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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Themen
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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Call-Eckdaten

Allianzen für sektorale Kompetenzzusammenarbeit (Umsetzung des Blueprints)

Förderprogramm

Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen

Call Nummer

ERASMUS-EDU-2024-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT

Termine

Öffnung
05.12.2023

Deadline
07.03.2024 17:00

Förderquote

80%

Budget des Calls

€ 62.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

max. € 4.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Allianzen für sektorale Kompetenzzusammenarbeit zielen darauf ab, neue strategische Ansätze und Kooperationen für konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung - kurz- und mittelfristig - in Bereichen zu schaffen, in denen eine wichtige Maßnahme der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit umgesetzt wird soziale Gerechtigkeit und Resilienz, der Pakt für Kompetenzen.

Call-Ziele

Allianzen für Innovation zielen darauf ab, die Innovationsfähigkeit Europas zu stärken, indem sie die Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung, der beruflichen Bildung (sowohl initial als auch kontinuierlich) und der breiterenwirtschaftliches Umfeld, einschließlich Forschung.

Sie zielen auch darauf ab, die Bereitstellung neuer Fähigkeiten zu fördern und Kompetenzungleichgewichte zu beheben, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung (HE) und die berufliche Bildung (VET) entwerfen und schaffen und die Entwicklung eines Initiativgefühls und unternehmerischer Denkweisen in der EU unterstützen.

In diesen Partnerschaften wird ein kohärentes und umfassendes Bündel sektoraler oder sektorübergreifender Aktivitäten umgesetzt, die an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU angepasst werden sollten.

Um Innovationen zu fördern, liegt der Fokus auf der Entwicklung von Talenten und Fähigkeiten. Erstens werden digitale Kompetenzen in allen Berufsbildern des gesamten Arbeitsmarktes immer wichtiger. Zweitens muss der Übergang zu einer zirkulären und grüneren Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Lehrpläne für allgemeine und berufliche Bildung unterstützt werden, um den sich abzeichnenden beruflichen Bedarf an grünen Fähigkeiten und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der doppelte digitale und grüne Übergang eine beschleunigte Einführung neuer Technologien, insbesondere in den hochinnovativen Deep-Tech-Bereichen, in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Ziele von Allianzen für Innovation können erreicht werden, indem eine oder beide der folgenden Lose beantragt werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein).

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Allianzen für Innovation werden in der strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit von Berufsbildung, Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die zusammenarbeiten, um die Innovationsfähigkeit Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen beiden Bildungsbereichen erheblich stärken, um Innovation, neue Fähigkeiten, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Von diesen Allianzen zwischen HE, VET und den Unternehmen wird erwartet, dass sie zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und direkt einen wertvollen Beitrag zur Wirtschaft leisten, indem sie arbeitsbezogenes Lernen integrieren. Während Universitäten über Forschungswissen und Daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Input zur Verfügung zu stellen, um die lokale Wirtschaft zu stärken, liefern Berufsbildungsanbieter Fähigkeiten, die von Unternehmen benötigt werden, und sie sind in der Lage, das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.

Es wird erwartet, dass Allianzen für Innovation in größerem Umfang auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen abzielen, sowohl in der Bildung als auch in der Beschäftigung, und Schlüsselbereiche wie Innovationsherausforderungen, Bereitstellung von Fähigkeiten, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie berücksichtigen Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Auch die Zusammenarbeit mit Großunternehmen bringt Vorteile. Die Allianzen für Innovation werden sich auf die Bedürfnisse der Bürger konzentrieren und die Modernisierung von HE und VET beschleunigen.

Der Pakt für Kompetenzen wird nicht nur einen Rahmen für die Umsetzung der anderen Maßnahmen der aktualisierten Kompetenzagenda schaffen, sondern auch für die Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere werden die Ergebnisse der Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen als Grundlage für den Pakt für Kompetenzen sektorale Großpartnerschaften verwendet.

Darüber hinaus werden die Allianzen zur Umsetzung der EU-Mitteilung über die erneuerte Hochschulagenda beitragen und zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums beitragen. Sie werden auch zur Umsetzung der neuen Europäischen Innovationsagenda und der EU-Strategien für Industrie und KMU (2021) beitragen.

Die Allianzen für Innovation werden auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Pariser Erklärung zum Klimawandel als übergreifende Parameter der Aktion berücksichtigen, Damit unterstützt sie die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Green Deal und des Europa-Konjunkturplans. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative New European Bauhaus einbringen, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwerfen, um die Ziele des Green Deal zu erreichen.

Allianzen für Innovation sollen kurz- und langfristige Auswirkungen auf die breite Palette der beteiligten Stakeholder auf individueller, organisatorischer und systemischer Ebene haben. Diese Auswirkungen werden voraussichtlich über die Laufzeit des Projekts und über die an den Partnerschaften beteiligten Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass Partnerschaft und Aktivitäten bestehen bleiben. Dazu können Ergebnisse/Ergebnisse nicht eigenständig sein, sondern an bestehende Unternehmen, Programme, Projekte, Plattformen, Unternehmen usw. gekoppelt/integriert werden.

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Erwartete Ergebnisse

Das Hauptziel des Pakts für Kompetenzen besteht darin, alle relevanten Interessenträger zu mobilisieren und ihnen Anreize zu geben, konkrete Maßnahmen zur Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem die Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften, auch auf EU-Ebene, eingerichtet werden, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, Unterstützung grüner und digitaler Übergänge sowie nationaler, regionaler und lokaler Qualifikations- und Wachstumsstrategien. Daher werden die Ergebnisse der Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit auf Fähigkeiten, d.h. sektorale Kompetenzintelligenz, Kompetenzstrategien, Berufsbilder, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung, ein wichtiger Beitrag zur Arbeit des Ökosystems seinauf Basis großer Partnerschaften, die dem Kompetenzpakt beigetreten sind.

Allianzen für sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen zielen darauf ab, Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen, die Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Sektoren oder Bereichen behindern, und zielen sowohl auf kurzfristige Interventionen als auch auf langfristige Strategien ab. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der Neuen Industriestrategie für Europa identifiziert wurden:

  • Mobility-Transport-Automotive: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör; Ihre Reparatur und Wartung; Güterverkehr etc.
  • Textil: Herstellung von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck etc.
  • Erneuerbare Energien: Elektromotoren, Motoren und Turbinen; Stromerzeugung; Herstellung und Vertrieb von Gas usw.
  • Elektronik: Herstellung von Elektronik etc.
  • Einzelhandel: Einzelhandel; Großhandel mit Verbrauchern etc
  • Bau: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Eisenbahnen; Bau von Versorgungsunternehmen und Tiefbau; Zugehörige Aktivitäten; etc.
  • Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Flugzeugproduktion; Raumfahrtherstellung und -dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und -technologien usw.
  • Kohlenstoffarme Energie Intensive Industrien: Gewinnung fossiler Brennstoffe; Raffination; Herstellung von Produkten mit hoher Umweltbelastung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, Forstprodukte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle usw.
  • Tourismus: Personenbeförderung und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Catering; Veranstaltungen, Freizeitparks usw.
  • Agrar-Lebensmittel: Pflanzen- und Tierproduktion; Verarbeitung von Lebensmitteln; Tierärztliche Tätigkeiten usw.
  • Kreativwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Film, Video und Fernsehen; Radio und Musik; etc.
  • Digital: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Geräten usw.
  • Proximity & Social Economy: Sozialunternehmen, Vereine und Genossenschaften mit dem Ziel, soziale Wirkung zu erzielen, etc
  • Gesundheit: Pharmazeutische Produkte und Geräte; Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegeheime usw.

Allianzen müssen für ihren Vorschlag das einzelne industrielle Ökosystem wählen, das ihr Projekt adressieren wird. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem betreffen, das nicht von einem laufenden Blueprint-Projekt abgedeckt wird, oder ein Ökosystem, das bereits über einen laufenden Blueprint verfügt. Im letzteren Fall muss sich der Vorschlag auf Bereiche und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blueprint-Projekts/-s unterscheiden.

Der groß angelegte Pakt für Kompetenzpartnerschaften in Ökosystemen wird auf dem Blueprint für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen aufbauen. Daher werden Allianzen unter Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Pakt durch die Entwicklung sektoraler Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen zu systemischen und strukturellen Auswirkungen auf die Verringerung von Qualifikationsengpässen, Lücken und Diskrepanzen sowie die Gewährleistung einer angemessenen Qualität und eines angemessenen Qualifikationsniveaus führen. Die sektoralen Kompetenzstrategien müssen eine klare Reihe von Aktivitäten, Meilensteinen und genau definierten Zielen umfassen, mit dem Ziel, die Nachfrage und das Angebot an Kompetenzen aufeinander abzustimmen, um die allgemeine Umsetzung ökosystembasierter großer Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts zu unterstützen. Die Allianzen zielen darauf ab, die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften zu schaffen und den Weg zu definieren, der nach Abschluss der Projekte fortgesetzt werden sollte.

Blueprint Alliances stützen sich auf Nachweise zum Qualifikationsbedarf in Bezug auf Berufsprofile und unterstützen die Gestaltung und Bereitstellung transnationaler Bildungsinhalte sowie Lehr- und Trainingsmethoden, für eine schnelle Aufnahme auf regionaler und lokaler Ebene und für neue Berufe, die entstehen. Zu diesem Zweck sollten Allianzen ihre Vorschläge auf bestehende Arbeiten von Zentren für berufliche Exzellenz, von Regionen, die intelligente Spezialisierungsstrategien umsetzen, von europäischen Clusterpartnerschaften und von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Technologieinstituts stützen (EIT), die im gleichen industriellen Ökosystem tätig sind.

Die Vorschläge sollten die Gestaltung von Weiterbildungsprogrammen umfassen, um den dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter zu decken. Die Vorschläge sollten auch die Entwicklung neuer Berufsbilder und damit verbundener Qualifikationen umfassen, die die oberen und postsekundären Stufen der beruflichen Bildung (EQR-Stufen 3 bis 5) sowie die tertiären Stufen (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Gestaltung entsprechender Kernlehrpläne sowie Aus- und Weiterbildungsprogramme umfassen, die zu diesen Qualifikationen führen.

Jedes Projekt muss sowohl Organisationen der beruflichen Bildung (VET) als auch der Hochschulbildung (HE) und Arbeitsmarktakteure zu seinen Partnern zählen. Idealerweise beteiligen sie sich auch an politischen Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäischen Branchenverbänden und Industrievertretern.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit bei Qualifikationen (Blueprint) müssen mindestens 8 EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer umfassen, die mit dem Programm verbunden sind, und mindestens 12 Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) einbeziehen. Das Konsortium muss mindestens 5 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder Unternehmen oder repräsentative zwischengeschaltete Organisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Verbände) und mindestens 5 Bildungsanbieter (Berufsbildung und Hochschulen) als Bewerber umfassen (Begünstigte, nicht verbundene Unternehmen). In jedem Vorschlag sollte mindestens eine HE-Einrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein.

Verbundene Unternehmen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestzulassungskriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht koordiniert werden.


Die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) müssen sein:

  • Eingetragene Mitglieder des Pakts für Kompetenzen
  • Öffentliche oder private Organisationen mit rechtmäßigem Sitz in einem mit dem Programm verbundenen EU-Mitgliedstaat oder Drittland, wie z. B.:
    • Hochschulen
    • Berufsbildungsanbieter
    • Netzwerke von Anbietern der beruflichen Bildung
    • Kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen)
    • Forschungseinrichtungen
    • Nichtregierungsorganisationen
    • Öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
    • Organisationen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend tätig sind
    • Vermittler, die Bildungs-, Ausbildungs- oder Jugendorganisationen oder Unternehmen vertreten
    • Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifikationsstellen
    • Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern
    • Europäische oder nationale Sozialpartner
    • Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflege
    • Behörden, die für Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind
    • Arbeitsvermittlung
    • Nationale Ämter für Statistik
    • Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung
    • Branchenverbände oder Berufsverbände
    • Räte für Sektorkompetenz
    • Stellen für Berufsberatung, professionelle Beratung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungen

Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm verbunden sind, können auch als Begünstigte, verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator, wenn ihre Teilnahme dem Projekt einen wesentlichen Mehrwert bringt. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht berechtigt, an dieser Aktion teilzunehmen.

Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm verbundenen Drittland müssen über eine gültige Erasmus-Charta für Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Für teilnehmende Hochschulen in Drittländern, die nicht mit dem Programm verbunden sind, ist keine ECHE erforderlich.

weitere Förderkriterien

Das verfügbare Budget wird auf zwei Ausschreibungen aufgeteilt: ERASMUS-EDU-2024-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP - ERASMUS-LS ERASMUS Lump Sum Grants und ERASMUS-EDU-2024-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT - ERASMUS-LS ERASMUS Lump Sum Grants.

Diese Maßnahme folgt einem Kapitalfinanzierungsmodell. Die Höhe des Einmalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und einer Finanzierungsquote von 80% festgelegt.

Die maximale EU-Förderung pro Projekt beträgt:

  • 4 Millionen Euro (4 Jahre Projekt)

Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Stipendien oder Preisen ist nicht gestattet.

Freiwillige Kosten sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß der Kommissionsentscheidung über Einheitskosten für Freiwillige berechnet. KMU-Stückkosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind erlaubt. Sie sollten in Form von Stückkosten im Sinne des Beschlusses der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer erfolgen.

Zusatzinformationen

Themen

Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, 
Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, 
Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , 
Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , 
Gesundheit, Soziales, Sport, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, 
Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, 
Mobilität & Verkehr

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

48 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.

Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:

  • Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
  • Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.

Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.

Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten

Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.

Kontakt

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