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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

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    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität

Übergeordnetes ProgrammHorizont Europa
Link zum Programmec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ein ehrgeiziges Ziel der EU ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Die Maßnahmen des Clusters "Klima, Energie und Mobilität" werden dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Forschungs- und Innovationsprojekte in diesem Cluster sollen einen erheblichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen.

Programm-Ziele

Ziel dieses Clusters ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, indem die Ursachen, die Entwicklung, die Risiken, die Auswirkungen und die Chancen besser verstanden werden und der Energie- und Verkehrssektor klima- und umweltfreundlicher, effizienter und wettbewerbsfähiger, intelligenter, sicherer und widerstandsfähiger gemacht wird.

Handlungsfelder

  • Klimawissenschaft und Lösungen;
  • Energieversorgung;
  • Energiesysteme und -netze;
  • Gebäude und Industrieanlagen in der Energiewende;
  • Gemeinden und Städte ;
  • Industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehrswesen;
  • Sauberer, sicherer und zugänglicher Verkehr und Mobilität;
  • Intelligente Mobilität;
  • Energiespeicherung.

Ziel 1: Klimawissenschaften und Maßnahmen für den Übergang zur Klimaneutralität

Die in diesem Abschnitt durchgeführten Tätigkeiten werden den Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen, indem sie das Wissen über das Erdsystem und die Fähigkeit zur Vorhersage und Projektion seiner Veränderungen unter verschiedenen natürlichen und sozioökonomischen Einflussfaktoren verbessern, einschließlich eines besseren Verständnisses der Reaktion der Gesellschaft und von Verhaltensänderungen, und eine bessere Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels sowie die Konzeption und Bewertung von Lösungen und Wegen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel und den damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel ermöglichen.

Ziel 2: Sektorübergreifende Lösungen für den Übergang zum Klima

Dieses Ziel umfasst Themenbereiche, die von Natur aus sektorübergreifend sind und wichtige Lösungen für Anwendungen in den Bereichen Klima, Energie und Mobilität bieten können. Im Einklang mit Cluster 5 sind dies die Bereiche Batterien, Wasserstoff, Gemeinden und Städte, bahnbrechende Technologien im Anfangsstadium sowie bürger*innenschaftliches Engagement.

Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung

Dieses Ziel umfasst Aktivitäten, die auf eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung abzielen. In Übereinstimmung mit Cluster 5 umfasst dies Aktivitäten in den Bereichen erneuerbare Energien, Energiesysteme, -netze und -speicherung sowie Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung (CCUS).

Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung

Dieses Ziel betrifft Aktivitäten, die auf die Energienachfrageseite abzielen, insbesondere eine effizientere Energienutzung in Gebäuden und in der Industrie.

Ziel 5: Saubere und wettbewerbsfähige Lösungen für alle Verkehrsträger

Dieses Ziel bezieht sich auf Aktivitäten, die die Klima- und Umweltbilanz sowie die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Verkehrsträger verbessern.

Ziel 6: Sicherer und widerstandsfähiger Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter

Dieses Ziel umfasst Aktivitäten, die sich mit sicheren und intelligenten Mobilitätsdiensten für Passagiere und Güter befassen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Ziel 1:

In Übereinstimmung mit dem Strategieplan besteht die erwartete Gesamtwirkung dieses Ziels darin, zum "Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft beizutragen, der durch fortschrittliche Klimawissenschaft, Wege und Reaktionen auf den Klimawandel (Abschwächung und Anpassung) und Verhaltensänderungen ermöglicht wird", insbesondere durch:

  • Verbesserung der Kenntnisse und Bereitstellung von Lösungen in den folgenden Bereichen: Erdsystemwissenschaft; Wege zur Klimaneutralität; Anpassung an den Klimawandel, einschließlich Klimadienstleistungen; Sozialwissenschaft für Klimamaßnahmen; und besseres Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Klima und Ökosystemen;
  • Wesentliche Beiträge zu wichtigen internationalen Bewertungen wie denen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) oder der Europäischen Umweltagentur (z. B. europäische Umweltzustands- und -ausblicksberichte, SOER);
  • Stärkung des Europäischen Forschungsraums zum Klimawandel;
  • Erhöhung der Transparenz, Robustheit, Vertrauenswürdigkeit und praktischen Nutzbarkeit der Wissensbasis zum Klimawandel für politische Entscheidungsträger*innen, Praktiker*innen, andere Interessengruppen und Bürger*innen.

Ziel 2:

  • Eine wettbewerbsfähige und nachhaltige europäische Wertschöpfungskette für Batterien. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf die Batterie-Wertschöpfungskette abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Batterie-Ökosystems durch die Schaffung von Wissen und Spitzentechnologien in den Bereichen Batteriematerialien, Zelldesign, Herstellung und Recycling;
    • Beschleunigung des Wachstums einer innovativen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batterieproduktionsindustrie in Europa;
    • Beschleunigte Einführung der Elektromobilität durch höhere Attraktivität für Bürger*innen und Unternehmen, niedrigere Preise, bessere Leistung und Sicherheit sowie zuverlässigen Betrieb von E-Fahrzeugen. Erhöhte Netzflexibilität, höherer Anteil an erneuerbaren Energien und erleichterter Eigenverbrauch und Teilnahme an den Energiemärkten durch Bürger*innen und Unternehmen;
    • Erhöhte Gesamtnachhaltigkeit und verbesserte Lebenszyklusbewertung jedes Segments der Batterie-Wertschöpfungskette. Entwicklung und Etablierung innovativer Recycling-Netzwerke und -Technologien und im Einklang mit dem Europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vom März 2020 beschleunigte Einführung von Kreislaufdesigns und ganzheitlichen Kreislaufkonzepten für finanzierte Innovationen;
    • Verbesserte Nutzung und Zuverlässigkeit von Batterien durch die Demonstration innovativer Anwendungsfälle für die Integration von Batterien in stationäre Energiespeicher und Fahrzeuge/Schiffe/Flugzeuge (in Zusammenarbeit mit anderen Partnerschaften).
  • Neue bahnbrechende Technologien und Klimalösungen. Die wichtigsten erwarteten Auswirkungen von Themen, die auf bahnbrechende Technologien und Klimalösungen im Rahmen dieses Ziels abzielen, sind:
    • Entwicklung unerwarteter Technologien, die die Entstehung von Null-Treibhausgas- und negativen Emissionen in den Bereichen Energie und Verkehr ermöglichen;
    • Entwicklung von Technologien mit hohem Risiko und hohem Ertrag, die den Übergang zu einer netto treibhausgasneutralen europäischen Wirtschaft ermöglichen.
  • Einbindung von Bürger*innen und Interessengruppen. Die wichtigsten erwarteten Auswirkungen der Themen, die auf die Einbeziehung der Bürger*innen und Interessengruppen im Rahmen dieses Ziels abzielen, sind:
    • Ein besseres Verständnis der gesellschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels, einschließlich der Auswirkungen auf die Verteilung;
    • wirksamere politische Maßnahmen, die gemeinsam mit den Zielgruppen entwickelt werden und auf einer qualitativ hochwertigen politischen Beratung aufbauen;
    • Größere gesellschaftliche Unterstützung für politische Maßnahmen und Programme zur Energiewende, die auf einer stärkeren und konsequenteren Einbeziehung der am stärksten Betroffenen beruht.

Ziel 3:

  • Förderung der weltweiten Führungsrolle Europas bei erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Technologien für erneuerbare Energien. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die auf die Technologien und Lösungen für erneuerbare Energien ausgerichteten Themen im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Verfügbarkeit von bahnbrechenden Technologien und Systemen für erneuerbare Energien und erneuerbare Brennstoffe im Jahr 2050, um die Ablösung der fossilen Energietechnologien zu beschleunigen;
    • Senkung der Kosten und Verbesserung der Effizienz von Technologien für erneuerbare Energien und erneuerbare Brennstoffe und ihrer Wertschöpfungsketten;
    • Verringerung des Risikos von Technologien für erneuerbare Energien und Kraftstoffe im Hinblick auf ihre kommerzielle Nutzung und Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050;
    • Bessere Integration von Lösungen auf der Grundlage erneuerbarer Energien und erneuerbarer Kraftstoffe in energieverbrauchenden Sektoren;
    • Stärkung der europäischen wissenschaftlichen Grundlage und des europäischen Exportpotenzials für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien durch internationale Zusammenarbeit (insbesondere mit Afrika im Bereich der Technologien für erneuerbare Energien und erneuerbare Kraftstoffe und verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern der Mission Innovation);
    • Verbesserte Nachhaltigkeit der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien und erneuerbare Kraftstoffe unter voller Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Green Deal;
    • Effektivere Marktakzeptanz von Technologien für erneuerbare Energien und Kraftstoffe.
  • Energiesysteme, Netze und Speicherung. Alle Projekte werden dazu beitragen, die Kapazität des Systems für die Integration erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen und die Beeinträchtigungen auf der Übertragungs- und Verteilungsebene zu verringern. Die wichtigsten erwarteten Auswirkungen sind:
    • Erhöhte Widerstandsfähigkeit des Energiesystems auf der Grundlage verbesserter und/oder neuer Technologien zur Steuerung des Systems und zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität unter schwierigen Bedingungen;
    • Erhöhte Flexibilität und Widerstandsfähigkeit des Energiesystems auf der Grundlage von Technologien und Instrumenten zur koordinierten Planung und zum gleichzeitigen Betrieb verschiedener Netze für unterschiedliche Energieträger, was auch zur Klimaneutralität von schwer zu elektrifizierenden Sektoren beitragen wird;
    • Steigerung der Verbraucher*innenzufriedenheit und Erhöhung der Systemflexibilität, indem die Verbraucher*innen in die Lage versetzt werden, von datengesteuerten Energiedienstleistungen zu profitieren, und indem ihre Investitionen und ihr Engagement für die Energiewende durch Eigenverbrauch, Nachfragereaktion oder gemeinsame Investitionen in erneuerbare Energien (entweder einzeln oder über Energiegemeinschaften oder Mikronetze) erleichtert werden;
    • Verbesserung der Energiespeichertechnologien, insbesondere der Wärmespeicherung, aber auch anderer Technologien wie der elektrochemischen, chemischen, mechanischen und elektrischen;
    • Förderung des europäischen Marktes für neue Energiedienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie erprobte standardisierte und offene Schnittstellen für Energiegeräte durch ein höheres Maß an Interoperabilität, eine bessere Datenverfügbarkeit und einen einfacheren Datenaustausch zwischen Energieunternehmen und Unternehmen, die Energiesystemdaten nutzen;
    • Effektivere und effizientere Lösungen für den Transport von Offshore-Energie dank neuer Stromübertragungstechnologien, insbesondere unter Verwendung von Supraleitertechnologien, Leistungselektronik und hybriden Wechselstrom-Gleichstrom-Netzlösungen sowie MT HVDC-Lösungen (Multi Terminal High Voltage Direct Current).
  • Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung (CCUS). Die wichtigsten Auswirkungen, die sich aus den Themen ergeben, die auf die Technologien und Lösungen für erneuerbare Energien im Rahmen dieses Ziels ausgerichtet sind, sind:
    • Beschleunigte Einführung der Infrastruktur für CCUS-Hubs und -Cluster;
    • Aktualisierung des maßgeblichen Wissensstandes über die Verbindung industriellerCO2-Quellen mit potenziellen "bankfähigen" Speicherstätten, wodurch Entscheidungsträger und Investoren mehr Vertrauen gewinnen;
    • Nachgewiesene Machbarkeit der Integration vonCO2-Abscheidung,CO2-Speicherung undCO2-Nutzung in Industrieanlagen. Die Demonstration dieser Technologien im industriellen Maßstab soll den Weg für nachfolgende, erstmalige Industrieprojekte ebnen;
    • Senkung der Kosten der CCUS-Wertschöpfungskette, wobei dieCO2-Abscheidung immer noch das größte Hindernis für eine breitere Anwendung von CCUS darstellt;
    • Angemessene Rahmenbedingungen für die Messung, Überwachung und Verifizierung (MMV) von Speicherprojekten, um die sichere Speicherung zu dokumentieren und die öffentliche Akzeptanz der Technologie zu gewährleisten.

Ziel 4:

  • Ein hochgradig energieeffizienter und klimaneutraler europäischer Gebäudebestand. Themen, die auf die Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen dieses Ziels abzielen, sollen folgende Wirkungen erzielen:
    • Ein energieeffizienterer Gebäudebestand, gestützt auf ein genaues Verständnis der Gebäudeleistung in Europa und der damit verbundenen Entwicklungen;
    • Gebäudebestände, die Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen sowie digitale und intelligente Technologien wirksam kombinieren, um die Transformation des Energiesystems in Richtung Klimaneutralität zu unterstützen;
    • Die Bewältigung des umfassenderen Wandels der bebauten Umwelt erfordert jedoch eine stärkere Einbeziehung aller Akteure in der Wertschöpfungskette der bebauten Umwelt und während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. Zu diesem Zweck wurde eine ko-programmierte Europäische Partnerschaft für eine auf den Menschen ausgerichtete, nachhaltige gebaute Umwelt (Built4People) ins Leben gerufen, um ganzheitliche F&I für einen effektiven Übergang zur Nachhaltigkeit zu entwickeln. Alle F&I-Maßnahmen von Horizont Europa, die sich mit den Herausforderungen im Gebäude- und Bausektor befassen, werden zur Erreichung der Ziele der Built4People-Partnerschaft beitragen und von dem koordinierten Ansatz innerhalb der Gemeinschaft der Partner und Interessengruppen profitieren. Mit den Themen, die zur Umsetzung der europäischen Built4People-Partnerschaft beitragen, sollen die folgenden Wirkungen erzielt werden:
      • Höhere Leistungsfähigkeit von Gebäuden mit geringeren Umweltauswirkungen durch eine höhere Rate an ganzheitlichen Renovierungen;
      • Eine hochwertigere, erschwinglichere gebaute Umwelt, die das Klima und die Umwelt schützt, das kulturelle Erbe bewahrt und bessere Lebensbedingungen gewährleistet.
  • Industrieanlagen in der Energiewende. Die im Rahmen dieses Ziels geförderten Themen zu Industrieanlagen in der Energiewende konzentrieren sich auf das thermische Energiemanagement in der Industrie. Der Großteil der F&I-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Industrie wird jedoch unter Cluster 4 "Digital, Industrie und Raumfahrt" unterstützt.

Ziel 5:

  • Emissionsfreier Straßenverkehr. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf einen emissionsfreien Straßenverkehr abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Beschleunigte Einführung von erschwinglichen, nutzerorientierten Lösungen (Technologien und Dienstleistungen) für die Mobilität auf der Straße in ganz Europa ohne Auspuffemissionen;
    • Erhöhte Nutzerakzeptanz, verbesserte Luftqualität, eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft und Verringerung der Umweltauswirkungen;
    • Erschwingliche, benutzerfreundliche Ladeinfrastrukturkonzepte und -technologien, die Fahrzeug-Netz-Interaktionen einschließen;
    • Innovative Anwendungsfälle für die Integration von Fahrzeugen ohne Auspuffemissionen und Infrastrukturkonzepte für die Mobilität von Personen und Gütern auf der Straße;
    • Wirksame Gestaltung, Bewertung und Einführung innovativer Konzepte für Straßenfahrzeuge und Mobilitätsdienste mit Hilfe von Instrumenten und Fähigkeiten zur Lebenszyklusanalyse im Rahmen der Kreislaufwirtschaft.
  • Luftfahrt. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die auf die Luftfahrt ausgerichteten Themen im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Disruptive Gewinne bis 2035 mit einer Reduzierung des Treibstoffverbrauchs und derCO2-Emissionen um bis zu 30 % zwischen den bestehenden Flugzeugen und der nächsten Generation, verglichen mit 12-15 % in früheren Austauschzyklen (wenn nicht ausdrücklich definiert, beziehen sich die Basiswerte auf die besten verfügbaren Flugzeuge derselben Kategorie, die vor 2020 in Dienst gestellt werden);
    • Umwälzende Technologien, die bis 2035 bzw. 2050 in Dienst gestellt werden, basierend auf neuen Energieträgern, Hybrid-Elektro-Architekturen, der nächsten Generation ultrahocheffizienter Triebwerke und neuen Flugzeugkonfigurationen;
    • Neue Technologien für eine deutlich geringere lokale Luftverschmutzung und Lärmbelastung;
    • Besseres Verständnis der Nicht-CO2-Klimaauswirkungen des Luftverkehrs, so dass F&I-Aktivitäten effektiver zu den Klimazielen der EU beitragen können;
    • Aufrechterhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und der Führungsrolle der europäischen Luftfahrtindustrie und des gesamten Luftfahrt-Ökosystems, einschließlich der Modernisierung des Flugverkehrsmanagements durch die Nutzung weltraumgestützter Dienste;
    • Schutz der Fluggäste und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Luftfahrt-Ökosystems gegenüber externen Schocks (z. B. in den Bereichen Gesundheit, Herstellung, Betrieb, Cybersicherheit);
    • Bereitstellung eines von der EU-Politik gesteuerten Planungs- und Bewertungsrahmens/einer Toolbox für eine kohärente F&I-Priorisierung und rechtzeitige Entwicklung von Technologien in allen drei Säulen von Horizont Europa.
  • Ermöglichung eines klimaneutralen, sauberen, intelligenten und wettbewerbsfähigen Wassertransports. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die Themen im Bereich der Schifffahrt im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Vermehrter und frühzeitiger Einsatz von klimaneutralen Kraftstoffen und erhebliche Elektrifizierung der Schifffahrt, insbesondere und vor allem auf innereuropäischen Verkehrsverbindungen;
    • Steigerung der Gesamtenergieeffizienz und drastische Senkung des Treibstoffverbrauchs von Schiffen (wichtig angesichts der teureren alternativen Treibstoffe, um die der Sektor mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren muss);
    • Ermöglichung der innovativen Hafeninfrastruktur (Bunkerung alternativer Kraftstoffe und Bereitstellung von elektrischer Energie), die für eine emissionsfreie Schifffahrt (im Binnen- und Seeverkehr) erforderlich ist;
    • Ermöglichung von sauberen, klimaneutralen und klimaresistenten Binnenschiffen vor 2030 durch eine signifikante Markteinführung und eine umfassende Erneuerung der umweltfreundlichen Flotte, die auch zur Verkehrsverlagerung beitragen wird;
    • Starke technologische und betriebliche Impulse zur Erreichung der Klimaneutralität und zur Beseitigung aller schädlichen Verschmutzungen von Luft und Wasser;
    • Erreichen einer intelligenten, effizienten und sicheren Integration der See- und Binnenschifffahrt in die Logistikketten, die durch vollständige Digitalisierung und Automatisierung erleichtert wird;
    • Ermöglichung einer vollautomatisierten Schifffahrt (See- und Binnenschifffahrt) und einer effizienten Konnektivität;
    • eine wettbewerbsfähige Schifffahrtsindustrie, einschließlich des weltweit tätigen europäischen maritimen Technologiesektors, der die fortschrittlichen grünen und digitalen Technologien bereitstellt, die Arbeitsplätze und Wachstum in Europa fördern werden.
  • Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf verkehrsbezogene Gesundheits- und Umweltfragen abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Die Verringerung der Schadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen (unter Berücksichtigung der regulierten, nicht regulierten und neu entstehenden Emissionen) sowohl aus bestehenden als auch aus künftigen Fahrzeugflotten; die Vermeidung von Smog-Episoden in Europa und ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Luftverschmutzung und Lärm auf die menschliche Gesundheit (einschließlich möglicher geschlechtsspezifischer Unterschiede);
    • Bessere Überwachung der Umweltverträglichkeit und Durchsetzung der Vorschriften (Aufdeckung von Abschalteinrichtungen, manipulierten Abgasreinigungssystemen usw.) von Fahrzeugflotten, sei es auf der Straße, auf Flughäfen oder in Häfen;
    • Verringerung der Lärmemissionen von Straßenfahrzeugen der Klasse L;
    • Wesentliche Verringerung der Gesamtumweltauswirkungen des Verkehrs (z. B. in Bezug auf biologische Vielfalt, Lärm, Verschmutzung und Abfall).

