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Call-Eckdaten
Die Rolle der Umweltverschmutzung bei nicht übertragbaren Krankheiten: Luft-, Lärm- und Lichtverschmutzung sowie gefährliche Abfallverschmutzung
Call Nummer
HORIZON-HLTH-2024-ENVHLTH-02-06
Termine
Öffnung
30.03.2023
Deadline
19.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 60.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 7.000.000,00 und € 8.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, Aktivitäten zu unterstützen, die eine oder mehrere erwartete Auswirkungen von Ziel 2 'Leben und Arbeiten in einer gesundheitsfördernden Umgebung' ermöglichen oder dazu beitragen.
Call-Ziele
Der Europäische Grüne Deal der Europäischen Kommission erkennt an, dass die vom Menschen verursachte Umweltverschmutzung eine zunehmende Bedrohung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen darstellt. Meinungsumfragen zeigen, dass Klimawandel, Luftverschmutzung und Abfall die drei wichtigsten Umweltprobleme sind, über die sich die europäischen Bürger*innen Sorgen machen. Über drei Viertel (78%) der Befragten glauben, dass Umweltprobleme einen direkten Einfluss auf ihr tägliches Leben und ihre Gesundheit haben.
Umweltverschmutzung betrifft eine große Anzahl von Menschen in Europa und darüber hinaus: Eine Bewertung aus dem Jahr 2018 führte 16% der weltweiten Gesamtsterblichkeit auf umweltbedingte Krankheiten zurück. Weltweit sterben jedes Jahr über 7 Millionen Menschen an den Folgen verschmutzter Luft. Für 2019 schätzt die Europäische Umweltagentur, dass rund 350 000 vorzeitige Todesfälle in der EU auf Luftverschmutzung (nämlich durch Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon) zurückzuführen sind. Heute ist mehr als 1 von 4 Europäern in ihren Häusern, Schulen und Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegeln ausgesetzt. Die Zunahme des künstlichen Lichts bei Nacht (ALAN) in Städten hat das natürliche Lichtniveau in der Umwelt verändert und die menschlichen Aktivitäten auf die normalerweise dunklen Stunden ausgedehnt. Es wurde geschätzt, dass mehr als 80% der Weltbevölkerung unter einem lichtverschmutzten Himmel leben. Abfall ist in Europa nach wie vor ein anhaltendes Umweltproblem, und es wird geschätzt, dass es in Europa 2,5 Millionen kontaminierte Standorte mit potenziell erheblichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen gibt.
Die globale Belastung durch nichtübertragbare Krankheiten (NCDs) hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen und wird heute auf 70% der Todesfälle weltweit geschätzt (Weltgesundheitsorganisation). Die wachsende Belastung durch chronische Krankheiten wird auch eine Herausforderung für die europäischen Gesundheitssysteme darstellen, da diese Krankheiten bereits schätzungsweise 70-80% der Gesundheitskosten ausmachen. Derzeit leiden rund 50 Millionen europäische Bürger*innen an zwei oder mehr chronischen Erkrankungen, und die meisten dieser Menschen sind über 65 Jahre alt. Den jüngsten Schätzungen der WHO zur umweltbedingten Krankheitsbelastung zufolge sind jährlich 13 % der Todesfälle (630 000) in der WHO-Region Europa auf Umweltstressfaktoren zurückzuführen, und ein EUA-Bericht kam zu dem Schluss, dass 90 % der der Umwelt zuzurechnenden Todesfälle auf nicht übertragbare Krankheiten zurückzuführen sind, darunter Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen, psychische, verhaltensbedingte und neurologische Störungen, Diabetes, Nierenerkrankungen und Asthma. Während die frühkindlichen Todesfälle zurückgegangen sind, haben die mit Behinderungen gelebten Jahre zugenommen, insbesondere bei chronischen Erkrankungen.
Die vorgeschlagene Forschung sollte die Wissensbasis stärken, die politischen Entscheidungsträgern in Bezug auf Assoziationen von Umweltverschmutzung und Krankheiten und kausale Mechanismen in verschiedenen Phasen des Lebensverlaufs zur Verfügung steht, und dabei die neuesten molekularen, zellulären und computergestützten Technologien nutzen, um biologische Wege von der Exposition (einschließlich kombinierter Expositionen) gegenüber Krankheiten aufzuklären. Die Arbeit sollte Toxikologie, Expositionswissenschaft, Public Health Engineering und Umweltepidemiologie zusammenführen und auf Daten aus Quellen wie verschmutzungsbezogenen Datenbanken, Krankheitsregistern, epidemiologischen Studien und Biobanken, Umwelt- und Humanbiomonitoring-Daten und neu generierten Daten aufbauen und Bürgerwissenschaften berücksichtigen und andere innovative Ansätze. Gegebenenfalls sollten alle Expositionswege in Betracht gezogen werden (oral/Verdauungstrakt, inhalativ, dermal).
Der Schwerpunkt dieses Themas sollte auf drei Bereichen liegen, in denen das Verständnis und die Evidenz für die Kausalität gestärkt werden sollten, um den derzeitigen Datenmangel zu überwinden und auf Forderungen von politischen Entscheidungsträgern zu reagieren. Die Bewerber sollten sich auf mindestens einen der folgenden drei Aspekte konzentrieren:
- Luftverschmutzung, insbesondere in der städtischen Umwelt, unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse, insbesondere der neuesten WHO-Luftqualitätsleitlinien von 2021 und ihrer Empfehlungen zu verschiedenen Schadstoffen, einschließlich aufkommender besorgniserregender Schadstoffe, z. ultrafeine Partikel und Wechselwirkungen mit Aeroallergenen, Ruß, Sand und Staubstürme und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit;
- Auswirkungen von Lärm- und Lichtverschmutzung auf die menschliche Gesundheit;
- Verschmutzung durch gefährliche Abfälle (z. B. Arzneimittel, illegale Drogen, Elektroschrott, Kunststoffe (einschließlich Nano- und Mikroplastik)) in stark kontaminierten Umgebungen und gesundheitsschädliche Folgen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Vorschläge zu diesem Thema sollten darauf abzielen, Ergebnisse zu liefern, die auf alle folgenden erwarteten Ergebnisse zugeschnitten sind und zu diesen beitragen:
- Nationale und EU-Behörden wenden benutzerfreundliche Instrumente an, um generierte Daten über die Auswirkungen von Schadstoffen auf die Gesundheit zu erstellen und zu nutzen;
- Nationale und EU-Behörden profitieren vom Zugang zu robusten und transparenten Indikatoren für die Gesundheitsverträglichkeitsprüfung, um die Wirksamkeit von Maßnahmen und Strategien zur Verringerung der Umweltverschmutzung zu überwachen;
- Politische Entscheidungstragende und andere Interessengruppen, z. B. Behörden wie Stadtplaner, Angehörige der Gesundheitsberufe, Arbeitgeber, zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürger*innen, verwenden entwickelte Richtlinien, um Maßnahmen zur Verhinderung von umweltbedingten Krankheiten und Beeinträchtigungen zu ergreifen und gesündere Lebensstile und Verhaltensweisen zu wählen;
- EU-, nationale und regionale Behörden erhalten Leitlinien und Empfehlungen für die Aktualisierung von (1) wissenschaftlichen Erkenntnissen über Gesundheitsrisiken durch Umweltschadstoffe, (2) Empfehlungen zum Management und zur Minderung dieser Gesundheitsrisiken und (3) Leitlinien und Empfehlungen für die Aktualisierung von Grenzwerten für verschiedene Schadstoffklassen in der Umwelt; Diese Empfehlungen sollten gefährdete Bevölkerungsgruppen und Menschen mit erhöhter Gefährdung aufgrund vorbestehender Erkrankungen berücksichtigen;
- Die Umsetzung des Aktionsplans für Nullverschmutzung, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und der EU-Rechtsvorschriften zu Luftqualität, Lärm und Abfall wird weiterhin durch eine solide Evidenzbasis gestützt;
- Relevante Stakeholder unseres täglichen Lebens, z. B. medizinisches Personal, Bauingenieure und Bauingenieurinnen, Lehrernde, Stadtplaner usw., Zugang zu Informationen wie Schulungen zu Umweltverschmutzung und gesundheitlichen Auswirkungen haben.
