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Call-Eckdaten
Netz der Safer-Internet-Zentren (SICs)
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-BESTUSE-08-NETWORKSICs
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 42.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 300.000,00 und € 3.700.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel des Themas ist die weitere Unterstützung nationaler Safer-Internet-Zentren (SIC), die sich aus einer oder mehreren NRO, staatlichen Stellen/Agenturen und/oder Organisationen des Privatsektors zusammensetzen können. Die SICs bieten Informationen zur Online-Sicherheit, pädagogische Ressourcen, Instrumente zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie Beratungs- und Meldedienste (über spezielle Helplines und Hotlines) für Jugendliche, Lehrer*innen/Erzieher*innen und Eltern/Betreuer*innen. Die von den SICs durchgeführten Aktivitäten helfen Minderjährigen, mit Online-Risiken umzugehen und sich zu medienkompetenten, widerstandsfähigen, digitalen Bürger*innen zu entwickeln. Der Arbeitsbereich der Hotline ermöglicht es der Öffentlichkeit, verdächtiges Online-Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) anonym zu melden, damit es bewertet und beseitigt werden kann. Die Safer-Internet-Zentren gehen auch auf die Bedürfnisse von Kindern mit besonderen oder speziellen Bedürfnissen ein, einschließlich Kindern mit Behinderungen und Kindern aus benachteiligten und gefährdeten Verhältnissen, um sicherzustellen, dass kein Kind zurückgelassen wird.
Call-Ziele
Die Finanzierung wird die Fortführung des gut etablierten europäischen Netzes nationaler SICs sicherstellen, indem die ausgezeichneten Konsortien in die Lage versetzt werden, mindestens Folgendes anzubieten
- Ein Zentrum zur Sensibilisierung von Kindern, Eltern/Betreuer*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen sowie anderen einschlägigen Fachleuten, die mit Kindern arbeiten, für die Möglichkeiten und Risiken des Internets für unter 18-Jährige. Der Schwerpunkt wird darauf liegen, Folgendes zu ermitteln und zu behandeln
- spezifische und allgemeine bekannte Risiken (z. B. schädliche und illegale Inhalte, Cybermobbing, nicht altersgerechte Inhalte, sexuelle Erpressung, Suchtgestaltung und -manipulation, Desinformation);
- spezifische und allgemeine neu auftretende Risiken (z. B. neue Apps, Spiele, Online-Herausforderungen und -Trends; KI und generative KI, einschließlich von KI generierter pornografischer und gewalttätiger Inhalte wie CSAM; virtuelle, erweiterte und erweiterte Realität; das Internet der Dinge und andere technologische Veränderungen, die neue soziale und ethische Herausforderungen mit Auswirkungen auf Kinder mit sich bringen);
- Themen wie psychische und physische Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Technologien (z. B. Selbstverletzung, Cybermobbing, riskante Online-Herausforderungen, Förderung von Essstörungen, Bildschirmabhängigkeit, soziale Isolation, Exposition gegenüber nicht altersgerechten Online-Inhalten, einschließlich pornografischer und gewalttätiger Inhalte, und sexuelle Erpressung);
- Risiken, denen Kinder als junge Verbraucher*innen ausgesetzt sind (z. B. Aufforderungen zum Geldausgeben, aggressive Marketingstrategien, Lootboxen).
- Eine Hotline, die Kinder und Erwachsene in ihrem Umfeld in Fragen der Nutzung digitaler Technologien und Dienste durch Kinder berät und unterstützt; Unterstützung bei Fragen der psychischen Gesundheit im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber nicht altersgerechten Online-Inhalten, einschließlich pornografischer und gewalttätiger Inhalte; zur verstärkten Unterstützung von Opfern von Cybermobbing ist eine enge Zusammenarbeit mit dem nationalen Dienst Child Helpline 116111 erforderlich.
- Eine Hotline zur Bekämpfung der Verbreitung von CSAM im Internet (d. h. zur Entgegennahme, Analyse und Bearbeitung von Meldungen über solches Material). Eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Privatsektor sollte im Rahmen der EU-Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der vorgeschlagenen Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Neufassung der Richtlinie 2011/93/EU über den sexuellen Missbrauch von Kindern weiter geprüft werden.
- Ein Jugendgremium, um direkt mit Kindern aus verschiedenen demografischen Gruppen in Kontakt zu treten, einschließlich der Organisation regelmäßiger Jugendbeteiligungsaktivitäten, die es ihnen ermöglichen, ihre Ansichten zu äußern und ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Umgang mit Online-Technologien zu bündeln. Eine angemessene Fluktuation, geografische Ausgewogenheit und eine offene Auswahl der Teilnehmer*innen sind erforderlich.
Die SICs müssen ihre Unterstützung für Kinder in gefährdeten Situationen (wie Kinder mit Behinderungen, Kinder aus Minderheiten, mit rassischem oder ethnischem Hintergrund, Flüchtlingskinder, Kinder in Betreuung, LGBTQI+-Kinder sowie Kinder aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, die alle mit zusätzlichen Herausforderungen im digitalen Umfeld konfrontiert sein können) verstärken. Um die digitale Kluft zu überwinden, sollten sie beispielsweise nicht-formale Bildung und Ausbildung für diese Gruppen und Gemeinschaften anbieten.
Darüber hinaus werden die SICs:
- die Überwachung der Auswirkungen des digitalen Wandels auf das Wohlergehen von Kindern in Zusammenarbeit mit der BIK-Plattform unterstützen;
- die Umsetzung einschlägiger EU-Strategien und -Rechtsvorschriften unterstützen;
- die Verbreitung relevanter Online-Schulungsmodule (MOOCs) für Lehrkräfte fördern;
- die Rolle der BIK-Jugendbotschafter*innen und der BIK-Jugendgremien auszubauen, um Peer-to-Peer-Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen;
- Bereitstellung vertrauenswürdiger Ressourcen für und Durchführung von Kampagnen, die sich an Kinder, Eltern, Betreuer*innen und Lehrer*innen, Erzieher*innen und andere relevante Ansprechpartner*innen, die mit Kindern arbeiten (z. B. Sporttrainer*innen, Vereinsleiter*innen), richten. Diese Initiativen sollten auch Schulungen zu den Online-Rechten von Kindern umfassen, um ein stärkeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Rechte von Kindern online dieselben sind wie offline, wie sie in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 (2021) der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kindern in Bezug auf das digitale Umfeld (CRC/C/GC/25) festgelegt und durch den DSA geschützt sind, und um das Bewusstsein für Hilfs- und Melderessourcen und -wege zu stärken;
- als zentrale Anlaufstelle für zuverlässige und altersgerechte Informationen zu fungieren;
- Schulungen zur digitalen Kompetenz in formellen und informellen Bildungseinrichtungen anbieten (z. B. Aktivitäten zur Beteiligung von Jugendlichen, Workshops, Unterrichtsbesuche, Wettbewerbe, Peer-to-Peer-Aktivitäten).
- Unterstützung von Eltern, Betreuer*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen und anderen Fachleuten, die mit Kindern arbeiten, damit sie die Risiken und Chancen des Zugangs von Kindern zu digitalen Inhalten und Diensten besser verstehen (z. B. Informationsveranstaltungen, Programme zur Schulung von Ausbildern sowie Online- und Offline-Material);
- Identifizierung neu auftretender Risiken durch den Helpline-Dienst und unverzügliche Weitergabe dieser Informationen an lokale, nationale und europäische Akteur*innen;
- Unterstützung des Zugangs zu Ressourcen und Diensten durch Behörden, einschließlich Strafverfolgungsbehörden, und Austausch mit Analysten der Hotline, um bessere Präventivmaßnahmen zu entwickeln und Online-Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) zu entfernen
- Zusammenarbeit mit beliebten Plattformen und digitalen Diensten, um die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder, zu unterstützen, wenn sie mit schädlichen und illegalen Inhalten konfrontiert werden. Dazu gehören unter anderem die SICs, die im Rahmen des DSA offiziell als "vertrauenswürdige Hinweisgeber" anerkannt sind.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Bereitstellung der vier Schlüsselelemente, die für ein Safer-Internet-Zentrum erforderlich sind, nämlich:
- Ein Zentrum zur Sensibilisierung von Kindern, Eltern/Betreuer*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen sowie anderen einschlägigen Fachleuten, die mit Kindern arbeiten, für die Online-Möglichkeiten und -Risiken für die unter 18-Jährigen; Erstellung und Förderung lokaler, altersgerechter Ressourcen zur Bewältigung aktueller und neuer Risiken und Möglichkeiten.
- Eine Hotline zur Beratung und Unterstützung von Eltern und Kindern in Fragen der Nutzung digitaler Technologien und Dienste durch Kinder; Unterstützung bei Fragen der psychischen Gesundheit im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber nicht altersgerechten Online-Inhalten, einschließlich pornografischer und gewalttätiger Inhalte; zur verstärkten Unterstützung von Opfern von Cybermobbing ist eine enge Zusammenarbeit mit dem nationalen Dienst Child Helpline 116111 erforderlich.
- Eine Hotline zur Bekämpfung der Verbreitung von CSAM im Internet (d. h. zur Entgegennahme, Analyse und Bearbeitung von Meldungen über solches Material). Eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Privatsektor sollte im Rahmen der EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der vorgeschlagenen Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und zur Neufassung der Richtlinie 2011/93/EU über den sexuellen Missbrauch von Kindern weiter geprüft werden.
- Ein Jugendgremium, um direkt mit Kindern aus verschiedenen demografischen Gruppen in Kontakt zu treten, einschließlich der Organisation regelmäßiger Jugendbeteiligungsaktivitäten, die es ihnen ermöglichen, ihre Ansichten zu äußern und ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Umgang mit Online-Technologien zu bündeln. Eine angemessene Fluktuation, geografische Ausgewogenheit und eine offene Auswahl der Teilnehmer*innen sind erforderlich.
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der neuen oder aktualisierten Online-Ressourcen, die von den Safer-Internet-Zentren zur Verfügung gestellt werden (z. B. Online-Schulungen, Videos, Online-Tools, Apps usw.). Das Mindestziel sind 1.100 Ressourcen, die von allen von der EU kofinanzierten Safer-Internet-Zentren zusammen pro Jahr hochgeladen werden.
- Anzahl der Menschen, die durch Veranstaltungen und Schulungsmaßnahmen erreicht werden. Das Mindestziel sind 500.000 Menschen, die von allen von der EU kofinanzierten Safer-Internet-Zentren gemeinsam durch Veranstaltungen und Schulungen pro Jahr erreicht werden.
- Anzahl der Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich an Kinder in gefährdeten Situationen richten. Das Mindestziel sind 20 % aller Sensibilisierungsmaßnahmen, die jedes Jahr von allen von der EU kofinanzierten Safer-Internet-Zentren zusammen organisiert werden und sich an Kinder in gefährdeten Situationen richten.
- Anzahl der aktiven jugendlichen Teilnehmer*innen. Das Mindestziel sind 1.250 jugendliche Teilnehmer*innen pro Jahr aus allen von der EU kofinanzierten Safer-Internet-Zentren zusammen. Die Fluktuationsrate der jugendlichen Teilnehmer*innen liegt bei mindestens 30 % pro Jahr im Vergleich zum Vorjahr.
- Anzahl der von den kofinanzierten Helpline-Diensten bearbeiteten Anfragen. Das Mindestziel sind 65.000 Anfragen pro Jahr für alle von der EU kofinanzierten Beratungsstellen zusammen.
- Anzahl der bei den kofinanzierten Meldestellen eingegangenen Meldungen. Das Mindestziel liegt bei 350.000 Meldungen pro Jahr für alle von der EU kofinanzierten Hotlines zusammen.
- Anzahl der Teilnehmer*innen an Erhebungen oder Studien17 über neu auftretende Risiken für die Privatsphäre, die Sicherheit und die Gefahrenabwehr (ggf. Unterstützung der Durchsetzung des DSA). Das Mindestziel pro Safer-Internet-Zentrum sind 500 Teilnehmer*innen.
- Anzahl der Teilnehmer*innen an jährlichen Erhebungen über die Schutzmaßnahmen, die von Online-Plattformen als Reaktion auf die Leitlinien gemäß Artikel 28 DSA ergriffen werden. Das Mindestziel pro Safer-Internet-Zentrum beträgt 500 Teilnehmer*innen.
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Erwartete Ergebnisse
Die folgenden Ergebnisse werden erwartet:
- Unterstützung der Überwachung der Auswirkungen der digitalen Transformation auf das Wohlergehen von Kindern in Zusammenarbeit mit der BIK-Plattform;
- Unterstützung der Umsetzung relevanter EU-Strategien, politischer Initiativen und Rechtsvorschriften, insbesondere des DSA;
- Förderung der Verbreitung relevanter Online-Schulungsmodule (MOOCs) für Lehrkräfte;
- die Rolle der BIK-Jugendbotschafter*innen und der BIK-Jugendgremien auszubauen, um Peer-to-Peer-Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen;
- Bereitstellung vertrauenswürdiger Ressourcen für und Durchführung von Kampagnen, die sich an Kinder, Eltern, Betreuer*innen und Lehrer*innen, Erzieher*innen und andere relevante Ansprechpartner*innen, die mit Kindern arbeiten (z. B. Sporttrainer*innen, Vereinsleiter*innen), richten. Diese Initiativen sollten auch Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu den Online-Rechten von Kindern umfassen, um ein stärkeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Rechte von Kindern online dieselben sind wie offline, wie sie in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 (2021) der Vereinten Nationen zu den Rechten von Kindern in Bezug auf das digitale Umfeld (CRC/C/GC/25) festgelegt und durch den DSA geschützt sind, und um das Bewusstsein für Hilfs- und Melderessourcen und -wege zu stärken;
- als zentrale Anlaufstelle für zuverlässige und altersgerechte Informationen zu fungieren;
- Schulungen zur digitalen Kompetenz in formellen und informellen Bildungseinrichtungen anbieten (z. B. Aktivitäten zur Beteiligung von Jugendlichen, Workshops, Unterrichtsbesuche, Wettbewerbe, Peer-to-Peer-Aktivitäten);
- Unterstützung von Eltern, Betreuer*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen und anderen Fachleuten, die mit Kindern arbeiten, damit sie die Risiken und Chancen des Zugangs von Kindern zu digitalen Inhalten und Diensten besser verstehen (z. B. Informationsveranstaltungen, Programme zur Schulung von Ausbildern sowie Online- und Offline-Material);
- Ermittlung und Förderung von Synergien und Komplementaritäten mit anderen EU-finanzierten Projekten im Rahmen ähnlicher oder anderer Finanzierungsprogramme (z. B. EDMO oder andere Projekte, die sich mit Aktivitäten befassen, die für die SICs relevant sind), und Zusammenarbeit bei ähnlichen Themen, um einen Mehrwert zu schaffen und eine größere Wirkung zu erzielen;
- zum Austausch bewährter Praktiken beizutragen, die vom SIC entwickelt und/oder von anderen SICs übernommen und durch die BIK-Plattform erleichtert werden, um die erfolgreichen Ergebnisse der SIC-Aktivitäten zu fördern;
- die Identifizierung neu auftretender Risiken durch den Helpline-Service und die zeitnahe Weitergabe dieser Informationen an lokale, nationale und europäische Akteure;
- den Zugang zu Ressourcen und Diensten durch Behörden, einschließlich Strafverfolgungsbehörden, und den Austausch mit Hotline-Analysten zu unterstützen, um bessere Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und Online-CSAM zu beseitigen;
- Zusammenarbeit mit beliebten Plattformen und digitalen Diensten, um die Öffentlichkeit, insbesondere Kinder, zu unterstützen, wenn sie mit schädlichen und illegalen Inhalten konfrontiert werden. Dazu gehören unter anderem SICs, die im Rahmen der DSA offiziell als "Trusted Flaggers" anerkannt sind.
- Unterstützung der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Durchsetzung des DSA, z. B. durch:
- Frühzeitige Erkennung von Trends: Bereitstellung von Informationen über sich abzeichnende Trends in Bezug auf Datenschutz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch Teilnahme an der Frühwarngruppe der Helpline und der Frühwarngruppe des Awareness Centre.
- Vierteljährliche Berichterstattung: Ausfüllen und Einreichen eines regelmäßigen Helpline-Berichts über die BIK-Plattform an die Europäische Kommission. Der Bericht würde Statistiken und Informationen über die Häufigkeit von Berichten über verschiedene Online-Schäden und die Plattformen, auf denen die Schäden auftreten, enthalten, mit besonderem Hinweis auf ausgewiesene sehr große Online-Plattformen (VLOPs)/ sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs), sofern Informationen verfügbar sind.
- Erhebungen oder Konsultationen: Gegebenenfalls, in Erhebungen oder Studien, Einbeziehung von Fragen, die mit der Europäischen Kommission zu vereinbaren sind, einschließlich für:
- Eine Konsultation von Kindern und Jugendlichen über ihre Ansichten und Erfahrungen zu Themen wie (aber nicht nur) neu auftretende Risiken für Privatsphäre, Sicherheit und Schutz auf Online-Plattformen und insbesondere VLOPs/VLOSEs. Die Konsultation der Kinder sollte auch die Auswirkungen der sozialen Medien auf ihr Wohlbefinden einbeziehen.
- Eine obligatorische jährliche Umfrage (vorläufig im März eines jeden Jahres) über die Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen, die von Plattformen als Reaktion auf die Leitlinien gemäß Artikel 28 des DSA ergriffen werden. Die Fragen sind mit der Europäischen Kommission zu vereinbaren.
- Jugendpanels: Organisation von mindestens einem Jugendpanel pro Jahr, um junge Menschen zu ihren Ansichten und Erfahrungen zu befragen, z. B. (aber nicht nur) zu neu auftretenden Risiken für die Privatsphäre, die Sicherheit und den Schutz auf Online-Plattformen und insbesondere zu VLOPs/VLOSEs, die im Rahmen des DSA benannt werden, sowie zu den Auswirkungen der sozialen Medien auf ihr Wohlbefinden.
Für jeden der drei Aktionsbereiche müssen die für eine Finanzierung ausgewählten Vorschläge nachweisen, dass sie bis zum Ende der Aktion die folgenden Ergebnisse erzielt haben:
Für das Sensibilisierungszentrum
- Ein Verbreitungs- und Kommunikationsplan für die Sensibilisierungsmaßnahmen, einschließlich der wichtigsten Leistungsindikatoren, sowohl in Bezug auf die Reichweite als auch auf die Wirkung der einzelnen vorgeschlagenen Aktivitäten und Ressourcen, die sich an Kinder, Eltern, Lehrer*innen und andere mit Kindern arbeitende Fachkräfte richten.
- Regelmäßiges qualitatives und quantitatives Feedback auf europäischer Ebene im Sinne der EU-Plattform "Besseres Internet für Kinder".
- Eine Bewertung der Auswirkungen der Sensibilisierungskampagnen auf die Zielgruppen und ein Bericht über die wichtigsten Leistungsindikatoren.
