Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Strategische integrierte Projekte - Klimamaßnahmen

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"

Call Nummer

LIFE-2023-STRAT-CLIMA-SIP

Termine

Öffnung
18.04.2023

Deadline
05.09.2023 17:00

Förderquote

60 %

Budget des Calls

€ 30.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die SIPs zielen auf die Umsetzung der folgenden Arten von Plänen, Strategien oder Aktionsplänen ab, die durch spezifische EU-Umwelt-, Klima- oder Energievorschriften oder -politik vorgeschrieben sind. Im Rahmen dieser Aufforderung sollten sie entweder das Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" oder "Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel" betreffen.

Call-Ziele

Die Antragsteller sollten die Umsetzung eines oder mehrerer der folgenden Pläne/Strategien anstreben:

  • Nationale Energie- und Klimapläne (NECP)[1] Verordnung über die Governance der Energieunion und Klimamaßnahmen (EU)2018/1999.
  • Nationale Aktionspläne für Energieeffizienz (NEEAP).
  • Nationale oder regionale Anpassungsstrategien oder Aktionspläne.
  • Städtische oder kommunale Aktionspläne, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben, einschließlich Plänen und Maßnahmen für klimaneutrale Städte, z. B. im Rahmen der EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" und Pläne für nachhaltige städtische Mobilität.
  • Nationale, regionale oder branchen-/sektorspezifische Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen oder Fahrpläne für eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

 

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Bis zum Ende des Projekts: zumindest wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Plans/der Strategie und Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie.
  • Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der angestrebten Plans/Strategie(n)/Aktionsplans/Aktionspläne.

Erwartete Ergebnisse

Die SIPs sollten auf die vollständige Umsetzung der unter "Zielsetzung" aufgeführten Strategien und Pläne abzielen. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass der SIP alle in der Strategie/dem Plan vorgesehenen Maßnahmen abdeckt oder dass die Strategie/der Plan während der Laufzeit des SIP vollständig umgesetzt wird. Der SIP muss jedoch strategische Maßnahmen enthalten, um einen Prozess zu katalysieren und zusätzliche Verpflichtungen und Finanzmittel zu mobilisieren, die zu gegebener Zeit zur vollständigen Umsetzung des Plans oder der Strategie führen werden.

Die SIP fördern die Koordinierung mit und die Mobilisierung von anderen einschlägigen Finanzierungsquellen der Union, der Mitgliedstaaten oder des Privatsektors für die Durchführung der ergänzenden Maßnahmen oder Aktionen außerhalb des SIP im Rahmen des gezielten Plans oder der gezielten Strategie, wobei EU-Mittel bevorzugt werden. Innerhalb des SIP selbst darf die Kofinanzierung jedoch nicht aus anderen EU-Finanzierungsquellen stammen.

An den SIPs sind die wichtigsten Interessengruppen, die für die Umsetzung des gezielten Plans oder der Strategie erforderlich sind, aktiv zu beteiligen. Sie sollten sowohl an der Gestaltung als auch an der Durchführung des jeweiligen Projekts beteiligt werden. Diese Beteiligung soll dadurch erreicht werden, dass sie - soweit möglich und sinnvoll - als assoziierte Begünstigte des SIP einbezogen werden oder dass sie sich aktiv an der Durchführung des SIP selbst und/oder der ergänzenden Maßnahmen beteiligen.

SIPs sollten den Aufbau strategischer Kapazitäten bei den zuständigen Behörden und Interessengruppen erleichtern und bewirken, um eine langfristige Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und -maßnahmen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, während oder nach Ablauf des SIP als Mitgestalter des angestrebten Plans oder der Strategie zu fungieren.

Die Komplexität des SIP erfordert einen anpassungsfähigen Ansatz bei der Gestaltung des Durchführungsmechanismus. Aus diesem Grund werden die SIP auf der Grundlage eines revolvierenden Programmierungsmechanismus durchgeführt, der in Phasen unterteilt ist (d. h. Phase 1, Phase 2 usw.). Jede Phase sollte in der Regel mindestens 3 Jahre dauern, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, obwohl die Dauer in begründeten Fällen auch kürzer sein kann.

Aktivitäten, die finanziert werden können:

  • SIPs zur Anpassung an den Klimawandel: SIPs zur Anpassung an den Klimawandel sollten dazu beitragen, die Ziele von Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes oder der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erreichen.
  • SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten: SIPs in dieser Kategorie sollen die Umsetzung von städtischen Aktionsplänen unterstützen, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben. Ein SIP in dieser Kategorie muss mehrere Städte abdecken und sollte die Umsetzung der gesamten Strategie oder des Aktionsplans unterstützen.
  • SIPs zur Eindämmung des Klimawandels: SIPs, die in den Bereich der Eindämmung des Klimawandels fallen, müssen die Umsetzung von Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen, Aktionsplänen oder Fahrplänen für eine kohlenstoffarme Wirtschaft unterstützen.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
  • die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinator teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Länder:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig: 

  • die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen

weitere Förderkriterien

Bitte beachten Sie, dass in der Phase des Vollantrags (spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des Vollantrags) der gezielte Plan/Strategie/Aktionsplan von den zuständigen Behörden in Ihrem Land genehmigt werden sollte. Wenn der gezielte Plan/Strategie/Aktionsplan der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss, sollte er von der Europäischen Kommission geprüft und zumindest als von akzeptabler Qualität angesehen werden.

