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Call-Eckdaten
Strategische integrierte Projekte - Klimamaßnahmen
Förderprogramm
LIFE - Teilprogramm "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel"
Call Nummer
LIFE-2023-STRAT-CLIMA-SIP
Termine
Öffnung
18.04.2023
Deadline
05.09.2023 17:00
Förderquote
60 %
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die SIPs zielen auf die Umsetzung der folgenden Arten von Plänen, Strategien oder Aktionsplänen ab, die durch spezifische EU-Umwelt-, Klima- oder Energievorschriften oder -politik vorgeschrieben sind. Im Rahmen dieser Aufforderung sollten sie entweder das Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" oder "Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel" betreffen.
Call-Ziele
Die Antragsteller sollten die Umsetzung eines oder mehrerer der folgenden Pläne/Strategien anstreben:
- Nationale Energie- und Klimapläne (NECP)[1] Verordnung über die Governance der Energieunion und Klimamaßnahmen (EU)2018/1999.
- Nationale Aktionspläne für Energieeffizienz (NEEAP).
- Nationale oder regionale Anpassungsstrategien oder Aktionspläne.
- Städtische oder kommunale Aktionspläne, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben, einschließlich Plänen und Maßnahmen für klimaneutrale Städte, z. B. im Rahmen der EU-Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte" und Pläne für nachhaltige städtische Mobilität.
- Nationale, regionale oder branchen-/sektorspezifische Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen oder Fahrpläne für eine kohlenstoffarme Wirtschaft.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Bis zum Ende des Projekts: zumindest wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Plans/der Strategie und Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie.
- Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der angestrebten Plans/Strategie(n)/Aktionsplans/Aktionspläne.
Erwartete Ergebnisse
Die SIPs sollten auf die vollständige Umsetzung der unter "Zielsetzung" aufgeführten Strategien und Pläne abzielen. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass der SIP alle in der Strategie/dem Plan vorgesehenen Maßnahmen abdeckt oder dass die Strategie/der Plan während der Laufzeit des SIP vollständig umgesetzt wird. Der SIP muss jedoch strategische Maßnahmen enthalten, um einen Prozess zu katalysieren und zusätzliche Verpflichtungen und Finanzmittel zu mobilisieren, die zu gegebener Zeit zur vollständigen Umsetzung des Plans oder der Strategie führen werden.
Die SIP fördern die Koordinierung mit und die Mobilisierung von anderen einschlägigen Finanzierungsquellen der Union, der Mitgliedstaaten oder des Privatsektors für die Durchführung der ergänzenden Maßnahmen oder Aktionen außerhalb des SIP im Rahmen des gezielten Plans oder der gezielten Strategie, wobei EU-Mittel bevorzugt werden. Innerhalb des SIP selbst darf die Kofinanzierung jedoch nicht aus anderen EU-Finanzierungsquellen stammen.
An den SIPs sind die wichtigsten Interessengruppen, die für die Umsetzung des gezielten Plans oder der Strategie erforderlich sind, aktiv zu beteiligen. Sie sollten sowohl an der Gestaltung als auch an der Durchführung des jeweiligen Projekts beteiligt werden. Diese Beteiligung soll dadurch erreicht werden, dass sie - soweit möglich und sinnvoll - als assoziierte Begünstigte des SIP einbezogen werden oder dass sie sich aktiv an der Durchführung des SIP selbst und/oder der ergänzenden Maßnahmen beteiligen.
SIPs sollten den Aufbau strategischer Kapazitäten bei den zuständigen Behörden und Interessengruppen erleichtern und bewirken, um eine langfristige Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und -maßnahmen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, während oder nach Ablauf des SIP als Mitgestalter des angestrebten Plans oder der Strategie zu fungieren.
Die Komplexität des SIP erfordert einen anpassungsfähigen Ansatz bei der Gestaltung des Durchführungsmechanismus. Aus diesem Grund werden die SIP auf der Grundlage eines revolvierenden Programmierungsmechanismus durchgeführt, der in Phasen unterteilt ist (d. h. Phase 1, Phase 2 usw.). Jede Phase sollte in der Regel mindestens 3 Jahre dauern, um den Verwaltungsaufwand zu verringern, obwohl die Dauer in begründeten Fällen auch kürzer sein kann.
Aktivitäten, die finanziert werden können:
- SIPs zur Anpassung an den Klimawandel: SIPs zur Anpassung an den Klimawandel sollten dazu beitragen, die Ziele von Artikel 5 des europäischen Klimagesetzes oder der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu erreichen.
- SIPs zur Eindämmung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel in Städten: SIPs in dieser Kategorie sollen die Umsetzung von städtischen Aktionsplänen unterstützen, die den Übergang zu einer klimaneutralen und/oder klimaresistenten Gesellschaft vorantreiben. Ein SIP in dieser Kategorie muss mehrere Städte abdecken und sollte die Umsetzung der gesamten Strategie oder des Aktionsplans unterstützen.
