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Call-Eckdaten
Regulierungssandkästen für KI: Koordinierung und Unterstützung auf EU-Ebene
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-2024-AI-ACT-06-SANDBOX
Termine
Öffnung
29.02.2024
Deadline
29.05.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 2.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme zielt darauf ab, auf EU-Ebene Unterstützung und Koordinierung für die im Rahmen des künftigen KI-Gesetzes eingerichteten KI-Sandkästen zu bieten.
Call-Ziele
Während die Verpflichtung zur Einrichtung von Sandkästen für KI-Regulierung bei den Mitgliedstaaten und ihren zuständigen nationalen Behörden liegt, wird diese Maßnahme eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung von technischer Unterstützung, Beratung, Instrumenten und gemeinsamen Rahmen für die wirksame Einrichtung und den Betrieb von Sandkästen für KI-Regulierung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf EU-Ebene spielen. Derzeit ist das Inkrafttreten des KI-Gesetzes für das zweite Quartal 2024 vorgesehen, was bedeuten würde, dass die Mitgliedstaaten die KI-Regulierungssandkästen einrichten und bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2026 voll einsatzfähig machen müssten. Daher sollte sich diese Maßnahme auf eine Reihe von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen auf EU-Ebene konzentrieren, um die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung und dem Betrieb der KI-Sandkästen im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des KI-Gesetzes zu unterstützen.
Im Rahmen der Maßnahme sollten gemeinsame Rahmen, Instrumente und Verfahren entwickelt werden, um die nach dem KI-Gesetz zuständigen Behörden bei der praktischen Einrichtung, Umsetzung, dem Betrieb und der Überwachung der KI-Sandkästen zu unterstützen. Sie sollte auch einen Rahmen für die Koordinierung auf EU-Ebene und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorschlagen, gegebenenfalls einschließlich Kommunikationskanälen zur Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Nutzung von Informationen zwischen den zuständigen Behörden und zur Ermöglichung gemeinsamer Sandkästen zwischen mehreren Mitgliedstaaten. Dies sollte auch zusätzliche unterstützende Infrastrukturen/Dienstleistungen wie Schulungen, technische und rechtliche Unterstützung für die zuständigen nationalen Behörden, die die Sandkästen einrichten, und deren Koordinierung auf EU-Ebene umfassen.
In einem nächsten Schritt sollte die Aktion zusammen mit den zuständigen Behörden einen Pilottest der im Rahmen dieser Aktion erstellten Sandkastenmaterialien, -werkzeuge und -prozesse sowie der im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "KI-Innovationsbeschleuniger" erstellten Entwürfe für Konformitätsmaterialien und -werkzeuge organisieren, die von KI-Anbietern in den Sandkästen getestet werden sollen. Die Tests sollten unter der Aufsicht der zuständigen nationalen Behörden durchgeführt werden und die Übertragung der in der Sandkastenumgebung beobachteten Ergebnisse auf den breiteren Markt ermöglichen. Die Tests sollten darauf abzielen, die Ergebnisse zu verbessern und sie besser auf die Bedürfnisse von Innovatoren und insbesondere von KMU und Start-ups abzustimmen.
Im Rahmen dieser Maßnahme sollten auch Erkenntnisse für das Ziel des regulatorischen Lernens und zur weiteren Verbesserung der im vorstehenden Absatz genannten Leitfäden und Instrumente gesammelt werden. Sie sollte bewährte Praktiken und Erfahrungen sammeln, insbesondere in Bezug auf die breitere Umsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz, und nach Möglichkeit zur Entwicklung von Leitlinien und anderen unterstützenden Materialien beitragen, die von der Kommission für die Umsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz und dessen regelmäßige Überprüfung zu erstellen sind.
Als horizontale Anforderung für die Umsetzung aller Leistungen sollte der ausgezeichnete Vorschlag mit der vorbereitenden Maßnahme "EU AI Innovation Accelerator" zusammenarbeiten. Insbesondere sollte er sich auf Entwürfe von Instrumenten, Metriken und Leitlinien stützen, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "AI Innovation Accelerator" entwickelt wurden, und diese in den Sandboxen testen und aktualisieren. Außerdem sollte sie alle Informationen über die Sandkästen zur KI-Regulierung sowie die im Rahmen dieser Aktion erbrachten Leistungen und das in den Sandkästen erstellte Material auf der "einheitlichen Online-Plattform" veröffentlichen, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "AI Innovation Accelerator" eingerichtet werden soll. Der Vorschlag, der den Zuschlag erhält, sollte sich zur Verfügung stellen, um vom AI Innovation Accelerator während der Entwicklung der genannten Plattform konsultiert zu werden, und sollte eng zusammenarbeiten und alle erforderlichen Beiträge leisten, um seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Aktion zu erfüllen.
Alle Aktivitäten im Rahmen dieser Aktion sollten auf den Erfahrungen und Ergebnissen der Pilot-Sandkästen für Regulierung und den bewährten Verfahren bei der Umsetzung anderer Sandkästen für Regulierung (z. B. Finanzen, Energie, Daten usw.) aufbauen. Um Synergien mit anderen von der EU unterstützten Initiativen zu nutzen, sollte diese Maßnahme Kontakte zu TEF, der AI-on-Demand-Plattform, den AI-Fabriken, EDIHs, EuroHPC und EDICs mit Schwerpunkt KI knüpfen, um herauszufinden, welche bestehenden Ressourcen gemeinsam für KI-Innovatoren angeboten werden können und welche Ressourcen in Zukunft aufgebaut werden müssten. Eine enge Zusammenarbeit sollte auch mit internationalen und europäischen Normungsorganisationen (insbesondere CEN111 und CENELEC112) angestrebt werden, um die Fortschritte bei der Entwicklung von KI-Normen zu berücksichtigen und sie als Grundlage für die Entwicklung der Aktion zu nutzen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Förderung der KI-Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Rechtssicherheit für Innovatoren und Erleichterung der Einhaltung des KI-Gesetzes und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften der Union, die in den KI-Sandkästen überwacht werden;
- Beschleunigung des Zugangs zum EU-Markt für innovative KI-Systeme durch Schaffung eines sicheren Rechtsraums für Innovationen und Beseitigung von Hindernissen in den Sandkästen, mit besonderem Schwerpunkt auf KMU, einschließlich Start-ups;
- Förderung einer breiten Zugänglichkeit der KI-Sandkästen in den EU-Mitgliedstaaten, gemeinsamer Ansätze und der Koordinierung ihrer Umsetzung, von Skaleneffekten und der Ausweitung von KI-Innovationsprojekten auf EU-Ebene;
- Förderung der Aufsichtskapazitäten der zuständigen Behörden und des Verständnisses für die Chancen, die entstehenden Risiken und die Auswirkungen der KI-Nutzung;
- durch die Analyse der in den KI-Regulierungs-Sandkästen gesammelten Erfahrungen zu einem faktengestützten regulatorischen Lernen beizutragen und die Sammlung und den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen zu unterstützen und diese allgemein zugänglich zu machen.
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Erwartete Ergebnisse
- Idealerweise sollten in den ersten zehn Monaten gemeinsame Leitlinien, Rahmen, Verfahren und Instrumente für die zuständigen Behörden entwickelt werden, die alle relevanten Schritte für die praktische Einrichtung, den Betrieb und die Überwachung der KI-Sandkästen im Einklang mit allen Bestimmungen des KI-Gesetzes und der Durchführungsbestimmungen abdecken. Diese Unterlagen sollten in englischer Sprache erstellt werden und einfach, verständlich und klar kommuniziert sein, um den Aufwand zu verringern und die Beteiligung von KMU und Start-ups mit begrenzten rechtlichen und administrativen Kapazitäten zu erleichtern sowie die Arbeit der zuständigen Behörden zu erleichtern und ihre Kapazitäten zu stärken. Sie sollten in einem digitalen Format zur Verfügung gestellt werden, interoperabel und einfach zu nutzen sein und gegebenenfalls interaktiv gestaltet werden. Diese Produkte sollten in Absprache mit den nationalen Kontaktstellen und den zuständigen Behörden, den Anbietern von KI-Systemen, KMU und Start-ups, der Europäischen Kommission und anderen relevanten Akteuren erstellt werden. Der Bedarf und die potenziellen Herausforderungen, die von den zuständigen Behörden und den Anbietern von KI-Systemen, insbesondere von KMU und Start-ups, erwartet werden, sollten gesammelt und berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sollten auf den bewährten Verfahren anderer Sandkästen und den Erfahrungen aus einschlägigen Sandkasten-Pilotprojekten aufbauen und gleichzeitig den besonderen Bedürfnissen, Zielen und allen Grundsätzen und Modalitäten der KI-Sandkästen gemäß dem KI-Gesetz gebührend Rechnung tragen. Die Leistungen sollten den Mitgliedstaaten Flexibilität bieten und gleichzeitig eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene fördern und sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Prozesse zweckmäßig, nicht aufwändig und unionsweit gestrafft sind, um eine Fragmentierung zu vermeiden und zu gewährleisten, dass die Teilnahme an einer KI-Regulierungssandbox unionsweit gegenseitig und einheitlich anerkannt wird.
- Bereitstellung zusätzlicher unterstützender Infrastrukturen/Dienstleistungen wie Schulungen, technische und rechtliche Unterstützung für die zuständigen Behörden, die die Sandkästen einrichten, und ihre Koordinierung auf EU-Ebene, gegebenenfalls einschließlich Kommunikationskanälen, um den Austausch zu erleichtern.
- Idealerweise organisieren Sie in den ersten 16 Monaten die praktische Erprobung der gemeinsamen Leitlinien, Rahmen, Verfahren und Instrumente, die im Rahmen dieser Aktion entwickelt wurden, sowie derjenigen, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "KI-Innovationsbeschleuniger" entwickelt wurden und von den Anbietern von KI-Systemen unter der Aufsicht der zuständigen Behörden in den KI-Regulierungssandkästen (auch in einer Pilotphase) erprobt werden sollen, um die Einhaltung des KI-Gesetzes zu unterstützen, die Ergebnisse zu aktualisieren und zukunftssicher zu machen und das regulatorische Lernen zu unterstützen.
- bis zum Ende der Aktion eine Analyse der in den Sandkästen gesammelten Erfahrungen vorzulegen und diese bei der Aktualisierung der Ergebnisse zu berücksichtigen sowie Empfehlungen und Erkenntnisse für politische Entscheidungsträger und Praktiker auszuarbeiten.
- bis zum Ende der Aktion alle entwickelten Materialien und Instrumente auf der von der Aktion AI Innovation Accelerator entwickelten Online-Plattform zu veröffentlichen und eine Kommunikationsstrategie für die langfristige Förderung der Sandkästen und ihrer Ergebnisse vorzuschlagen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.
weitere Förderkriterien
Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.
Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).
Die finanzielle Unterstützung von Dritten ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): zutreffend
Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).
Call-Dokumente
DIGITAL-2024-AI-ACT-06 Call documentDIGITAL-2024-AI-ACT-06 Call document(676kB)
Kontakt
Website
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