Bitte denken Sie daran, dass ein SIP in der Lage sein muss, mindestens eine andere relevante Finanzierungsquelle der Union, der Mitgliedstaaten oder des Privatsektors als LIFE zu mobilisieren, um ergänzende Maßnahmen zu finanzieren, die für die Durchführung des gezielten Plans oder der Strategie erforderlich sind.

Dementsprechend sollten die Antragsteller den SIP so gestalten, dass sie aus dem gezielten Plan oder der Strategie ein kohärentes Paket von Maßnahmen oder Aktionen auswählen, für die LIFE die geeignetste Finanzierungsquelle ist. Andere ergänzende Maßnahmen oder Aktionen sollten größtenteils aus anderen (unionsweiten, nationalen oder privaten) Finanzierungsquellen finanziert und in Ergänzung zu den LIFE-Maßnahmen durchgeführt werden.#

Insbesondere sollte das LIFE-Programm andere wichtige Finanzierungsprogramme der Union ergänzen, darunter den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, INTERREG, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und Horizont Europa (das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation).

Neben diesen EU-Finanzierungsquellen werden auch internationale (z. B. EFTA, UNESCO-Fonds usw.), nationale oder private Geber berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass internationale, nationale und private Mittel (mit Ausnahme von EU-Mitteln) auch zur Kofinanzierung der 40 % der förderfähigen Kosten des SIP selbst beitragen können, die von den Begünstigten aufgebracht werden müssen.

Es ist daher wichtig zu betonen, dass für die Zwecke des SIP-Vorschlags ergänzende Finanzmittel nur dann als "mobilisiert" angesehen werden können, wenn diese Mittel:

  • nicht vor dem Start dieser Aufforderung zur Einreichung von Anträgen einem der Begünstigten des SIP gewährt oder von diesem ausgegeben worden sind. In Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Begründung durch den Antragsteller können auch vor diesem Datum gewährte Mittel akzeptiert werden, aber unter keinen Umständen werden Mittel akzeptiert, die vor dem Beginn der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für LIFE2021 (13.07.2021) gewährt oder ausgegeben wurden; und
  • von der betreffenden Finanzierungsquelle zum Zeitpunkt der Einreichung des vollständigen Vorschlags zugesagt/bestätigt wurden und durch eine förmliche Absichtserklärung (d. h. Anhang "Erklärung zur ergänzenden Finanzierung") nachgewiesen werden, die von der zuständigen Stelle, die die Finanzierungsquelle vertritt, unterzeichnet wurde und in der die Verfügbarkeit oder die tatsächliche Zusage der ergänzenden Finanzierung eindeutig bestätigt wird; oder
  • wenn zum Zeitpunkt der Einreichung des vollständigen Vorschlags keine tatsächliche Zusage/Bestätigung vorliegt, eine förmliche Absichtserklärung, die von der zuständigen Stelle der vom Antragsteller genannten Finanzierungsquelle unterzeichnet wurde und in der die potenzielle Förderfähigkeit der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahmen aus dieser Quelle bestätigt und der Zeitplan und die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Finanzierungszusage angegeben werden.

Sind diese allgemeinen Anforderungen für die "Mobilisierung zusätzlicher Finanzierungsquellen" aus objektiven Gründen, wie z. B. dem Zeitplan für die Antragsfristen anderer Fonds, nicht erfüllt, müssen die Antragsteller - spätestens mit ihrem vollständigen Vorschlag - eine angemessene Begründung für das Fehlen einer förmlichen Verpflichtung oder Absichtserklärung in Bezug auf die betreffenden Fonds vorlegen.

In jedem Fall muss im Stadium des vollständigen Vorschlags mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein, damit der Antrag förderfähig ist:

  • zusammen mit dem Vollantrag wird eine Absichtserklärung (Anhang "Erklärung über die ergänzende Finanzierung") vorgelegt, in der die Verfügbarkeit oder die tatsächliche Bindung der zu mobilisierenden ergänzenden Mittel eindeutig bestätigt wird und die von der für die Finanzierungsquelle zuständigen Stelle unterzeichnet ist;
  • ein Nachweis über die Gewährung zusätzlicher Mittel nach dem Start der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE2021 (13/07/2021) vorgelegt wird.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 60 und 120 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten. 

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten: 

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen) 
  • - Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten (in Stufe 1 nicht anwendbar)
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • für Concept Notes (Stufe 1):
      • gezielter Plan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan
    • für vollständige Vorschläge (Stufe 2):
      • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
      • Teilnehmerinformationen
      • gezielter Plan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan
      • Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
  • Fakultative Anhänge:
    • für Stufe 1: k.A.
    • für Stufe 2:
      • Unterstützungserklärungen
      • Erklärungen über die Kofinanzierung
      • sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)

Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anleitungen dürfen nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren