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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

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  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Demonstration von Meeres- und Küsteninfrastrukturen als hybride blau-graue naturbasierte Lösungen

Call Nummer

HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-7

Termine

Öffnung
22.12.2022

Deadline
28.03.2023 17:00

Förderquote

70% (NPO:100%)

Budget des Calls

€ 10.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 5.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Einreichungen sollten untersuchen, wie der Nutzen für die Natur in den Mittelpunkt der Infrastrukturen gestellt werden kann, indem die Auswahl oder die Entwicklung von Materialien für den Bau, das Design, die Installation und die Wartung behandelt werden, um die positiven Auswirkungen auf die natürlichen Prozesse zu maximieren und ihre Erhaltung (wenn sie sich in einem guten Zustand befinden) oder die Wiederherstellung der lokalen Meeresökosysteme und ihr sozio-ökologisches Management zu ermöglichen.

Call-Ziele

Die Klimapolitik ist der Auslöser für die Entwicklung mehrerer groß angelegter Infrastrukturen in der Meeres- und Küstenumwelt. Insbesondere der EU-Plan für erneuerbare Offshore-Energie zielt darauf ab, bis 2050 40 GW Wellen- und Gezeitenenergie in der EU zu erzeugen, ausgehend von den 13 Megawatt (MW), die heute in Betrieb sind. Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verringerung der Auswirkungen bedeuten, dass der ohnehin schon wichtige Schutz der Küsten und Städte vor Erosion, Meeresspiegelanstieg und extremen Ereignissen weiter ausgebaut werden muss. Der globale Handel wird durch die Erweiterung oder den Bau neuer Häfen unterstützt. Sie können sich nachteilig auf die endemische biologische Vielfalt auswirken und die laufenden natürlichen ökoevolutionären Reaktionen verändern. Sie können sich nachteilig auf die endemische biologische Vielfalt und die Ökologie auswirken, aber sie könnten funktionale Ökosysteme schützen, wiederherstellen oder beherbergen (auch wenn sie größtenteils neu sind), die wichtige Funktionen und Dienstleistungen für die biologische Vielfalt bieten, indem sie natürliche Prozesse und Merkmale imitieren und in ihre Gestaltung integrieren.

Bei den Einreichungen sollte es sich um groß angelegte Demonstrationen hybrider naturbasierter Lösungen mit gebauten Küsten- und Meeresinfrastrukturen handeln, um Ökosysteme zu erhalten und/oder ihre Wiederherstellung zu unterstützen. Der Zweck der Infrastrukturen sollte ursprünglich auf klimapolitische Ziele ausgerichtet sein (z. B. harter und weicher Küsten- oder Stadtschutz vor den Auswirkungen des Klimawandels - Anstieg des Meeresspiegels, Extremereignisse, Erosion - , Anlagen für erneuerbare Energien oder Inseln, maritime Dienstleistungen und Sicherheit usw.) und das größte Potenzial für eine Nachahmung, Vergrößerung und Einführung aufweisen. Die Vorschläge sollten auch die mutmaßlichen Auswirkungen/Sekundärwirkungen dieser Infrastrukturen bewerten, insbesondere im Hinblick auf die kumulativen Auswirkungen der Faktoren, die die biologische Vielfalt beeinflussen, wie Klima, Land- und Meeresnutzungsänderungen (Infrastrukturen), invasive gebietsfremde Arten, usw. Die Maßnahme sollte die Auswirkungen und Möglichkeiten der ökologischen Vernetzung mit benachbarten Ökosystemen berücksichtigen.

Einreichungen, die sich mit Infrastrukturen befassen, die mehreren Zwecken dienen (z. B. niedertrophische Aquakultur, Bildungs- und Erholungszwecke, Unterstützung der Fischerei durch Schaffung von Aufwuchshabitaten, Biofiltration und Bioverschmutzung), werden begünstigt. Einreichungen sollten die einschlägigen Ergebnisse anderer Horizont 2020- oder nationaler Projekte zur Mehrfachnutzung des Meeresraums berücksichtigen.

Die Einreichungen sollten Ansätze zur gemeinsamen Gestaltung mit den relevanten Akteuren (Infrastruktureigentümern, Behörden, Zivilgesellschaft und Endnutzern oder Begünstigten) für die Gestaltung, Installation und Verwaltung dieser gebauten Infrastrukturen mit naturbezogenem Design erforschen und verbessern. Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösungen an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt sind und einen sozialen Wandel, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordern. Die Vorschläge sollten Nachweise und Daten zu den vielfältigen Vorteilen und potenziellen Kompromissen dieser hybriden Lösungen auf kurz- und langfristiger Ebene und insbesondere für die Zwecke des Schutzes und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Funktionen der Meeresökosysteme, aber auch für die blaue Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes liefern.

