten EU-Industrien repräsentativ sein, einschließlich Gesundheitswesen und Pharmazeutik, verarbeitendes Gewerbe, Mobilität einschließlich Automobilbau und Luft- und Raumfahrt, Landwirtschaft, Kultur- und Kreativwirtschaft, Energie, Telekommunikation, Umwelt, Robotik, Verteidigung und (Cyber-)Sicherheit sowie Finanzen.
- Eine unabhängige Forschungseinrichtung/ein unabhängiges Zentrum oder ein Kompetenz-/Exzellenzzentrum für KI.
- Eine Einrichtung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET).
- Gewährleistung der Inklusivität in Europa und Unterstützung bei der Ausweitung des spezialisierten Bildungsangebots in allen Mitgliedstaaten mit besonderem Schwerpunkt auf den Mitgliedstaaten, die gemäß dem politischen Programm für das digitale Jahrzehnt ein niedriges Niveau an fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen aufweisen, insbesondere im Bereich der KI;
- Gewährleistung der Einbeziehung öffentlicher oder privater Einrichtungen, die derzeit noch nicht an anderen europäischen Projekten zum Thema KI-Kompetenzen beteiligt sind.
Bitte beachten Sie, dass Hochschuleinrichtungen, die bereits ähnliche Programme wie die in dem Vorschlag zu diesem Aufforderungsthema genannten anbieten, teilnehmen können. Sie müssen jedoch den Mehrwert des/der neu konzipierten Programms/Programme und des/der eigenständigen Moduls/Module im Vergleich zum bestehenden Bildungsangebot der letzten Studienjahre erläutern.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer*innen veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller*innen müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer*innen veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger*innen.
- die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) wird für alle Themen in Projekten akzeptiert, die Stipendien oder ähnliches und Preise zur Unterstützung von Student*innen und Teilnehmer*innen für die Teilnahme an Ausbildungsprogrammen, eigenständigen Ausbildungsmodulen, Praktika, Stipendien und Lehrstellen verwenden.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten gemäß den themenspezifischen Anforderungen für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Call-Dokumente
Call Document - DIGITAL-2025-SKILLS-08Call Document - DIGITAL-2025-SKILLS-08(239kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren