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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Die Rolle der Umweltverschmutzung bei nicht übertragbaren Krankheiten: Luft-, Lärm- und Lichtverschmutzung sowie gefährliche Abfallverschmutzung

Call Nummer

HORIZON-HLTH-2024-ENVHLTH-02-06

Termine

Öffnung
30.03.2023

Deadline
19.09.2023 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 60.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere erwartete Auswirkungen von Ziel 2 'Leben und Arbeiten in einer gesundheitsfördernden Umgebung' ermöglichen oder dazu beitragen.

Call-Ziele

Der Europäische Grüne Deal der Europäischen Kommission erkennt an, dass die vom Menschen verursachte Umweltverschmutzung eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen darstellt. Meinungsumfragen zeigen, dass Klimawandel, Luftverschmutzung und Abfall die drei wichtigsten Umweltprobleme sind, über die sich die europäischen Bürger*innen Sorgen machen. Über drei Viertel (78%) der Befragten glauben, dass Umweltprobleme einen direkten Einfluss auf ihr tägliches Leben und ihre Gesundheit haben.

Umweltverschmutzung betrifft eine große Anzahl von Menschen in Europa und darüber hinaus: Eine Bewertung aus dem Jahr 2018 führte 16% der weltweiten Gesamtsterblichkeit auf umweltbedingte Krankheiten zurück. Weltweit sterben jedes Jahr über 7 Millionen Menschen an den Folgen verschmutzter Luft. Für 2019 schätzt die Europäische Umweltagentur, dass rund 350 000 vorzeitige Todesfälle in der EU auf Luftverschmutzung (nämlich durch Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon) zurückzuführen sind. Heute ist mehr als 1 von 4 Europäern in ihren Häusern, Schulen und Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegeln ausgesetzt. Die Zunahme des künstlichen Lichts bei Nacht (ALAN) in Städten hat das natürliche Lichtniveau in der Umwelt verändert und die menschlichen Aktivitäten auf die normalerweise dunklen Stunden ausgedehnt. Es wurde geschätzt, dass mehr als 80% der Weltbevölkerung unter einem lichtverschmutzten Himmel leben. Abfall ist in Europa nach wie vor ein anhaltendes Umweltproblem, und es wird geschätzt, dass es in Europa 2,5 Millionen kontaminierte Standorte mit potenziell erheblichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen gibt.

Die globale Belastung durch nichtübertragbare Krankheiten (NCDs) hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen und wird heute auf 70% der Todesfälle weltweit geschätzt (Weltgesundheitsorganisation). Die wachsende Belastung durch chronische Krankheiten wird auch eine Herausforderung für die europäischen Gesundheitssysteme darstellen, da diese Krankheiten bereits schätzungsweise 70-80% der Gesundheitskosten ausmachen. Derzeit leiden rund 50 Millionen europäische Bürger*innen an zwei oder mehr chronischen Erkrankungen, und die meisten dieser Menschen sind über 65 Jahre alt. Den jüngsten Schätzungen der WHO zur umweltbedingten Krankheitsbelastung zufolge sind jährlich 13 % der Todesfälle (630 000) in der WHO-Region Europa auf Umweltstressfaktoren zurückzuführen, und ein EUA-Bericht kam zu dem Schluss, dass 90 % der der Umwelt zuzurechnenden Todesfälle auf nicht übertragbare Krankheiten zurückzuführen sind, darunter Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen, psychische, verhaltensbedingte und neurologische Störungen, Diabetes, Nierenerkrankungen und Asthma. Während die frühkindlichen Todesfälle zurückgegangen sind, haben die mit Behinderungen gelebten Jahre zugenommen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen.

Die vorgeschlagene Forschung sollte die Wissensbasis stärken, die politischen Entscheidungsträgern in Bezug auf Assoziationen von Umweltverschmutzung und Krankheiten und kausale Mechanismen in verschiedenen Phasen des Lebensverlaufs zur Verfügung steht, und dabei die neuesten molekularen, zellulären und computergestützten Technologien nutzen, um biologische Wege von der Exposition (einschließlich kombinierter Expositionen) gegenüber Krankheiten aufzuklären. Die Arbeit sollte Toxikologie, Expositionswissenschaft, Public Health Engineering und Umweltepidemiologie zusammenführen und auf Daten aus Quellen wie verschmutzungsbezogenen Datenbanken, Krankheitsregistern, epidemiologischen Studien und Biobanken, Umwelt- und Humanbiomonitoring-Daten und neu generierten Daten aufbauen und Bürgerwissenschaften berücksichtigen und andere innovative Ansätze. Gegebenenfalls sollten alle Expositionswege in Betracht gezogen werden (oral/Verdauungstrakt, inhalativ, dermal).

Der Schwerpunkt dieses Themas sollte auf drei Bereichen liegen, in denen das Verständnis und die Evidenz für die Kausalität gestärkt werden sollten, um den derzeitigen Datenmangel zu überwinden und auf Forderungen von politischen Entscheidungsträgern zu reagieren. Die Bewerber sollten sich auf mindestens einen der folgenden drei Aspekte konzentrieren:

  • Luftverschmutzung, insbesondere in der städtischen Umwelt, unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse, insbesondere der neuesten WHO-Luftqualitätsleitlinien von 2021 und ihrer Empfehlungen zu verschiedenen Schadstoffen, einschließlich aufkommender besorgniserregender Schadstoffe, z. ultrafeine Partikel und Wechselwirkungen mit Aeroallergenen, Ruß, Sand und Staubstürme und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit;
  • Auswirkungen von Lärm- und Lichtverschmutzung auf die menschliche Gesundheit;
  • Verschmutzung durch gefährliche Abfälle (z. B. Arzneimittel, illegale Drogen, Elektroschrott, Kunststoffe (einschließlich Nano- und Mikroplastik)) in stark kontaminierten Umgebungen und gesundheitsschädliche Folgen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:

  • Nationale und EU-Behörden wenden benutzerfreundliche Instrumente an, um generierte Daten über die Auswirkungen von Schadstoffen auf die Gesundheit zu erstellen und zu nutzen;
  • Nationale und EU-Behörden profitieren vom Zugang zu robusten und transparenten Indikatoren für die Gesundheitsverträglichkeitsprüfung, um die Wirksamkeit von Maßnahmen und Strategien zur Verringerung der Umweltverschmutzung zu überwachen;
  • Politische Entscheidungstragende und andere Interessengruppen, z. B. Behörden wie Stadtplaner, Angehörige der Gesundheitsberufe, Arbeitgeber, zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürger*innen, verwenden entwickelte Richtlinien, um Maßnahmen zur Verhinderung von umweltbedingten Krankheiten und Beeinträchtigungen zu ergreifen und gesündere Lebensstile und Verhaltensweisen zu wählen;
  • EU-, nationale und regionale Behörden erhalten Leitlinien und Empfehlungen für die Aktualisierung von (1) wissenschaftlichen Erkenntnissen über Gesundheitsrisiken durch Umweltschadstoffe, (2) Empfehlungen zum Management und zur Minderung dieser Gesundheitsrisiken und (3) Leitlinien und Empfehlungen für die Aktualisierung von Grenzwerten für verschiedene Schadstoffklassen in der Umwelt; Diese Empfehlungen sollten gefährdete Bevölkerungsgruppen und Menschen mit erhöhter Gefährdung aufgrund vorbestehender Erkrankungen berücksichtigen;
  • Die Umsetzung des Aktionsplans für Nullverschmutzung, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und der EU-Rechtsvorschriften zu Luftqualität, Lärm und Abfall wird weiterhin durch eine solide Evidenzbasis gestützt;
  • Relevante Stakeholder unseres täglichen Lebens, z. B. medizinisches Personal, Bauingenieure und Bauingenieurinnen, Lehrernde, Stadtplaner usw., Zugang zu Informationen wie Schulungen zu Umweltverschmutzung und gesundheitlichen Auswirkungen haben.

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Erwartete Ergebnisse

  • Forschungsaktivitäten zur Stärkung der Evidenzbasis für Zusammenhänge zwischen Umweltverschmutzung und Krankheiten und den zugrunde liegenden Kausalitätsmechanismen und biologischen Pfaden unter Berücksichtigung kombinierter Expositionen und Mechanismen erhöhter Empfindlichkeit bei empfindlichen Gruppen;
  • Bereitstellung fairer Daten über kausale Zusammenhänge zwischen Umweltrisikofaktoren und gesundheitlichen Folgen, insbesondere für aufkommende besorgniserregende Luftschadstoffe, insbesondere ultrafeine Partikel, Ruß und andere, unter Berücksichtigung gefährdeter Bevölkerungsgruppen und spezifischer Expositionssituationen in einem Lebensverlaufsansatz, einschließlich gefährdeter früher Lebensphasen und generationsübergreifender Risiken;
  • Entwicklung benutzerfreundlicher Werkzeuge für den systematischen Abbau und die Bewertung des generierten Wissens und die Umsetzung in bewährte Verfahren sowie zur Verbesserung der Bewertung der individuellen Exposition gegenüber Schadstoffen im Leben;
  • Vorschläge für Umweltgrenzwerte für die untersuchten Schadstoffe und Erstellung von Indikatoren für die gesundheitlichen Auswirkungen, sofern relevant und unter Berücksichtigung bestehender Normen und Erkenntnisse;
  • Entwicklung von Leitlinien und sozioökonomischen Instrumenten und Instrumenten zur Entscheidungsunterstützung für verschiedene Stakeholder, einschließlich politischer Entscheidungstragende, Angehörige der Gesundheitsberufe und Bürger*innen, um Maßnahmen zur Verhinderung umweltbedingter Krankheiten und Beeinträchtigungen zu ergreifen und die Wahl gesünderer Lebensstile und Verhaltensweisen zu ermöglichen;
  • Identifizierung sektorübergreifender Interventionen (Fallstudien) mit dem Potenzial, die Verschmutzung und das Expositionsrisiko zu sanieren und die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden kurz- / mittelfristig zu verbessern;
  • Entwicklung von Schulungskursen zu Umweltverschmutzung und gesundheitlichen Auswirkungen, um Fachkräfte zu informieren, die sich auf unser tägliches Leben auswirken, z. B. medizinisches Personal, Ingenieure und Ingenieurinnen, Lehrende, Stadtplaner;
  • Konzeption von evidenzbasierten Best-Practice-Kommunikationsmaßnahmen für eine faktenbasierte Risiko- und Nutzenkommunikation und Verbesserung des Bewusstseins der Bürger*innen für Umweltverschmutzung und vorbeugende Maßnahmen, um die Verbreitung von Fehlinformationen auszugleichen;
  • Durchführung von Fallstudien, um den gesellschaftlichen Mehrwert der entwickelten Instrumente, Methoden und Richtlinien sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen von Expositionen aufzuzeigen.

Aspekte wie Geschlecht, regionale Unterschiede, Sozioökonomie und Kultur sollten gegebenenfalls berücksichtigt werden. Vorschläge sollten sicherstellen, dass chemische Überwachungsdaten in IPCHEM durch Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. In dieser Hinsicht wird die GFS bei jedem erfolgreichen Vorschlag zusammenarbeiten, und diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Vorschlags eingerichtet werden.

Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevante -Expertise, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.

Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle zur Förderung ausgewählten Projekte aus diesem Themenfeld einen Cluster und sind verpflichtet, an gemeinsamen Vernetzungen und gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. Ohne die Voraussetzung, konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail zu beschreiben, sollten Vorschläge ein ausreichendes Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Treffen und zur Deckung der Kosten für andere potenzielle gemeinsame Vernetzungs- und gemeinsame Aktivitäten bereitstellen.

Antragsteller, die zur zweiten Phase eingeladen werden und beabsichtigen, klinische Studien aufzunehmen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Arbeitsprogrammteil.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.

In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.


Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder zugehörige Timing-Daten und -Dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Gesundheit, Soziales, Sport

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.

Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.

Für eine Bewerbung in der ersten Phase sind 10 Seiten vorgesehen. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.


Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
In der zweiten Stufe beträgt der Schwellenwert für jedes Kriterium 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.


Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.


Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, werden alle zur Förderung ausgewählten Projekte aus diesem Themenbereich einen Cluster bilden und an gemeinsamen Vernetzungen und gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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