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Call-Eckdaten
Interreg RO-BG: Aufruf zur Einreichung von Projekten im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der Umwelt
Förderprogramm
Interreg Rumänien-Bulgarien
Termine
Öffnung
10.05.2023
Deadline
11.09.2023 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 44.126.637,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 300.001,00 und € 3.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Aufforderung richtet sich an Projekte im Rahmen des Schwerpunkts 2: Eine grüne Region, der spezifischen Ziele 2.4 und 2.7.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:
- P2: Eine grüne Region
- SO 2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- SO 2.7: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P2: Eine grüne Region
- SO 2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Prävention von Katastrophenrisiken sowie der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, um die Anfälligkeit natürlicher und menschlicher Systeme für tatsächliche oder erwartete Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu antizipieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Schäden, die sie verursachen können, zu verhindern oder zu minimieren bzw. die sich bietenden Chancen zu nutzen
- Risikoprävention und -management bei natürlichen und gefährlichen Ereignissen (z. B. Überschwemmungen, Brände, Dürren, Erosion, Erdbeben und Erdrutsche) sowie bei Risiken im Zusammenhang mit menschlichen Tätigkeiten
- Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen
- SO 2.7: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Arten von Verschmutzung
- Verringerung aller Arten von Verschmutzung durch die Unterstützung von Investitionen in die Überwachung und Datenerhebung zur Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung
- Unterstützung der Entwicklung grüner Infrastrukturen, unter anderem durch die Entwicklung und den Schutz von Grünflächen in Siedlungen und die Sensibilisierung für die Vorteile von Grünflächen
- Förderung der Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und des Schutzes des Naturerbes, einschließlich der Natura-2000- und RAMSAR-Gebiete
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Jedes Projekt muss mindestens einen Partner in Rumänien und einen in Bulgarien haben.
Die Höchstzahl der Begünstigten eines Projekts beträgt fünf, einschließlich des federführenden Begünstigten.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Interreg VI-A Programm Rumänien-Bulgarien (RO-BG Programm) erstreckt sich über 15 NUTS3 Regionen:
- Rumänien: Mehedinți, Dolj, Olt, Teleorman, Giurgiu, Călărași und Constanța
- Bulgarien: Vidin, Vratsa, Montana, Veliko Tarnovo, Pleven, Ruse, Dobrich und Silistra
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen dieser Aufforderung werden die folgenden Arten von Vorhaben finanziert:
- Weiche Maßnahmen- ist ein Projekt, dessen Bau-/Infrastrukturkomponente weniger als 50 % des förderfähigen Budgets ausmacht.
- Harte Maßnahmen - Projekte mit einer Infrastruktur-/Baukomponente in Höhe von mindestens 50 % des gesamten förderfähigen Budgets.
Die Höchstdauer der Projekte und die Haushaltsbeschränkungen sollten mit den unten aufgeführten Anforderungen übereinstimmen. Ein Projekt darf jedoch nicht nach dem 30. Juni 2029 enden.
Weiche Maßnahmen:
- Dauer: nicht länger als 18 Monate
- Höhe des Zuschusses: zwischen € 300.001,00 und € 750.000,00
Harte Maßnahmen:
- Dauer: nicht länger als 36 Monate
- Höhe des Zuschusses:
- SO 2.4: zwischen € 500.000,00 und € 2.000.000,00
- SO 2.7: zwischen € 500.000,00 und € 3.500.000,00
Call-Dokumente
Interreg Romania - Bulgaria PO2.4 and PO 2.7 applicant guideInterreg Romania - Bulgaria PO2.4 and PO 2.7 applicant guide(1246kB)
Kontakt
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