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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für maßnahmenbezogene Finanzhilfen zur Unterstützung transnationaler Projekte zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte

Förderprogramm

Justiz Programm

Call Nummer

JUST-2024-JTRA

Termine

Öffnung
12.12.2023

Deadline
21.03.2024 17:00

Förderquote

90%

Budget des Calls

€ 4.075.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

min. € 100.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission "Rechtssicherheit in der EU - eine europäische Strategie für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen 2021-2024"7 besteht das Hauptziel der Aufforderung darin, Fortbildungsmaßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme zu unterstützen. Die im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Fortbildungsmaßnahmen sollen die "digitalen Kapazitäten" der Angehörigen der Justizberufe ausbauen und die digitale Umstellung der Fortbildungsmethoden in der Justiz fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des EU-Rechts in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Grundrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit, leisten.

Call-Ziele

Finanziert werden Ausbildungsmaßnahmen und Instrumente für Ausbildungsanbieter, wie unten beschrieben, um Ausbildungsmaßnahmen zu unterstützen für:

  • Angehörige der Justiz und Justizbedienstete, d. h. Richter*innen, Staatsanwält*innen, Mitarbeiter*innen von Gerichten und Staatsanwaltschaften, andere Justizbedienstete, die mit der Justiz in Verbindung stehen, wie Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Gerichtsvollzieher*innen, Insolvenzverwalter*innen und Mediator*innen, sowie Gerichtsdolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Bedienstete von Justizvollzugsanstalten und Bewährungshelfer*innen; und/oder
  • Justizbedienstete in der Erstausbildung/Einführung und/oder
  • Multiplikatoren, wie z. B. Justizausbilder*innen oder EU-Gerichtskoordinator*innen, wenn gewährleistet ist, dass die Multiplikatoren ihr Wissen systematisch an die Angehörigen der Justizberufe weitergeben, und/oder
  • berufsübergreifende Fortbildung, um berufsübergreifende Diskussionen über die Anwendung des EU-Rechts anzuregen und zu einer europäischen Rechtskultur über Berufsgrenzen hinweg beizutragen, und zwar zu genau festgelegten Themen, die für die betreffenden Berufsgruppen von Bedeutung sind.

Mit dieser Aufforderung werden Fortbildungsmaßnahmen für Angehörige der Justiz und Justizbedienstete unterstützt, d. h. für Richter*innen, Staatsanwält*innen, Bedienstete von Gerichten und Staatsanwaltschaften, andere mit der Justiz verbundene Berufsgruppen wie Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Gerichtsvollzieher*innen, Insolvenzverwalter*innen und Mediatoren sowie Gerichtsdolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Bedienstete von Justizvollzugsanstalten und Bewährungshelfer*innen. Nicht im Justizwesen tätige Personen können nicht als Teilnehmer*innen, deren Teilnahmekosten förderfähig sind, an den Schulungsmaßnahmen teilnehmen, es sei denn, es liegt eine ordnungsgemäß begründete Ausnahme vor, die zum Zeitpunkt der Gewährung der Finanzhilfe anerkannt wird.

Jedes Projekt sollte das Auswahlverfahren für die geplanten Teilnehmer beschreiben. Bei der Bestimmung der Zielgruppe (geplante Teilnehmer*innen) muss der Antragstellende auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern achten und so weit wie möglich eine paritätische Zusammensetzung der Teilnehmer*innen anstreben.

Bei der Entscheidung über die Zuteilung von Finanzhilfen ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Themen und/oder der Zielgruppe anzustreben. Außerdem wird Projekten der Vorzug gegeben, die sich nicht mit bestehendem Schulungsmaterial oder laufenden Projekten überschneiden, sondern komplementär und/oder innovativ sind.

Die Schulungen können sich auf eines oder mehrere der folgenden Themen beziehen, wobei das allgemeine Ziel darin besteht, die "digitalen Fähigkeiten" der Angehörigen der Rechtsberufe im Hinblick auf die Anwendung des einschlägigen materiellen Rechts und des Verfahrensrechts auszubauen:

  • Grundrechte, einschließlich Nichtdiskriminierung, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit:
    • Digitalisierung der Justiz als Mittel zur Erleichterung eines wirksamen Rechtsschutzes und des Zugangs zur Justiz in einer Weise, die niemanden zurücklässt (Art. 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
    • Korrekte Anwendung des EU-Datenschutzrechts in Gerichtsverfahren und -praktiken, einschließlich Schulungen zu rechtlichen und praktischen Fragen, die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben, und zur Ermittlung potenzieller Datenschutzprobleme.
  • Zivilrecht:
    • Die korrekte Anwendung der Verordnung (EU) 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme und der Verordnung (EU) 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in den Mitgliedstaaten;
    • Die korrekte Anwendung der Rechtsbehelfe für Verbraucher bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung von Daten durch Verbraucher, sowie von Waren mit digitalen Elementen, wie in der Richtlinie (EU) 2019/771 und der Richtlinie (EU) 2019/770 geregelt;
    • Die korrekte Anwendung der EU-Vorschriften zur Plattformökonomie, die in der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (DSA) und der Verordnung (EU) 2022/1925 über einen wettbewerbsfähigen und fairen Markt im digitalen Sektor (DMA) enthalten sind;
    • Die korrekte Anwendung der EU-Vorschriften über den Zugang zu und die gemeinsame Nutzung von Daten in der Datenwirtschaft, wie sie in der Verordnung über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die faire Nutzung von Daten (Data Act) enthalten sind, die bis Ende 2023 verabschiedet werden soll;
    • Unternehmensmobilität: grenzüberschreitende Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen sowie die grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensdokumenten aus Unternehmensregistern und über das Business Registers Interconnection System (BRIS), gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2121.
    • Die Nutzung von Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen, insbesondere die Fernteilnahme von Parteien und Zeugen sowie die Fernanhörung von Kindern;
    • Anwendung digitaler Hilfsmittel, die für den Justizbereich relevant sind, sofern solche Hilfsmittel auf nationaler Ebene vorhanden sind, z. B.: Einsatz digitaler Echtzeit-Dolmetscher; Hilfsmittel zur Anonymisierung und Pseudonymisierung von Gerichtsentscheidungen und Pseudonymisierung gerichtlicher Entscheidungen; Transkriptionstools für die Aufzeichnung von Verfahren und die Dokumentation der vom Gericht gesammelten Beweise (Speech-to-Text und Text-to-Speech); Tools für die juristische Analyse von z. B. Rechtsprechung und Big Data Datenquellen; Tools zur Berechnung von Entschädigungsansprüchen, z.B. Fahrgastrechte o.ä.; Tools zur automatischen Fallzuweisung.
  • Strafrecht:
    • Die korrekte Anwendung des e-Evidence Digital Exchange System (e-EDES) im Zusammenhang mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (Richtlinie 2014/41/EU) und der Rechtshilfe;
    • Die Nutzung der durch die Verordnung (EU) 2023/969 eingerichteten Kooperationsplattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen;
    • Die Nutzung sicherer Kommunikationskanäle für den Informationsaustausch in Terrorismusfällen zwischen den zuständigen nationalen Behörden und Eurojust auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2131 und der e-EDES-Technologie;
    • Einsatz von Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Strafsachen;
    • Anwendung digitaler Hilfsmittel, die für den Justizbereich relevant sind, sofern solche Hilfsmittel auf nationaler Ebene vorhanden sind, z.B.: Einsatz digitaler Echtzeit-Dolmetscher*innen; Hilfsmittel zur Anonymisierung und Pseudonymisierung gerichtlicher Entscheidungen; Transkriptionshilfsmittel für die Aufzeichnung von Verfahren und die Dokumentation der vom Gericht gesammelten Beweise (Speech-to-Text und Text-to-Speech); Hilfsmittel für die juristische Analyse von z.B. Rechtsprechung und Big Data-Quellen, Hilfsmittel für die automatische Fallzuweisung.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Unterstützung der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme durch Stärkung der "digitalen Kapazität" von Justizfachleuten;
  • Beitrag zur digitalen Umstellung der Ausbildungsmethoden in der Justiz;
  • Verbesserung des Fachwissens der Angehörigen der Justizberufe über den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta und über bestehende Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, insbesondere im Zuge der Digitalisierung der nationalen Justizsysteme
  • Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Angehörigen der Justizberufe bei der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit;
  • Verbesserung der Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die zivil- und strafrechtlichen sowie grundrechtsbezogenen Instrumente der EU und über die Methoden zu deren Anwendung;
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungseinrichtungen der verschiedenen Justizberufe.
  • Verbesserte Kenntnisse der Angehörigen der Justizberufe über die Rechte der Opfer, insbesondere der weiblichen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich verbesserter Methoden der Kommunikation mit den Opfern in einer geschlechtersensiblen, unparteiischen, respektvollen und professionellen Weise.

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Erwartete Ergebnisse

Jedes Projekt sollte Schulungsaktivitäten beinhalten, die auf die täglichen beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten, praktisch und interaktiv sind und allen Lernenden, einschließlich Fachkräften mit Behinderungen, zugänglich sind, unabhängig von der Form der Aktivitäten: Präsenzveranstaltungen, gemischte Veranstaltungen, Hybrid- oder Online-Formate.

Die Gleichstellungsperspektive sollte bei der Gestaltung des "Formats" der Schulungsaktivitäten berücksichtigt werden, und eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an den Schulungsaktivitäten muss gefördert und sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte ein geschlechtersensibler Ansatz bei der Ermittlung bewährter Verfahren, der Datenerhebung (einschließlich nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken) und der Informationsverbreitung verfolgt werden.

An den Schulungsaktivitäten müssen Teilnehmer*innen aus verschiedenen Ländern beteiligt sein. Für persönliche oder gemischte Aktivitäten sollten die Reise- und Unterbringungskosten der Teilnehmer*innen eingeplant werden.

Im Rahmen dieser Aufforderung können unter anderem folgende Schulungsmaßnahmen unterstützt werden:

  • Schulungsmaßnahmen zur Nutzung der Instrumente der digitalen Justiz, insbesondere im Hinblick auf die oben genannten vorrangigen Themen;
  • Pilotprojekte für innovative Online-Schulungen, bei denen die neuesten Methoden und Instrumente eingesetzt werden;
  • Organisation von interaktiven, praxisorientierten Seminaren;
  • multilateraler Austausch zwischen Angehörigen der Rechtsberufe;
  • grenzüberschreitende Erstausbildungsmaßnahmen (online, persönlich oder im Rahmen von Austauschmaßnahmen), die möglichst viele Mitgliedstaaten abdecken, um eine gemeinsame europäische Rechtskultur ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Justizberuf zu schaffen;
  • gemeinsame Studienbesuche bei europäischen Gerichten (wie dem EuGH und dem EGMR) durch Justizfachleute aus möglichst vielen verschiedenen Mitgliedstaaten;
  • Erstellung von Schulungsmaterial, sei es für Präsenzunterricht, Blended Learning oder E-Learning, das entweder von Ausbildern oder von Praktikern zum Selbststudium genutzt werden kann, in Kombination mit der Organisation von Schulungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung von E-Trainingskapseln (kurz, aktuell, eng fokussiert), die den unmittelbaren Bedürfnissen der Angehörigen der Rechtsberufe im Zusammenhang mit einem konkreten Fall entsprechen;
  • Aktualisierung und/oder Übersetzung von bestehendem Schulungsmaterial, möglicherweise in Kombination mit einer Anpassung an nationale Gegebenheiten, in Verbindung mit der Organisation von grenzüberschreitenden Schulungsaktivitäten;
  • Entwicklung von Instrumenten oder Aktivitäten für Schulungsanbieter (z. B.: Schulung von Ausbildern in aktiven und modernen Techniken der Erwachsenenbildung, Schulung von Ausbildern in Online-Schulungsfähigkeiten und -instrumenten, Instrumente zur Unterstützung der Organisation grenzüberschreitender Schulungen usw.), auch zur Erleichterung ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene;
  • Bewertung der organisierten Fortbildungsmaßnahmen anhand der Zufriedenheit der Teilnehmer*innen, des Kompetenzzuwachses und, soweit möglich, der Auswirkungen auf ihre Leistung.

Diese Fortbildungsmaßnahmen werden nur finanziert, wenn es keine gleichwertige Maßnahme gibt, die bereits durch den Betriebskostenzuschuss des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen (EJTN) abgedeckt ist.

Die Fortbildungsmaßnahmen können im Rahmen der Erstausbildung (vor dem Dienstantritt oder in der Einarbeitungszeit - z. B. Fortbildungsmaßnahmen, um neu ernannte Angehörige der Justizberufe mit den EU-Rechtsvorschriften und den Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit vertraut zu machen) oder im Rahmen der Fortbildung der Teilnehmer*innen (z. B. speziellere Fortbildungsmaßnahmen für praktizierende Angehörige der Justizberufe) durchgeführt werden.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Serbien (Srbija/Сpбија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Anträge müssen von einem Konsortium aus mindestens zwei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Unternehmen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt:

  • Die Anträge müssen mindestens zwei Einrichtungen (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) aus verschiedenen förderfähigen Ländern betreffen,
  • Das Konsortium muss mindestens eine öffentliche Einrichtung, eine private gemeinnützige Organisation oder eine internationale Organisation als Begünstigte oder verbundene Einrichtung umfassen.

weitere Förderkriterien

Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) folgende Bedingungen erfüllen:

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen) 
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark) 
    • Nicht-EU-Länder: - Länder, die mit dem Programm Justiz assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
  • Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, müssen Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen einreichen.
  • Anträge müssen länderübergreifend sein und Organisationen aus mindestens zwei Teilnehmerländern einbeziehen.
  • der beantragte EU-Zuschuss darf nicht unter 100.000 € liegen.

Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). 
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. 
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. 
  • EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. 
  • Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. Netzwerke), können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind). 
  • Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können sich an der Aufforderung beteiligen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
  • Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, und Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind in keiner Eigenschaft teilnahmeberechtigt, auch nicht als Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner, Unterauftragnehmer oder Empfänger von finanzieller Unterstützung für Dritte (falls vorhanden).

Eine finanzielle Unterstützung Dritter ist nicht gestattet.

Projekte sollten normalerweise zwischen 12 und 24 Monaten liegen. Anträge für längere Projekte werden angenommen, sofern eine ausführliche Erläuterung für die längere Laufzeit im Vorschlag enthalten ist. Die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate. Verlängerungen sind möglich, wenn dies angemessen begründet ist und durch eine Änderung.

Zusatzinformationen

Themen

Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Justiz, Sicherheit & Schutz

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 12 und 24 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus drei Teilen:

  • Antragsformular Teil A - enthält administrative Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen) 
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten, einschließlich der obligatorischen Indikatoren

Obligatorische Anhänge und Belege (einige Vorlagen, die im Portal-Einreichungssystem heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und erneut hochgeladen werden können):

  • detaillierte Budgettabelle (Vorlage im Portal Submission System verfügbar - im Format xlsx ausgefüllt wieder hochzuladen); 
  • Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams (oder, wenn das Schlüsselpersonal noch nicht bekannt ist, eine Beschreibung des Stellenprofils) 
  • Tätigkeitsbericht des Koordinators für das letzte Jahr (sofern es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt) 
  • Liste der bisherigen Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B) 
  • für Teilnehmer mit Aktivitäten, an denen Kinder beteiligt sind: ihre Kinderschutzpolitik, die die vier in den Keeping Children Safe Child Safeguarding Standards beschriebenen Bereiche abdeckt

Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.


Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt.

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