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Erwartete Ergebnisse
- Forschungsaktivitäten zur Stärkung der Evidenzbasis für Zusammenhänge zwischen Umweltverschmutzung und Krankheiten und den zugrunde liegenden Kausalitätsmechanismen und biologischen Pfaden unter Berücksichtigung kombinierter Expositionen und Mechanismen erhöhter Empfindlichkeit bei empfindlichen Gruppen;
- Bereitstellung fairer Daten über kausale Zusammenhänge zwischen Umweltrisikofaktoren und gesundheitlichen Folgen, insbesondere für aufkommende besorgniserregende Luftschadstoffe, insbesondere ultrafeine Partikel, Ruß und andere, unter Berücksichtigung gefährdeter Bevölkerungsgruppen und spezifischer Expositionssituationen in einem Lebensverlaufsansatz, einschließlich gefährdeter früher Lebensphasen und generationsübergreifender Risiken;
- Entwicklung benutzerfreundlicher Werkzeuge für den systematischen Abbau und die Bewertung des generierten Wissens und die Umsetzung in bewährte Verfahren sowie zur Verbesserung der Bewertung der individuellen Exposition gegenüber Schadstoffen im Leben;
- Vorschläge für Umweltgrenzwerte für die untersuchten Schadstoffe und Erstellung von Indikatoren für die gesundheitlichen Auswirkungen, sofern relevant und unter Berücksichtigung bestehender Normen und Erkenntnisse;
- Entwicklung von Leitlinien und sozioökonomischen Instrumenten und Instrumenten zur Entscheidungsunterstützung für verschiedene Stakeholder, einschließlich politischer Entscheidungstragende, Angehörige der Gesundheitsberufe und Bürger*innen, um Maßnahmen zur Verhinderung umweltbedingter Krankheiten und Beeinträchtigungen zu ergreifen und die Wahl gesünderer Lebensstile und Verhaltensweisen zu ermöglichen;
- Identifizierung sektorübergreifender Interventionen (Fallstudien) mit dem Potenzial, die Verschmutzung und das Expositionsrisiko zu sanieren und die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden kurz- / mittelfristig zu verbessern;
- Entwicklung von Schulungskursen zu Umweltverschmutzung und gesundheitlichen Auswirkungen, um Fachkräfte zu informieren, die sich auf unser tägliches Leben auswirken, z. B. medizinisches Personal, Ingenieure und Ingenieurinnen, Lehrende, Stadtplaner;
- Konzeption von evidenzbasierten Best-Practice-Kommunikationsmaßnahmen für eine faktenbasierte Risiko- und Nutzenkommunikation und Verbesserung des Bewusstseins der Bürger*innen für Umweltverschmutzung und vorbeugende Maßnahmen, um die Verbreitung von Fehlinformationen auszugleichen;
- Durchführung von Fallstudien, um den gesellschaftlichen Mehrwert der entwickelten Instrumente, Methoden und Richtlinien sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen von Expositionen aufzuzeigen.
Aspekte wie Geschlecht, regionale Unterschiede, Sozioökonomie und Kultur sollten gegebenenfalls berücksichtigt werden. Vorschläge sollten sicherstellen, dass chemische Überwachungsdaten in IPCHEM durch Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. In dieser Hinsicht wird die GFS bei jedem erfolgreichen Vorschlag zusammenarbeiten, und diese Zusammenarbeit sollte gegebenenfalls nach der Genehmigung des Vorschlags eingerichtet werden.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevante -Expertise, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, bilden alle zur Förderung ausgewählten Projekte aus diesem Themenfeld einen Cluster und sind verpflichtet, an gemeinsamen Vernetzungen und gemeinsamen Aktivitäten teilzunehmen. Ohne die Voraussetzung, konkrete gemeinsame Aktivitäten im Detail zu beschreiben, sollten Vorschläge ein ausreichendes Budget für die Teilnahme an regelmäßigen gemeinsamen Treffen und zur Deckung der Kosten für andere potenzielle gemeinsame Vernetzungs- und gemeinsame Aktivitäten bereitstellen.
Antragsteller, die zur zweiten Phase eingeladen werden und beabsichtigen, klinische Studien aufzunehmen, sollten Einzelheiten zu ihren klinischen Studien im entsprechenden Anhang unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Vorlage angeben. Siehe Definition von klinischen Studien in der Einleitung zu diesem Arbeitsprogrammteil.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Anträge können von einer oder mehreren Rechtspersonen eingereicht werden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat, einem assoziierten Land oder in Ausnahmefällen, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, in einem anderen Drittland haben können.
In Anerkennung der Öffnung der Programme der US National Institutes of Health für europäische Forscher kann jede Rechtsperson mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Finanzmittel der Union erhalten.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Finanzierung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder zugehörige Timing-Daten und -Dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Für eine Bewerbung in der ersten Phase sind 10 Seiten vorgesehen. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 50 Seiten.
Die Vergabekriterien sind im Allgemeinen Anhang D beschrieben. Es gelten die folgenden Ausnahmen:
In der zweiten Stufe beträgt der Schwellenwert für jedes Kriterium 4 (Exzellenz), 4 (Auswirkungen) und 3 (Umsetzung). Der kumulative Schwellenwert beträgt 12.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Um Synergien zu optimieren und die Wirkung der Projekte zu erhöhen, werden alle zur Förderung ausgewählten Projekte aus diesem Themenbereich einen Cluster bilden und an gemeinsamen Vernetzungen und gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 1, Destination 2(383kB)
Kontakt
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