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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Übergeordnetes ProgrammHorizont Europa
Link zum Programmec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Ziel von Forschung, Entwicklung und Innovation in Cluster 6 ist es, das Wissen zu erweitern, Kapazitäten aufzubauen und innovative Lösungen in diesen relevanten Bereichen zu entwickeln. Dazu gehören vor allem der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit für alle.

Programm-Ziele

Dieser Cluster zielt darauf ab, die Umweltzerstörung zu verringern, den Rückgang der biologischen Vielfalt an Land, in Binnengewässern und im Meer aufzuhalten und umzukehren und die natürlichen Ressourcen durch transformative Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten besser zu bewirtschaften.

Durch Wissen, Innovation und Digitalisierung in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Lebensmittelsysteme soll die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle innerhalb der planetarischen Grenzen gewährleistet und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Bioökonomie, einschließlich der Forstwirtschaft, gelenkt und beschleunigt werden.

Handlungsfelder

  • Umweltbeobachtung;
  • Biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen;
  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete;
  • Meere, Ozeane und Binnengewässer;
  • Lebensmittelsysteme;
  • Biobasierte Innovationssysteme in der Bioökonomie der EU;
  • Zirkuläre Systeme.

Ziel 1: Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen

F&I wird politische Ziele unterstützen, naturbasierte Lösungen und ganzheitliche Ansätze entwickeln, um die Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, insbesondere im Zusammenhang mit Produktionssystemen, und alle Sektoren zusammenbringen, um sie in ein ökosystembasiertes Management zu integrieren. Investitionen in F&I werden dazu beitragen, die Unversehrtheit terrestrischer, aquatischer und mariner Ökosysteme, die derzeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind, zu schützen und wiederherzustellen und ihre Fähigkeit zu schützen und wiederherzustellen, ein breites Spektrum an wichtigen Dienstleistungen zu erbringen.

Ziel 2: Faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Verbrauch

Die Lebensmittelsysteme auf nationaler, EU- und globaler Ebene stehen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch vor Nachhaltigkeitsherausforderungen, die die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit gefährden könnten. Die Strategie "From Farm to Fork" zielt darauf ab, diese Herausforderungen zu bewältigen und Vorteile für die Umwelt, die Gesundheit, die Gesellschaft und die Wirtschaft zu erzielen, indem sichergestellt wird, dass die Maßnahmen, die zur Überwindung der COVID-19-Krise führen, uns auch auf einen nachhaltigen Weg für die Zukunft bringen. Forschung und Innovation (F&I) sind wichtige Triebkräfte, die den Übergang zu nachhaltigen, sicheren, gesunden und integrativen Lebensmittelsystemen von Erzeuger*innen bis zu Verbraucher*innen steuern und beschleunigen und so die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle gewährleisten.

Ziel 3: Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie-Sektoren

Dieses Ziel und seine Themen zielen auf klimaneutrale Übergänge in der Kreislauf- und Bioökonomie ab, die sichere integrierte Kreislauflösungen auf territorialer und sektoraler Ebene für wichtige Materialströme und Produktwertschöpfungsketten wie die Textil-, Elektronik-, Kunststoff- und Baubranche sowie für Schlüsselsektoren der Bioökonomie wie nachhaltige biobasierte Systeme, nachhaltige Forstwirtschaft, biobasierte Lösungen in kleinem Maßstab auf dem Land und aquatische Wertschöpfungsketten umfassen.

Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Umweltverschmutzung

Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal und des Klimazielplans 2030 sowie anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften zielt dieses Ziel darauf ab, die Umweltverschmutzung zu stoppen und zu verhindern, indem der Schwerpunkt des Arbeitsprogramms 2021-2022 auf Süß- und Meeresgewässer, Böden, Luft, einschließlich Stickstoff- und Phosphoremissionen, sowie auf die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit der Prozesse in biobasierten Systemen gelegt wird.

Ziel 5: Land, Ozean und Wasser für Klimaschutzmaßnahmen

Die Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Land- und Meeresumwelt, die natürlichen Ressourcen, die Landwirtschaft und die Lebensmittelsysteme sowie die Ermittlung von Optionen zur Abschwächung des Klimawandels und von Anpassungspfaden erfordern interdisziplinäre und multidisziplinäre Forschung und Investitionen in ein breites Spektrum von Aktivitäten. Forschung ist notwendig, um besser zu verstehen, wer oder was diesen Veränderungen ausgesetzt und empfindlich ist, welche Anfälligkeit ihnen zugrunde liegt, welche Kosten damit verbunden sind und welche Anpassungsmöglichkeiten bestehen. Die Forschung ist auch erforderlich, um Optionen zur Abschwächung zu finden, die das Risiko langfristiger Klimaveränderungen verringern.

Ziel 6: Widerstandsfähige, integrative, gesunde und grüne ländliche, küstennahe und städtische Gemeinschaften

Im Rahmen dieses Ziels wird die transdisziplinäre F&I mit einer starken sozial- und verhaltenswissenschaftlichen Dimension und unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte eine nachhaltige, ausgewogene und integrative Entwicklung ländlicher, küstennaher und städtischer Gebiete auf dreierlei Weise fördern. Erstens sollen die unterschiedlichen Auswirkungen des klimatischen, ökologischen, sozioökonomischen und demografischen Wandels auf ländliche, küstennahe und städtische Gebiete besser verstanden werden, um Wege zu finden, diese Veränderungen in gleiche Chancen für die Menschen zu verwandeln, wo auch immer sie leben, den territorialen Zusammenhalt zu stärken und einen gerechten Übergang zu ermöglichen. Zweitens wird es innovative Wege erforschen, um politische Antworten auf die auf verschiedenen Regierungsebenen identifizierten ortsbezogenen Herausforderungen zu finden. Drittens wird es von der Basis ausgehende, gemeinschaftsgetragene Innovationen unterstützen, um Gemeinschaften in die Lage zu versetzen, Lösungen zu entwickeln, zu erproben und zu verbreiten, die globalen Herausforderungen auf lokal angepasste Weise begegnen.

Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal

Die F&I-Aktivitäten im Rahmen dieses Ziels zielen darauf ab, neue Wege zur Steuerung des Übergangsprozesses zu erproben und die Governance zu modernisieren, insbesondere indem Informationen und Wissen verfügbar und zugänglich gemacht werden. F&I für die Governance zur Unterstützung des Green Deal soll Einblicke in institutionelle Hindernisse wie Lock-ins, Pfadabhängigkeit, politische und kulturelle Trägheit, Machtungleichgewichte und regulatorische Unstimmigkeiten oder Schwächen bieten.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Ziel 1:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, der zur biologischen Vielfalt und den Ökosystemleistungen beiträgt, und zwar insbesondere zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:

  • Der Rückgang der biologischen Vielfalt, seine wichtigsten direkten Triebkräfte und ihre Wechselbeziehungen werden besser verstanden und durch die Erstellung, Integration und Nutzung von offenen Daten, Wissen, Bildung und Ausbildung, innovativen Technologien, Lösungen und Kontrollmaßnahmen in Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Initiativen angegangen;
  • Die biologische Vielfalt und das Naturkapital werden auf allen Ebenen in die öffentliche und unternehmerische Entscheidungsfindung zum Schutz und zur Wiederherstellung von Ökosystemen und deren Leistungen einbezogen; es wird eine wissenschaftliche Grundlage für die Planung und Ausweitung von Schutzgebieten und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen geschaffen;
  • Europa baut eine wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit auf und begegnet dem Klimawandel und Naturkatastrophen durch den Einsatz naturbasierter Lösungen, einschließlich ökosystembasierter Konzepte zur Verringerung des Katastrophenrisikos, deren wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile für einen grünen Aufschwung in allen europäischen Regionen voll zum Tragen kommen;
  • Die Wechselbeziehungen zwischen biologischer Vielfalt, Gesundheit, Lebensmitteln, Boden, Wasser, Luft und Klima sind besser bekannt und werden den Bürger*innen und politischen Entscheidungsträger*innen vermittelt; insbesondere werden Risiken im Zusammenhang mit Mikrobiomen und biodiversitätsfreundlichen Präventions-/Minderungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt aufgezeigt;
  • Praktiken in der Land- und Forstwirtschaft unterstützen die biologische Vielfalt und die Bereitstellung anderer Ökosystemleistungen auf der Grundlage a) eines besseren Verständnisses der funktionalen biologischen Vielfalt (über und unter der Erde), b) wirksamer Wissens- und Innovationssysteme und c) gebrauchsfertiger Lösungen für Landbewirtschafter*innen, die an die spezifischen Bedingungen angepasst sind;
  • Der Zugang zu einer breiteren Palette von Kulturpflanzen und Rassen mit einer breiteren genetischen Basis wird im Einklang mit den globalen Biodiversitätsverpflichtungen verbessert, indem ein besserer Einblick in die Merkmale der genetischen Ressourcen gewonnen und die Kapazitäten für ihre Erhaltung und Nutzung in der Züchtung und in der Primärproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur) ausgebaut werden. Vielfältigere und widerstandsfähigere Produktionssysteme werden sich positiv auf die Wertschöpfungsketten, den Verbrauch, eine gesunde Ernährung und die breitere, nicht bewirtschaftete biologische Vielfalt auswirken;
  • Ansätze, die einen gesellschaftlichen Wandel zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme ermöglichen, werden ermittelt, erprobt und in Politik, Verwaltung, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft umgesetzt; alle indirekten Triebkräfte des Verlusts der biologischen Vielfalt werden angegangen, und die Politik der "Nichtschädigung" der biologischen Vielfalt wird zu einem festen Bestandteil in allen Sektoren;
  • Die Forschung im Bereich der biologischen Vielfalt ist europaweit vernetzt und unterstützt und fördert die Ziele der nationalen, EU- und internationalen Umweltpolitik und -übereinkommen.