Insbesondere für hybride Infrastrukturen, die auf den Schutz vor Klimaauswirkungen abzielen, sollten die Einreichungen eine evidenzbasierte Analyse ihrer Effizienz im Vergleich zu herkömmlichen Infrastrukturkonzepten und zu üblichen naturbasierten Lösungen oder als Alternative in Fällen, in denen eine "NBS allein" aufgrund lokaler Umweltmerkmale nicht in Betracht kommt, vorlegen. Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte sollten Verbindungen zu Projekten herstellen, die im Rahmen der Europäischen Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" finanziert werden, insbesondere zu den Aktivitäten der Mission im Rahmen von Ziel 1 - Schutz und Wiederherstellung der Meeresökosysteme und ihrer biologischen Vielfalt - und zu den Leuchtturmaktivitäten der Mission und den Blue Parks sowie zu dem System zur Überwachung der Umsetzung der Mission, das Teil der Plattform zur Unterstützung der Umsetzung der Mission für die Berichterstattung, Überwachung und Koordinierung aller relevanten Umsetzungsaktivitäten sein wird. Die Vorschläge sollten auch mit einschlägigen Projekten im Rahmen von Horizont Europa in Verbindung stehen, z. B. (HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-03) zur Unterstützung der Entwicklung von Politiken, Geschäftsmodellen und Marktbedingungen, um die Umsetzung naturbasierter Lösungen zu erweitern und zu beschleunigen.

Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus (NEB) beitragen, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Aktionen der NEB-Initiative interagieren, indem sie Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.

Um die erwarteten Ergebnisse bei der Integration und Koordinierung dieser verschiedenen skalierten Ansätze zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert. Es sollte eine enge Verknüpfung mit den laufenden Aktivitäten im Rahmen der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance sichergestellt werden. Die Maßnahmen zu diesem Thema werden auf den Horizon-Projekten aufbauen und mit ihnen verknüpft werden. Alle In-situ-Daten, die im Rahmen der im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen erhoben werden, sollten den INSPIRE-Grundsätzen entsprechen und über von der Europäischen Kommission unterstützte Open-Access-Repositories (Copernicus, GEOSS und EMODnet) verfügbar sein. Gegebenenfalls wird erwartet, dass Verbindungen zu den Informationen und Daten des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus, der Group on Earth Observations (GEO) und des Global Earth Observation System of Systems (GEOSS) hergestellt und diese genutzt werden.

Eine Zusammenarbeit mit den einschlägigen bestehenden europäischen Forschungsinfrastrukturen wird als notwendig erachtet.

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Erwartete Ergebnisse

Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem EU-Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), den Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels sowie dem neuen Konzept für eine nachhaltige blaue Wirtschaft, dem EU-Leitfaden für die Einbeziehung von Ökosystemen und ihren Leistungen in die Entscheidungsfindung, sollten die Projekte dazu beitragen, dass die Einbeziehung von biologischer Vielfalt, Ökosystemleistungen und Naturkapital in Gesellschaft und Wirtschaft sowie die Bekämpfung direkter und indirekter Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt zum Ziel führen. Sie sollten den Behörden sowie den Betreibern entsprechender Infrastrukturen bei deren Planung, Konstruktion, Bau, Installation und Betrieb naturnahe Lösungen bieten, die für die biologische Vielfalt, die Ökosystemleistungen und den ursprünglichen Zweck der Infrastruktur (Erzeugung erneuerbarer Energien oder Küstenschutz) von Nutzen sind.

Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen

  • Den Weg für eine neue Ebene des ökosystembasierten Managements ebnen, bei dem künftige Meeres- und Küsteninfrastrukturen (z. B., Schutz von Küsten- und Stadtgebieten vor den Auswirkungen des Klimawandels, Offshore-Windparks, Häfen, Tourismusentwicklung, Brücken usw.) absichtlich so gestaltet und aktiv genutzt werden, dass sie die Wiederherstellung (wobei der Begriff mehrere Ansätze zur aktiven Sanierung, Reparatur, Neuzuweisung oder Neuerfindung geschädigter biologischer Vielfalt und Ökosystemprozesse und -leistungen umfasst) der Gesundheit und der Leistungen mariner Ökosysteme (einschließlich Klimaschutz und Anpassung) unterstützen, wo naturbasierte Lösungen allein nicht in Betracht kommen;
  • Beitrag zur Entwicklung eines Rahmens für die Bewertung "blauer Gebäude" nach dem Vorbild des LEED-Bewertungssystems (Leadership in Energy and Environmental Design) für grüne Gebäude;
  • Aufwertung von Blaupausen, die die Konzeption, Installation, Nutzung und Wartung hybrider blau-grauer Infrastrukturen integrieren, die dem Funktionieren und der Wiederherstellung von Ökosystemen förderlich sind;
  • Mainstreaming der biologischen Vielfalt in Meeres- und Küsteninfrastrukturen und -aktivitäten.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-7 erreichen.

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.


Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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