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Call-Eckdaten
Datenraum für die Produktion (Bereitstellung)
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03-DS-MANUF
Termine
Öffnung
29.09.2022
Deadline
24.01.2023 17:00
Förderquote
50 %; SME/KMU: 75 %
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
Projektbudget (Höchstbetrag der Förderung): € 8.000.000,00 pro Projekt
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die gemeinsame Nutzung von Daten durch Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und durch (Dienst-)Anbieter wird durch den Einsatz von zwei Datenräumen des verarbeitenden Gewerbes verstärkt, in denen gezeigt wird, wie die gemeinsame Nutzung von Industriedaten die Unternehmensabläufe (1) über Lieferketten hinweg und (2) unter Verwendung von tiefgreifenden Industriedaten in Produktionsumgebungen verbessert, die Geschäftsmöglichkeiten für Mehrwertdienste für Industriedaten erweitert und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützt.
Call-Ziele
Produktionsdatenräume und ihre KI-basierten Analyse- und Optimierungsanwendungen können sowohl unternehmensinterne als auch organisationsübergreifende Prozesse beeinflussen. Auf der Grundlage der vorbereitenden Maßnahmen besteht das Hauptziel darin, zwei betriebliche Datenräume über Wertschöpfungsketten im verarbeitenden Gewerbe hinweg einzurichten, die es Unternehmen in verschiedenen Nutzerrollen (z. B. Zulieferer, Kunden, Dienstleister) ermöglichen, über ihre Organisationsgrenzen hinweg mit großen Mengen an Industriedaten zu interagieren. Der erste Datenraum wird sich mit dem agilen Management und der Ausführung von Lieferketten für eine große Zahl von Akteuren der Lieferkette befassen, der zweite mit dem dynamischen Anlagenmanagement und der prädiktiven/präskriptiven Instandhaltung, wobei tiefe Industriedaten für vertrauenswürdige und zuverlässige Mehrwertdienste durch Parteien außerhalb eines Produktionsstandorts, wie z. B. Werkzeugmaschinenhersteller und -integratoren, erschlossen werden, um den Betrieb von Produktionslinien zu verbessern.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Aktion sieht die Einrichtung von zwei operativen Datenräumen der verarbeitenden Industrie vor, die auf den Ergebnissen der vorbereitenden Maßnahmen aufbauen. Die Projekte sollten ausreichende Aktivitäten umfassen, um am Ende der Aktion zur Nachhaltigkeit zu führen, wie in den oben genannten vorbereitenden Maßnahmen festgelegt.
Solche Datenräume werden eine sichere und vertrauenswürdige Möglichkeit bieten, Daten auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen zwischen Anbieter- und Nutzerunternehmen nutzbar zu machen. Ausgehend von den bestehenden "embryonalen" Datenräumen mit Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes wird der Datenaustausch mit anderen Organisationen (z. B. Wiederverwendungs-, Reparatur-, Wiederaufbereitungs-, Aufarbeitungs- oder Recyclingunternehmen, um die Kreislaufwirtschaft zu verbessern) vervollständigt, vertieft, erweitert und/oder ausgebaut und schrittweise in die technische Infrastruktur des Datenraums integriert. Die Datenräume für das verarbeitende Gewerbe müssen von Unternehmen, einem Industrieverband oder einer gemeinnützigen Organisation betrieben und koordiniert werden, die nachweislich in der Lage sind, als vertrauenswürdige Datenvermittler zu fungieren und den Betrieb über das Ende der Aktion hinaus fortzusetzen.
Die Maßnahmen müssen auf einen dieser beiden spezifischen, sich ergänzenden Datenräume für das verarbeitende Gewerbe ausgerichtet sein:
- Agiles Lieferkettenmanagement und -ausführung durch kontinuierliche Überwachung und Austausch von Statusdaten über die gesamte Wertschöpfungskette, z. B. zu Bestellungen, Kundenaufträgen, Lagerbeständen, Auftragsfortschritt, Bedarfsprognosen, Rohstoff-, Chemikalien- und Energieverbrauch und -versorgung usw. Endnutzer sind verschiedene Ebenen in einer Lieferkette (Lieferanten, OEMs und Kunden).
- Durchführung eines dynamischen Anlagenmanagements und einer vorausschauenden/vorhersagenden Wartung durch kontinuierliche Überwachung und Austausch von Daten über Maschinenstatus, Ausfälle, Stillstandszeiten, Serviceaufträge usw. Endnutzer sind Maschinenanwender, Maschinenverkäufer, Wartungsdienstleister und Wiederaufbereiter.
Darüber hinaus müssen die Maßnahmen die folgenden obligatorischen Aktivitäten umfassen:
- Zusammenführung relevanter Interessengruppen zu industriellen Datenvereinbarungen über Design, Wiederverwendung, Recycling und Umweltauswirkungen sowie zu Indikatoren für die kontinuierliche Überwachung und den Austausch von Daten über Produktleistung und Wiederverwendung, Materialinhalt und -herkunft, Feedback zum Design, Produktrecycling, Produktwiederaufarbeitung usw. Die Arbeiten sollten datengestützte nachhaltige Geschäftsmodelle und die Vorteile des Datenaustauschs für die an den Wertschöpfungsketten beteiligten Organisationen aufzeigen.
- Durchführung weiterer Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Ressourcennutzung (z. B. CO2) aus der Sicht der Hersteller in Zukunft effektiv zu verfolgen und zu melden. Die Maßnahmen sollten vorzugsweise auf die gemeinsame Nutzung von Daten für die Kreislaufwirtschaft im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (KOM(2020) 98 endgültig) ausgerichtet sein.
Die Maßnahmen zur Einführung dieser beiden Datenräume für das verarbeitende Gewerbe müssen schrittweise und in voller Übereinstimmung mit dem technischen Rahmen für europäische Datenräume durchgeführt werden. Sie können von der intelligenten Middleware-Plattform und den Werkzeugen profitieren und diese nutzen. Außerdem müssen sie sich mit anderen Projekten, die an der Einrichtung des Datenraums beteiligt sind, mit dem Unterstützungszentrum für Datenräume und dem in der ersten Phase ermittelten Leitungsorgan abstimmen und zusammenarbeiten, um die Integration bestehender Standards zu ermöglichen und die Interoperabilität und Übertragbarkeit von Infrastrukturen, Anwendungen und Daten zu gewährleisten.
Darüber hinaus werden die Maßnahmen zur Umsetzung der Datenräume für das verarbeitende Gewerbe dazu ermutigt, mit den europäischen digitalen Innovationszentren zusammenzuarbeiten, um eine breite Übernahme durch die Industrie zu erreichen, sowie mit der Prüf- und Versuchseinrichtung für das verarbeitende Gewerbe, um europäische Test- und Schulungsdatensätze zu definieren und Unterstützung bei deren Einrichtung zu leisten.
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Erwartete Ergebnisse
Die beiden ausgewählten Aktionen werden zwei Datenräume für die verarbeitende Industrie in großem Maßstab einrichten, die auch nach dem Ende des Projekts weiterhin zur Verfügung stehen werden. Sie werden auf der technischen Infrastruktur des Datenraums aufbauen und in diese integriert werden, um die gemeinsame Nutzung von Industriedaten durch Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und durch (Dienst-)Anbieter zu ermöglichen, und zwar auf der Grundlage von Vereinbarungen über gemeinsame Regeln für den Zugang zu Daten und eine faire Vergütung. Die Lösungen müssen sich durch ein hohes Maß an Nutzerorientierung in Bezug auf Vertrauenswürdigkeit, Datenhoheit der Unternehmen und Handhabbarkeit auszeichnen. Insbesondere KMU werden von größeren Beständen an Industriedaten profitieren, um ihr Angebot an Produkten und Dienstleistungen mit Unterstützung der europäischen digitalen Innovationszentren zu erweitern.
Die Maßnahmen werden auf eines der folgenden erwarteten Ergebnisse ausgerichtet sein:
- Die Abläufe in der Lieferkette sind flexibler, zirkulärer, effektiver und effizienter, mit geringeren Lagerbeständen, pünktlicheren Lieferungen zwischen Unternehmen, besserer Widerstandsfähigkeit gegenüber Unterbrechungen der Lieferkanäle und geringeren Kosten.
- Die Wartungsarbeiten sind zeitlich besser abgestimmt, mit insgesamt geringeren Ausfallzeiten und Wartungskosten, längeren Nutzungszeiten der Maschinen, neuen Servicemodellen und verbesserten zukünftigen Maschinenkonzepten.
Im Rahmen der Maßnahmen, die auf eines der oben genannten erwarteten Ergebnisse abzielen, werden die Organisationen, die die Datenräume betreiben, bewährte Verfahren für Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Daten bereitstellen, wie z. B. einen Verhaltenskodex und eine Vertragsvorlage, die ein solches Maß an Vertrauen ermöglichen, dass eine beträchtliche Anzahl von Fertigungsunternehmen zusammenkommt.
Darüber hinaus müssen sich die Beteiligten an diesen Maßnahmen auf Ansätze und Ideen für die Kreislaufwirtschaft einigen, wie Design, Wiederverwendung, Reparatur, Wiederaufarbeitung, Recycling und Umweltauswirkungen durch die gemeinsame Nutzung von Daten verbessert werden können, und die Vorteile der ersten Generation von Produktpässen für alle beteiligten Akteure sowie für die Nachhaltigkeit aufzeigen. Die Interoperabilität der Daten in diesem Datenraum wird so gestaltet, dass eine sektorübergreifende Interoperabilität in Zukunft leicht erreicht werden kann.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von mindestens 3 unabhängigen Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) für 3 verschiedene förderfähige Länder eingereicht werden.
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeische Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (zusammen "DEP-assoziierte Länder", siehe Liste der teilnehmenden Länder)
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 48 Monate
Zusätzliche Informationen
Seitenbegrenzung und Layout des Antrags:
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A direkt online auszufüllen (administrative Informationen, das zusammengefasste Budget, aufrufspezifische Fragen, usw.)
- Teil B aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und als PDF im System wieder hochzuladen (enthält die technische Beschreibung des Projektes);
obligatorische Anhänge und Nachweise:
- Erklärung zur Eigentumskontrolle
Seitenlimit (Teil B): 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03Call Document DIGITAL-2022-CLOUD-AI-03(1350kB)
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