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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte
Förderprogramm
Justiz Programm
Call Nummer
JUST-2024-JTRA
Termine
Öffnung
12.12.2023
Deadline
21.03.2024 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 4.075.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
min. € 100.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission "Rechtssicherheit in der EU - eine europäische Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen 2021-2024"7 besteht das Hauptziel der Aufforderung darin, Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme zu unterstützen. Die im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Fortbildungsmaßnahmen sollen die "digitalen Kapazitäten" der Angehörigen der Justizberufe ausbauen und die digitale Umstellung der Fortbildungsmethoden in der Justiz fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit, leisten.
Call-Ziele
Finanziert werden Ausbildungsmaßnahmen und Instrumente für Ausbildungsanbieter, wie unten beschrieben, um Ausbildungsmaßnahmen zu unterstützen für:
- Angehörige der Justiz und Justizbedienstete, d. h. Richter*innen, Staatsanwält*innen, Mitarbeiter*innen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, andere Justizbedienstete, die mit der Justiz in Verbindung stehen, wie Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Gerichtsvollzieher*innen, Insolvenzverwalter*innen und Mediator*innen, sowie Gerichtsdolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Bedienstete von Justizvollzugsanstalten und Bewährungshelfer*innen; und/oder
- Justizbedienstete in der Erstausbildung/Einführung und/oder
- Multiplikatoren, wie z. B. Justizausbilder*innen oder EU-Gerichtskoordinator*innen, wenn gewährleistet ist, dass die Multiplikatoren ihr Wissen systematisch an die Angehörigen der Justizberufe weitergeben, und/oder
- berufsübergreifende Fortbildung, um berufsübergreifende Diskussionen über die Anwendung des EU-Rechts anzuregen und zu einer europäischen Rechtskultur über Berufsgrenzen hinweg beizutragen, und zwar zu genau festgelegten Themen, die für die betreffenden Berufsgruppen von Bedeutung sind.
Mit dieser Aufforderung werden Fortbildungsmaßnahmen für Angehörige der Justiz und Justizbedienstete unterstützt, d. h. für Richter*innen, Staatsanwält*innen, Bedienstete von Gerichten und Staatsanwaltschaften, andere mit der Justiz verbundene Berufsgruppen wie Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Gerichtsvollzieher*innen, Insolvenzverwalter*innen und Mediatoren sowie Gerichtsdolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Bedienstete von Justizvollzugsanstalten und Bewährungshelfer*innen. Nicht im Justizwesen tätige Personen können nicht als Teilnehmer*innen, deren Teilnahmekosten förderfähig sind, an den Schulungsmaßnahmen teilnehmen, es sei denn, es liegt eine ordnungsgemäß begründete Ausnahme vor, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Finanzhilfe anerkannt wird.
Jedes Projekt sollte das Auswahlverfahren für die geplanten Teilnehmer beschreiben. Bei der Bestimmung der Zielgruppe (geplante Teilnehmer*innen) muss der Antragstellende auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern achten und so weit wie möglich eine paritätische Zusammensetzung der Teilnehmer*innen anstreben.
Bei der Entscheidung über die Zuteilung von Finanzhilfen ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Themen und/oder der Zielgruppe anzustreben. Außerdem wird Projekten der Vorzug gegeben, die sich nicht mit bestehendem Schulungsmaterial oder laufenden Projekten überschneiden, sondern komplementär und/oder innovativ sind.
Die Schulungen können sich auf eines oder mehrere der folgenden Themen beziehen, wobei das allgemeine Ziel darin besteht, die "digitalen Fähigkeiten" der Angehörigen der Rechtsberufe im Hinblick auf die Anwendung des einschlägigen materiellen Rechts und des Verfahrensrechts auszubauen:
- Grundrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit:
- Digitalisierung der Justiz als Mittel zur Erleichterung eines wirksamen Rechtsschutzes und des Zugangs zur Justiz in einer Weise, die niemanden zurücklässt (Art. 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
- Korrekte Anwendung des EU-Datenschutzrechts in Gerichtsverfahren und -praktiken, einschließlich Schulungen zu rechtlichen und praktischen Fragen, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, und zur Ermittlung potenzieller Datenschutzprobleme.
- Zivilrecht:
- Die korrekte Anwendung der Verordnung (EU) 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme und der Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in den Mitgliedstaaten;
- Die korrekte Anwendung der Rechtsbehelfe für Verbraucher bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung von Daten durch Verbraucher, sowie von Waren mit digitalen Elementen, wie in der Richtlinie (EU) 2019/771 und der Richtlinie (EU) 2019/770 geregelt;
- Die korrekte Anwendung der EU-Vorschriften zur Plattformökonomie, die in der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA) und der Verordnung (EU) 2022/1925 über einen wettbewerbsfähigen und fairen Markt im digitalen Sektor (DMA) enthalten sind;
- Die korrekte Anwendung der EU-Vorschriften über den Zugang zu und die gemeinsame Nutzung von Daten in der Datenwirtschaft, wie sie in der Verordnung über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die faire Nutzung von Daten (Data Act) enthalten sind, die bis Ende 2023 verabschiedet werden soll;
- Unternehmensmobilität: grenzüberschreitende Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen sowie die grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensdokumenten aus Unternehmensregistern und über das Business Registers Interconnection System (BRIS), gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2121.
- Die Nutzung von Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen, insbesondere die Fernteilnahme von Parteien und Zeugen sowie die Fernanhörung von Kindern;
- Anwendung digitaler Hilfsmittel, die für den Justizbereich relevant sind, sofern solche Hilfsmittel auf nationaler Ebene vorhanden sind, z. B.: Einsatz digitaler Echtzeit-Dolmetscher; Hilfsmittel zur Anonymisierung und Pseudonymisierung von Gerichtsentscheidungen und Pseudonymisierung gerichtlicher Entscheidungen; Transkriptionstools für die Aufzeichnung von Verfahren und die Dokumentation der vom Gericht gesammelten Beweise (Speech-to-Text und Text-to-Speech); Tools für die juristische Analyse von z. B. Rechtsprechung und Big Data Datenquellen; Tools zur Berechnung von Entschädigungsansprüchen, z.B. Fahrgastrechte o.ä.; Tools zur automatischen Fallzuweisung.
- Strafrecht:
- Die korrekte Anwendung des e-Evidence Digital Exchange System (e-EDES) im Zusammenhang mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (Richtlinie 2014/41/EU) und der Rechtshilfe;
- Die Nutzung der durch die Verordnung (EU) 2023/969 eingerichteten Kooperationsplattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen;
- Die Nutzung sicherer Kommunikationskanäle für den Informationsaustausch in Terrorismusfällen zwischen den zuständigen nationalen Behörden und Eurojust auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2131 und der e-EDES-Technologie;
- Einsatz von Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Strafsachen;
- Anwendung digitaler Hilfsmittel, die für den Justizbereich relevant sind, sofern solche Hilfsmittel auf nationaler Ebene vorhanden sind, z.B.: Einsatz digitaler Echtzeit-Dolmetscher*innen; Hilfsmittel zur Anonymisierung und Pseudonymisierung gerichtlicher Entscheidungen; Transkriptionshilfsmittel für die Aufzeichnung von Verfahren und die Dokumentation der vom Gericht gesammelten Beweise (Speech-to-Text und Text-to-Speech); Hilfsmittel für die juristische Analyse von z.B. Rechtsprechung und Big Data-Quellen, Hilfsmittel für die automatische Fallzuweisung.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
- Unterstützung der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme durch Stärkung der "digitalen Kapazität" von Justizfachleuten;
- Beitrag zur digitalen Umstellung der Ausbildungsmethoden in der Justiz;
- Verbesserung des Fachwissens der Angehörigen der Justizberufe über den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta und über bestehende Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, insbesondere im Zuge der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme
- Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Angehörigen der Justizberufe bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit;
- Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die zivil- und strafrechtlichen sowie grundrechtsbezogenen Instrumente der EU und über die Methoden zu deren Anwendung;
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungseinrichtungen der verschiedenen Justizberufe.
- Verbesserte Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die Rechte der Opfer, insbesondere der weiblichen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich verbesserter Methoden der Kommunikation mit den Opfern in einer geschlechtersensiblen, unparteiischen, respektvollen und professionellen Weise.
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Erwartete Ergebnisse
Jedes Projekt sollte Schulungsaktivitäten beinhalten, die auf die täglichen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten, praktisch und interaktiv sind und allen Lernenden, einschließlich Fachkräften mit Behinderungen, zugänglich sind, unabhängig von der Form der Aktivitäten: Präsenzveranstaltungen, gemischte Veranstaltungen, Hybrid- oder Online-Formate.
Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an den Schulungsaktivitäten muss gefördert und sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte ein geschlechtersensibler Ansatz bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung (einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken) und der Informationsverbreitung verfolgt werden.
An den Schulungsaktivitäten müssen Teilnehmer*innen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein. Für persönliche oder gemischte Aktivitäten sollten die Reise- und Unterbringungskosten der Teilnehmer*innen eingeplant werden.
Im Rahmen dieser Aufforderung können unter anderem folgende Schulungsmaßnahmen unterstützt werden:
- Schulungsmaßnahmen zur Nutzung der Instrumente der digitalen Justiz, insbesondere im Hinblick auf die oben genannten vorrangigen Themen;
- Pilotprojekte für innovative Online-Schulungen, bei denen die neuesten Methoden und Instrumente eingesetzt werden;
- Organisation von interaktiven, praxisorientierten Seminaren;
- multilateraler Austausch zwischen Angehörigen der Rechtsberufe;
- grenzüberschreitende Erstausbildungsmaßnahmen (online, persönlich oder im Rahmen von Austauschmaßnahmen), die möglichst viele Mitgliedstaaten abdecken, um eine gemeinsame europäische Rechtskultur ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Justizberuf zu schaffen;
- gemeinsame Studienbesuche bei europäischen Gerichten (wie dem EuGH und dem EGMR) durch Justizfachleute aus möglichst vielen verschiedenen Mitgliedstaaten;
- Erstellung von Schulungsmaterial, sei es für Präsenzunterricht, Blended Learning oder E-Learning, das entweder von Ausbildern oder von Praktikern zum Selbststudium genutzt werden kann, in Kombination mit der Organisation von Schulungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von E-Trainingskapseln (kurz, aktuell, eng fokussiert), die den unmittelbaren Bedürfnissen der Angehörigen der Rechtsberufe im Zusammenhang mit einem konkreten Fall entsprechen;
- Aktualisierung und/oder Übersetzung von bestehendem Schulungsmaterial, möglicherweise in Kombination mit einer Anpassung an nationale Gegebenheiten, in Verbindung mit der Organisation von grenzüberschreitenden Schulungsaktivitäten;
- Entwicklung von Instrumenten oder Aktivitäten für Schulungsanbieter (z. B.: Schulung von Ausbildern in aktiven und modernen Techniken der Erwachsenenbildung, Schulung von Ausbildern in Online-Schulungsfähigkeiten und -instrumenten, Instrumente zur Unterstützung der Organisation grenzüberschreitender Schulungen usw.), auch zur Erleichterung ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene;
- Bewertung der organisierten Fortbildungsmaßnahmen anhand der Zufriedenheit der Teilnehmer*innen, des Kompetenzzuwachses und, soweit möglich, der Auswirkungen auf ihre Leistung.
Diese Fortbildungsmaßnahmen werden nur finanziert, wenn es keine gleichwertige Maßnahme gibt, die bereits durch den Betriebskostenzuschuss des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen (EJTN) abgedeckt ist.
Die Fortbildungsmaßnahmen können im Rahmen der Erstausbildung (vor dem Dienstantritt oder in der Einarbeitungszeit - z. B. Fortbildungsmaßnahmen, um neu ernannte Angehörige der Justizberufe mit den EU-Rechtsvorschriften und den Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit vertraut zu machen) oder im Rahmen der Fortbildung der Teilnehmer*innen (z. B. speziellere Fortbildungsmaßnahmen für praktizierende Angehörige der Justizberufe) durchgeführt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Anträge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:
- Die Anträge müssen mindestens zwei Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus verschiedenen förderfähigen Ländern betreffen,
- Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private gemeinnützige Organisation oder eine internationale Organisation als Begünstigte oder verbundene Einrichtung umfassen.
weitere Förderkriterien
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) folgende Bedingungen erfüllen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einreichen.
- Anträge müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei Teilnehmerländern einbeziehen.
- der beantragte EU-Zuschuss darf nicht unter 100.000 € liegen.
Sonderfälle:
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
- Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).
Eine finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht gestattet.
Projekte sollten normalerweise zwischen 12 und 24 Monaten liegen. Anträge für längere Projekte werden angenommen, sofern eine ausführliche Erläuterung für die längere Laufzeit im Vorschlag enthalten ist. Die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate. Verlängerungen sind möglich, wenn dies angemessen begründet ist und durch eine Änderung.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren
Obligatorische Anhänge und Belege (einige Vorlagen, die im Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen);
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils)
- Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt)
- Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B)
- für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.
Call-Dokumente
Call document JUST-2024-JTRACall document JUST-2024-JTRA(675kB)
Kontakt
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