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Programm-Eckdaten
LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"
Übergeordnetes Programm | LIFE - Programm für die Umwelt- und Klimapolitik |
Link zum Programm | cinea.ec.europa.eu |
Programm-Inhalte
Kurzbeschreibung | Das Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität zielt darauf ab, den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, giftfreien, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft zu erleichtern und die Umweltqualität zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern, entweder durch direkte Interventionen oder durch Unterstützung der Integration dieser Ziele in andere Politikbereiche. |
Programm-Ziele | Die spezifischen Ziele des Teilprogramms "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" sind:
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Erwartete Effekte und Auswirkungen | Das Programm wird zu den relevanten Prioritäten der Europäischen Union beitragen durch:
Das verfügbare Budget wird hauptsächlich zur Finanzierung von SAPs, strategischen integrierten Projekten (SIPs) und OAs mit folgenden Schwerpunkten verwendet:
Dazu gehören Maßnahmen zu Produkten, die sicher und nachhaltig gestaltet sind, zu zirkulärer und nachhaltiger Produktion und Konsum sowie Maßnahmen zur Steigerung von Reparatur, Wiederverwendung, Wiederaufbereitung und Recycling von Materialien und Produkten. Dazu gehören auch nachhaltige Technologien, Werkzeuge und Ansätze, die im Rahmen der Sustainable BlueEconomy entwickelt werden, wie z.B. die verbesserte Recyclingfähigkeit von Offshore-Infrastrukturen für erneuerbare Energien oder die Reparatur/Wiederverwendung von Fischernetzen und Nebenprodukten der Fischerei/Aquakultur (z.B. Fischschuppen, Muscheln etc.). Es enthält auch Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft und kürzeren und diversifizierteren Lieferkettensystemen, die die Umweltauswirkungen minimieren und die externe Abhängigkeit reduzieren. Diese sollten auf umfassenden Maßnahmen beruhen, die auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien abzielen. Im Bereich der Rückgewinnung von Ressourcen aus Abfällen umfasst sie Maßnahmen im Einklang mit der Abfallhierarchie, um Abfälle zu vermeiden, die Reparatur und Wiederverwendung von Produkten zu erhöhen, die Sortierung und Dekontaminierung von Abfallströmen zu verbessern und das sichere und hochwertige Recycling von Materialien und Produkten auf der Grundlage robuster und weit verbreiteter getrennter Sammelsysteme zu erhöhen. Angesichts ihres hohen Ressourcenverbrauchs und ihres Kreislaufwirtschaftspotenzials werden wichtige Produktwertschöpfungsketten wie Textilien, Chemikalien (einschließlich Kunststoffe), Bau und Gebäude, Elektronik und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Batterien und Fahrzeuge besondere Aufmerksamkeit erhalten, wobei Maßnahmen in allen Phasen der jeweiligen Lebenszyklen und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure umgesetzt werden sollen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Internationale Organisation, Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Nein |
Projektpartnerschaft | Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen sind nicht förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie. EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein. Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind. Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in dem Abkommen vorgesehen ist). |
Zusatzinformationen
Themen | Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Programm-Dokumente | LIFE Multiannual Work Programme 2021-2024 - DE (904kB) Verordnung (EU) 2021/783 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) (884kB) LIFE Multiannual Work Programme 2021-2024 - EN (953kB) Regulation 2021/783 establishing a Programme for the Environment and Climate Action (LIFE) (904kB) |
Kontakt | European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE Website LIFE Programme NCPs Website |
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Kreislaufwirtschaft, Ressourcen aus Abfall, Luft, Wasser, Boden, Lärm, Chemikalien, Bauhaus
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