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Call-Eckdaten
Sektorale Akademien für digitale Fertigkeiten: Quantum Skills Digital Academy
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2025-SKILLS-08-QUANTUM-ACADEMY-STEP
Termine
Öffnung
15.04.2025
Deadline
02.09.2025 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 10.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema zielt darauf ab, eine sektorale Akademie für Quantentechnologien einzurichten. Das Ziel der Quantum Skills Digital Academy ist es, als eine einzige, zentrale Anlaufstelle zu fungieren und spezialisierte Ausbildung im Bereich der Quantentechnologien sowie praktische Erfahrungen auf verschiedenen Ebenen der Quantenausbildung anzubieten. Sie wird eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele der Europäischen Erklärung zu Quantentechnologien im Bereich der Entwicklung von Quantenkompetenzen und der Ausbildung spielen.
Call-Ziele
Die Akademie wird die bestehenden EU-finanzierten Maßnahmen (DIGITAL-2021-SKILLS-01, DIGITAL-2022-TRAINING-02, HORIZON-EUROHPC-JU-2023-QEC-05-01) und Initiativen im Bereich der Quantenbildung und -schulung ergänzen und die Industrie dazu bringen, die Talentlücke in der EU zu schließen und den Pool an Spezialist*innen zu stärken, indem sie sich aktiv an der Erstellung von Lehrmaterial und Schulungsangeboten beteiligt.
Die Akademie wird auch Lücken in bestehenden akademischen und Ausbildungsaktivitäten im Quantenbereich ermitteln, neue Möglichkeiten entwickeln, erfolgreiche Beispiele ausbauen und ein Ökosystem für die Quantenbildung in der EU schaffen, um die Fähigkeit zu verbessern, Talente zu fördern und anzuziehen. Die Akademie wird also sowohl die Angebotsseite des Ausbildungsangebots angehen, indem sie aktuelle und flexible Bildungs- und Ausbildungswege vorschlägt, um die Zahl der Spezialist*innen zu erhöhen, als auch die Nachfrageseite, indem sie die Inanspruchnahme von Schulungen fördert.
Darüber hinaus wird die Akademie als Katalysator für die Industrie fungieren, um Karrieren im Bereich der Quantentechnologien zu fördern, auch durch die Unterstützung des Zugangs von Frauen.
Die Akademie soll auch eng mit der von der EU finanzierten Dachaktion zusammenarbeiten, die die Zusammenarbeit zwischen sektoralen Akademien und Initiativen koordinieren und fördern wird, sowie mit dem Projekt European Advanced Digital Skills Competitions, das die Gestaltung, Verwaltung und Durchführung des Quantenwettbewerbs unterstützen wird. Darüber hinaus wird eine enge Zusammenarbeit mit den einzelnen Quantenprojekten, die im Rahmen der verschiedenen Themen von SO4 finanziert werden, sowie mit anderen EU-Programmen wie dem Quanten-Flaggschiff angestrebt. Die Akademie wird weiterhin Synergien und Komplementaritäten mit anderen EU-Förderprogrammen und bestehenden Bildungs- und Ausbildungsinitiativen wie dem EIT-Campus, der EIT-Gemeinschaft KI und der Deep Tech Talent Initiative (DTTI), den Erasmus+-Allianzen europäischer Universitäten, Allianzen für Innovation und Zentren für berufliche Spitzenleistungen und ihren möglichen Folgeinitiativen sowie den groß angelegten Partnerschaften im Rahmen des Pakts für Kompetenzen aufbauen.
Die Akademie wird die strategischen Bedürfnisse und die technologische Souveränität der EU unterstützen und stärken.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass sich die Vorschläge auf die folgenden Aktivitäten konzentrieren, die in den drei nachstehenden Säulen aufgeführt sind:
Säule 1: Wissen, Bildung und Ausbildung
- Zusammenarbeit mit Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, der Forschungsgemeinschaft und Partnern aus der Industrie, um Bildungsprogramme und eigenständige Ausbildungsmodule in einem interdisziplinären Ansatz zu konzipieren und durchzuführen, die die Ausbildungs- und Qualifikationslücken in der EU im Bereich der Quantentechnologien schließen und sowohl technische als auch nichttechnische Profile abdecken.
- Die zu konzipierenden und durchzuführenden Programme umfassen gemeinsame Lehrpläne auf den ISCED-Stufen 7 (Master oder gleichwertiges Niveau) oder 8 (Doktorat oder gleichwertiges Niveau), die zu einem Abschluss führen und das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) nutzen. Das Konsortium sollte mindestens ein Bildungsprogramm der Stufe 7 oder 8 konzipieren und durchführen. Das Konsortium sollte in seinem Vorschlag die Anzahl und das Niveau des/der zu entwickelnden/anbietenden Abschlusses/Programmzyklus(e) klar angeben. Darüber hinaus bleibt es dem Konsortium überlassen, zu bestimmen und zu untersuchen, ob ein einzelner oder ein gemeinsamer Abschluss angeboten werden soll (unter Berücksichtigung des Blueprint for a European Degree).
- Entwicklung und Durchführung einer Reihe von eigenständigen Ausbildungsmodulen, die sich sowohl an Studierende als auch an Fachleute aus verschiedenen Sektoren, aus dem akademischen Bereich, aus Start-ups und KMU sowie aus dem öffentlichen Sektor, einschließlich öffentlicher Verwaltungen und Bildungsfachleute, richten. Das Konsortium sollte in seinem Vorschlag deutlich die Anzahl der zu entwickelnden eigenständigen Ausbildungsmodule angeben. Bei der Gestaltung der Berufsausbildung sollte der Europäische Ansatz für Mikrodiplome berücksichtigt werden.
- Organisation von Tutorien und praktischen Aktivitäten für Nicht-Quantenexpert*innen, um praktische Erfahrungen an einem Quantengerät zu sammeln, und Entwicklung von Aktivitäten wie Sommerschulen, die es MINT-Student*innen, die keine Quantenmechanik oder quantenbezogene Fächer in ihren Lehrplänen haben, ermöglichen, Spezialwissen in Quantentechnologien zu erwerben.
- Erleichterung und Förderung praktischer Erfahrungen, wie z. B. Praktika, Stipendien, Werkstudentenstellen, Laborerfahrungen und Partnerschaftsmöglichkeiten. Entwicklung von interaktiven Simulationen, Laborkits und Lehrmitteln speziell für die Quantenbildung, um abstrakte Quantenkonzepte zu verstehen. Praktische Erfahrungen werden in die konzipierten Lehrpläne integriert, entweder in das/die angebotene(n) Bildungsprogramm(e) oder ggf. in die eigenständigen Ausbildungsmodule.
Das Thema 4.3 des Arbeitsprogramms Digitales Europa 2025-2027, das ausgezeichnete Projekt der ELEVATE: European League of Advanced Digital Skills Academies wird einen Rahmen für einen Zertifizierungsmechanismus für modulare Lernnachweise entwickeln, um ein Qualitätssiegel/eine Akkreditierung für die Ausbildung fortgeschrittener digitaler Fähigkeiten zu schaffen. Von den Akademien wird erwartet, dass sie sich mit dieser Aktion abstimmen und das Qualitätssiegel bzw. die Akkreditierung von Spitzenleistungen für alle von ihnen angebotenen Ausbildungsmodule erproben und umsetzen.
Vorschläge, die ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Anzahl der ausgebildeten Student*innen und den erfolgreichen Abschluss des/der Bildungsprogramme(s), des/der eigenständigen Schulungsmoduls(e) sowie die Bereitstellung hervorragender Programme, Module und Schulungen verfolgen, werden wahrscheinlich positiver bewertet. Darüber hinaus werden Vorschläge, die ihre Aktivitäten in mehreren Mitgliedstaaten durchführen, wahrscheinlich einen größeren Mehrwert haben.
Säule 2: Aufbau des Ökosystems
(a) Aufbau des Ökosystems
- Aufbau von Partnerschaften und Kooperationsrahmen zwischen Hochschulen, Industrie (einschließlich KMU) und Forschungseinrichtungen zur Erleichterung und Förderung der groß angelegten europaweiten Einführung von akademischen Programmen und kurz- oder längerfristigen Ausbildungsmaßnahmen.
- Erleichterung gemeinsamer (praktischer) Bildungsinitiativen und -veranstaltungen mit der Industrie, wie z. B. Erfahrungen am Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten von Unternehmen, Mentorenprogramme, Praktikumsprogramme, Sommerschulen, Bootcamps, Besuche von Einrichtungen, Karrieretage.
- Durchführung von Förder-, Integrations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen mit besonderem Augenmerk auf die Teilnahme von Studentinnen und weiblichen Fachkräften an Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten sowie von talentierten jungen Menschen aus weniger entwickelten Regionen und von Menschen mit Behinderungen. Ein zusätzlicher Schwerpunkt sollte auf der Gewinnung von Studierenden aus Ländern liegen, mit denen die Europäische Kommission eine laufende internationale Zusammenarbeit in Bezug auf digitale Themen unterhält (z. B. digitale Partnerschaften, Handels- und Technologieräte, politische Dialoge, Task Force Talentwachstum).
- Die Entwicklung und Durchführung von Schulungsinitiativen für Lehrkräfte, wie z. B. "Teach-the-Teacher"-Module für Hochschul- und Sekundarschullehrer, werden dringend empfohlen. Zur weiteren Verbesserung ihrer Fähigkeiten können Besuche in Quantenlaboratorien wertvolle Erfahrungen aus erster Hand vermitteln, die es ihnen ermöglichen, den Schülern ihr Wissen effektiver zu vermitteln.
(b) Ausweitung und Verbreitung
- Organisation von Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, z. B. über soziale Medien, einschließlich Berufsorientierungsmaßnahmen oder "Technologie-Tiefgangssitzungen", die sich an Schüler der Sekundarstufe und die breite Öffentlichkeit richten.
- Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und förderfähigen Drittländern bei Outreach-Aktivitäten und dem Austausch bewährter Verfahren.
- Einrichtung einer speziellen, in die Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze integrierten Landing Page, auf der alle Aktivitäten, Veranstaltungen und Initiativen der Akademie veröffentlicht werden.
Um die Wirkung zu verstärken und die kontinuierliche Durchführung der konzipierten Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu gewährleisten, wird erwartet, dass die Vorschläge die Verbreitung und Förderung der konzipierten Lehrpläne in den wichtigsten europäischen Universitäten und technologischen Instituten so weit wie möglich fördern. Darüber hinaus wird die Akademie das Bildungssystem einbeziehen, um bestehende Bildungs- und Ausbildungsangebote zu erweitern (z. B. die im Rahmen von DIGITAL finanzierten Hochschulprogramme) und sie in ganz Europa verfügbar zu machen. Für alle Aktivitäten müssen eine aktive Zusammenarbeit und Beiträge der Industrie angestrebt werden.
Säule 3: Messung der Fortschritte
Es wird erwartet, dass die Akademie eine solide Methodik zur Überwachung der Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Fortschritte bei der Schließung der jeweiligen Qualifikationslücken entwickelt. Daher könnten die Aktivitäten die Definition und Überwachung relevanter Indikatoren umfassen, um den Bedarf besser zu ermitteln und die Mittel auf die Erreichung der Ziele auszurichten. EU-Messrahmen wie die Berichte über das digitale Jahrzehnt werden ebenso berücksichtigt wie einschlägige Dateninfrastrukturen wie der Gemeinsame Europäische Datenraum für Kompetenzen. Auf der Grundlage dieser Fortschrittsüberwachung sollten die Akademien entsprechende Anpassungen ihrer Aktivitäten vorschlagen und umsetzen.
Es wird dringend empfohlen, in den Vorschlägen die folgenden Punkte unter dem Kriterium RELEVANZ ausdrücklich zu berücksichtigen:
- Ausrichtung auf die strategischen Bedürfnisse der EU und technologische Souveränität: Die Akademie sollte darlegen, wie sie die strategischen Bedürfnisse und die technologische Souveränität der EU im Bereich der Quantentechnologien unterstützen und stärken wird.
- Komplementarität mit bestehenden Maßnahmen und Initiativen: Die Akademie sollte aufzeigen, wie sie bestehende Maßnahmen und Initiativen im Bereich der Quantentechnologien ergänzen wird.
- Interdisziplinärer Ansatz: Die Akademie sollte nachweisen, dass sie in der Lage ist, Quantenphysik, Informatik und Ingenieurwissenschaften in ihre Bildungsprogramme und Aktivitäten zu integrieren.
- Vielfalt der Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten:
- Organisation von Bildungsaktivitäten und Veranstaltungen mit der Industrie und Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten (z. B. Sommerschulen, Praktika, praktische Übungen)
- Entwicklung von Schulungsprogrammen für Lehrer*innen, Unternehmensprofile und Entscheidungsträger
Es wird dringend empfohlen, in den Vorschlägen die folgenden Punkte ausdrücklich unter dem Kriterium "Umsetzung" abzudecken:
- Lückenanalyse, Innovation und Skalierbarkeit: Die Akademie sollte Lücken in bestehenden akademischen und Ausbildungsangeboten im Bereich der Quantentechnologien ermitteln und neue, skalierbare und wirksame innovative Lösungen vorschlagen, um diese Lücken auf der Grundlage des derzeitigen Wissens zu schließen. Beschreiben Sie, wie diese Lücken in der Quantenbildung identifiziert, analysiert und im Vorschlag berücksichtigt werden sollen. Erläutern Sie, wie neue Entwicklungen und Trends bei der Gestaltung des Lehrmaterials berücksichtigt werden und wie dieses Material aktualisiert und dynamisch an die Bedürfnisse der Industrie angepasst werden soll.
- Beschreiben Sie die Einzelheiten des/der verliehenen Abschlusses/Abschlüsse, die Maßnahmen, die entwickelt werden, um europaweit standardisierte Lehrpläne zu haben, und die Art der Zertifizierung, die für eigenständige Ausbildungsmodule verliehen wird.
- Beschreiben Sie kurz, wie das/die Programm(e) und das/die eigenständige(n) Ausbildungsmodul(e) gemeinsam von den Mitgliedern des Konsortiums (insbesondere von Hochschuleinrichtungen und Industriepartnern) mitgestaltet werden.
- Erläutern Sie in groben Zügen, wie das/die Programm(e) und das/die eigenständige(n) Ausbildungsmodul(e) strukturiert sein werden, einschließlich einer Beschreibung der wichtigsten Inhalte der vorgeschlagenen Lehrpläne sowie einer Beschreibung der praxisorientierten Komponenten (Praktika, Sommerschulen usw.).
- Beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten zur Gewinnung hochqualifizierter Expert*innen für Quantentechnologien aus dem öffentlichen und privaten Sektor und unterstützen Sie bei Bedarf deren Mobilität. Erläutern Sie, wie die Mobilität von Studierenden zwischen Hochschuleinrichtungen gefördert wird und wie die Komplementarität und Koordinierung mit anderen Mobilitätsprogrammen (insbesondere Erasmus+) erreicht wird.
- Erläutern Sie gegebenenfalls, wie die Studierenden finanziell unterstützt werden, um an dem/den Programm(en) und den eigenständigen Ausbildungsmodulen teilzunehmen (z. B. durch Stipendien, Gebührenbefreiung o. ä.) und vor allem, um praktische Erfahrungen entweder bei Mitgliedern des Konsortiums oder bei Unternehmen und Organisationen außerhalb des Konsortiums zu sammeln (z. B. durch Praktika, Stipendien oder kurzfristige Arbeitsaufenthalte). Diese Unterstützung kann in Form von finanzieller Unterstützung für Dritte erfolgen.
- Erläutern Sie gegebenenfalls, ob und wie digitale Lösungen, Geräte und Infrastrukturen gekauft/gemietet/gemeinsam von den Einrichtungen genutzt werden, um sicherzustellen, dass das/die Programm(e) und das/die eigenständige(n) Ausbildungsmodul(e) über die notwendigen Einrichtungen verfügen, um Spitzenleistungen zu erbringen.
Es wird dringend empfohlen, in den Vorschlägen die folgenden Punkte ausdrücklich unter dem Kriterium IMPACT zu behandeln:
- Beschreiben Sie die Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten, die sich insbesondere an Gymnasiast*innen, Bachelor- und Masterstudent*innen sowie an Arbeitskräfte richten, die bereits im Quantensektor beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen, um das Bewusstsein für das/die Programm(e) und das/die eigenständige(n) Modul(e) zu schärfen.
- Beschreiben Sie, wie Informationen über das/die Programm(e) und das/die eigenständige(n) Modul(e) auf Online-Plattformen veröffentlicht werden, die Informationen über verfügbare Bildungsangebote bereitstellen, einschließlich Details zu den Programmen (z. B. Name, Beschreibung, Liste der Kurse, Dauer, Studienbereich, in dem der Kurs unterrichtet wird, usw.) und Details zur Einrichtung (z. B. Name der Universität, Land).
- Beschreiben Sie das Potenzial für die Skalierbarkeit und Replizierbarkeit der vorgeschlagenen Aktivitäten.
- Beschreiben Sie die Initiativen zur Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere der Hochschulen für das Potenzial der Quantentechnologien, viele Bereiche des täglichen Lebens zu verändern.
- Schaffung eines sektoralen Ökosystems: Die Akademie sollte nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Fähigkeit zu verbessern, Talente im Bereich der Quantentechnologien zu fördern und anzuziehen. Initiativen zur Koordinierung von Outreach-Aktivitäten in EU-Ländern, die sich an Gymnasiast*innen richten, sind sehr zu begrüßen.
- Hebelwirkung auf die Industrie: Die Akademie sollte nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Industrie zu nutzen, um Karrieren zu fördern, einschließlich der Förderung des Zugangs von Frauen.
- Zugang und Chancengleichheit: Die Akademie sollte zeigen, dass sie in der Lage ist, die Quantenausbildung auf unterrepräsentierte Gruppen und Regionen mit begrenzten Ressourcen auszuweiten.
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Erwartete Ergebnisse
Die Quantum Skills Academy wird die folgenden Leistungen erbringen:
- Umfassende akademische Lehrpläne, die für verschiedene Ausbildungsstufen im Bereich der Quantentechnologien (gemäß dem Europäischen Kompetenzrahmen für Quantentechnologien) und für verschiedene Zielgruppen entwickelt und auf europäischer Ebene umgesetzt werden.
- Eigenständige Lehrpläne für Ausbildungsmodule, die im Rahmen einschlägiger Ausbildungskurse auf regionaler oder lokaler Ebene entwickelt und erprobt werden, einschließlich gezielter Ausbildung für KMU und den öffentlichen Sektor.
- Alle Schulungsmaterialien der akademischen Curricula und der eigenständigen Schulungsmodule müssen aus Gründen der Zugänglichkeit in Englisch entwickelt werden. Die Verwendung anderer zusätzlicher Sprachen ist willkommen.
