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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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    Stichwort
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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Regulierungssandkästen für KI: Koordinierung und Unterstützung auf EU-Ebene

Förderprogramm

Digitales Europa

Call Nummer

DIGITAL-2024-AI-ACT-06-SANDBOX

Termine

Öffnung
29.02.2024

Deadline
29.05.2024 17:00

Förderquote

100%

Budget des Calls

€ 2.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 2.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Diese Maßnahme zielt darauf ab, auf EU-Ebene Unterstützung und Koordinierung für die im Rahmen des künftigen KI-Gesetzes eingerichteten KI-Sandkästen zu bieten.

Call-Ziele

Während die Verpflichtung zur Einrichtung von Sandkästen für KI-Regulierung bei den Mitgliedstaaten und ihren zuständigen nationalen Behörden liegt, wird diese Maßnahme eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung von technischer Unterstützung, Beratung, Instrumenten und gemeinsamen Rahmen für die wirksame Einrichtung und den Betrieb von Sandkästen für KI-Regulierung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf EU-Ebene spielen. Derzeit ist das Inkrafttreten des KI-Gesetzes für das zweite Quartal 2024 vorgesehen, was bedeuten würde, dass die Mitgliedstaaten die KI-Regulierungssandkästen einrichten und bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2026 voll einsatzfähig machen müssten. Daher sollte sich diese Maßnahme auf eine Reihe von Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen auf EU-Ebene konzentrieren, um die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung und dem Betrieb der KI-Sandkästen im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des KI-Gesetzes zu unterstützen.
Im Rahmen der Maßnahme sollten gemeinsame Rahmen, Instrumente und Verfahren entwickelt werden, um die nach dem KI-Gesetz zuständigen Behörden bei der praktischen Einrichtung, Umsetzung, dem Betrieb und der Überwachung der KI-Sandkästen zu unterstützen. Sie sollte auch einen Rahmen für die Koordinierung auf EU-Ebene und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorschlagen, gegebenenfalls einschließlich Kommunikationskanälen zur Erleichterung des Austauschs und der gemeinsamen Nutzung von Informationen zwischen den zuständigen Behörden und zur Ermöglichung gemeinsamer Sandkästen zwischen mehreren Mitgliedstaaten. Dies sollte auch zusätzliche unterstützende Infrastrukturen/Dienstleistungen wie Schulungen, technische und rechtliche Unterstützung für die zuständigen nationalen Behörden, die die Sandkästen einrichten, und deren Koordinierung auf EU-Ebene umfassen.

In einem nächsten Schritt sollte die Aktion zusammen mit den zuständigen Behörden einen Pilottest der im Rahmen dieser Aktion erstellten Sandkastenmaterialien, -werkzeuge und -prozesse sowie der im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "KI-Innovationsbeschleuniger" erstellten Entwürfe für Konformitätsmaterialien und -werkzeuge organisieren, die von KI-Anbietern in den Sandkästen getestet werden sollen. Die Tests sollten unter der Aufsicht der zuständigen nationalen Behörden durchgeführt werden und die Übertragung der in der Sandkastenumgebung beobachteten Ergebnisse auf den breiteren Markt ermöglichen. Die Tests sollten darauf abzielen, die Ergebnisse zu verbessern und sie besser auf die Bedürfnisse von Innovatoren und insbesondere von KMU und Start-ups abzustimmen.

Im Rahmen dieser Maßnahme sollten auch Erkenntnisse für das Ziel des regulatorischen Lernens und zur weiteren Verbesserung der im vorstehenden Absatz genannten Leitfäden und Instrumente gesammelt werden. Sie sollte bewährte Praktiken und Erfahrungen sammeln, insbesondere in Bezug auf die breitere Umsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz, und nach Möglichkeit zur Entwicklung von Leitlinien und anderen unterstützenden Materialien beitragen, die von der Kommission für die Umsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz und dessen regelmäßige Überprüfung zu erstellen sind.

Als horizontale Anforderung für die Umsetzung aller Leistungen sollte der ausgezeichnete Vorschlag mit der vorbereitenden Maßnahme "EU AI Innovation Accelerator" zusammenarbeiten. Insbesondere sollte er sich auf Entwürfe von Instrumenten, Metriken und Leitlinien stützen, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "AI Innovation Accelerator" entwickelt wurden, und diese in den Sandboxen testen und aktualisieren. Außerdem sollte sie alle Informationen über die Sandkästen zur KI-Regulierung sowie die im Rahmen dieser Aktion erbrachten Leistungen und das in den Sandkästen erstellte Material auf der "einheitlichen Online-Plattform" veröffentlichen, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "AI Innovation Accelerator" eingerichtet werden soll. Der Vorschlag, der den Zuschlag erhält, sollte sich zur Verfügung stellen, um vom AI Innovation Accelerator während der Entwicklung der genannten Plattform konsultiert zu werden, und sollte eng zusammenarbeiten und alle erforderlichen Beiträge leisten, um seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Aktion zu erfüllen.

Alle Aktivitäten im Rahmen dieser Aktion sollten auf den Erfahrungen und Ergebnissen der Pilot-Sandkästen für Regulierung und den bewährten Verfahren bei der Umsetzung anderer Sandkästen für Regulierung (z. B. Finanzen, Energie, Daten usw.) aufbauen. Um Synergien mit anderen von der EU unterstützten Initiativen zu nutzen, sollte diese Maßnahme Kontakte zu TEF, der AI-on-Demand-Plattform, den AI-Fabriken, EDIHs, EuroHPC und EDICs mit Schwerpunkt KI knüpfen, um herauszufinden, welche bestehenden Ressourcen gemeinsam für KI-Innovatoren angeboten werden können und welche Ressourcen in Zukunft aufgebaut werden müssten. Eine enge Zusammenarbeit sollte auch mit internationalen und europäischen Normungsorganisationen (insbesondere CEN111 und CENELEC112) angestrebt werden, um die Fortschritte bei der Entwicklung von KI-Normen zu berücksichtigen und sie als Grundlage für die Entwicklung der Aktion zu nutzen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Förderung der KI-Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit, Verbesserung der Rechtssicherheit für Innovatoren und Erleichterung der Einhaltung des KI-Gesetzes und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften der Union, die in den KI-Sandkästen überwacht werden;
  • Beschleunigung des Zugangs zum EU-Markt für innovative KI-Systeme durch Schaffung eines sicheren Rechtsraums für Innovationen und Beseitigung von Hindernissen in den Sandkästen, mit besonderem Schwerpunkt auf KMU, einschließlich Start-ups;
  • Förderung einer breiten Zugänglichkeit der KI-Sandkästen in den EU-Mitgliedstaaten, gemeinsamer Ansätze und der Koordinierung ihrer Umsetzung, von Skaleneffekten und der Ausweitung von KI-Innovationsprojekten auf EU-Ebene;
  • Förderung der Aufsichtskapazitäten der zuständigen Behörden und des Verständnisses für die Chancen, die entstehenden Risiken und die Auswirkungen der KI-Nutzung;
  • durch die Analyse der in den KI-Regulierungs-Sandkästen gesammelten Erfahrungen zu einem faktengestützten regulatorischen Lernen beizutragen und die Sammlung und den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen zu unterstützen und diese allgemein zugänglich zu machen.

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Erwartete Ergebnisse

  • Idealerweise sollten in den ersten zehn Monaten gemeinsame Leitlinien, Rahmen, Verfahren und Instrumente für die zuständigen Behörden entwickelt werden, die alle relevanten Schritte für die praktische Einrichtung, den Betrieb und die Überwachung der KI-Sandkästen im Einklang mit allen Bestimmungen des KI-Gesetzes und der Durchführungsbestimmungen abdecken. Diese Unterlagen sollten in englischer Sprache erstellt werden und einfach, verständlich und klar kommuniziert sein, um den Aufwand zu verringern und die Beteiligung von KMU und Start-ups mit begrenzten rechtlichen und administrativen Kapazitäten zu erleichtern sowie die Arbeit der zuständigen Behörden zu erleichtern und ihre Kapazitäten zu stärken. Sie sollten in einem digitalen Format zur Verfügung gestellt werden, interoperabel und einfach zu nutzen sein und gegebenenfalls interaktiv gestaltet werden. Diese Produkte sollten in Absprache mit den nationalen Kontaktstellen und den zuständigen Behörden, den Anbietern von KI-Systemen, KMU und Start-ups, der Europäischen Kommission und anderen relevanten Akteuren erstellt werden. Der Bedarf und die potenziellen Herausforderungen, die von den zuständigen Behörden und den Anbietern von KI-Systemen, insbesondere von KMU und Start-ups, erwartet werden, sollten gesammelt und berücksichtigt werden. Die Ergebnisse sollten auf den bewährten Verfahren anderer Sandkästen und den Erfahrungen aus einschlägigen Sandkasten-Pilotprojekten aufbauen und gleichzeitig den besonderen Bedürfnissen, Zielen und allen Grundsätzen und Modalitäten der KI-Sandkästen gemäß dem KI-Gesetz gebührend Rechnung tragen. Die Leistungen sollten den Mitgliedstaaten Flexibilität bieten und gleichzeitig eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene fördern und sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Prozesse zweckmäßig, nicht aufwändig und unionsweit gestrafft sind, um eine Fragmentierung zu vermeiden und zu gewährleisten, dass die Teilnahme an einer KI-Regulierungssandbox unionsweit gegenseitig und einheitlich anerkannt wird.
  • Bereitstellung zusätzlicher unterstützender Infrastrukturen/Dienstleistungen wie Schulungen, technische und rechtliche Unterstützung für die zuständigen Behörden, die die Sandkästen einrichten, und ihre Koordinierung auf EU-Ebene, gegebenenfalls einschließlich Kommunikationskanälen, um den Austausch zu erleichtern.
  • Idealerweise organisieren Sie in den ersten 16 Monaten die praktische Erprobung der gemeinsamen Leitlinien, Rahmen, Verfahren und Instrumente, die im Rahmen dieser Aktion entwickelt wurden, sowie derjenigen, die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "KI-Innovationsbeschleuniger" entwickelt wurden und von den Anbietern von KI-Systemen unter der Aufsicht der zuständigen Behörden in den KI-Regulierungssandkästen (auch in einer Pilotphase) erprobt werden sollen, um die Einhaltung des KI-Gesetzes zu unterstützen, die Ergebnisse zu aktualisieren und zukunftssicher zu machen und das regulatorische Lernen zu unterstützen.
  • bis zum Ende der Aktion eine Analyse der in den Sandkästen gesammelten Erfahrungen vorzulegen und diese bei der Aktualisierung der Ergebnisse zu berücksichtigen sowie Empfehlungen und Erkenntnisse für politische Entscheidungsträger und Praktiker auszuarbeiten.
  • bis zum Ende der Aktion alle entwickelten Materialien und Instrumente auf der von der Aktion AI Innovation Accelerator entwickelten Online-Plattform zu veröffentlichen und eine Kommunikationsstrategie für die langfristige Förderung der Sandkästen und ihrer Ergebnisse vorzuschlagen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Nein

Projektpartnerschaft

Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:

  • Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
    • Andere mit dem Digitalen Europe Programm verbundene Länder (Liste der teilnehmenden Länder)

Sonderfälle:

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über das digitale Europa (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).

EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.

Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen.

weitere Förderkriterien

Geografischer Standort (Zielländer) Aufgrund von Beschränkungen aus Sicherheitsgründen - müssen sich die Vorschläge auf Aktivitäten beziehen, die in den förderfähigen Ländern (siehe oben) stattfinden.

Projekte, die EU-Verschlusssachen betreffen, müssen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden, um die Finanzierung zu genehmigen, und können besonderen Sicherheitsvorschriften unterliegen (die in einem Schreiben über Sicherheitsaspekte (SAL), das der Finanzhilfevereinbarung beigefügt ist, im Einzelnen aufgeführt sind).

Die finanzielle Unterstützung von Dritten ist nicht erlaubt.

Zusatzinformationen

Themen

Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

24 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
  • Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
    • Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
    • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
    • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
    • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar): zutreffend
      Erklärungen zur Eigentumskontrolle (auch für assoziierte Partner und Unterauftragnehmer): zutreffend

Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten begrenzt (Teil B).

Kontakt

European Commission, Directorate-General for Communications Networks, Content and Technology
Website

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