Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Call-Eckdaten
Interreg BG-RS: Offener Aufruf für KMUs
Förderprogramm
Interreg Bulgarien-Serbien
Termine
Öffnung
10.03.2025
Deadline
11.06.2025 16:00
Förderquote
85-100%
Budget des Calls
€ 5.634.599,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 400.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das (INTERREG VI-A) IPA-Programm Bulgarien - Serbien (2021-2027) freut sich, einen offenen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen der Priorität 1: Wettbewerbsfähige Grenzregion mit dem spezifischen Ziel RSO1.3 "Förderung von nachhaltigem Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von KMUs und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMUs, auch durch produktive Investitionen" bekannt zu geben.
Call-Ziele
Im Rahmen des Programms wurden die folgenden prioritären Ziele und spezifischen Ziele entwickelt:
- P1: Wettbewerbsfähige Grenzregion
- SO 1.1: Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMUs, auch durch produktive Investitionen
Erwartete Ergebnisse
Förderfähige Aktivitäten:
Die Priorität 1 konzentriert sich auf die Unterstützung von KMUs durch Direktinvestitionen mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von KMUs zu erhöhen, internationale Märkte zu erschließen und die Beteiligung an regionalen und globalen Liefernetzen und Wertschöpfungsketten zu fördern. Die Projektvorschläge müssen im Einklang mit den möglichen Maßnahmen stehen, die im Rahmen von SO 1.3 Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, auch durch produktive Investitionen unterstützt werden.
Die Arten von Aktivitäten, die im Rahmen der Priorität 1 Wettbewerbsfähige Grenzregion, Spezifisches Ziel (SO) 1.3. "Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs und Schaffung von Arbeitsplätzen in KMUs, auch durch produktive Investitionen".
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind "Investitions"-Projekte förderfähig, d. h. die Projektvorschläge sollten hauptsächlich Investitionstätigkeiten - Arbeiten, Lieferungen usw. - umfassen (entsprechend der Budgetkategorie 5 - Ausrüstung und der Budgetkategorie 6 - Infrastruktur und Arbeiten). Die Investitionskomponente sollte mindestens 60 % der förderfähigen Gesamtkosten des gesamten Projekts ausmachen.
Die Projekte müssen auch "weiche" Maßnahmen umfassen, die hauptsächlich auf die Erstellung von Studien, den Aufbau von Netzwerken, die Durchführung von Schulungen, die Entwicklung von Konzepten, die Bereitstellung von Dienstleistungen für Zielgruppen, die Sensibilisierung für bestimmte Themen usw. ausgerichtet sind. Zu den "weichen" Maßnahmen gehören auch Aktionen von Mensch zu Mensch, z. B. kleine Initiativen zwischen Einrichtungen der Zivilgesellschaft, die darauf abzielen, die direkten Kontakte und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Menschen und ihren Verbänden in der Region zu verbessern.
Jedes Projekt im Rahmen von SO1.3 muss Investitionsaktivitäten und weiche Maßnahmen umfassen. Die förderfähigen Kosten für weiche Maßnahmen dürfen nicht mehr als 40 % des gesamten förderfähigen Projekts betragen.
- Investitionskomponente
- Gemeinsame Entwicklung und Umsetzung von technologischen Lösungen zur Bewältigung regionaler sozioökonomischer Herausforderungen;
- Technologische und/oder organisatorische Investitionen, die darauf abzielen, die Kosten für die Produktion/Dienstleistungserbringung zu senken, sowie alle anderen Investitionen, die zu gemeinsamen Lösungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen führen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erwerb von Spezialausrüstungen und -technologien (einschließlich der damit verbundenen Fortbildung), Überwachungssystemen, den Erwerb von IT-Ausrüstung, Schulungen und Know-how-Transfer, die zum Teil aus digitalen Komponenten bestehen können, wie z. B. virtuelle Geschäftszentren, Lösungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, Möglichkeiten für den elektronischen Zahlungsverkehr usw.; gemeinsame Lösungen zur Steigerung der Produktionskapazität.
- Investitionen zur Verbesserung der Produkt-/Dienstleistungsqualität, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbesserungen bei der Gestaltung von Produkt-/Dienstleistungsmerkmalen, Verbesserungen beim Kundendienst, Verbesserungen bei der Produktgarantie, Systeme für das Gesamtqualitätsmanagement und alle anderen Aspekte, die das Gesamtqualitätsniveau von Produkten/Dienstleistungen bestimmen;
- "Weiche Maßnahmen" Aktivitäten
- Gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Unternehmen sowie des Zugangs zu neuen Märkten oder Marktsegmenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marketingstudien, Technologien zur Überbrückung von Entfernungen, organisatorische Zusammenarbeit und gemeinsame Geschäftsmodelle mit anderen Unternehmen, Integration in regionale Wertschöpfungsketten usw.
- Gemeinsame Marketing- und Werbeaktionen, Teilnahme an internationalen Messen, Ausstellungen und anderen Werbeveranstaltungen, Beratungs- und Informationsdienste, einschließlich E-Marketing, Kommunikation mit Kunden usw.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Kleines und mittleres Unternehmen (KMU)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Förderfähige Antragsteller sind kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die in den förderfähigen grenzübergreifenden Regionen Bulgariens und Serbiens rechtmäßig registriert und tätig sind . An dem Projekt muss mindestens ein KMU aus jedem Land beteiligt sein und die Förderkriterien des Programms erfüllen. An einem Projekt dürfen höchstens zwei (2) Partner einschließlich des federführenden Partners beteiligt sein.
Die Partner müssen alle folgenden allgemeinen Förderkriterien erfüllen:
- Sie müssen nach dem nationalen Recht des Staates, in dem sie ansässig sind, rechtmäßig gegründet sein;
- sie müssen bis spätestens 31.12.2021 im Programmgebiet zwischen Bulgarien und Serbien registriert und tätig sein;
- die Kriterien für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) erfüllen, wie sie im EU-Recht (EU-Empfehlung 2003/361) und in der jeweiligen nationalen Gesetzgebung definiert sind;
- deren Hauptwirtschaftszweig in den Abteilungen C Verarbeitendes Gewerbe, E Abfallwirtschaft, J Information und Kommunikation sowie M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft liegt;
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren.
Im Rahmen der aktuellen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann ein einzelnes Unternehmen im Sinne von Artikel 2, Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/2831 nur an einem Projektvorschlag teilnehmen. Beteiligt sich ein KMU oder ein Unternehmer an mehr als einem (einem) Projektvorschlag, sei es als federführender Partner oder als Projektpartner, so werden alle eingereichten Vorschläge disqualifiziert.
Die Bedeutung des grenzüberschreitenden Ansatzes für das behandelte Thema sollte klar dargelegt werden. In diesem Zusammenhang müssen die Projektpartner aus den beiden teilnehmenden Ländern zumindest bei der gemeinsamen Entwicklung und der gemeinsamen Durchführung sowie bei einem oder beiden der anderen beiden Kooperationskriterien - gemeinsame Finanzierung oder gemeinsame Personalausstattung - zwingend zusammenarbeiten.
weitere Förderkriterien
Das grenzüberschreitende Gebiet Bulgarien - Serbien (CB) liegt in Südosteuropa und umfasst 13 NUTS-III-Regionen oder gleichwertige Gebiete, nämlich:
- 6 Bezirke auf bulgarischer Seite - Vidin, Montana, Vratsa districts Sofiyska oblast, Pernik und Kyustendil und
- 7 Bezirke auf serbischer Seite - Bor, Zaječar, Nišava, Toplica, Pirot, Jablanica und Pčinja.
- Der Zuschuss pro KMU muss zwischen 50.000 und 200.000 € betragen.
- Kofinanzierung: 15% Eigenbeitrag für serbische KMUs; 15% nationale Kofinanzierung für bulgarische KMUs
- Förderfähige Aktivitäten: Investitionen in Technologie, Digitalisierung, Ressourceneffizienz, Internationalisierung und andere Aktivitäten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Der Projektvorschlag muss vollständig in elektronischer Form unter Verwendung des Gemeinsamen Elektronischen Überwachungssystems (JEMS) - https://jems-bgrs.mrrb.bg/ - eingereicht werden.
Im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Einreichung von Unterlagen in Papierform nicht erforderlich.
Detaillierte Anweisungen für den Zugang zum elektronischen System und die Einreichung von Projektvorschlägen finden Sie unter https://jems.interact.eu/manual/ im Abschnitt Benutzerhandbuch, Antrag/Projektdetails, Antragsformular.
Den Antragstellern wird empfohlen, die offizielle Website des Programms zu besuchen, um aktuelle Informationen über die nächsten Informationstage im Rahmen dieser Aufforderung zu erhalten.
Die Anhänge müssen unter Verwendung der im Antragspaket enthaltenen Formulare eingereicht werden. Änderungen an den Standardanhängen führen zur Ablehnung des Antrags.
Das Antragsformular muss in englischer Sprache ausgefüllt werden. Die von nationalen/lokalen Behörden oder anderen Stellen ausgestellten Nachweise sind in der Originalsprache mit einer Übersetzung ins Englische beizufügen.
Call-Dokumente
Interreg Bulgaria-Serbia SME call guidelinesInterreg Bulgaria-Serbia SME call guidelines(1424kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren