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Call-Eckdaten
Programm für den Donauraum - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine Startkapitalfazilität
Förderprogramm
Interreg Donauraumprogramm
Termine
Öffnung
27.11.2023
Deadline
03.04.2024 14:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
14.02.2024
Förderquote
80 %
Budget des Calls
€ 3.600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 50.000,00 und € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die EUSDR-Startkapitalfazilität (SMF) dient als Instrument zur Ankurbelung der Entwicklung von Projekten in Übereinstimmung mit den 12 Schwerpunktbereichen der EU-Strategie für den Donauraum. Vorschläge, die im Rahmen der SMF-Aufforderung eingereicht werden, müssen auf mindestens eine EUSDR-PA ausgerichtet sein und sich eindeutig auf den Aktionsplan und die Ziele der EUSDR beziehen.
Call-Ziele
Die Anschubfinanzierungsfazilität (SMF) ist ein Instrument, um die Entwicklung strategischer Projekte und groß angelegter Initiativen für die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) in Gang zu bringen (https://danube-region.eu/). Diese strategischen Projekte können später eine Finanzierung durch andere Finanzierungsinstrumente beantragen. Im Rahmen des SMF sollen die Antragsteller Projekte entwickeln, die sich mit dem EUSDR-Aktionsplan befassen. Die vom SMF finanzierte Entwicklungsphase umfasst die Analyse des Bedarfs und der Herausforderungen, auf die sich das Hauptprojekt bezieht, die Ausarbeitung des Arbeitsplans für das Hauptprojekt, den Aufbau der Partnerschaft sowie die Analyse der möglichen Finanzierungsinstrumente für das Hauptprojekt. Ausgewählte zusätzliche vorbereitende Aktivitäten, die für die Projektentwicklung notwendig sind, können in begrenztem Umfang auch durch das Programm für den Donauraum finanziert werden, falls erforderlich.
Erwartete Ergebnisse
Alle SMF-Projekte, die zur Unterstützung durch die EUSDR eingereicht werden, müssen komplexe strategische transnationale Projekte entwickeln, die zur EU-Strategie für den Donauraum beitragen und aus allen in der Region verfügbaren Finanzierungsquellen finanziert werden können.
Das DRP bietet seine finanzielle Unterstützung bei der Erreichung des oben genannten Ziels in Übereinstimmung mit den Bestimmungen seines spezifischen Ziels 4.1 an.
Vorschläge, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das SMF eingereicht werden, müssen auf mindestens einen EUSDR-Schwerpunktbereich ausgerichtet sein und sich eindeutig auf den Aktionsplan und die Ziele der EUSDR beziehen.
Um die Antragsteller zu unterstützen und einen harmonisierten Ansatz zu gewährleisten, hat das Programm die Arten von Ergebnissen, die jedes Projekt liefern muss, im Voraus festgelegt.
- Output 1: Bericht über den Stand der Dinge in dem betreffenden Bereich, der unter anderem Folgendes enthält
- Beschreibung der Situation in dem betreffenden Bereich und den betroffenen EUSDR-Ländern, einschließlich:
- Überblick über frühere und aktuelle Aktivitäten in diesem Bereich und über ergänzende Projekte, die durchgeführt wurden/werden;
- Beschreibung der bestehenden Herausforderungen und Lücken, die durch die neue Initiative angegangen werden sollen
- Beschreibung der Zielgruppen, an die sich das künftige Projekt richtet, und ihrer Bedürfnisse.
- Beschreibung der Situation in dem betreffenden Bereich und den betroffenen EUSDR-Ländern, einschließlich:
- Output 2: Hauptarbeitsplan des Projekts, der Folgendes enthält:
- Einen Arbeitsplan, der die Aktivitäten, Ergebnisse und erwarteten Resultate des Hauptprojekts beschreibt;
- Die Zusammensetzung der potenziellen Projektpartnerschaft;
- Einen vorläufigen Budgetplan für das Hauptprojekt.
- Output 3: Bericht über Finanzierungsmöglichkeiten, der Folgendes enthält:
- Die Analyse der Finanzierungsquellen für das Hauptprojekt;
- Einen Fahrplan, der die Schritte festlegt, die nach Abschluss des Startkapitalprojekts zu unternehmen sind.
Neben den obligatorischen Ergebnissen finanziert das Programm zusätzliche vorbereitende Aktivitäten, die für die Entwicklung komplexer Projekte mit Auswirkungen auf den Donauraum notwendig sind.
Beispiele für zusätzliche vorbereitende Aktivitäten (nicht vollständige Liste):
- Konsultationen von Gemeinden und Interessengruppen
- sozio-ökonomische Studien
- partizipative Planung
- Vorentwürfe
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Für jedes Projekt ist ein federführender Partner (LP) zu benennen, der für die Vorbereitung und Einreichung des Antragsformulars als Hauptantragsteller verantwortlich ist. Wird das Projekt genehmigt, übernimmt der federführende Partner die volle Verantwortung für das Management, die Kommunikation, die Umsetzung und die Koordinierung der Aktivitäten zwischen den beteiligten Partnern. Der Lead Partner trägt die rechtliche Verantwortung für die gesamte Partnerschaft. Der federführende Partner ist auch das Bindeglied zwischen dem Projekt und der Verwaltungsbehörde/dem Gemeinsamen Sekretariat (MA/JS) des Programms.
Die folgenden Arten von Einrichtungen können federführende Partner sein:
- Lokale, regionale, nationale öffentliche Einrichtungen/ Einrichtungen des öffentlichen Rechts (einschließlich EVTZ im Sinne von Artikel 2 Absatz 16 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
- Internationale Organisationen
- Private, gemeinnützige (non-profit) Einrichtungen
Die LP können entweder aus DRP-EU-Mitgliedstaaten oder aus DRP-Nicht-EU-Partnerstaaten kommen.
AUSNAHME: Antragsteller aus der Ukraine können nur als Projektpartner teilnehmen.
An jedem Projekt müssen mindestens zwei und höchstens fünf direkt finanzierende Partner aus mindestens zwei verschiedenen Ländern des Programmgebiets beteiligt sein: der federführende Partner und mindestens ein Projektpartner. Mindestens ein Partner muss ein Begünstigter aus einem EU-Mitgliedstaat des Programmgebiets sein.
Antragsteller, die außerhalb des Programmgebiets, aber innerhalb der EU ansässig sind, können im Rahmen der SMF-Aufforderung keine Finanzierung als Projektpartner beantragen.
Förderfähige Partner:
- Lokale, regionale, nationale öffentliche Einrichtungen/ Einrichtungen des öffentlichen Rechts (einschließlich EVTZ, die in einem Land des Programmgebiets registriert sind)
- Internationale Organisationen
- Private Einrichtungen (Non-Profit-Organisationen und private Unternehmen / private gewinnorientierte Organisationen)
weitere Förderkriterien
Das Programm erstreckt sich auf 14 Länder, von denen 9 EU-Mitgliedstaaten sind (Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Ungarn, Deutschland: Baden Württemberg und Bayern, Rumänien, Slowakei und Slowenien) und 5 Nicht-EU-Partnerstaaten (Bosnien und Herzegowina, Republik Moldau, Montenegro, Serbien und Ukraine mit vier Provinzen: Czernowetzka Oblast, Iwano-Frankiwiska Oblast, Zakarpatska Oblast, Odessa Oblast). In der Regel werden EU-Mittel nur an Projektpartner vergeben, die sich im Programmgebiet befinden.
Maximales Projektbudget:
- 50.000,00 EUR Interreg-Fonds (wenn nur die 3 obligatorischen Outputs behandelt werden)
- 100.000,00 EUR Interreg-Fonds (wenn neben den 3 obligatorischen Outputs zusätzliche vorbereitende Aktivitäten enthalten sind)
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
12 Monate
Zusätzliche Informationen
Die folgenden Dokumente, die Teil des Bewerbungspakets sind, müssen zwingend eingereicht werden:
- Online-Antragsformular
- Erklärung zur Kofinanzierung (für alle direkt finanzierten Partner)
- Erklärung über staatliche Beihilfen (für alle direkt finanzierten Partner)
- Partnerschaftsvereinbarung
- Erklärung für internationale Organisationen (nur falls zutreffend)
- Erklärung des assoziierten strategischen Partners (ASP) (nur falls zutreffend)
- LP-Bestätigung und Unterschrift
Die aufgelisteten Anhänge des AF sind vom gesetzlichen Vertreter der jeweiligen Einrichtung zu unterzeichnen, ggf. abzustempeln, und die eingescannten Versionen der einzelnen Dokumente sind in den Abschnitt Antragsanhänge in Jems hochzuladen.
Die offizielle Sprache des Programms ist Englisch. Daher wird die gesamte Kommunikation zwischen den Bewerbern und dem MA/JS in Englisch abgewickelt. Die Informationen im Bewerbungsformular sowie die offizielle Korrespondenz müssen entsprechend kommuniziert werden.
Das Bewerbungspaket und alle relevanten Informationen über das Programm sind auf der Website des Programms verfügbar: http://www.interreg-danube.eu.
Call-Dokumente
Interreg Danube Programme 2021-2027Interreg Danube Programme 2021-2027(1236kB)
Interreg EUSDR SMF 2023Interreg EUSDR SMF 2023(438kB)
Kontakt
+36 1 795 4082
simona.ene@interreg-danube.eu
Website
Interreg Danube Region National Contact Points (NCPs)
Website
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