- Ein Bericht über die eingerichteten/gepflegten Partnerschaften und den Informationsaustausch mit den wichtigsten Akteur*innen (z. B. Regierungsstellen, Privatsektor, Nutzerorganisationen, Bildungsakteur*innen) auf nationaler Ebene.
Für die Helpline
- Eine nationale Kommunikations- und Verbreitungsstrategie einschließlich wichtiger Leistungsindikatoren, sowohl in Bezug auf die Reichweite als auch auf die Wirkung, um den Bekanntheitsgrad der Helpline-Dienste zu erhöhen.
- Ein Leitfaden für den Betrieb der Helpline im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften, einschließlich der Datenschutzbestimmungen.
- Regelmäßige Bereitstellung eines qualitativen und quantitativen Feedbacks auf europäischer Ebene gemäß der EU-Plattform "Besseres Internet für Kinder" (BIK).
- Eine Bewertung der Auswirkungen der nationalen Kommunikations- und Verbreitungsstrategie und ein Bericht über die wichtigsten Leistungsindikatoren der Helpline.
Für die Hotline
- Eine nationale Kommunikations- und Verbreitungsstrategie mit wichtigen Leistungsindikatoren, sowohl in Bezug auf die Reichweite als auch auf die Wirkung, um die Bekanntheit der Hotline-Dienste zu erhöhen.
- Eine Bewertung der Auswirkungen der nationalen Kommunikations- und Verbreitungsstrategie und ein Bericht über die wichtigsten Leistungsindikatoren der Hotline.
- Ein Verfahrenshandbuch für die Hotline in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und im Einklang mit den Leitlinien für bewährte Verfahren.
- Regelmäßige und zeitnahe Bearbeitung der eingegangenen Meldungen. Soweit rechtlich möglich, muss die Hotline eine vorläufige Bewertung der Rechtmäßigkeit der gemeldeten Inhalte vornehmen, ihren Ursprung zurückverfolgen und die Meldung an die zuständige Stelle zur Ergreifung von Maßnahmen weiterleiten (Internetdienstanbieter, Strafverfolgungsbehörde oder entsprechende Hotline). Dies sollte, soweit rechtlich möglich, eine systematische Benachrichtigung des Host-Providers über die als CSAM bewerteten Inhalte, die Überwachung der Abschaltung und/oder die Weiterleitung mutmaßlich illegaler Inhalte an bestimmte Beteiligte (Internetdienstanbieter, Strafverfolgungsbehörden oder entsprechende Meldestellen) zur weiteren Bewertung umfassen.
- Kompatibilität mit den Datenformaten der technischen Infrastruktur ICCAM und Erstellung von Statistiken, die für die Messung der Auswirkungen und der Wirksamkeit des Meldestellennetzes erforderlich sind (z. B. Zeit bis zur Entfernung des illegalen Inhalts).
- Ein proaktives Überwachungs- und Follow-up-Verfahren für die Löschung von CSAM, soweit rechtlich möglich, einschließlich der Erhebung statistischer Daten (z. B. Zeitpunkt des Eingangs von Meldungen, Hinweisen und der Löschung).
- Ausdehnung des Melde- und Takedown-Verfahrens für CSAM auf Länder ohne nationale Hotline, soweit rechtlich möglich.
- Ausweitung des Notice-and-Takedown-Verfahrens auf die CSEM, soweit rechtlich möglich, einschließlich der Erhebung statistischer Daten (z. B. Zeitpunkt des Eingangs der Meldung, Notice, Takedown).
- Ein Bericht über die Konzeption und Umsetzung der automatischen Bearbeitung von Meldungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern (außer bei Themen mit Einschränkungen):
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Angesprochene Akteure
Bestehende oder neue Safer-Internet-Zentren in den förderfähigen Ländern.
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
Der Umfang der Vorschläge ist auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
Call Document - DIGITAL-2025-BESTUSE-08Call Document - DIGITAL-2025-BESTUSE-08(512kB)
Kontakt
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