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Call-Eckdaten
Allianzen für sektorale Kompetenzzusammenarbeit (Umsetzung des Blueprints)
Förderprogramm
Erasmus+ - Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
Call Nummer
ERASMUS-EDU-2024-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT
Termine
Öffnung
05.12.2023
Deadline
07.03.2024 17:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 62.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 4.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Allianzen für sektorale Kompetenzzusammenarbeit zielen darauf ab, neue strategische Ansätze und Kooperationen für konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung - kurz- und mittelfristig - in Bereichen zu schaffen, in denen eine wichtige Maßnahme der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit umgesetzt wird soziale Gerechtigkeit und Resilienz, der Pakt für Kompetenzen.
Call-Ziele
Allianzen für Innovation zielen darauf ab, die Innovationsfähigkeit Europas zu stärken, indem sie die Innovation durch Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen der Hochschulbildung, der beruflichen Bildung (sowohl initial als auch kontinuierlich) und der breiterenwirtschaftliches Umfeld, einschließlich Forschung.
Sie zielen auch darauf ab, die Bereitstellung neuer Fähigkeiten zu fördern und Kompetenzungleichgewichte zu beheben, indem sie neue Lehrpläne für die Hochschulbildung (HE) und die berufliche Bildung (VET) entwerfen und schaffen und die Entwicklung eines Initiativgefühls und unternehmerischer Denkweisen in der EU unterstützen.
In diesen Partnerschaften wird ein kohärentes und umfassendes Bündel sektoraler oder sektorübergreifender Aktivitäten umgesetzt, die an künftige Wissensentwicklungen in der gesamten EU angepasst werden sollten.
Um Innovationen zu fördern, liegt der Fokus auf der Entwicklung von Talenten und Fähigkeiten. Erstens werden digitale Kompetenzen in allen Berufsbildern des gesamten Arbeitsmarktes immer wichtiger. Zweitens muss der Übergang zu einer zirkulären und grüneren Wirtschaft durch Änderungen der Qualifikationen und der nationalen Lehrpläne für allgemeine und berufliche Bildung unterstützt werden, um den sich abzeichnenden beruflichen Bedarf an grünen Fähigkeiten und nachhaltiger Entwicklung zu decken. Drittens erfordert der doppelte digitale und grüne Übergang eine beschleunigte Einführung neuer Technologien, insbesondere in den hochinnovativen Deep-Tech-Bereichen, in allen Bereichen unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Ziele von Allianzen für Innovation können erreicht werden, indem eine oder beide der folgenden Lose beantragt werden (eine Organisation kann an mehreren Vorschlägen beteiligt sein).
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Allianzen für Innovation werden in der strategischen und nachhaltigen Zusammenarbeit von Berufsbildung, Hochschulbildung und Unternehmen verankert, die zusammenarbeiten, um die Innovationsfähigkeit Europas zu stärken. Sie werden die Synergien zwischen beiden Bildungsbereichen erheblich stärken, um Innovation, neue Fähigkeiten, Eigeninitiative und unternehmerische Denkweisen zu fördern. Von diesen Allianzen zwischen HE, VET und den Unternehmen wird erwartet, dass sie zur Entwicklung regionaler Ökosysteme beitragen und direkt einen wertvollen Beitrag zur Wirtschaft leisten, indem sie arbeitsbezogenes Lernen integrieren. Während Universitäten über Forschungswissen und Daten verfügen, die es ihnen ermöglichen, kleinen und mittleren Unternehmen direkt Input zur Verfügung zu stellen, um die lokale Wirtschaft zu stärken, liefern Berufsbildungsanbieter Fähigkeiten, die von Unternehmen benötigt werden, und sie sind in der Lage, das Wachstum der lokalen Wirtschaft zu fördern.
Es wird erwartet, dass Allianzen für Innovation in größerem Umfang auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen abzielen, sowohl in der Bildung als auch in der Beschäftigung, und Schlüsselbereiche wie Innovationsherausforderungen, Bereitstellung von Fähigkeiten, Klimawandel, grüne Wirtschaft, Demografie berücksichtigen Digitalisierung und künstliche Intelligenz. Auch die Zusammenarbeit mit Großunternehmen bringt Vorteile. Die Allianzen für Innovation werden sich auf die Bedürfnisse der Bürger konzentrieren und die Modernisierung von HE und VET beschleunigen.
Der Pakt für Kompetenzen wird nicht nur einen Rahmen für die Umsetzung der anderen Maßnahmen der aktualisierten Kompetenzagenda schaffen, sondern auch für die Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse der Allianzen für Innovation. Insbesondere werden die Ergebnisse der Blueprint-Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen als Grundlage für den Pakt für Kompetenzen sektorale Großpartnerschaften verwendet.
Darüber hinaus werden die Allianzen zur Umsetzung der EU-Mitteilung über die erneuerte Hochschulagenda beitragen und zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums beitragen. Sie werden auch zur Umsetzung der neuen Europäischen Innovationsagenda und der EU-Strategien für Industrie und KMU (2021) beitragen.
Die Allianzen für Innovation werden auch die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Pariser Erklärung zum Klimawandel als übergreifende Parameter der Aktion berücksichtigen, Damit unterstützt sie die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres neuen Green Deal und des Europa-Konjunkturplans. Die Allianzen werden auch Ideen für die Initiative New European Bauhaus einbringen, die darauf abzielt, neue nachhaltige Lebensweisen zu entwerfen, um die Ziele des Green Deal zu erreichen.
Allianzen für Innovation sollen kurz- und langfristige Auswirkungen auf die breite Palette der beteiligten Stakeholder auf individueller, organisatorischer und systemischer Ebene haben. Diese Auswirkungen werden voraussichtlich über die Laufzeit des Projekts und über die an den Partnerschaften beteiligten Organisationen hinausgehen. Es wird erwartet, dass Partnerschaft und Aktivitäten bestehen bleiben. Dazu können Ergebnisse/Ergebnisse nicht eigenständig sein, sondern an bestehende Unternehmen, Programme, Projekte, Plattformen, Unternehmen usw. gekoppelt/integriert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Das Hauptziel des Pakts für Kompetenzen besteht darin, alle relevanten Interessenträger zu mobilisieren und ihnen Anreize zu geben, konkrete Maßnahmen zur Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte zu ergreifen, indem die Anstrengungen gebündelt und Partnerschaften, auch auf EU-Ebene, eingerichtet werden, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden, Unterstützung grüner und digitaler Übergänge sowie nationaler, regionaler und lokaler Qualifikations- und Wachstumsstrategien. Daher werden die Ergebnisse der Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit auf Fähigkeiten, d.h. sektorale Kompetenzintelligenz, Kompetenzstrategien, Berufsbilder, Ausbildungsprogramme und langfristige Planung, ein wichtiger Beitrag zur Arbeit des Ökosystems seinauf Basis großer Partnerschaften, die dem Kompetenzpakt beigetreten sind.
Allianzen für sektorale Zusammenarbeit im Bereich der Kompetenzen zielen darauf ab, Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen, die Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Sektoren oder Bereichen behindern, und zielen sowohl auf kurzfristige Interventionen als auch auf langfristige Strategien ab. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen umgesetzt, die in der Neuen Industriestrategie für Europa identifiziert wurden:
- Mobility-Transport-Automotive: Herstellung von Kraftfahrzeugen, Schiffen und Zügen sowie Zubehör; Ihre Reparatur und Wartung; Güterverkehr etc.
- Textil: Herstellung von Textilien, Bekleidung, Schuhen, Leder und Schmuck etc.
- Erneuerbare Energien: Elektromotoren, Motoren und Turbinen; Stromerzeugung; Herstellung und Vertrieb von Gas usw.
- Elektronik: Herstellung von Elektronik etc.
- Einzelhandel: Einzelhandel; Großhandel mit Verbrauchern etc
- Bau: Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Bau von Straßen und Eisenbahnen; Bau von Versorgungsunternehmen und Tiefbau; Zugehörige Aktivitäten; etc.
- Luft- und Raumfahrt und Verteidigung: Flugzeugproduktion; Raumfahrtherstellung und -dienstleistungen; Verteidigungsprodukte und -technologien usw.
- Kohlenstoffarme Energie Intensive Industrien: Gewinnung fossiler Brennstoffe; Raffination; Herstellung von Produkten mit hoher Umweltbelastung: Kunststoffe, Chemikalien, Düngemittel, Eisen und Stahl, Forstprodukte, Zement, Gummi, Nichteisenmetalle usw.
- Tourismus: Personenbeförderung und Reisen; Hotels, Kurzzeitunterkünfte; Restaurants und Catering; Veranstaltungen, Freizeitparks usw.
- Agrar-Lebensmittel: Pflanzen- und Tierproduktion; Verarbeitung von Lebensmitteln; Tierärztliche Tätigkeiten usw.
- Kreativwirtschaft: Zeitungen, Bücher und Zeitschriften; Film, Video und Fernsehen; Radio und Musik; etc.
- Digital: Telekommunikation; Software und Programmierung; Webportale; Herstellung von Computern und Geräten usw.
- Proximity & Social Economy: Sozialunternehmen, Vereine und Genossenschaften mit dem Ziel, soziale Wirkung zu erzielen, etc
- Gesundheit: Pharmazeutische Produkte und Geräte; Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegeheime usw.
Allianzen müssen für ihren Vorschlag das einzelne industrielle Ökosystem wählen, das ihr Projekt adressieren wird. Ein Vorschlag kann ein Ökosystem betreffen, das nicht von einem laufenden Blueprint-Projekt abgedeckt wird, oder ein Ökosystem, das bereits über einen laufenden Blueprint verfügt. Im letzteren Fall muss sich der Vorschlag auf Bereiche und Bereiche beziehen, die sich deutlich von denen des laufenden Blueprint-Projekts/-s unterscheiden.
Der groß angelegte Pakt für Kompetenzpartnerschaften in Ökosystemen wird auf dem Blueprint für die sektorale Zusammenarbeit im Bereich Kompetenzen aufbauen. Daher werden Allianzen unter Los 2 die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Pakt durch die Entwicklung sektoraler Kompetenzstrategien unterstützen. Diese Strategien müssen zu systemischen und strukturellen Auswirkungen auf die Verringerung von Qualifikationsengpässen, Lücken und Diskrepanzen sowie die Gewährleistung einer angemessenen Qualität und eines angemessenen Qualifikationsniveaus führen. Die sektoralen Kompetenzstrategien müssen eine klare Reihe von Aktivitäten, Meilensteinen und genau definierten Zielen umfassen, mit dem Ziel, die Nachfrage und das Angebot an Kompetenzen aufeinander abzustimmen, um die allgemeine Umsetzung ökosystembasierter großer Kompetenzpartnerschaften im Rahmen des Pakts zu unterstützen. Die Allianzen zielen darauf ab, die Grundlagen für diese Kompetenzpartnerschaften zu schaffen und den Weg zu definieren, der nach Abschluss der Projekte fortgesetzt werden sollte.
Blueprint Alliances stützen sich auf Nachweise zum Qualifikationsbedarf in Bezug auf Berufsprofile und unterstützen die Gestaltung und Bereitstellung transnationaler Bildungsinhalte sowie Lehr- und Trainingsmethoden, für eine schnelle Aufnahme auf regionaler und lokaler Ebene und für neue Berufe, die entstehen. Zu diesem Zweck sollten Allianzen ihre Vorschläge auf bestehende Arbeiten von Zentren für berufliche Exzellenz, von Regionen, die intelligente Spezialisierungsstrategien umsetzen, von europäischen Clusterpartnerschaften und von Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) des Europäischen Technologieinstituts stützen (EIT), die im gleichen industriellen Ökosystem tätig sind.
Die Vorschläge sollten die Gestaltung von Weiterbildungsprogrammen umfassen, um den dringenden Qualifikationsbedarf von Menschen im erwerbsfähigen Alter zu decken. Die Vorschläge sollten auch die Entwicklung neuer Berufsbilder und damit verbundener Qualifikationen umfassen, die die oberen und postsekundären Stufen der beruflichen Bildung (EQR-Stufen 3 bis 5) sowie die tertiären Stufen (EQR-Stufen 6 bis 8) abdecken sollten. Darüber hinaus sollten die Vorschläge die Gestaltung entsprechender Kernlehrpläne sowie Aus- und Weiterbildungsprogramme umfassen, die zu diesen Qualifikationen führen.
Jedes Projekt muss sowohl Organisationen der beruflichen Bildung (VET) als auch der Hochschulbildung (HE) und Arbeitsmarktakteure zu seinen Partnern zählen. Idealerweise beteiligen sie sich auch an politischen Gremien, Zertifizierungsstellen sowie europäischen Branchenverbänden und Industrievertretern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Liechtenstein, Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Allianzen für die sektorale Zusammenarbeit bei Qualifikationen (Blueprint) müssen mindestens 8 EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer umfassen, die mit dem Programm verbunden sind, und mindestens 12 Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) einbeziehen. Das Konsortium muss mindestens 5 Arbeitsmarktakteure (Unternehmen oder Unternehmen oder repräsentative zwischengeschaltete Organisationen wie Kammern, Gewerkschaften oder Verbände) und mindestens 5 Bildungsanbieter (Berufsbildung und Hochschulen) als Bewerber umfassen (Begünstigte, nicht verbundene Unternehmen). In jedem Vorschlag sollte mindestens eine HE-Einrichtung und ein Berufsbildungsanbieter als Antragsteller (Begünstigte, nicht verbundene Einrichtungen) beteiligt sein.
Verbundene Unternehmen und assoziierte Partner zählen nicht zu den Mindestzulassungskriterien für die Zusammensetzung des Konsortiums und können nicht koordiniert werden.
Die Antragsteller (ggf. Begünstigte und verbundene Unternehmen) müssen sein:
- Eingetragene Mitglieder des Pakts für Kompetenzen
- Öffentliche oder private Organisationen mit rechtmäßigem Sitz in einem mit dem Programm verbundenen EU-Mitgliedstaat oder Drittland, wie z. B.:
- Hochschulen
- Berufsbildungsanbieter
- Netzwerke von Anbietern der beruflichen Bildung
- Kleine und mittlere oder große Unternehmen (einschließlich Sozialunternehmen)
- Forschungseinrichtungen
- Nichtregierungsorganisationen
- Öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
- Organisationen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend tätig sind
- Vermittler, die Bildungs-, Ausbildungs- oder Jugendorganisationen oder Unternehmen vertreten
- Akkreditierungs-, Zertifizierungs-, Anerkennungs- oder Qualifikationsstellen
- Industrie- oder Arbeitskammern, Handwerkskammern
- Europäische oder nationale Sozialpartner
- Krankenhäuser oder andere Pflegeeinrichtungen, einschließlich Langzeitpflege
- Behörden, die für Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung auf regionaler oder nationaler Ebene zuständig sind
- Arbeitsvermittlung
- Nationale Ämter für Statistik
- Agenturen für wirtschaftliche Entwicklung
- Branchenverbände oder Berufsverbände
- Räte für Sektorkompetenz
- Stellen für Berufsberatung, professionelle Beratung, Informationsdienste und Arbeitsvermittlungen
Organisationen aus Drittländern, die nicht mit dem Programm verbunden sind, können auch als Begünstigte, verbundene Einrichtungen oder assoziierte Partner teilnehmen, jedoch nicht als Koordinator, wenn ihre Teilnahme dem Projekt einen wesentlichen Mehrwert bringt. Ausnahme: Organisationen aus Belarus (Region 2) und der Russischen Föderation (Region 4) sind nicht berechtigt, an dieser Aktion teilzunehmen.
Hochschuleinrichtungen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm verbundenen Drittland müssen über eine gültige Erasmus-Charta für Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Für teilnehmende Hochschulen in Drittländern, die nicht mit dem Programm verbunden sind, ist keine ECHE erforderlich.
weitere Förderkriterien
Das verfügbare Budget wird auf zwei Ausschreibungen aufgeteilt: ERASMUS-EDU-2024-PI-ALL-INNO-EDU-ENTERP - ERASMUS-LS ERASMUS Lump Sum Grants und ERASMUS-EDU-2024-PI-ALL-INNO-BLUEPRINT - ERASMUS-LS ERASMUS Lump Sum Grants.
Diese Maßnahme folgt einem Kapitalfinanzierungsmodell. Die Höhe des Einmalbeitrags wird für jeden Zuschuss auf der Grundlage des geschätzten Budgets der vom Antragsteller vorgeschlagenen Maßnahme festgelegt. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets, des Bewertungsergebnisses und einer Finanzierungsquote von 80% festgelegt.
Die maximale EU-Förderung pro Projekt beträgt:
- 4 Millionen Euro (4 Jahre Projekt)
Eine finanzielle Unterstützung Dritter in Form von Stipendien oder Preisen ist nicht gestattet.
Freiwillige Kosten sind zulässig. Sie werden in Form von Einheitskosten gemäß der Kommissionsentscheidung über Einheitskosten für Freiwillige berechnet. KMU-Stückkosten für KMU-Eigentümer ohne Gehalt sind erlaubt. Sie sollten in Form von Stückkosten im Sinne des Beschlusses der Kommission über Stückkosten für KMU-Eigentümer erfolgen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
48 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Anträge müssen bei der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Jeder Antragsteller muss wie folgt registriert werden:
- Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen sich Antragsteller, verbundene Einrichtungen und assoziierte Partner im Portal für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten (FTOP) registrieren und einen Teilnehmeridentifizierungscode (PIC) erhalten. Organisationen/Gruppen, die bereits durch ihre Teilnahme an anderen EU-Programmen einen PIC erhalten haben, müssen sich nicht erneut registrieren. Der PIC, den sie bei einer früheren Registrierung erhalten haben, gilt auch für Anträge im Rahmen von Erasmus+;
- Für Aktionen, die von Nationalen Agenturen verwaltet werden, müssen sich die Antragsteller, sofern noch nicht geschehen, über das Organisationsregistrierungssystem https://webgate.ec.europa.eu/erasmus-esc für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps registrieren lassen und eine Organisations-ID erhalten.
Die Anträge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge enthalten. Lediglich Flüchtigkeitsfehler können nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Antrag der Verwaltungsagentur in hinreichend begründeten Fällen korrigiert werden.
Für Aktionen, die von der Exekutivagentur verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über das Funding & Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht werden: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. Die Anträge (einschließlich Anhängen und Belegen) müssen unter Verwendung der im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare eingereicht werden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Teil C (direkt online auszufüllen, falls vorhanden) mit zusätzlichen Projektdaten
Der Umfang der Anträge (Teil B) ist bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen mit geringem Wert (60 000 EUR oder weniger) auf 40 Seiten, bei Aufforderungen für Finanzhilfen mit hohem Wert (4 000 000 EUR) auf 120 Seiten und bei allen anderen Aufforderungen auf 70 Seiten begrenzt. Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Für Aktionen, die von den nationalen Erasmus+-Agenturen verwaltet werden, müssen die Anträge elektronisch über die Formulare eingereicht werden, die auf der Erasmus+-Website und den Websites der nationalen Erasmus+-Agenturen verfügbar sind.
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