Ziel 2:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten glaubwürdige Wege zu fairen, gesunden, sicheren, klima- und umweltfreundlichen, widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch aufzeigen, die die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle innerhalb der planetarischen Grenzen in der EU und weltweit gewährleisten.

Im Einzelnen sollten die Vorschläge zu einer oder mehreren der folgenden Wirkungen beitragen:

  • nachhaltige, produktive, klimaneutrale und widerstandsfähige landwirtschaftliche Systeme, die den Verbraucher*innen erschwingliche, sichere, rückverfolgbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittel liefern und gleichzeitig den Druck auf die Ökosysteme minimieren, die biologische Vielfalt wiederherstellen und fördern, die öffentliche Gesundheit verbessern und den Landwirt*innen einen angemessenen wirtschaftlichen Ertrag bringen;
  • nachhaltige Fischerei und Aquakultur, die die Produktion aquatischer Biomasse, die Diversifizierung und den Verbrauch von Meeresfrüchten für faire, gesunde, klimaresistente und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme mit geringen Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme und hohem Tierschutz steigern;
  • nachhaltige, gesunde und integrative Lebensmittelsysteme, die einen Zusatznutzen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, eine nachhaltige und gesunde Ernährung, einen sicheren Lebensmittelkonsum, die Verringerung der Lebensmittelarmut, die Einbeziehung von Randgruppen, die Stärkung von Gemeinschaften und florierende Unternehmen bieten.

Ziel 3:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie aufzeigen, um eine nachhaltige und kreislauforientierte Bewirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Vermeidung und Beseitigung von Umweltverschmutzung zu erreichen, das volle Potenzial und die Vorteile der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie zu erschließen, die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und gesunde Böden, Luft, Süß- und Meerwasser für alle zu garantieren, und zwar durch ein besseres Verständnis der planetarischen Grenzen und eine breite Einführung und Marktakzeptanz innovativer Technologien und anderer Lösungen, insbesondere in der Primärproduktion (Forstwirtschaft) und bei biobasierten Systemen.

Die Themen werden insbesondere auf eine oder mehrere der folgenden Auswirkungen für die Kreislaufwirtschaft, biobasierte Sektoren, Forstwirtschaft und aquatische Wertschöpfungsketten abzielen:

  • Regionale, ländliche, lokale/städtische und verbraucherbasierte Übergänge hin zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen und gerechten Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie in allen Regionen Europas auf der Grundlage verbesserter wissenschaftlicher Kenntnisse und eines besseren Verständnisses der Wissenschaft, insbesondere in Bezug auf biotechnologisch basierte Wertschöpfungsketten, für alle Stakeholder, einschließlich der politischen Entscheidungsträger*innen, um politische Maßnahmen und Instrumente für einen kreislauforientierten und biobasierten Übergang zu konzipieren, umzusetzen und zu überwachen;
  • Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie durch die Verringerung des Einsatzes von nicht erneuerbaren Primärrohstoffen und die Verringerung der Treibhausgasemissionen und anderer negativer Umweltauswirkungen (auch auf die biologische Vielfalt), die Ermöglichung von Klimaneutralität und höherer Ressourceneffizienz (z. B. durch zirkuläres Design, verbesserte Abfallbewirtschaftung, kaskadische Nutzung von Biomasse) entlang und über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren, die fossile Rohstoffe ersetzen, Förderung zirkulärer Praktiken in der Textil-, Kunststoff-, Elektronik- und Baubranche, Entwicklung von Recyclingtechnologien und industriellen Symbiosen, Förderung zirkulärer biobasierter Systeme aus nachhaltig gewonnenen biologischen Ressourcen, die kohlenstoffintensive und fossile Systeme ersetzen, unter Einbeziehung aller Interessengruppen;
  • Verbesserte Vorteile für Verbraucher und Bürger*innen, auch im ländlichen Raum, durch die Einführung kreislauforientierter und biobasierter Systeme auf der Grundlage von Nachhaltigkeit, Integration, Gesundheit und Sicherheit; Erreichen einer wesentlich stärkeren Einbeziehung aller Stakeholder (Hersteller*innen, Einzelhändler*innen, Verbraucher*innen, öffentliche Verwaltung, Primärerzeuger*innen von Biomasse usw.);
  • Multifunktionalität und Bewirtschaftung der Wälder in Europa auf der Grundlage der drei Säulen der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Umwelt und Soziales);
  • Ausbau des Potenzials der biologischen Meeres- und Süßwasserressourcen und der blauen Biotechnologie, um umweltfreundlichere (klimaneutrale, zirkuläre) Industrieprodukte und -prozesse zu entwickeln und die Gesundheit aquatischer Ökosysteme im Interesse eines gesunden Planeten und gesunder Menschen zu charakterisieren, zu überwachen und zu erhalten.

Ziel 4:

Die Verschmutzung muss gestoppt und beseitigt werden, um saubere und gesunde Böden, Luft, Süß- und Meerwasser für alle zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von größter Bedeutung, das Wissen über Verschmutzungsquellen und -wege zu erweitern, um Präventivmaßnahmen zu ermöglichen, die Überwachung und Kontrolle zu verbessern, die planetarischen Grenzen in der Praxis anzuwenden und wirksame Sanierungsmethoden einzuführen.

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu dem oben genannten Ziel einer sauberen Umwelt und einer Nullverschmutzung beizutragen, und zwar insbesondere zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:

  • Fortgeschrittenes Verständnis von diffusen und punktuellen Quellen der Wasserverschmutzung in einem globalen und klimatischen Kontext, das neuartige Lösungen zum Schutz von Gewässern, aquatischen Ökosystemen und der Bodenfunktionalität ermöglicht und die Wasserqualität und -bewirtschaftung für eine sichere menschliche und ökologische Nutzung weiter verbessert und gleichzeitig die Position und Rolle der EU und der assoziierten Länder in der globalen Wasserszene fördert;
  • Ausgewogene N/P-Ströme innerhalb sicherer ökologischer Grenzen in der EU und den assoziierten Ländern, auf regionaler und lokaler Ebene, tragen zur Wiederherstellung der Ökosysteme bei;
  • Saubere, unverschmutzte Meere in der EU und den assoziierten Ländern als Ergebnis erfolgreicher Verhaltensweisen, sozioökonomischer, demografischer und politischer Veränderungen sowie eines Übergangs von Grün zu Blau;
  • zirkuläre biobasierte Systeme zur Umkehrung des Klimawandels, zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und zum Schutz der Luft-, Wasser- und Bodenqualität entlang der Versorgungskette für biologische Rohstoffe und der industriellen Wertschöpfungsketten innerhalb der EU und der assoziierten Länder sowie grenzüberschreitend;
  • Innovative Biotechnologie, die schadstofffreie biobasierte Lösungen schafft.

Ziel 5:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zum Klimaschutz an Land, in den Ozeanen und im Wasser geleistet werden kann, und zwar in Bezug auf eine oder mehrere der folgenden Auswirkungen:

  • Besseres Verständnis und Steigerung des Minderungspotenzials von Ökosystemen und Sektoren auf der Grundlage einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen;
  • Fortgeschrittenes Verständnis und Wissenschaft zur Unterstützung der Anpassung und Widerstandsfähigkeit von natürlichen und bewirtschafteten Ökosystemen, Wasser- und Bodensystemen und Wirtschaftssektoren im Zusammenhang mit dem Klimawandel;
  • Effiziente Überwachung, Bewertung und Projektionen in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels, die Abschwächung und das Anpassungspotenzial, um Lösungen für die Bewältigung neu auftretender Bedrohungen zu finden und die Entscheidungsfindung bei der Abschwächung des Klimawandels und der Anpassungspolitik auf europäischer und globaler Ebene zu unterstützen;
  • Förderung der Abschwächung des Klimawandels im Primärsektor, u. a. durch die Verringerung von Treibhausgasemissionen, die Erhaltung natürlicher Kohlenstoffsenken und die Verbesserung der Sequestrierung und Speicherung von Kohlenstoff in Ökosystemen;
  • Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Wasser- und Bodensystemen und -sektoren, u. a. durch Erschließung des Potenzials naturbasierter Lösungen;
  • Bessere Bewirtschaftung knapper Ressourcen, insbesondere von Böden und Wasser, wodurch klimabedingte Risiken, insbesondere Wüstenbildung und Erosion, dank informierter Entscheidungsträger und Interessengruppen und der Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die einschlägigen EU-Politiken gemindert werden.

Ziel 6:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zu widerstandsfähigen, integrativen, gesunden und grünen ländlichen, küstennahen und städtischen Gemeinschaften geleistet werden kann, und insbesondere eine oder mehrere der folgenden erwarteten Auswirkungen aufzeigen:

  • Ländliche, küstennahe und städtische Gebiete entwickeln sich auf nachhaltige, ausgewogene und integrative Weise dank eines besseren Verständnisses der ökologischen, sozioökonomischen, verhaltensbedingten, kulturellen und demografischen Triebkräfte des Wandels sowie des Einsatzes digitaler, naturbasierter, sozialer und gemeinschaftsgetragener Innovationen;
  • Ländliche, küstennahe und städtische Gemeinschaften werden in die Lage versetzt, den Wandel selbst in die Hand zu nehmen, und sind besser darauf vorbereitet, Klimaneutralität zu erreichen, sich an den Klimawandel anzupassen und den digitalen und ökologischen Wandel in eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen Arten von Schocks, eine gute Gesundheit und positive langfristige Perspektiven, einschließlich Arbeitsplätzen, für alle, einschließlich Frauen, junger Menschen und gefährdeter Gruppen, umzusetzen;
  • Ländliche Gemeinden werden mit innovativen und intelligenteren Lösungen ausgestattet, die den Zugang zu Dienstleistungen, Chancen und angemessenen Innovationsökosystemen, auch für Frauen, Jugendliche und die am meisten gefährdeten Gruppen, verbessern, die Attraktivität steigern und das Gefühl, zurückgelassen zu werden, verringern, selbst in den entlegensten Gebieten wie den Bergen;
  • Die nachhaltige Entwicklung von Küstengebieten, einschließlich des Küstenschutzes und der Widerstandsfähigkeit, profitiert von sozialen, digitalen und gemeinschaftsgetragenen Innovationen, um naturbasierte und wissenschaftlich validierte Lösungen für bestehende sozioökonomische und ökologische Bedrohungen der Küsten zu liefern. Auf diese Weise wird die Anwendung neuer sozialer, wirtschaftlicher und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen ermöglicht;
  • Die Entwicklung von Tourismus-, Erholungs- und Freizeitaktivitäten in Natur- und Küstengebieten respektiert die langfristige ökologische Tragfähigkeit und soziale Ziele;
  • Städtische und stadtnahe Gemeinden - einschließlich der am meisten gefährdeten Einzelpersonen und Familien - haben Zugang zu gesünderen, nahrhaften und umweltfreundlichen Lebensmitteln, können sich diese leisten und auswählen.

Ziel 7:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zu innovativer Governance und solider Entscheidungsfindung in der Politik für den grünen Übergang geleistet werden kann, und insbesondere zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:

  • Innovative Governance-Modelle, die Nachhaltigkeit und Resilienz ermöglichen, insbesondere um besser informierte Entscheidungsprozesse, gesellschaftliches Engagement und Innovation zu erreichen;
  • Green-Deal-bezogene Bereiche profitieren vom weiteren Einsatz und der Nutzung von Umweltbeobachtungsdaten und -produkten;
  • Ein gestärktes Globales System für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS);
  • Die Nachhaltigkeitsleistung und die Wettbewerbsfähigkeit in den von Cluster 6 abgedeckten Bereichen werden durch den weiteren Einsatz von Digital- und Datentechnologien als Schlüsselfaktoren verbessert;
  • Besser informierte und engagierte Interessengruppen und Endnutzer, einschließlich Primärerzeuger und Verbraucher, dank effektiver Plattformen wie den Wissens- und Innovationssystemen für die Landwirtschaft (AKIS);
  • Gestärkte Schnittstellen zwischen der EU und der internationalen Wissenschaftspolitik zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Internationale Organisation,  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder: Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

Zusatzinformationen

Themen Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft ,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Gesundheit, Soziales, Sport,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement,  Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen,  Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus,  Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente Horizon Europe Cluster 6 Work Programme 2023-2025 (4585kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
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