Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Call-Eckdaten

Europäisches Netzwerk von Faktenprüfern

Förderprogramm

Digitales Europa

Call Nummer

DIGITAL-2025-BESTUSE-08-FACTCHECKERS

Termine

Öffnung
15.04.2025

Deadline
02.09.2025 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 5.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 5.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel dieser Aufforderung ist es, den Aufbau eines europäischen Netzes von Faktenprüfer*innen zu unterstützen, das die sprachliche Abdeckung und die operative Kapazität der Faktenüberprüfung in Europa verbessern wird.

Call-Ziele

Die wichtigsten Ziele, die erreicht werden sollen, sind:

  1. Ausbau der Kapazitäten für die Überprüfung von Fakten in Europa und insbesondere Schaffung soliderer Kapazitäten für die Überprüfung von Fakten in Mitgliedstaaten mit unzureichender Abdeckung durch Faktenüberprüfung;
  2. Unterstützung der Kapazitäten und der Bereitschaft europäischer Faktenchecker, auf Notsituationen oder anderen besonderen Druck durch Desinformation in einem oder mehreren Mitgliedstaaten zu reagieren
  3. Unterstützung und Schutz von Faktenprüfer*innen vor Belästigung;
  4. Ausstattung der europäischen Faktenprüfer*innen mit modernsten Fähigkeiten, Fachkenntnissen und Instrumenten;
  5. Förderung der Zusammenarbeit, der gegenseitigen Unterstützung und des Austauschs innerhalb der europäischen Fact-Checking-Gemeinschaft;
  6. Schaffung eines europäischen Repositoriums für Faktenchecks, in dem die Inhalte der angeschlossenen Fact-Checking-Organisationen gesammelt werden können;
  7. Erkundung nachhaltiger Geschäftsmodelle für Faktenprüfer*innen in Europa, einschließlich spezieller Anwendungsfälle für das Repository von Faktenchecks.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

Ziel dieser Aktion ist es, die Kapazität der europäischen Fact-Checking-Gemeinschaft zu unterstützen und gleichzeitig darauf hinzuwirken, dass Fact-Checking in allen EU-Mitgliedstaaten und Sprachen (gegebenenfalls auch in den Minderheitensprachen der EU-Mitgliedstaaten) zur Verfügung steht, wobei auf den Aktivitäten der Europäischen Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) und anderen europäischen Fact-Checking-Initiativen wie dem European Fact-Checking Standards Network (EFCSN) aufgebaut, diese ergänzt und weiter ausgebaut werden.

Der geografische Geltungsbereich umfasst alle EU-Mitgliedstaaten sowie Kandidaten- und Beitrittsländer oder EU-Nachbarländer, die angesichts der besonderen Anfälligkeit für Desinformation und russische Einmischung in dieser Region mit dem Programm Digitales Europa assoziiert sind.

Alle Aktivitäten, die vom Konsortium oder von Dritten im Rahmen dieser Aufforderung durchgeführt werden, müssen die von EDMO durchgeführten Maßnahmen ergänzen und sollten, wo immer möglich, eine Zusammenarbeit mit EDMO anstreben.


KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen

Es wird erwartet, dass der Vorschlag eine Liste von KPIs enthält. Diese sollten zumindest Vorschläge für Indikatoren enthalten, die Folgendes abbilden:

  • Die Anzahl der Organisationen, die im Rahmen dieser Aktion operationelle Unterstützung erhalten.
  • Die Anzahl der abgedeckten Sprachen und Mitgliedstaaten/Länder.
  • Die Gesamtzahl der Faktenchecks, die im Rahmen der im Rahmen dieser Aktion gewährten Finanzhilfen veröffentlicht wurden.
  • Die Anzahl der im Rahmen dieser Aktion durchgeführten Schulungen.
  • Die Reichweite der im Rahmen dieser Aktion unterstützten Kommunikationsaktivitäten (gemessen in Punkten wie Ansichten, Likes und Shares).
  • Die Zahl der im Rahmen des Schutzprogramms für Faktenüberprüfungen eingegangenen Anträge auf Unterstützungsmaßnahmen und die Gesamtzahl der durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen.
  • Die Anzahl der Artikel zur Faktenüberprüfung, die in den zentralen Speicher für Faktenüberprüfungen aufgenommen wurden.
  • Die Anzahl der Organisationen, die mit dem Repository für Faktenüberprüfungen verbunden sind.

Das Konsortium wird darüber hinaus ermutigt, Indikatoren festzulegen, mit denen sich die Wirkung der Aktion im Detail messen lässt. Dies könnte beispielsweise die Entwicklung eines Indikators für die Notfallbereitschaft, Leistungs- und Benutzerkennzahlen für den entwickelten Datenspeicher oder Indikatoren zur Bewertung der Akzeptanz, der Auswirkungen und der Wahrnehmung des Schutzsystems für Faktenüberprüfungen umfassen.

weiterlesen

Erwartete Ergebnisse

A. Ergebnisse, die direkt über das Konsortium umgesetzt werden:

  1. Umsetzung eines Systems zum Schutz von Faktenprüfern: Das Konsortium wird die Verantwortung für die Umsetzung eines Programms zum Schutz von Faktenprüfern übernehmen. Das System sollte konkrete operative Unterstützungsmaßnahmen entwickeln, die Faktenprüfer*innen und Faktenprüforganisationen in der EU und in den EU-Kandidaten- und Beitrittsländern oder in den EU-Nachbarländern, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind, zugänglich sind und Unterstützung in Bereichen wie Rechtsangelegenheiten, Cybersicherheit, psychologische Unterstützung, Schulungen zum Umgang mit Belästigung und Einschüchterung sowie Unterstützung bei der Umsiedlung umfassen. Das Schutzprogramm wird in Zusammenarbeit mit EDMO entwickelt und baut auf den Ergebnissen des EDMO-Pilotprogramms auf. Das Konsortium wird für die Unterstützung der oben beschriebenen konkreten Maßnahmen verantwortlich sein, während EDMO den Zugang zu dem System über die EDMO-Website erleichtern wird. Schließlich sollte das Konsortium Sensibilisierungs-, Informations- und Kommunikationsaktivitäten über Belästigungen durchführen, die bei Fact-Checking-Organisationen eingehen.
  2. Aufbau eines Repositoriums für Faktenchecks: Das Repository sollte auf der Grundlage der Anforderungen der Fact-Checking-Gemeinschaft konzipiert werden. Der Zugang zum Repositorium sollte so gestaltet sein, dass neue kommerzielle Möglichkeiten für die Organisationen, die Inhalte in das Repositorium einspeisen, gefördert werden und Aktivitäten unterstützt werden, die darauf abzielen, das Phänomen der Desinformation zum Wohle der Öffentlichkeit zu beobachten und zu analysieren. Das Repositorium sollte daher über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) verfügen, die einen strukturierten Abruf der relevanten Daten ermöglicht. Das Konsortium wird dafür sorgen, dass das Repository effektiv mit Faktenchecks bestückt wird. Schließlich wird das Konsortium nach Möglichkeiten suchen, das Repository auch für die Information der Öffentlichkeit zu nutzen, zum Beispiel durch die Verwendung von Dashboards.
  3. Schaffung von Kapazitäten für Faktenüberprüfungen im Notfall: Das Konsortium sollte einen Rahmen schaffen, der in der Lage ist, sich auf jede Situation vorzubereiten und darauf zu reagieren, in der eine plötzliche Zunahme schädlicher Desinformationen auftritt, einschließlich Notfallsituationen. Diese Kapazität sollte alle 27 EU-Mitgliedstaaten abdecken, insbesondere diejenigen, die stärker von Desinformation betroffen sind und über weniger Kapazitäten zur Überprüfung von Fakten verfügen. EU-Bewerber- und Beitrittsländer oder EU-Nachbarländer, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind, könnten ebenfalls abgedeckt werden. Die Krisenreaktionskapazitäten sollten eine rasche Ausweitung der Faktenüberprüfungsaktivitäten in dem betroffenen Gebiet ermöglichen und Mittel zur effektiven Kommunikation der Faktenüberprüfungsergebnisse an die Öffentlichkeit bereitstellen. Während das Konsortium den notwendigen Rahmen aufbaut und betreibt, können die Faktenüberprüfungsaktivitäten vor Ort in einer Notsituation vom Konsortium, von Dritten oder von einer Mischung aus beiden durchgeführt werden. Die Kapazität zur Reaktion auf Notfälle sollte mit konkreten - und soweit möglich standardisierten - Analyseprodukten zum Situationsbewusstsein auf EU- und Mitgliedstaatsebene beitragen.

