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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Programm-Eckdaten

Horizont Europe: Cluster 5 - Klima, Energie und Mobilität

Übergeordnetes ProgrammHorizont Europa
Link zum Programmec.europa.eu

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ein ehrgeiziges Ziel der EU ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Die Maßnahmen des Clusters "Klima, Energie und Mobilität" werden dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Forschungs- und Innovationsprojekte in diesem Cluster sollen einen erheblichen Mehrwert für die Bevölkerung bringen.

Programm-Ziele

Ziel dieses Clusters ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, indem die Ursachen, die Entwicklung, die Risiken, die Auswirkungen und die Chancen besser verstanden werden und der Energie- und Verkehrssektor klima- und umweltfreundlicher, effizienter und wettbewerbsfähiger, intelligenter, sicherer und widerstandsfähiger gemacht wird.

Handlungsfelder

  • Klimawissenschaft und Lösungen;
  • Energieversorgung;
  • Energiesysteme und -netze;
  • Gebäude und Industrieanlagen in der Energiewende;
  • Gemeinden und Städte ;
  • Industrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehrswesen;
  • Sauberer, sicherer und zugänglicher Verkehr und Mobilität;
  • Intelligente Mobilität;
  • Energiespeicherung.

Ziel 1: Klimawissenschaften und Maßnahmen für den Übergang zur Klimaneutralität

Die in diesem Abschnitt durchgeführten Tätigkeiten werden den Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen, indem sie das Wissen über das Erdsystem und die Fähigkeit zur Vorhersage und Projektion seiner Veränderungen unter verschiedenen natürlichen und sozioökonomischen Einflussfaktoren verbessern, einschließlich eines besseren Verständnisses der Reaktion der Gesellschaft und von Verhaltensänderungen, und eine bessere Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels sowie die Konzeption und Bewertung von Lösungen und Wegen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel und den damit verbundenen gesellschaftlichen Wandel ermöglichen.

Ziel 2: Sektorübergreifende Lösungen für den Übergang zum Klima

Dieses Ziel umfasst Themenbereiche, die von Natur aus sektorübergreifend sind und wichtige Lösungen für Anwendungen in den Bereichen Klima, Energie und Mobilität bieten können. Im Einklang mit Cluster 5 sind dies die Bereiche Batterien, Wasserstoff, Gemeinden und Städte, bahnbrechende Technologien im Anfangsstadium sowie bürger*innenschaftliches Engagement.

Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung

Dieses Ziel umfasst Aktivitäten, die auf eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung abzielen. In Übereinstimmung mit Cluster 5 umfasst dies Aktivitäten in den Bereichen erneuerbare Energien, Energiesysteme, -netze und -speicherung sowie Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung (CCUS).

Ziel 4: Effiziente, nachhaltige und integrative Energienutzung

Dieses Ziel betrifft Aktivitäten, die auf die Energienachfrageseite abzielen, insbesondere eine effizientere Energienutzung in Gebäuden und in der Industrie.

Ziel 5: Saubere und wettbewerbsfähige Lösungen für alle Verkehrsträger

Dieses Ziel bezieht sich auf Aktivitäten, die die Klima- und Umweltbilanz sowie die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Verkehrsträger verbessern.

Ziel 6: Sicherer und widerstandsfähiger Verkehr und intelligente Mobilitätsdienste für Personen und Güter

Dieses Ziel umfasst Aktivitäten, die sich mit sicheren und intelligenten Mobilitätsdiensten für Passagiere und Güter befassen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Ziel 1:

In Übereinstimmung mit dem Strategieplan besteht die erwartete Gesamtwirkung dieses Ziels darin, zum "Übergang zu einer klimaneutralen und widerstandsfähigen Gesellschaft und Wirtschaft beizutragen, der durch fortschrittliche Klimawissenschaft, Wege und Reaktionen auf den Klimawandel (Abschwächung und Anpassung) und Verhaltensänderungen ermöglicht wird", insbesondere durch:

  • Verbesserung der Kenntnisse und Bereitstellung von Lösungen in den folgenden Bereichen: Erdsystemwissenschaft; Wege zur Klimaneutralität; Anpassung an den Klimawandel, einschließlich Klimadienstleistungen; Sozialwissenschaft für Klimamaßnahmen; und besseres Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Klima und Ökosystemen;
  • Wesentliche Beiträge zu wichtigen internationalen Bewertungen wie denen des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) oder der Europäischen Umweltagentur (z. B. europäische Umweltzustands- und -ausblicksberichte, SOER);
  • Stärkung des Europäischen Forschungsraums zum Klimawandel;
  • Erhöhung der Transparenz, Robustheit, Vertrauenswürdigkeit und praktischen Nutzbarkeit der Wissensbasis zum Klimawandel für politische Entscheidungsträger*innen, Praktiker*innen, andere Interessengruppen und Bürger*innen.

Ziel 2:

  • Eine wettbewerbsfähige und nachhaltige europäische Wertschöpfungskette für Batterien. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf die Batterie-Wertschöpfungskette abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Batterie-Ökosystems durch die Schaffung von Wissen und Spitzentechnologien in den Bereichen Batteriematerialien, Zelldesign, Herstellung und Recycling;
    • Beschleunigung des Wachstums einer innovativen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batterieproduktionsindustrie in Europa;
    • Beschleunigte Einführung der Elektromobilität durch höhere Attraktivität für Bürger*innen und Unternehmen, niedrigere Preise, bessere Leistung und Sicherheit sowie zuverlässigen Betrieb von E-Fahrzeugen. Erhöhte Netzflexibilität, höherer Anteil an erneuerbaren Energien und erleichterter Eigenverbrauch und Teilnahme an den Energiemärkten durch Bürger*innen und Unternehmen;
    • Erhöhte Gesamtnachhaltigkeit und verbesserte Lebenszyklusbewertung jedes Segments der Batterie-Wertschöpfungskette. Entwicklung und Etablierung innovativer Recycling-Netzwerke und -Technologien und im Einklang mit dem Europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vom März 2020 beschleunigte Einführung von Kreislaufdesigns und ganzheitlichen Kreislaufkonzepten für finanzierte Innovationen;
    • Verbesserte Nutzung und Zuverlässigkeit von Batterien durch die Demonstration innovativer Anwendungsfälle für die Integration von Batterien in stationäre Energiespeicher und Fahrzeuge/Schiffe/Flugzeuge (in Zusammenarbeit mit anderen Partnerschaften).
  • Neue bahnbrechende Technologien und Klimalösungen. Die wichtigsten erwarteten Auswirkungen von Themen, die auf bahnbrechende Technologien und Klimalösungen im Rahmen dieses Ziels abzielen, sind:
    • Entwicklung unerwarteter Technologien, die die Entstehung von Null-Treibhausgas- und negativen Emissionen in den Bereichen Energie und Verkehr ermöglichen;
    • Entwicklung von Technologien mit hohem Risiko und hohem Ertrag, die den Übergang zu einer netto treibhausgasneutralen europäischen Wirtschaft ermöglichen.
  • Einbindung von Bürger*innen und Interessengruppen. Die wichtigsten erwarteten Auswirkungen der Themen, die auf die Einbeziehung der Bürger*innen und Interessengruppen im Rahmen dieses Ziels abzielen, sind:
    • Ein besseres Verständnis der gesellschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels, einschließlich der Auswirkungen auf die Verteilung;
    • wirksamere politische Maßnahmen, die gemeinsam mit den Zielgruppen entwickelt werden und auf einer qualitativ hochwertigen politischen Beratung aufbauen;
    • Größere gesellschaftliche Unterstützung für politische Maßnahmen und Programme zur Energiewende, die auf einer stärkeren und konsequenteren Einbeziehung der am stärksten Betroffenen beruht.

