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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Programm-Eckdaten

Horizont Europa: Cluster 6 - Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt

Übergeordnetes ProgrammHorizont Europa
Link zum Programmec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Ziel von Forschung, Entwicklung und Innovation in Cluster 6 ist es, das Wissen zu erweitern, Kapazitäten aufzubauen und innovative Lösungen in diesen relevanten Bereichen zu entwickeln. Dazu gehören vor allem der Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und die Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Ernährungssicherheit für alle.

Programm-Ziele

Dieser Cluster zielt darauf ab, die Umweltzerstörung zu verringern, den Rückgang der biologischen Vielfalt an Land, in Binnengewässern und im Meer aufzuhalten und umzukehren und die natürlichen Ressourcen durch transformative Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten besser zu bewirtschaften.

Durch Wissen, Innovation und Digitalisierung in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und Lebensmittelsysteme soll die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle innerhalb der planetarischen Grenzen gewährleistet und der Übergang zu einer kohlenstoffarmen, ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Bioökonomie, einschließlich der Forstwirtschaft, gelenkt und beschleunigt werden.

Handlungsfelder

  • Umweltbeobachtung;
  • Biologische Vielfalt und natürliche Ressourcen;
  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Gebiete;
  • Meere, Ozeane und Binnengewässer;
  • Lebensmittelsysteme;
  • Biobasierte Innovationssysteme in der Bioökonomie der EU;
  • Zirkuläre Systeme.

Ziel 1: Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen

F&I wird politische Ziele unterstützen, naturbasierte Lösungen und ganzheitliche Ansätze entwickeln, um die Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, insbesondere im Zusammenhang mit Produktionssystemen, und alle Sektoren zusammenbringen, um sie in ein ökosystembasiertes Management zu integrieren. Investitionen in F&I werden dazu beitragen, die Unversehrtheit terrestrischer, aquatischer und mariner Ökosysteme, die derzeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt sind, zu schützen und wiederherzustellen und ihre Fähigkeit zu schützen und wiederherzustellen, ein breites Spektrum an wichtigen Dienstleistungen zu erbringen.

Ziel 2: Faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Verbrauch

Die Lebensmittelsysteme auf nationaler, EU- und globaler Ebene stehen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch vor Nachhaltigkeitsherausforderungen, die die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit gefährden könnten. Die Strategie "From Farm to Fork" zielt darauf ab, diese Herausforderungen zu bewältigen und Vorteile für die Umwelt, die Gesundheit, die Gesellschaft und die Wirtschaft zu erzielen, indem sichergestellt wird, dass die Maßnahmen, die zur Überwindung der COVID-19-Krise führen, uns auch auf einen nachhaltigen Weg für die Zukunft bringen. Forschung und Innovation (F&I) sind wichtige Triebkräfte, die den Übergang zu nachhaltigen, sicheren, gesunden und integrativen Lebensmittelsystemen von Erzeuger*innen bis zu Verbraucher*innen steuern und beschleunigen und so die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle gewährleisten.

Ziel 3: Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie-Sektoren

Dieses Ziel und seine Themen zielen auf klimaneutrale Übergänge in der Kreislauf- und Bioökonomie ab, die sichere integrierte Kreislauflösungen auf territorialer und sektoraler Ebene für wichtige Materialströme und Produktwertschöpfungsketten wie die Textil-, Elektronik-, Kunststoff- und Baubranche sowie für Schlüsselsektoren der Bioökonomie wie nachhaltige biobasierte Systeme, nachhaltige Forstwirtschaft, biobasierte Lösungen in kleinem Maßstab auf dem Land und aquatische Wertschöpfungsketten umfassen.

Ziel 4: Saubere Umwelt und keine Umweltverschmutzung

Im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal und des Klimazielplans 2030 sowie anderer einschlägiger EU-Rechtsvorschriften zielt dieses Ziel darauf ab, die Umweltverschmutzung zu stoppen und zu verhindern, indem der Schwerpunkt des Arbeitsprogramms 2021-2022 auf Süß- und Meeresgewässer, Böden, Luft, einschließlich Stickstoff- und Phosphoremissionen, sowie auf die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit der Prozesse in biobasierten Systemen gelegt wird.

Ziel 5: Land, Ozean und Wasser für Klimaschutzmaßnahmen

Die Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Land- und Meeresumwelt, die natürlichen Ressourcen, die Landwirtschaft und die Lebensmittelsysteme sowie die Ermittlung von Optionen zur Abschwächung des Klimawandels und von Anpassungspfaden erfordern interdisziplinäre und multidisziplinäre Forschung und Investitionen in ein breites Spektrum von Aktivitäten. Forschung ist notwendig, um besser zu verstehen, wer oder was diesen Veränderungen ausgesetzt und empfindlich ist, welche Anfälligkeit ihnen zugrunde liegt, welche Kosten damit verbunden sind und welche Anpassungsmöglichkeiten bestehen. Die Forschung ist auch erforderlich, um Optionen zur Abschwächung zu finden, die das Risiko langfristiger Klimaveränderungen verringern.

Ziel 6: Widerstandsfähige, integrative, gesunde und grüne ländliche, küstennahe und städtische Gemeinschaften

Im Rahmen dieses Ziels wird die transdisziplinäre F&I mit einer starken sozial- und verhaltenswissenschaftlichen Dimension und unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte eine nachhaltige, ausgewogene und integrative Entwicklung ländlicher, küstennaher und städtischer Gebiete auf dreierlei Weise fördern. Erstens sollen die unterschiedlichen Auswirkungen des klimatischen, ökologischen, sozioökonomischen und demografischen Wandels auf ländliche, küstennahe und städtische Gebiete besser verstanden werden, um Wege zu finden, diese Veränderungen in gleiche Chancen für die Menschen zu verwandeln, wo auch immer sie leben, den territorialen Zusammenhalt zu stärken und einen gerechten Übergang zu ermöglichen. Zweitens wird es innovative Wege erforschen, um politische Antworten auf die auf verschiedenen Regierungsebenen identifizierten ortsbezogenen Herausforderungen zu finden. Drittens wird es von der Basis ausgehende, gemeinschaftsgetragene Innovationen unterstützen, um Gemeinschaften in die Lage zu versetzen, Lösungen zu entwickeln, zu erproben und zu verbreiten, die globalen Herausforderungen auf lokal angepasste Weise begegnen.

Ziel 7: Innovative Governance, Umweltüberwachung und digitale Lösungen zur Unterstützung des Green Deal

Die F&I-Aktivitäten im Rahmen dieses Ziels zielen darauf ab, neue Wege zur Steuerung des Übergangsprozesses zu erproben und die Governance zu modernisieren, insbesondere indem Informationen und Wissen verfügbar und zugänglich gemacht werden. F&I für die Governance zur Unterstützung des Green Deal soll Einblicke in institutionelle Hindernisse wie Lock-ins, Pfadabhängigkeit, politische und kulturelle Trägheit, Machtungleichgewichte und regulatorische Unstimmigkeiten oder Schwächen bieten.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Ziel 1:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, der zur biologischen Vielfalt und den Ökosystemleistungen beiträgt, und zwar insbesondere zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:

  • Der Rückgang der biologischen Vielfalt, seine wichtigsten direkten Triebkräfte und ihre Wechselbeziehungen werden besser verstanden und durch die Erstellung, Integration und Nutzung von offenen Daten, Wissen, Bildung und Ausbildung, innovativen Technologien, Lösungen und Kontrollmaßnahmen in Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Initiativen angegangen;
  • Die biologische Vielfalt und das Naturkapital werden auf allen Ebenen in die öffentliche und unternehmerische Entscheidungsfindung zum Schutz und zur Wiederherstellung von Ökosystemen und deren Leistungen einbezogen; es wird eine wissenschaftliche Grundlage für die Planung und Ausweitung von Schutzgebieten und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen geschaffen;
  • Europa baut eine wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit auf und begegnet dem Klimawandel und Naturkatastrophen durch den Einsatz naturbasierter Lösungen, einschließlich ökosystembasierter Konzepte zur Verringerung des Katastrophenrisikos, deren wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile für einen grünen Aufschwung in allen europäischen Regionen voll zum Tragen kommen;
  • Die Wechselbeziehungen zwischen biologischer Vielfalt, Gesundheit, Lebensmitteln, Boden, Wasser, Luft und Klima sind besser bekannt und werden den Bürger*innen und politischen Entscheidungsträger*innen vermittelt; insbesondere werden Risiken im Zusammenhang mit Mikrobiomen und biodiversitätsfreundlichen Präventions-/Minderungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt aufgezeigt;
  • Praktiken in der Land- und Forstwirtschaft unterstützen die biologische Vielfalt und die Bereitstellung anderer Ökosystemleistungen auf der Grundlage a) eines besseren Verständnisses der funktionalen biologischen Vielfalt (über und unter der Erde), b) wirksamer Wissens- und Innovationssysteme und c) gebrauchsfertiger Lösungen für Landbewirtschafter*innen, die an die spezifischen Bedingungen angepasst sind;
  • Der Zugang zu einer breiteren Palette von Kulturpflanzen und Rassen mit einer breiteren genetischen Basis wird im Einklang mit den globalen Biodiversitätsverpflichtungen verbessert, indem ein besserer Einblick in die Merkmale der genetischen Ressourcen gewonnen und die Kapazitäten für ihre Erhaltung und Nutzung in der Züchtung und in der Primärproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur) ausgebaut werden. Vielfältigere und widerstandsfähigere Produktionssysteme werden sich positiv auf die Wertschöpfungsketten, den Verbrauch, eine gesunde Ernährung und die breitere, nicht bewirtschaftete biologische Vielfalt auswirken;
  • Ansätze, die einen gesellschaftlichen Wandel zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme ermöglichen, werden ermittelt, erprobt und in Politik, Verwaltung, Recht, Wirtschaft und Gesellschaft umgesetzt; alle indirekten Triebkräfte des Verlusts der biologischen Vielfalt werden angegangen, und die Politik der "Nichtschädigung" der biologischen Vielfalt wird zu einem festen Bestandteil in allen Sektoren;
  • Die Forschung im Bereich der biologischen Vielfalt ist europaweit vernetzt und unterstützt und fördert die Ziele der nationalen, EU- und internationalen Umweltpolitik und -übereinkommen.

Ziel 2:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten glaubwürdige Wege zu fairen, gesunden, sicheren, klima- und umweltfreundlichen, widerstandsfähigen Lebensmittelsystemen von der Primärproduktion bis zum Verbrauch aufzeigen, die die Lebensmittel- und Ernährungssicherheit für alle innerhalb der planetarischen Grenzen in der EU und weltweit gewährleisten.

Im Einzelnen sollten die Vorschläge zu einer oder mehreren der folgenden Wirkungen beitragen:

  • nachhaltige, produktive, klimaneutrale und widerstandsfähige landwirtschaftliche Systeme, die den Verbraucher*innen erschwingliche, sichere, rückverfolgbare, gesunde und nachhaltige Lebensmittel liefern und gleichzeitig den Druck auf die Ökosysteme minimieren, die biologische Vielfalt wiederherstellen und fördern, die öffentliche Gesundheit verbessern und den Landwirt*innen einen angemessenen wirtschaftlichen Ertrag bringen;
  • nachhaltige Fischerei und Aquakultur, die die Produktion aquatischer Biomasse, die Diversifizierung und den Verbrauch von Meeresfrüchten für faire, gesunde, klimaresistente und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme mit geringen Auswirkungen auf aquatische Ökosysteme und hohem Tierschutz steigern;
  • nachhaltige, gesunde und integrative Lebensmittelsysteme, die einen Zusatznutzen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, die ökologische Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft, eine nachhaltige und gesunde Ernährung, einen sicheren Lebensmittelkonsum, die Verringerung der Lebensmittelarmut, die Einbeziehung von Randgruppen, die Stärkung von Gemeinschaften und florierende Unternehmen bieten.

Ziel 3:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie aufzeigen, um eine nachhaltige und kreislauforientierte Bewirtschaftung und Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die Vermeidung und Beseitigung von Umweltverschmutzung zu erreichen, das volle Potenzial und die Vorteile der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie zu erschließen, die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und gesunde Böden, Luft, Süß- und Meerwasser für alle zu garantieren, und zwar durch ein besseres Verständnis der planetarischen Grenzen und eine breite Einführung und Marktakzeptanz innovativer Technologien und anderer Lösungen, insbesondere in der Primärproduktion (Forstwirtschaft) und bei biobasierten Systemen.

Die Themen werden insbesondere auf eine oder mehrere der folgenden Auswirkungen für die Kreislaufwirtschaft, biobasierte Sektoren, Forstwirtschaft und aquatische Wertschöpfungsketten abzielen:

  • Regionale, ländliche, lokale/städtische und verbraucherbasierte Übergänge hin zu einer nachhaltigen, regenerativen, integrativen und gerechten Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie in allen Regionen Europas auf der Grundlage verbesserter wissenschaftlicher Kenntnisse und eines besseren Verständnisses der Wissenschaft, insbesondere in Bezug auf biotechnologisch basierte Wertschöpfungsketten, für alle Stakeholder, einschließlich der politischen Entscheidungsträger*innen, um politische Maßnahmen und Instrumente für einen kreislauforientierten und biobasierten Übergang zu konzipieren, umzusetzen und zu überwachen;
  • Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit der europäischen Industrie durch die Verringerung des Einsatzes von nicht erneuerbaren Primärrohstoffen und die Verringerung der Treibhausgasemissionen und anderer negativer Umweltauswirkungen (auch auf die biologische Vielfalt), die Ermöglichung von Klimaneutralität und höherer Ressourceneffizienz (z. B. durch zirkuläres Design, verbesserte Abfallbewirtschaftung, kaskadische Nutzung von Biomasse) entlang und über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, Entwicklung innovativer und nachhaltiger Wertschöpfungsketten in den biobasierten Sektoren, die fossile Rohstoffe ersetzen, Förderung zirkulärer Praktiken in der Textil-, Kunststoff-, Elektronik- und Baubranche, Entwicklung von Recyclingtechnologien und industriellen Symbiosen, Förderung zirkulärer biobasierter Systeme aus nachhaltig gewonnenen biologischen Ressourcen, die kohlenstoffintensive und fossile Systeme ersetzen, unter Einbeziehung aller Interessengruppen;
  • Verbesserte Vorteile für Verbraucher und Bürger*innen, auch im ländlichen Raum, durch die Einführung kreislauforientierter und biobasierter Systeme auf der Grundlage von Nachhaltigkeit, Integration, Gesundheit und Sicherheit; Erreichen einer wesentlich stärkeren Einbeziehung aller Stakeholder (Hersteller*innen, Einzelhändler*innen, Verbraucher*innen, öffentliche Verwaltung, Primärerzeuger*innen von Biomasse usw.);
  • Multifunktionalität und Bewirtschaftung der Wälder in Europa auf der Grundlage der drei Säulen der Nachhaltigkeit (Wirtschaft, Umwelt und Soziales);
  • Ausbau des Potenzials der biologischen Meeres- und Süßwasserressourcen und der blauen Biotechnologie, um umweltfreundlichere (klimaneutrale, zirkuläre) Industrieprodukte und -prozesse zu entwickeln und die Gesundheit aquatischer Ökosysteme im Interesse eines gesunden Planeten und gesunder Menschen zu charakterisieren, zu überwachen und zu erhalten.

Ziel 4:

Die Verschmutzung muss gestoppt und beseitigt werden, um saubere und gesunde Böden, Luft, Süß- und Meerwasser für alle zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es von größter Bedeutung, das Wissen über Verschmutzungsquellen und -wege zu erweitern, um Präventivmaßnahmen zu ermöglichen, die Überwachung und Kontrolle zu verbessern, die planetarischen Grenzen in der Praxis anzuwenden und wirksame Sanierungsmethoden einzuführen.

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, um zu dem oben genannten Ziel einer sauberen Umwelt und einer Nullverschmutzung beizutragen, und zwar insbesondere zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:

  • Fortgeschrittenes Verständnis von diffusen und punktuellen Quellen der Wasserverschmutzung in einem globalen und klimatischen Kontext, das neuartige Lösungen zum Schutz von Gewässern, aquatischen Ökosystemen und der Bodenfunktionalität ermöglicht und die Wasserqualität und -bewirtschaftung für eine sichere menschliche und ökologische Nutzung weiter verbessert und gleichzeitig die Position und Rolle der EU und der assoziierten Länder in der globalen Wasserszene fördert;
  • Ausgewogene N/P-Ströme innerhalb sicherer ökologischer Grenzen in der EU und den assoziierten Ländern, auf regionaler und lokaler Ebene, tragen zur Wiederherstellung der Ökosysteme bei;
  • Saubere, unverschmutzte Meere in der EU und den assoziierten Ländern als Ergebnis erfolgreicher Verhaltensweisen, sozioökonomischer, demografischer und politischer Veränderungen sowie eines Übergangs von Grün zu Blau;
  • zirkuläre biobasierte Systeme zur Umkehrung des Klimawandels, zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und zum Schutz der Luft-, Wasser- und Bodenqualität entlang der Versorgungskette für biologische Rohstoffe und der industriellen Wertschöpfungsketten innerhalb der EU und der assoziierten Länder sowie grenzüberschreitend;
  • Innovative Biotechnologie, die schadstofffreie biobasierte Lösungen schafft.

Ziel 5:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zum Klimaschutz an Land, in den Ozeanen und im Wasser geleistet werden kann, und zwar in Bezug auf eine oder mehrere der folgenden Auswirkungen:

  • Besseres Verständnis und Steigerung des Minderungspotenzials von Ökosystemen und Sektoren auf der Grundlage einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen;
  • Fortgeschrittenes Verständnis und Wissenschaft zur Unterstützung der Anpassung und Widerstandsfähigkeit von natürlichen und bewirtschafteten Ökosystemen, Wasser- und Bodensystemen und Wirtschaftssektoren im Zusammenhang mit dem Klimawandel;
  • Effiziente Überwachung, Bewertung und Projektionen in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels, die Abschwächung und das Anpassungspotenzial, um Lösungen für die Bewältigung neu auftretender Bedrohungen zu finden und die Entscheidungsfindung bei der Abschwächung des Klimawandels und der Anpassungspolitik auf europäischer und globaler Ebene zu unterstützen;
  • Förderung der Abschwächung des Klimawandels im Primärsektor, u. a. durch die Verringerung von Treibhausgasemissionen, die Erhaltung natürlicher Kohlenstoffsenken und die Verbesserung der Sequestrierung und Speicherung von Kohlenstoff in Ökosystemen;
  • Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Wasser- und Bodensystemen und -sektoren, u. a. durch Erschließung des Potenzials naturbasierter Lösungen;
  • Bessere Bewirtschaftung knapper Ressourcen, insbesondere von Böden und Wasser, wodurch klimabedingte Risiken, insbesondere Wüstenbildung und Erosion, dank informierter Entscheidungsträger und Interessengruppen und der Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die einschlägigen EU-Politiken gemindert werden.

Ziel 6:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zu widerstandsfähigen, integrativen, gesunden und grünen ländlichen, küstennahen und städtischen Gemeinschaften geleistet werden kann, und insbesondere eine oder mehrere der folgenden erwarteten Auswirkungen aufzeigen:

  • Ländliche, küstennahe und städtische Gebiete entwickeln sich auf nachhaltige, ausgewogene und integrative Weise dank eines besseren Verständnisses der ökologischen, sozioökonomischen, verhaltensbedingten, kulturellen und demografischen Triebkräfte des Wandels sowie des Einsatzes digitaler, naturbasierter, sozialer und gemeinschaftsgetragener Innovationen;
  • Ländliche, küstennahe und städtische Gemeinschaften werden in die Lage versetzt, den Wandel selbst in die Hand zu nehmen, und sind besser darauf vorbereitet, Klimaneutralität zu erreichen, sich an den Klimawandel anzupassen und den digitalen und ökologischen Wandel in eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen Arten von Schocks, eine gute Gesundheit und positive langfristige Perspektiven, einschließlich Arbeitsplätzen, für alle, einschließlich Frauen, junger Menschen und gefährdeter Gruppen, umzusetzen;
  • Ländliche Gemeinden werden mit innovativen und intelligenteren Lösungen ausgestattet, die den Zugang zu Dienstleistungen, Chancen und angemessenen Innovationsökosystemen, auch für Frauen, Jugendliche und die am meisten gefährdeten Gruppen, verbessern, die Attraktivität steigern und das Gefühl, zurückgelassen zu werden, verringern, selbst in den entlegensten Gebieten wie den Bergen;
  • Die nachhaltige Entwicklung von Küstengebieten, einschließlich des Küstenschutzes und der Widerstandsfähigkeit, profitiert von sozialen, digitalen und gemeinschaftsgetragenen Innovationen, um naturbasierte und wissenschaftlich validierte Lösungen für bestehende sozioökonomische und ökologische Bedrohungen der Küsten zu liefern. Auf diese Weise wird die Anwendung neuer sozialer, wirtschaftlicher und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen ermöglicht;
  • Die Entwicklung von Tourismus-, Erholungs- und Freizeitaktivitäten in Natur- und Küstengebieten respektiert die langfristige ökologische Tragfähigkeit und soziale Ziele;
  • Städtische und stadtnahe Gemeinden - einschließlich der am meisten gefährdeten Einzelpersonen und Familien - haben Zugang zu gesünderen, nahrhaften und umweltfreundlichen Lebensmitteln, können sich diese leisten und auswählen.

Ziel 7:

Vorschläge für Themen im Rahmen dieses Ziels sollten einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, wie ein Beitrag zu innovativer Governance und solider Entscheidungsfindung in der Politik für den grünen Übergang geleistet werden kann, und insbesondere zu einer oder mehreren der folgenden Auswirkungen:

  • Innovative Governance-Modelle, die Nachhaltigkeit und Resilienz ermöglichen, insbesondere um besser informierte Entscheidungsprozesse, gesellschaftliches Engagement und Innovation zu erreichen;
  • Green-Deal-bezogene Bereiche profitieren vom weiteren Einsatz und der Nutzung von Umweltbeobachtungsdaten und -produkten;
  • Ein gestärktes Globales System für Erdbeobachtungssysteme (GEOSS);
  • Die Nachhaltigkeitsleistung und die Wettbewerbsfähigkeit in den von Cluster 6 abgedeckten Bereichen werden durch den weiteren Einsatz von Digital- und Datentechnologien als Schlüsselfaktoren verbessert;
  • Besser informierte und engagierte Interessengruppen und Endnutzer, einschließlich Primärerzeuger und Verbraucher, dank effektiver Plattformen wie den Wissens- und Innovationssystemen für die Landwirtschaft (AKIS);
  • Gestärkte Schnittstellen zwischen der EU und der internationalen Wissenschaftspolitik zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderÜberseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Internationale Organisation,  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller*innen geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder: Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

Zusatzinformationen

Themen Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft ,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Gesundheit, Soziales, Sport,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement,  Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen,  Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus,  Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente Horizon Europe Cluster 6 Work Programme 2023-2025 (4585kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
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