Zusätzlich zu diesen Aufgaben kann das Konsortium weitere Aktivitäten vorschlagen, die finanziert werden sollen.

Das erfolgreiche Konsortium sollte mit EDMO zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die im Rahmen dieser Aktion finanzierten Aktivitäten dem EDMO-Netzwerk zugute kommen und es stärken. Die Komplementarität mit der Arbeit von EDMO und seinen nationalen und regionalen Knotenpunkten ist von wesentlicher Bedeutung. Keine der von EDMO durchgeführten Maßnahmen darf sich mit den im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen überschneiden. Eine Ergänzung bestehender Bemühungen von EDMO ist möglich, sofern der Mehrwert und die effiziente Nutzung der Ressourcen nachgewiesen werden.

Um die erforderliche Zusammenarbeit mit EDMO zu erreichen, sollte das erfolgreiche Konsortium eine geeignete Schnittstelle mit der EDMO-Leitung einrichten.

B. Ergebnisse, die durch die Unterstützung von Dritten umgesetzt werden:

Das Projekt wird Zuschüsse an Dritte vergeben, um die Kapazitäten europäischer Faktenprüfer*innen zu stärken. Die Projektanträge sollten detailliert darlegen, wie die vorgeschlagenen Aktivitäten den kurz- und langfristigen Bedürfnissen der europäischen Fact-Checking-Gemeinschaft entsprechen. Das erfolgreiche Konsortium sollte seine Aktivitäten in einem integrativen Prozess durchführen: Rückmeldungen zu den geplanten Aktivitäten, ihren Durchführungsmodalitäten und den erzielten Ergebnissen sollten kontinuierlich von europäischen Fact-Checking-Organisationen eingeholt werden, und Beiträge von wichtigen Interessengruppen wie Medienorganisationen, Social-Media-Plattformen oder politischen Entscheidungsträgern sollten immer dann eingeholt werden, wenn sie relevant sind.

Das Konsortium sollte sich bemühen, eine solidere Abdeckung der Faktenüberprüfung in den Mitgliedstaaten und Sprachen der EU zu erreichen und auch Kandidaten- und Beitrittsländer oder EU-Nachbarländer zu erreichen, die mit dem Programm Digitales Europa assoziiert sind. Zu diesem Zweck wird das Projekt den Großteil - mindestens 60 Prozent - der Mittel an Dritte auszahlen, und zwar über eine geeignete Drittfinanzierung um Aktivitäten wie die folgenden zu unterstützen:

  • Erstellung von Faktenchecks in europäischen Ländern und Sprachen mit besonderem Schwerpunkt auf denjenigen, die derzeit nur unzureichend durch Faktencheck-Aktivitäten abgedeckt sind;
  • Unterstützung der Beiträge von Fact-Checking-Organisationen zu eingehenden Untersuchungen von Desinformationskampagnen;
  • Ad-hoc-Unterstützung von Faktenprüfer*innen in Mitgliedstaaten, die aufgrund von Wahlen, Notfällen oder anderen Situationen mit einem besonders hohen Aufkommen von Desinformationen konfrontiert sind;
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen für die Zertifizierung des EFCSN oder IFCN durch Schulungen und andere geeignete Maßnahmen;
  • Erstellung von Faktenchecks in europäischen Ländern und Sprachen, die derzeit nur unzureichend von Faktenchecking-Aktivitäten abgedeckt sind;
  • Erleichterung eingehender Untersuchungen von Desinformationskampagnen;
  • Erprobung des innovativen Einsatzes neuartiger Technologien, wie z. B. großer Sprachmodelle, für Faktenüberprüfungen, um die Effizienz, die Sprachabdeckung und die Skalierbarkeit zu erhöhen;
  • Integration der Websites von Fact-Checking-Organisationen sowie der EDMO-Website in das im Rahmen dieses Projekts entwickelte Repository von Fact-Checks;
  • Schulungsmaßnahmen für Fact-Checking-Organisationen, auch in Bezug auf KommunikationsmaßnahmenUmsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit der Bürger*innen, z. B. durch Pre-Bunking-Aktivitäten, Krisenkommunikation und Unterstützung der Bürger*innen bei der Erkennung von Falsch- und Desinformationen;
  • Organisation nationaler oder regionaler Konferenzen zur Faktenüberprüfung, um den Austausch bewährter Verfahren, die gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Projekte zu fördern;
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit;
  • Ausweitung der Reichweite und Wirkung der Faktenüberprüfung, auch durch Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen im Medien-Ökosystem.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden. Der Koordinator muss seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben.


Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern (außer bei Themen mit Einschränkungen):

An dem Konsortium muss mindestens eine unabhängige Organisation zur Überprüfung von Fakten beteiligt sein.

Die Unabhängigkeit der dem Konsortium angehörenden Fact-Checking-Organisation sollte entweder wie folgt nachgewiesen werden:

  1. Zertifizierung durch das European Fact-Checking Standards Network oder das International Fact-Checking Network, die unter https://ifcncodeofprinciples.poynter.org/signatories oder unter https://members.efcsn.com/signatories aufgelistet sind.
  2. Ist die Faktenprüforganisation unter keinem der beiden unter Punkt 1. genannten Links aufgelistet, sollte die Organisation eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie dieses Kriterium erfüllt, d. h. einen Nachweis der Zertifizierung durch das EFCSN. Die Bescheinigung kann in Teil B des Vorschlags aufgenommen werden.

weitere Förderkriterien

Sonderfälle

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).

Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).

Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

30-36 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)

Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). 


Finanzierungssatz: 100 % für das Konsortium, Kofinanzierung von 50 % für die unterstützten Dritten.

  • In den Vorschlägen sollten mindestens 60 % der Gesamtkosten des Projekts für die Kofinanzierung von Dritten vorgesehen werden.
  • Der Höchstbetrag der EU-Kofinanzierung pro Drittpartei beträgt 350.000,00 €. Beträge von mehr als 60.000,00 € pro Drittpartei sind erforderlich, weil die Ziele der Maßnahmen im Rahmen dieser Aufforderung ansonsten nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreicht werden könnten.
  • Einem Dritten kann mehr als ein Zuschuss gewährt werden, sofern die gesamte EU-Kofinanzierung 350.000,00 € pro Dritten während der Projektlaufzeit nicht übersteigt und sichergestellt ist, dass keine Doppelfinanzierung erfolgt.
  • Die Aufteilung des Budgets auf Dritte muss in Teil B des Vorschlags ausdrücklich dargelegt werden. Der für Dritte vorgesehene Betrag sollte in der Tabelle „Ressourcen“, Spalte D1, angegeben werden. Darüber hinaus ist in Teil B unter dem jeweiligen Arbeitspaket (WP) eine ausführliche Erläuterung zu den von Dritten durchzuführenden Tätigkeiten aufzunehmen und in der Tabelle „Sonstige Kostenkategorien“ aufzuführen.
  • Die Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte sind verpflichtet, mindestens 50 % der Gesamtkosten der Aktivität zu kofinanzieren.

Kontakt

Digital Europe NCPs
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren