Finden Sie jetzt EU-Förderungen für Ihre Projekte!FördermittelsucheProgrammsuchealle Filter zurücksetzen

  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

    Info
    Organisationstyp
  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

    Info
    Förderregion
  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

    Info
    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Aufrufen zu Projekteinreichungen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

    Info
    Stichwort
    Auswahl förderfähigen EinrichtungenAlles zurücksetzen
  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

    Stichwortsuche
Auswahl übernehmen

Keine passenden Einträge gefunden.

Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

Strategische integrierte Projekte - Umwelt

Förderprogramm

LIFE - Teilprogramm "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität"

Call Nummer

LIFE-2024-STRAT-ENV-SIP-two-stage

Termine

Öffnung
18.04.2024

Deadline
05.09.2024 17:00

Förderquote

60%

Budget des Calls

€ 50.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 10.000.000,00 und € 30.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Die Antragsteller sollten die Umsetzung eines der folgenden Pläne/Strategien anstreben: Kreislaufwirtschaft, Abfall, Wasser oder Luft.

Call-Ziele

Die Antragsteller sollten die Umsetzung eines der folgenden Pläne/Strategien anstreben:

  • Kreislaufwirtschaft: Nationale oder regionale Aktionspläne, Strategien, Fahrpläne oder Ähnliches für die Kreislaufwirtschaft, die offiziell genehmigt sind und spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen.
  • Abfall: Nationale und regionale Abfallwirtschaftspläne (WMP) gemäß Artikel 28 der Abfallrahmenrichtlinie und/oder Abfallvermeidungsprogramme (WPP), wie in Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie gefordert.
  • Wasser: Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete (RBMP) gemäß Anhang VII der Wasserrahmenrichtlinie, Pläne für das Hochwasserrisikomanagement (FRMP) gemäß der Hochwasserrichtlinie oder Meeresstrategien gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.
  • Luft: Luftqualitätspläne gemäß der Luftqualitätsrichtlinie oder nationale Programme zur Luftreinhaltung (NAPCP) gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen.

weiterlesen

Erwartete Effekte und Auswirkungen

  • Bis zum Ende des Projekts: zumindest wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans und Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans.
  • Nach dem Projekt (3-5 Jahre danach): Katalysierung der vollständigen Umsetzung des/der angestrebten Plans/Strategie(n)/Aktionsplans.

In Phase 2 (vollständiger Vorschlag) sollten die Antragsteller die relevanten Indikatoren (KPI) in Teil C des elektronischen Finanzhilfeantrags überprüfen und sie mit den geschätzten Auswirkungen des Projekts ergänzen. Die Daten in Teil C sollten mit der Beschreibung der Auswirkungen in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars übereinstimmen.

Falls Teil C keine Wirkungsindikatoren enthält, die für Ihr Projekt wichtig sind (z. B.: Verringerung der NOx-Emissionen bei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität), sollten Sie den Indikator "Andere projektspezifische Leistungsindikatoren" in Teil C verwenden und eine entsprechende Beschreibung dieser Indikatoren in Abschnitt 2 von Teil B des Antragsformulars angeben.

Gegebenenfalls müssen die Projekte eine GIS-Datei (Geographic Information System) und die zugehörigen Daten des spezifischen geografischen Gebiets, in dem die Intervention stattgefunden hat, als Teil ihres Abschlussberichts hochladen. Diese Karte sollte es ermöglichen, die bereits in der KPI-Datenbank gemeldeten Auswirkungen räumlich zu visualisieren. Das spezifische Format und die technischen Anforderungen an die GIS-Dateien werden den unterstützten Projekten während ihrer Durchführung mitgeteilt.

Detailliertere KPI-Informationen werden während der Projektdurchführung angefordert.

weiterlesen

Erwartete Ergebnisse

SIPs für die Kreislaufwirtschaft:

Diese SIPs sollen die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Ansätze für die Umsetzung von nationalen oder regionalen Aktionsplänen, Strategien, Fahrplänen oder Ähnlichem für die Kreislaufwirtschaft unterstützen.

Solche Pläne oder Strategien werden als förderfähig für dieses SIP-Thema betrachtet, sofern sie:

  • offiziell genehmigt sind,
  • spezifische und messbare Maßnahmen oder Ziele mit einem klaren Zeitplan enthalten und
  • mit den Zielen des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft übereinstimmen oder diese ergänzen.

Es wird bewertet, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.

SIPs für Abfälle:

Diese SIPs sollen die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Konzepte für die Umsetzung der in Artikel 28 der Abfallrahmenrichtlinie geforderten WMP und/oder der in Artikel 29 der Abfallrahmenrichtlinie geforderten WPPs unterstützen.

Mit dem ausgewählten Maßnahmenpaket sollten die Vorschläge für den SIP Abfall ihren EU-Mehrwert im Hinblick auf ihren Beitrag zur Umsetzung der Abfallhierarchie (Artikel 4 der Abfallrahmenrichtlinie), zur Erreichung der Recyclingziele gemäß Artikel 11 der Abfallrahmenrichtlinie und zusätzlicher Ziele in den EU-Abfallvorschriften sowie zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung dieser Ziele nachweisen.

Es wird bewertet, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge daher auf folgende Aspekte eingehen:

  • der erwartete Grad der Umsetzung der WMP/WPP als direkte Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen Mitteln finanziert werden, die parallel zum SIP insbesondere für Investitionen in die Sammlung, Sortierung und Behandlung von Abfällen mobilisiert werden;
  • die Auswirkungen auf die Verringerung des Abfallaufkommens, die Wiederverwendung von Produkten und die Vorbereitung auf die Wiederverwendung, die verstärkte getrennte Sammlung (insbesondere von Papier, Glas, Metall, Kunststoff und Bioabfall), das Recycling, die stoffliche Verwertung, die schrittweise Einstellung der Deponierung, die Verringerung der Vermüllung und die Verringerung oder angemessene Behandlung gefährlicher Abfälle;
  • die Umsetzung der Deponierichtlinie, der Verordnung über die Verbringung von Abfällen und spezifischer Richtlinien über Abfallströme, wie der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle;
  • die Umsetzung wirtschaftlicher Instrumente zur Unterstützung einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung (erweiterte Herstellerverantwortung, Pay-As-You-Throw-Systeme, Deponie-/Verbrennungssteuern);
  • die Entwicklung von Kommunikations-, Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Unterstützung der oben genannten Ziele (einschließlich des Einsatzes neuer Techniken wie sozialer Medien, Interaktion mit Schulen usw.);
  • die erwartete Verbesserung/Konsolidierung der langfristigen Kapazität zur Überwachung und Bewertung des Aufkommens von Siedlungsabfällen, ihrer Zusammensetzung, ihrer Behandlung gemäß der Abfallhierarchie sowie die Verstärkung der Kontrollen der Verbringung von Abfällen (Verbringung);
  • gegebenenfalls der Beitrag zur Umsetzung der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die in den Fahrplänen enthalten sind , die im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der Einhaltung der europäischen Abfallgesetzgebung ausgearbeitet wurden.

SIPs für Wasser

Es wird bewertet, inwieweit Vorschläge für SIPs im Bereich Wasser zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des LIFE-Mehrjahresarbeitsprogramms 2021-2024 beitragen.

Überlegungen, die nur für SIPs im Bereich Wasser relevant sind, die auf Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete abzielen (RBMPs):

Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, die zu Fortschritten bei der Erreichung der Ziele für den guten Zustand bzw. das Potenzial der Wasserrahmenrichtlinie führen, und zwar in Übereinstimmung mit den in den Mitgliedstaaten gemäß der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellten Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete.

Die SIPs sollten eine ausgewählte Reihe von Maßnahmen umsetzen, die im Bewirtschaftungsplan für ein ganzes Einzugsgebiet oder ein großes Teileinzugsgebiet als notwendig erachtet werden.

Die Projekte sollten sich auf die großräumige Planung (z. B. große Teileinzugsgebiete oder Flusseinzugsgebiete) und die Einführung von Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhalts in städtischen und ländlichen Gebieten, zur Verbesserung der Infiltration, zur Erhöhung der Wasserspeicherkapazität und zur Beseitigung von Schadstoffen durch natürliche oder "naturähnliche" Prozesse konzentrieren. Sie sollten Synergien anstreben, um Maßnahmen durchzuführen, die bestehende hydromorphologische Belastungen ausgleichen und die biologische Vielfalt und den Freizeitwert verbessern.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten auf signifikante Belastungen abzielen, die sich auf den derzeitigen Wasserzustand in diesem Flusseinzugsgebiet im Allgemeinen und auf signifikante Belastungen, die sich auf die Wasserrückhaltekapazität der Umwelt im Besonderen auswirken, auswirken. Diese Belastungen sollten in den jüngsten Bewertungen ermittelt worden sein, die der Mitgliedstaat zur Vorbereitung der Umsetzungspläne für die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -politiken (z. B. Wasserrahmenrichtlinie, MSRL, Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Trinkwasserrichtlinie, Badegewässerrichtlinie, Hochwasserrichtlinie und/oder Dürrepläne) durchgeführt hat.

SIPs, die auf RBMPs abzielen, sollten ihren EU-Mehrwert im Hinblick auf ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nachweisen - entweder in Form einer quantifizierten Verringerung der Belastung oder einer prognostizierten Verbesserung der Wasserkörper in Richtung eines guten Zustands. Wenn möglich, sollte dies durch eine Bewertung der weitergehenden Ökosystemleistungen ergänzt werden, die durch den SIP realisiert werden.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:

  • das erwartete Ausmaß der Umsetzung des angestrebten Bewirtschaftungsplans als direkte Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden,
  • die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Beseitigung signifikanter unzureichender Belastungen und/oder die Verbesserung des guten Zustands bzw. der potenziellen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie,
  • die Art und Weise, wie ein ökosystemorientierter Ansatz zur Festlegung und Durchführung von Maßnahmen verwendet wird, die nicht nur der Wasserrahmenrichtlinie, sondern auch anderen Zielen der EU-Wasserpolitik (MSRL, Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Trinkwasser-Richtlinie, Nitrat-Richtlinie, Badegewässer-Richtlinie, Hochwasser-Richtlinie und/oder Dürre-Pläne) dienen, sowie eine Bewertung des ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nutzens, der durch den SIP erwartet wird,
  • wie der SIP zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie außerhalb des Geltungsbereichs des SIP beitragen wird - Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Flusseinzugsgebiete.

Überlegungen, die nur für Wasser-SIPs relevant sind, die auf Hochwasserrisikomanagementpläne (FRMPs) abzielen:

Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, die in den in den Mitgliedstaaten erstellten Hochwasserrisikomanagementplänen festgelegt sind und sich auf die Vermeidung, den Schutz und die Bereitschaft gemäß der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken konzentrieren.

Die SIPs sollten auf die Umsetzung aller in den Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Plänen) festgelegten Maßnahmen abzielen und eine angemessene Beteiligung aller betroffenen Akteure an dem Prozess gewährleisten.

Neben den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:

  • der erwartete Grad der Umsetzung der angestrebten Hochwasserrisikomanagementpläne als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
  • die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Bewältigung signifikanter Hochwasserrisiken; und
  • Übertragbarkeit der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Praktiken des Hochwasserrisikomanagements mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, aber auch auf die Koordinierung in grenzüberschreitenden Einzugsgebieten, auch mit Drittländern.

Überlegungen, die nur für Wasser-SIPs relevant sind, die auf Meeresstrategien abzielen:

Diese SIPs sollen die gezielte Umsetzung von Maßnahmen oder Aktionen unterstützen, die ergriffen werden müssen, um einen guten Umweltzustand in den Meeresgewässern jedes Mitgliedstaats zu erreichen oder zu erhalten. Diese Maßnahmen oder Aktionen sollten im Rahmen der Meeresstrategien der Mitgliedstaaten festgelegt werden, die gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erstellt worden sind. Dies steht im Einklang mit der EU-Mission "Restore our Ocean and Waters" (Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer), die darauf abzielt, die Gesundheit der Ozeane und Gewässer durch Forschung und Innovation, bürgerschaftliches Engagement und blaue Investitionen zu schützen und wiederherzustellen.

Die SIPs sollten auf die Umsetzung aller Maßnahmen/Aktionen der Meeresstrategie des Mitgliedstaates abzielen, wobei eine angemessene Einbeziehung aller betroffenen Interessengruppen in den Prozess sowie, falls erforderlich, die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten oder internationalen Organisationen wie den regionalen Meeresübereinkommen, die dieselbe Meeresregion betreffen, gewährleistet werden muss.

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der SIPs sollten die Vorschläge auf folgende Aspekte eingehen:

  • der erwartete Grad der Umsetzung der angestrebten Meeresstrategien als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende Maßnahmen, die aus anderen, parallel zum SIP mobilisierten Mitteln finanziert werden;
  • die Auswirkungen des Projekts im Hinblick auf die Gewährleistung eines guten Umweltzustands der Meeresgewässer; und
  • wie der SIP zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie außerhalb des Geltungsbereichs des SIP beitragen wird - Übertragbarkeit der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung von Meeresmaßnahmen/Aktionen/Praktiken in gemeinsamen Meeresregionen, auch mit Drittländern.

SIPs für Luftqualität

SIPs, die unter den thematischen Schwerpunktbereich Luft fallen, sind so konzipiert, dass sie die Anwendung, Entwicklung, Erprobung und Demonstration integrierter Ansätze für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung lokaler und regionaler Luftqualitätspläne (AQP) im Sinne der Richtlinie 2008/50/EG oder für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung nationaler Luftreinhalteprogramme (NAPCP) gemäß der Richtlinie 2016/2284 über nationale Verpflichtungen zur Emissionsminderung unterstützen.

Im Allgemeinen werden Großprojekte bevorzugt. Wenn ein SIP für die Luft auf lokalen Luftreinhalteplänen beruht, sollte er daher die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen mindestens fünf Städten mit solchen Plänen beinhalten.

Basiert der SIP für Luftqualität auf einem oder mehreren regionalen AQP, sollten die LIFE-SIP-Projekte die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen einer beträchtlichen Anzahl betroffener lokaler und regionaler Verwaltungen umfassen. Beruht der SIP für Luftqualität auf einem NAPCP, sollte das Projekt die Koordinierung und Zusammenarbeit mit einer erheblichen Anzahl einschlägiger Akteure auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorsehen, z. B. mit nationalen oder regionalen Umweltbehörden, Verwaltungen von Regionen und großen städtischen Ballungsräumen sowie Verbänden.

Bewertet wird, inwieweit jeder Vorschlag zu einem oder mehreren der allgemeinen und spezifischen Ziele von LIFE gemäß Artikel 3 der LIFE-Verordnung und Abschnitt 2.2 des mehrjährigen LIFE-Arbeitsprogramms 2021-2024 beiträgt.

Die Vorschläge sollten daher die folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • der erwartete Umsetzungsgrad und die damit verbundenen Luftqualitätsverbesserungen des AQP oder NAPCP als unmittelbare Folge der im SIP vorgesehenen Maßnahmen oder durch ergänzende, aus anderen Mitteln finanzierte Maßnahmen, die parallel zum SIP mobilisiert werden (insbesondere der Beitrag zur Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorschriften (bei AQP-basierten SIPs die bestehenden Grenz- und Zielwerte für die Luftqualität und, soweit möglich, die von der WHO empfohlenen Werte und bei NAPCP-basierten SIPs die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen;
  • die Beachtung der Kette von Maßnahmen, die für die Umsetzung, Bewertung und Weiterentwicklung eines AQP oder NAPCP erforderlich sind: Überwachung und Modellierung, Erstellung von Emissionskatastern und Zuweisung von Quellen, Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Information und Beteiligung der Öffentlichkeit;
  • der Beitrag zur Stärkung des Managements und der Verwaltung der Luftqualität, einschließlich des Umfangs der Beteiligung und des Engagements der jeweils zuständigen Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
  • das geografische Gebiet und die Zahl der Menschen, die von einer besseren Luftqualität profitieren würden, unter Berücksichtigung der schwierigen geografischen, meteorologischen und sozioökonomischen Bedingungen.

weiterlesen

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Nordmazedonien (Северна Македонија), Ukraine (Україна)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Die Vorschläge müssen eingereicht werden von:

  • mindestens 2 Antragsteller (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen)
  • die für den Plan/die Strategie/den Aktionsplan zuständige Behörde sollte grundsätzlich als Koordinator am Konsortium teilnehmen. In begründeten Fällen kann sie nicht als Koordinatorin teilnehmen, sollte aber auf jeden Fall Teil des Konsortiums sein.

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    • Nicht-EU-Ländern:
      • aufgelistete EWR-Länder und mit dem LIFE-Programm assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt(Liste der teilnehmenden Länder)
  • der Koordinator muss seinen Sitz in einem förderfähigen Land haben

Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet (siehe Arbeitsprogramm).

Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).

Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.

EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.


Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei allen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen und Preise unter den folgenden Bedingungen zulässig:

  • Die Aufforderungen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.

weitere Förderkriterien

Weitere Einzelheiten zu den folgenden zusätzlichen Bedingungen finden Sie in den Aufforderungsunterlagen auf den Seiten 26-31:

  • Anforderungen in Bezug auf die Mobilisierung/Koordinierung ergänzender Mittel
  • Plattform-Sitzungen
  • Einbeziehung von Interessenvertretern
  • Projektmanagement und Koordinierung mit ergänzenden Mitteln
  • Replizierbarkeit und Übertragbarkeit
  • Verursacherprinzip & Förderungswürdigkeit von Maßnahmen
  • Erwerb von Land

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, 
Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

zwischen 60 und 120 Monate

Zusätzliche Informationen

Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Projektkürzel - Ihr Projektkürzel muss das Wort LIFE enthalten.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:

  • Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
  • Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
  • Teil C - enthält zusätzliche Projektdaten und den Beitrag des Projekts zu den wichtigsten Leistungsindikatoren des EU-Programms (gilt nicht für Stufe 1) (direkt online auszufüllen)
  • Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (hochzuladen):
    • für Concept Notes (Stufe 1):
      • detaillierte Budgettabelle: nicht anwendbar
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan.
    • für Vollanträge (Stufe 2):
      • detaillierte Budgettabelle (obligatorische Excel-Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
      • Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
      • Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
      • Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
      • Informationen zu den Teilnehmern
      • Zielplan/Strategie/Aktionsplan (falls mehrere, in einer Datei zusammenfassen)
      • Übersicht über die Umsetzung des Plans/der Strategie/des Aktionsplans
      • ergänzender Finanzierungsplan
      • Erklärungen zur ergänzenden Finanzierung (mindestens eine).
  • fakultative Anhänge (relevante Informationen über Aktivitäten sollten im Haupttext enthalten sein. Optionale Anhänge sind nur dann zu verwenden, wenn sie zur Untermauerung der Aussagen in den Teilen A-B-C erforderlich sind):
    • für Stufe 1: nicht zutreffend
    • für Stufe 2:
      • Unterstützungsbekundungen
      • Erklärungen über die Kofinanzierung
      • sonstige Anhänge (Karten, Pläne usw.)

Die Vorschläge dürfen in Stufe 1 höchstens 45 Seiten (Teil B) und in Stufe 2 höchstens 200 Seiten (Teil B) umfassen (Anweisungen können nicht gestrichen werden). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.

Kontakt

European Climate Infrastructure and Environment Executive Agency (CINEA) - LIFE
Website

Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden Jetzt Registrieren