Programm-Ziele | Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Eine gut vernetzte Region
- SO 1.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu zehnt- und grenzüberschreitender Mobilität
- P2: Eine grüne Region
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P3: Eine gebildete Region
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Widerstandsfähigkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- P4: Eine integrierte Region
- SO 4.1: Förderung der integrierten und integrativen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten
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Erwartete Ergebnisse | In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P1: Eine gut vernetzte Region
- SO 1.1: Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines verbesserten Zugangs zu zehnt und grenzüberschreitender Mobilität
- Maßnahmen zur Verbesserung der Schienenanbindung und Mobilität auf der Donau
- Maßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen und der Sicherheit auf der Donau und dem Schwarzen Meer, um die Mobilität und Konnektivität im grenzüberschreitenden Raum zu verbessern
P2: Eine grüne Region
- SO 2.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, um die Anfälligkeit natürlicher und menschlicher Systeme für tatsächliche oder erwartete Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu antizipieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Schäden, die sie verursachen können, zu verhindern oder zu minimieren bzw. die sich bietenden Chancen zu nutzen
- Risikoprävention und -management bei natürlichen und gefährlichen Ereignissen (z. B. Überschwemmungen, Brände, Dürren, Erosion, Erdbeben und Erdrutsche) sowie bei Risiken im Zusammenhang mit menschlichen Tätigkeiten
- Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen
- SO 2.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Arten von Verschmutzung
- Verringerung aller Arten von Verschmutzung durch die Unterstützung von Investitionen in die Überwachung und Datenerhebung zur Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung
- Unterstützung der Entwicklung grüner Infrastrukturen, unter anderem durch die Entwicklung und den Schutz von Grünflächen in Siedlungen und die Sensibilisierung für die Vorteile von Grünflächen
- Förderung der Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und des Schutzes des Naturerbes, einschließlich der Natura-2000- und RAMSAR-Gebiete
P3: Eine gebildete Region
- SO 3.1: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu integrativen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung einer zugänglichen Infrastruktur, auch durch die Förderung der Belastbarkeit von Fernunterricht und Online-Ausbildung
- Entwicklung umfassender und strukturierter Sprachlernprogramme als Mittel zur Vertrauensbildung über die Grenze hinweg, zur Schaffung einer Grundlage für den künftigen Austausch und auch als beschäftigungsfördernder Faktor
- Entwicklung gemeinsamer grenzüberschreitender Bildungs- und Ausbildungsprogramme - vor Ort in Gebieten, in denen die Erreichbarkeit kein Hindernis darstellt, oder online unter Verwendung digitaler Lernmittel und -methoden, wenn eine physische Anwesenheit keine Option ist
- Entwicklung von grenzüberschreitenden Praktikums- und Austauschprogrammen für junge Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen/Studenten und Studentinnen
- Entwicklung gemeinsamer Initiativen zur Unterstützung der Erwachsenenbildung und des Lernens (LLL), einschließlich der Erleichterung der Lernmobilität
- Entwicklung von Partnerschaften zwischen Sekundar- und Hochschuleinrichtungen und Unternehmen, um die Marktorientierung und den Qualitätsaspekt der Bildung zu verbessern und jungen Studenten und Studentinnen die Möglichkeit zu bieten, eine Ausbildung und/oder ein Studium auf der anderen Seite der Grenze zu absolvieren. Langfristige Austausche sind besonders vorgesehen
- Entwicklung von Partnerschaften zwischen Einrichtungen und Stakeholdern der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Bildungsebenen (von der Vorschule bis zur Hochschule), um das gegenseitige Lernen und den Austausch von Praktiken zwischen Lehrern und Ausbildern auf beiden Seiten der Grenze zu fördern
- Entwicklung gemeinsamer Initiativen und Maßnahmen zur Förderung des Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen integrativen allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich des lebenslangen Lernens, für benachteiligte oder ausgegrenzte Gruppen, einschließlich Menschen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf ("sonderpädagogischer Förderbedarf" ist eine gesetzliche Definition und bezieht sich auf Kinder mit Lernproblemen oder Behinderungen, die ihnen das Lernen schwerer machen als den meisten Kindern im gleichen Alter)
- Gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der Verbindung zwischen dem Arbeitsmarkt und dem System der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Investitionen in die Infrastruktur von Bildungseinrichtungen (z. B. Lernräume wie Klassenzimmer, Labore, Bibliotheken, Werkstätten, Turnhallen, Lernräume im Freien, aber auch andere Einrichtungen) für alle Bildungsstufen und Bildungsaktivitäten (einschließlich Nachhilfeunterricht und außerschulische Aktivitäten), technische und berufliche Ausbildung und lebenslanges Lernen usw.; besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung des barrierefreien und integrativen Lernens für alle Personen gewidmet
- Investitionen zur Gewährleistung einer angemessenen Ausstattung gemeinsamer Lerneinrichtungen mit Schwerpunkt auf der Digitalisierung: Ausrüstung, Werkzeuge usw., insbesondere solche, die die Entwicklung praktischer und/oder digitaler Fähigkeiten und das Lernen aus der Ferne unterstützen, wie Computer, Videokonferenz-/Fernunterrichtsausrüstung, VR-Lernen usw.
P4: Eine integrierte Region
- SO 4.1: Förderung der integrierten und integrativen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten
- Entwicklung der Eurovelo 6 Route
- Unterstützung von touristischen Aktivitäten, verbundenen Sektoren und Industrien
- Unterstützung bei der Umsetzung des ITS
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