- Aufbau von Partnerschaften und Kooperationsrahmen zwischen Hochschulen, Ausbildungseinrichtungen, Industrie (einschließlich KMU) und Forschungseinrichtungen, um die groß angelegte europaweite Einführung der akademischen Programme und der eigenständigen Ausbildungsmodule zu erleichtern und zu fördern. Gemeinsame (praktische) Bildungsinitiativen und Veranstaltungen mit der Industrie, wie z. B. Erfahrungen am Arbeitsplatz in Unternehmen, Mentorenprogramme, Praktikumsprogramme, Sommerschulen, Bootcamps, Besuche von Einrichtungen, Karrieretage.
- Unterstützungs-, Integrations- und Sichtbarkeitsprogramme, mit besonderem Augenmerk auf die Teilnahme von Studentinnen und weiblichen Fachkräften an Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten sowie von talentierten jungen Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und Menschen mit Behinderungen.
- Schulungsinitiativen für das Lehrpersonal, wie z. B. "Teach-the-teacher"-Schulungsmodule für Hochschul- und Sekundarschullehrer*innen, die entwickelt und umgesetzt wurden.
- Verschiedene Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen, z. B. über soziale Medien, einschließlich Berufsorientierungsmaßnahmen oder "Technologie-Tiefgangssitzungen", die sich an Schüler*innen der Sekundarstufe und die breite Öffentlichkeit richten.
- Eine spezielle Landing Page, die in die Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze integriert ist und auf der alle Aktivitäten, Veranstaltungen und Initiativen der Akademie veröffentlicht werden.
- Eine vom Konsortium entwickelte und vereinbarte Nachhaltigkeitsstrategie, um die Kontinuität des/der Bildungsprogramme(s) und des/der eigenständigen Schulungsmodule(s) nach der Laufzeit des geförderten Projekts zu ermöglichen.
- Erstellung von Berichten über die Auswirkungen der Aktivitäten der Akademien auf der Grundlage eines KPI-Bewertungsschemas und Empfehlungen für Politik und Investitionen.
KPIs zur Messung der Ergebnisse und Leistungen
- Anzahl der Teilnehmer*innen an Ausbildungsprogrammen: Verfolgung der Anzahl der Student*innen, Fachleute und Industrieexpert*innen, die an den verschiedenen Schulungsprogrammen der Akademie teilnehmen.
- Zunahme der Fähigkeiten im Bereich der Quantentechnologie: Messung des Zuwachses an Fähigkeiten in Bezug auf Quantentechnologien bei den Teilnehmer*innen, unter Verwendung von Umfragen, Bewertungen oder Zertifizierungen und des Europäischen Kompetenzrahmens für Quantentechnologien.
- Anzahl der durchgeführten Schulungsprogramme: Verfolgung der Anzahl der durchgeführten Schulungsprogramme, einschließlich Online- und Offline-Kurse, Workshops und Sommerschulen.
- Anzahl der Studierenden und Fachkräfte aus unterrepräsentierten Gruppen: Verfolgung der Anzahl der Student*innen und Fachleute aus unterrepräsentierten Gruppen (z. B. Frauen, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen), die an den Schulungsprogrammen der Akademie teilnehmen.
- Akzeptanz der ausgebildeten Fachleute in der Industrie: Messung der Anzahl der ausgebildeten Fachleute, die in der Quantenindustrie oder in verwandten Bereichen beschäftigt sind.
- Anzahl der Wissenstransferaktivitäten: Verfolgung der Anzahl der von der Akademie organisierten und durchgeführten Wissenstransferaktivitäten, einschließlich Workshops, Konferenzen und anderer Veranstaltungen.
- Zufriedenheitsquote der Umfrage: Verfolgung der Zufriedenheitsraten der Teilnehmer*innen mit dem Lehrmaterial, den Ausbilder*innen und den Industriepartnern durch Umfragen, um sicherzustellen, dass die Schulungsprogramme der Akademie ihren Bedürfnissen und Erwartungen entsprechen.
- Anzahl der eingegangenen Partnerschaften: Verfolgung der Anzahl der Partnerschaften zwischen Hochschulen, Industrie und Forschungseinrichtungen, die durch die Akademie begründet oder gestärkt wurden.
- Anzahl der Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die von den Aktivitäten/Leistungen der Akademie profitiert haben: Verfolgung der Anzahl der Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Quantencomputing, Quantensimulation, Quantenkommunikation sowie Quantensensorik und -metrologie, die durch die Akademie unterstützt oder beschleunigt werden (besserer Zugang zu Talenten und/oder Aufwertung der Humanressourcen durch Praktika).
- Finanzielle Auswirkungen: Messung der finanziellen Auswirkungen der Aktivitäten der Akademie, einschließlich der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 5 unabhängigen Antragstellenden (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern (außer bei Themen mit Einschränkungen):
- gelistete EWR-Länder und mit dem Programm Digitales Europa assoziierte Länder Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
weitere Förderkriterien
Sonderfälle
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern*innen, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind NICHT förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Hauptsitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Begünstigte aus Ländern, mit denen Verhandlungen über eine Teilnahme am Programm laufen (siehe Liste der teilnehmenden Länder oben), können an der Aufforderung teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen sind und wenn die Assoziierung die Aufforderung abdeckt (d. h. rückwirkend ist und sowohl den Teil des Programms als auch das Jahr, in dem die Aufforderung veröffentlicht wurde, abdeckt).
Für Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, gelten besondere Regeln. Solche Einrichtungen sind in keiner Weise teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer*innen oder Empfänger*innen von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Für Einrichtungen, die Maßnahmen unterliegen, die auf der Grundlage der EU-Verordnung 2020/2092 angenommen wurden, gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht berechtigt, eine geförderte Rolle zu übernehmen (Begünstigte, verbundene Einrichtungen, Unterauftragnehmer*innen, Empfänger*innen finanzieller Unterstützung für Dritte usw.). Derzeit gelten solche Maßnahmen für ungarische Stiftungen von öffentlichem Interesse, die gemäß dem ungarischen Gesetz IX von 2021 gegründet wurden, oder für alle Einrichtungen, die sie unterhalten (siehe Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates, Stand 16. Dezember 2022).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmer*innen (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (Vorlage, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden muss)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden müssen):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
Finanzielle Unterstützung für Dritte in Form von Zuschüssen oder ähnlichen Formen der Unterstützung und von Preisen ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- die Aufforderungen müssen auf dem Portal für Finanzierungen und Ausschreibungen und auf den Websites der Teilnehmer*innen veröffentlicht werden
- die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Wenn die Fristen für die Aufforderungen geändert werden, muss dies unverzüglich auf dem Portal veröffentlicht werden, und alle registrierten Antragsteller*innen müssen über die Änderung informiert werden.
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer*innen veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger*innen.
- die Aufforderungen müssen eine klare europäische Dimension haben.
Finanzielle Unterstützung für Dritte (FSTP) wird für alle Themen in Projekten akzeptiert, die Stipendien oder ähnliches und Preise zur Unterstützung von Student*innen und Teilnehmer*innen für die Teilnahme an Ausbildungsprogrammen, eigenständigen Ausbildungsmodulen, Praktika, Stipendien und Lehrstellen verwenden.
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist, wie sie verwaltet werden soll und welche Arten von Aktivitäten gemäß den themenspezifischen Anforderungen für eine finanzielle Unterstützung Dritter in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch die zu erzielenden Ergebnisse klar beschreiben.
Call-Dokumente
Call Document - DIGITAL-2025-SKILLS-08Call Document - DIGITAL-2025-SKILLS-08(239kB)
Kontakt
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