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Call-Eckdaten
Demonstration von Meeres- und Küsteninfrastrukturen als hybride blau-graue naturbasierte Lösungen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-BIODIV-01-7
Termine
Öffnung
22.12.2022
Deadline
28.03.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Einreichungen sollten untersuchen, wie der Nutzen für die Natur in den Mittelpunkt der Infrastrukturen gestellt werden kann, indem die Auswahl oder die Entwicklung von Materialien für den Bau, das Design, die Installation und die Wartung behandelt werden, um die positiven Auswirkungen auf die natürlichen Prozesse zu maximieren und ihre Erhaltung (wenn sie sich in einem guten Zustand befinden) oder die Wiederherstellung der lokalen Meeresökosysteme und ihr sozio-ökologisches Management zu ermöglichen.
Call-Ziele
Die Klimapolitik ist der Auslöser für die Entwicklung mehrerer groß angelegter Infrastrukturen in der Meeres- und Küstenumwelt. Insbesondere der EU-Plan für erneuerbare Offshore-Energie zielt darauf ab, bis 2050 40 GW Wellen- und Gezeitenenergie in der EU zu erzeugen, ausgehend von den 13 Megawatt (MW), die heute in Betrieb sind. Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verringerung der Auswirkungen bedeuten, dass der ohnehin schon wichtige Schutz der Küsten und Städte vor Erosion, Meeresspiegelanstieg und extremen Ereignissen weiter ausgebaut werden muss. Der globale Handel wird durch die Erweiterung oder den Bau neuer Häfen unterstützt. Sie können sich nachteilig auf die endemische biologische Vielfalt auswirken und die laufenden natürlichen ökoevolutionären Reaktionen verändern. Sie können sich nachteilig auf die endemische biologische Vielfalt und die Ökologie auswirken, aber sie könnten funktionale Ökosysteme schützen, wiederherstellen oder beherbergen (auch wenn sie größtenteils neu sind), die wichtige Funktionen und Dienstleistungen für die biologische Vielfalt bieten, indem sie natürliche Prozesse und Merkmale imitieren und in ihre Gestaltung integrieren.
Bei den Einreichungen sollte es sich um groß angelegte Demonstrationen hybrider naturbasierter Lösungen mit gebauten Küsten- und Meeresinfrastrukturen handeln, um Ökosysteme zu erhalten und/oder ihre Wiederherstellung zu unterstützen. Der Zweck der Infrastrukturen sollte ursprünglich auf klimapolitische Ziele ausgerichtet sein (z. B. harter und weicher Küsten- oder Stadtschutz vor den Auswirkungen des Klimawandels - Anstieg des Meeresspiegels, Extremereignisse, Erosion - , Anlagen für erneuerbare Energien oder Inseln, maritime Dienstleistungen und Sicherheit usw.) und das größte Potenzial für eine Nachahmung, Vergrößerung und Einführung aufweisen. Die Vorschläge sollten auch die mutmaßlichen Auswirkungen/Sekundärwirkungen dieser Infrastrukturen bewerten, insbesondere im Hinblick auf die kumulativen Auswirkungen der Faktoren, die die biologische Vielfalt beeinflussen, wie Klima, Land- und Meeresnutzungsänderungen (Infrastrukturen), invasive gebietsfremde Arten, usw. Die Maßnahme sollte die Auswirkungen und Möglichkeiten der ökologischen Vernetzung mit benachbarten Ökosystemen berücksichtigen.
Einreichungen, die sich mit Infrastrukturen befassen, die mehreren Zwecken dienen (z. B. niedertrophische Aquakultur, Bildungs- und Erholungszwecke, Unterstützung der Fischerei durch Schaffung von Aufwuchshabitaten, Biofiltration und Bioverschmutzung), werden begünstigt. Einreichungen sollten die einschlägigen Ergebnisse anderer Horizont 2020- oder nationaler Projekte zur Mehrfachnutzung des Meeresraums berücksichtigen.
Die Einreichungen sollten Ansätze zur gemeinsamen Gestaltung mit den relevanten Akteuren (Infrastruktureigentümern, Behörden, Zivilgesellschaft und Endnutzern oder Begünstigten) für die Gestaltung, Installation und Verwaltung dieser gebauten Infrastrukturen mit naturbezogenem Design erforschen und verbessern. Soziale Innovation wird empfohlen, wenn die Lösungen an der soziotechnischen Schnittstelle angesiedelt sind und einen sozialen Wandel, neue soziale Praktiken, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz erfordern. Die Vorschläge sollten Nachweise und Daten zu den vielfältigen Vorteilen und potenziellen Kompromissen dieser hybriden Lösungen auf kurz- und langfristiger Ebene und insbesondere für die Zwecke des Schutzes und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Funktionen der Meeresökosysteme, aber auch für die blaue Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes liefern.
Insbesondere für hybride Infrastrukturen, die auf den Schutz vor Klimaauswirkungen abzielen, sollten die Einreichungen eine evidenzbasierte Analyse ihrer Effizienz im Vergleich zu herkömmlichen Infrastrukturkonzepten und zu üblichen naturbasierten Lösungen oder als Alternative in Fällen, in denen eine "NBS allein" aufgrund lokaler Umweltmerkmale nicht in Betracht kommt, vorlegen. Die im Rahmen dieses Themas finanzierten Projekte sollten Verbindungen zu Projekten herstellen, die im Rahmen der Europäischen Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" finanziert werden, insbesondere zu den Aktivitäten der Mission im Rahmen von Ziel 1 - Schutz und Wiederherstellung der Meeresökosysteme und ihrer biologischen Vielfalt - und zu den Leuchtturmaktivitäten der Mission und den Blue Parks sowie zu dem System zur Überwachung der Umsetzung der Mission, das Teil der Plattform zur Unterstützung der Umsetzung der Mission für die Berichterstattung, Überwachung und Koordinierung aller relevanten Umsetzungsaktivitäten sein wird. Die Vorschläge sollten auch mit einschlägigen Projekten im Rahmen von Horizont Europa in Verbindung stehen, z. B. (HORIZON-CL6-2022-BIODIV-01-03) zur Unterstützung der Entwicklung von Politiken, Geschäftsmodellen und Marktbedingungen, um die Umsetzung naturbasierter Lösungen zu erweitern und zu beschleunigen.
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zur Initiative Neues Europäisches Bauhaus (NEB) beitragen, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEBLab und anderen relevanten Aktionen der NEB-Initiative interagieren, indem sie Informationen, bewährte Verfahren und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
Um die erwarteten Ergebnisse bei der Integration und Koordinierung dieser verschiedenen skalierten Ansätze zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit nachdrücklich gefördert. Es sollte eine enge Verknüpfung mit den laufenden Aktivitäten im Rahmen der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance sichergestellt werden. Die Maßnahmen zu diesem Thema werden auf den Horizon-Projekten aufbauen und mit ihnen verknüpft werden. Alle In-situ-Daten, die im Rahmen der im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Maßnahmen erhoben werden, sollten den INSPIRE-Grundsätzen entsprechen und über von der Europäischen Kommission unterstützte Open-Access-Repositories (Copernicus, GEOSS und EMODnet) verfügbar sein. Gegebenenfalls wird erwartet, dass Verbindungen zu den Informationen und Daten des europäischen Erdbeobachtungsprogramms Copernicus, der Group on Earth Observations (GEO) und des Global Earth Observation System of Systems (GEOSS) hergestellt und diese genutzt werden.
Eine Zusammenarbeit mit den einschlägigen bestehenden europäischen Forschungsinfrastrukturen wird als notwendig erachtet.
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Erwartete Ergebnisse
Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und insbesondere mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, dem EU-Vorschlag für ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), den Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung des Klimawandels sowie dem neuen Konzept für eine nachhaltige blaue Wirtschaft, dem EU-Leitfaden für die Einbeziehung von Ökosystemen und ihren Leistungen in die Entscheidungsfindung, sollten die Projekte dazu beitragen, dass die Einbeziehung von biologischer Vielfalt, Ökosystemleistungen und Naturkapital in Gesellschaft und Wirtschaft sowie die Bekämpfung direkter und indirekter Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt zum Ziel führen. Sie sollten den Behörden sowie den Betreibern entsprechender Infrastrukturen bei deren Planung, Konstruktion, Bau, Installation und Betrieb naturnahe Lösungen bieten, die für die biologische Vielfalt, die Ökosystemleistungen und den ursprünglichen Zweck der Infrastruktur (Erzeugung erneuerbarer Energien oder Küstenschutz) von Nutzen sind.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen
- Den Weg für eine neue Ebene des ökosystembasierten Managements ebnen, bei dem künftige Meeres- und Küsteninfrastrukturen (z. B., Schutz von Küsten- und Stadtgebieten vor den Auswirkungen des Klimawandels, Offshore-Windparks, Häfen, Tourismusentwicklung, Brücken usw.) absichtlich so gestaltet und aktiv genutzt werden, dass sie die Wiederherstellung (wobei der Begriff mehrere Ansätze zur aktiven Sanierung, Reparatur, Neuzuweisung oder Neuerfindung geschädigter biologischer Vielfalt und Ökosystemprozesse und -leistungen umfasst) der Gesundheit und der Leistungen mariner Ökosysteme (einschließlich Klimaschutz und Anpassung) unterstützen, wo naturbasierte Lösungen allein nicht in Betracht kommen;
- Beitrag zur Entwicklung eines Rahmens für die Bewertung "blauer Gebäude" nach dem Vorbild des LEED-Bewertungssystems (Leadership in Energy and Environmental Design) für grüne Gebäude;
- Aufwertung von Blaupausen, die die Konzeption, Installation, Nutzung und Wartung hybrider blau-grauer Infrastrukturen integrieren, die dem Funktionieren und der Wiederherstellung von Ökosystemen förderlich sind;
- Mainstreaming der biologischen Vielfalt in Meeres- und Küsteninfrastrukturen und -aktivitäten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Natürliche Person, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(kB)
Kontakt
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