- SIPs zur Eindämmung des Klimawandels: SIPs, die in den Bereich der Eindämmung des Klimawandels fallen, müssen die Umsetzung von Strategien zur Eindämmung von Treibhausgasen, Aktionsplänen oder Fahrplänen für eine kohlenstoffarme Wirtschaft unterstützen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:
- mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
- die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinator teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen laufen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen
weitere Förderkriterien
Bitte beachten Sie, dass in der Phase des Vollantrags (spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des Vollantrags) der gezielte Plan/Strategie/Aktionsplan von den zuständigen Behörden in Ihrem Land genehmigt werden sollte. Wenn der gezielte Plan/Strategie/Aktionsplan der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss, sollte er von der Europäischen Kommission geprüft und zumindest als von akzeptabler Qualität angesehen werden.
Bitte denken Sie daran, dass ein SIP in der Lage sein muss, mindestens eine andere relevante Finanzierungsquelle der Union, der Mitgliedstaaten oder des Privatsektors als LIFE zu mobilisieren, um ergänzende Maßnahmen zu finanzieren, die für die Durchführung des gezielten Plans oder der Strategie erforderlich sind.
Dementsprechend sollten die Antragsteller den SIP so gestalten, dass sie aus dem gezielten Plan oder der Strategie ein kohärentes Paket von Maßnahmen oder Aktionen auswählen, für die LIFE die geeignetste Finanzierungsquelle ist. Andere ergänzende Maßnahmen oder Aktionen sollten größtenteils aus anderen (unionsweiten, nationalen oder privaten) Finanzierungsquellen finanziert und in Ergänzung zu den LIFE-Maßnahmen durchgeführt werden.#
Insbesondere sollte das LIFE-Programm andere wichtige Finanzierungsprogramme der Union ergänzen, darunter den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, INTERREG, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und Horizont Europa (das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation).
Neben diesen EU-Finanzierungsquellen werden auch internationale (z. B. EFTA, UNESCO-Fonds usw.), nationale oder private Geber berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass internationale, nationale und private Mittel (mit Ausnahme von EU-Mitteln) auch zur Kofinanzierung der 40 % der förderfähigen Kosten des SIP selbst beitragen können, die von den Begünstigten aufgebracht werden müssen.
Es ist daher wichtig zu betonen, dass für die Zwecke des SIP-Vorschlags ergänzende Finanzmittel nur dann als "mobilisiert" angesehen werden können, wenn diese Mittel:
- nicht vor dem Start dieser Aufforderung zur Einreichung von Anträgen einem der Begünstigten des SIP gewährt oder von diesem ausgegeben worden sind. In Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher Begründung durch den Antragsteller können auch vor diesem Datum gewährte Mittel akzeptiert werden, aber unter keinen Umständen werden Mittel akzeptiert, die vor dem Beginn der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen für LIFE2021 (13.07.2021) gewährt oder ausgegeben wurden; und
- von der betreffenden Finanzierungsquelle zum Zeitpunkt der Einreichung des vollständigen Vorschlags zugesagt/bestätigt wurden und durch eine förmliche Absichtserklärung (d. h. Anhang "Erklärung zur ergänzenden Finanzierung") nachgewiesen werden, die von der zuständigen Stelle, die die Finanzierungsquelle vertritt, unterzeichnet wurde und in der die Verfügbarkeit oder die tatsächliche Zusage der ergänzenden Finanzierung eindeutig bestätigt wird; oder
- wenn zum Zeitpunkt der Einreichung des vollständigen Vorschlags keine tatsächliche Zusage/Bestätigung vorliegt, eine förmliche Absichtserklärung, die von der zuständigen Stelle der vom Antragsteller genannten Finanzierungsquelle unterzeichnet wurde und in der die potenzielle Förderfähigkeit der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahmen aus dieser Quelle bestätigt und der Zeitplan und die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Finanzierungszusage angegeben werden.
Sind diese allgemeinen Anforderungen für die "Mobilisierung zusätzlicher Finanzierungsquellen" aus objektiven Gründen, wie z. B. dem Zeitplan für die Antragsfristen anderer Fonds, nicht erfüllt, müssen die Antragsteller - spätestens mit ihrem vollständigen Vorschlag - eine angemessene Begründung für das Fehlen einer förmlichen Verpflichtung oder Absichtserklärung in Bezug auf die betreffenden Fonds vorlegen.
In jedem Fall muss im Stadium des vollständigen Vorschlags mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein, damit der Antrag förderfähig ist:
- zusammen mit dem Vollantrag wird eine Absichtserklärung (Anhang "Erklärung über die ergänzende Finanzierung") vorgelegt, in der die Verfügbarkeit oder die tatsächliche Bindung der zu mobilisierenden ergänzenden Mittel eindeutig bestätigt wird und die von der für die Finanzierungsquelle zuständigen Stelle unterzeichnet ist;
- ein Nachweis über die Gewährung zusätzlicher Mittel nach dem Start der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für LIFE2021 (13/07/2021) vorgelegt wird.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 60 und 120 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- - Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten (in Stufe 1 nicht anwendbar)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- für Concept Notes (Stufe 1):
- gezielter Plan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan
- für vollständige Vorschläge (Stufe 2):
- detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Teilnehmerinformationen
- gezielter Plan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
- Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
- ergänzender Finanzierungsplan
- Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
- für Concept Notes (Stufe 1):
- Fakultative Anhänge:
- für Stufe 1: k.A.
- für Stufe 2:
- Unterstützungserklärungen
- Erklärungen über die Kofinanzierung
- sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)
Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anleitungen dürfen nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
LIFE 2023 STRAT - two stage call documentLIFE 2023 STRAT - two stage call document(717kB)
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