Ziel 6:

  • Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität (CCAM). Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen im Zusammenhang mit vernetzter, kooperativer und automatisierter Mobilität im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Validierte Sicherheit, verbesserte Robustheit und Widerstandsfähigkeit von CCAM-Technologien und -Systemen;
    • Sichere und vertrauenswürdige Interaktion zwischen Verkehrsteilnehmern, CCAM und "konventionellen" Fahrzeugen, Infrastruktur und Diensten, um sicherere und effizientere Verkehrsströme (Personen und Güter) und eine bessere Nutzung der Infrastrukturkapazität zu erreichen;
    • Nahtlose, erschwingliche und nutzerorientierte CCAM-basierte Mobilitäts- und Güterlieferungen für alle und hohe öffentliche Akzeptanz dieser Dienste bei klarem Verständnis ihrer Vorteile und Grenzen sowie der Rebound-Effekte; basierend auf den sich verändernden Mobilitätsbedürfnissen und -wünschen einer Gesellschaft im Wandel (digital und ökologisch);
    • Bessere Koordinierung von F&I und groß angelegten Testaktivitäten in Europa und Erweiterung der Wissensbasis über CCAM-Lösungen;
    • Europäische Führungsrolle bei der Entwicklung und Einführung vernetzter und automatisierter Mobilitäts- und Logistikdienste und -systeme, um langfristiges Wachstum und Arbeitsplätze zu sichern.
  • Multimodale und nachhaltige Verkehrssysteme für Personen und Güter. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen im Zusammenhang mit multimodalen und nachhaltigen Verkehrssystemen für Passagiere und Güter im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Verbesserte und widerstandsfähige physische und digitale Infrastrukturen für eine saubere, zugängliche, erschwingliche, vernetzte und automatisierte multimodale Mobilität;
    • Nachhaltiger und intelligenter Langstrecken-, regionaler und städtischer Güterverkehr und Logistik durch erhöhte Effizienz, verbesserte Interkonnektivität und intelligente ;
    • Verringerung der externen Kosten (z. B. Staus, Verkehrsüberlastung, Emissionen, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung, Straßenkollisionen) des städtischen, stadtnahen (regionalen) und Langstrecken-Güterverkehrs sowie Optimierung der Effizienz und Widerstandsfähigkeit des gesamten Netzes;
    • Verbesserung der lokalen und/oder regionalen Kapazitäten für Governance und Innovation in den Bereichen urbane Mobilität und Logistik.
  • Sicherheit und Widerstandsfähigkeit - pro Verkehrsträger und über alle Verkehrsträger hinweg. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die Themen Verkehrssicherheit und Widerstandsfähigkeit im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Sicherheit in städtischen Gebieten/Straßenverkehrssicherheit
      • Verringerung der Zahl der Schwerverletzten und Todesopfer bei Straßenverkehrsunfällen um 50 % bis 2030;
      • Verbesserte Zuverlässigkeit und Leistung von Systemen, die darauf abzielen, Sicherheitsrisiken zu antizipieren und zu minimieren, Risiken und Kollisionen zu vermeiden und die Folgen unvermeidbarer Unfälle zu verringern;
      • Drastische Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen in Afrika;
      • Bessere Gestaltungsprinzipien für künftige Straßenverkehrssysteme, die auch einen besseren Verkehrsfluss in Großstädten ermöglichen.
    • Sicherheit und Widerstandsfähigkeit im Schiffsverkehr
      • Gewährleistung einer gesunden Passagierschifffahrt durch Verhinderung und Eindämmung der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten und Infektionen.
    • Sicherheit und Widerstandsfähigkeit im Luftverkehr
      • Verringerung der Zahl der Unfälle und Zwischenfälle aufgrund organisatorischer/menschlicher/automatischer Faktoren und externer Gefahren in allen Flugphasen, auch über die CAT-Kategorie hinaus (80 %-Ziel in FlightPath2050), bei gleichzeitiger Ermöglichung eines Allwetterbetriebs;
      • Rettung von Menschenleben nach einem Absturz (post-crash survivability);
      • Antizipation neuer Bedrohungen, die zu potenziellen Unfällen und Zwischenfällen führen könnten (kurz-, mittel- und langfristig);
      • Gewährleistung der Sicherheit durch den Wandel in der Luftfahrt (von der Einführung grüner/digitaler Technologien bis hin zur unabhängigen Zertifizierung);
      • Aufrechterhaltung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit trotz des Umfangs, des Tempos und der Vielfalt der neuen Marktteilnehmer*innen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Internationale Organisation,  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder: Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

Zusatzinformationen

Themen Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,  Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien,  Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Energieeffizienz, Erneuerbare Energie ,  Gesundheit, Soziales, Sport,  Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement,  Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen,  Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung,  Mobilität & Verkehr
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente Horizon Europe Cluster 5 Work Programme 2023-2024 (3999kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

Offene Calls

BIM-basierte Prozesse und digitale Zwillinge zur Erleichterung und Optimierung der energetischen Rundumerneuerung (Built4People Partnership)
17.09.2024 - 21.01.2025

CCU für die Herstellung von Kraftstoffen
17.09.2024 - 21.01.2025

DACCS und BECCS zur CO2-Entfernung/negative Emissionen
17.09.2024 - 21.01.2025

Demonstration innovativer schwimmender Windkraftkonzepte
17.09.2024 - 21.01.2025

Design für Anpassungsfähigkeit, Wiederverwendung und Rückbau von Gebäuden, im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft (Built4People Partnership)
17.09.2024 - 21.01.2025

Digitale Lösungen zur Förderung der partizipativen Gestaltung, Planung und Verwaltung von Gebäuden, Nachbarschaften und Stadtteilen (Built4People Partnership)
17.09.2024 - 21.01.2025

Digitale Werkzeuge für CSP und solarthermische Anlagen
17.09.2024 - 21.01.2025

Entwicklung intelligenter Konzepte für integrierte, energiebetriebene Bioraffinerien zur Koproduktion von fortgeschrittenen Biokraftstoffen, Biochemikalien und Biomaterialien
17.09.2024 - 21.01.2025

Entwicklung von Technologien für synthetische erneuerbare Kraftstoffe der nächsten Generation
17.09.2024 - 21.01.2025

Industrialisierung nachhaltiger und zirkulärer Renovierungsverfahren (Built4People Partnership)
17.09.2024 - 21.01.2025

Innovative, in die Gemeinschaft integrierte PV-Systeme
17.09.2024 - 21.01.2025

Kritische Technologien für die künftigen Meeresenergieparks
17.09.2024 - 21.01.2025

Marktakzeptanz Maßnahmen für erneuerbare Energiesysteme
17.09.2024 - 21.01.2025

Minimierung der Umweltauswirkungen und Optimierung der sozioökonomischen Auswirkungen bei der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Offshore-Windparks
17.09.2024 - 21.01.2025

PV-integrierte Anwendungen der Elektromobilität
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Ressourceneffizienz von PV bei Produktion, Nutzung und Entsorgung
17.09.2024 - 21.01.2025

Robotik und andere automatisierte Lösungen für Bau, Renovierung und Instandhaltung in einer nachhaltigen gebauten Umwelt (Built4People Partnership)
17.09.2024 - 21.01.2025

Unterstützung der Aktivitäten des SET-Plans Schlüsselaktionsbereich Erneuerbare Brennstoffe und Bioenergie
17.09.2024 - 04.02.2025