Ziel 3:

  • Förderung der weltweiten Führungsrolle Europas bei erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Technologien für erneuerbare Energien. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die auf die Technologien und Lösungen für erneuerbare Energien ausgerichteten Themen im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Verfügbarkeit von bahnbrechenden Technologien und Systemen für erneuerbare Energien und erneuerbare Brennstoffe im Jahr 2050, um die Ablösung der fossilen Energietechnologien zu beschleunigen;
    • Senkung der Kosten und Verbesserung der Effizienz von Technologien für erneuerbare Energien und erneuerbare Brennstoffe und ihrer Wertschöpfungsketten;
    • Verringerung des Risikos von Technologien für erneuerbare Energien und Kraftstoffe im Hinblick auf ihre kommerzielle Nutzung und Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050;
    • Bessere Integration von Lösungen auf der Grundlage erneuerbarer Energien und erneuerbarer Kraftstoffe in energieverbrauchenden Sektoren;
    • Stärkung der europäischen wissenschaftlichen Grundlage und des europäischen Exportpotenzials für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien durch internationale Zusammenarbeit (insbesondere mit Afrika im Bereich der Technologien für erneuerbare Energien und erneuerbare Kraftstoffe und verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern der Mission Innovation);
    • Verbesserte Nachhaltigkeit der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien und erneuerbare Kraftstoffe unter voller Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte im Einklang mit den Prioritäten des europäischen Green Deal;
    • Effektivere Marktakzeptanz von Technologien für erneuerbare Energien und Kraftstoffe.
  • Energiesysteme, Netze und Speicherung. Alle Projekte werden dazu beitragen, die Kapazität des Systems für die Integration erneuerbarer Energiequellen zu erhöhen und die Beeinträchtigungen auf der Übertragungs- und Verteilungsebene zu verringern. Die wichtigsten erwarteten Auswirkungen sind:
    • Erhöhte Widerstandsfähigkeit des Energiesystems auf der Grundlage verbesserter und/oder neuer Technologien zur Steuerung des Systems und zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität unter schwierigen Bedingungen;
    • Erhöhte Flexibilität und Widerstandsfähigkeit des Energiesystems auf der Grundlage von Technologien und Instrumenten zur koordinierten Planung und zum gleichzeitigen Betrieb verschiedener Netze für unterschiedliche Energieträger, was auch zur Klimaneutralität von schwer zu elektrifizierenden Sektoren beitragen wird;
    • Steigerung der Verbraucher*innenzufriedenheit und Erhöhung der Systemflexibilität, indem die Verbraucher*innen in die Lage versetzt werden, von datengesteuerten Energiedienstleistungen zu profitieren, und indem ihre Investitionen und ihr Engagement für die Energiewende durch Eigenverbrauch, Nachfragereaktion oder gemeinsame Investitionen in erneuerbare Energien (entweder einzeln oder über Energiegemeinschaften oder Mikronetze) erleichtert werden;
    • Verbesserung der Energiespeichertechnologien, insbesondere der Wärmespeicherung, aber auch anderer Technologien wie der elektrochemischen, chemischen, mechanischen und elektrischen;
    • Förderung des europäischen Marktes für neue Energiedienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie erprobte standardisierte und offene Schnittstellen für Energiegeräte durch ein höheres Maß an Interoperabilität, eine bessere Datenverfügbarkeit und einen einfacheren Datenaustausch zwischen Energieunternehmen und Unternehmen, die Energiesystemdaten nutzen;
    • Effektivere und effizientere Lösungen für den Transport von Offshore-Energie dank neuer Stromübertragungstechnologien, insbesondere unter Verwendung von Supraleitertechnologien, Leistungselektronik und hybriden Wechselstrom-Gleichstrom-Netzlösungen sowie MT HVDC-Lösungen (Multi Terminal High Voltage Direct Current).
  • Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung (CCUS). Die wichtigsten Auswirkungen, die sich aus den Themen ergeben, die auf die Technologien und Lösungen für erneuerbare Energien im Rahmen dieses Ziels ausgerichtet sind, sind:
    • Beschleunigte Einführung der Infrastruktur für CCUS-Hubs und -Cluster;
    • Aktualisierung des maßgeblichen Wissensstandes über die Verbindung industriellerCO2-Quellen mit potenziellen "bankfähigen" Speicherstätten, wodurch Entscheidungsträger und Investoren mehr Vertrauen gewinnen;
    • Nachgewiesene Machbarkeit der Integration vonCO2-Abscheidung,CO2-Speicherung undCO2-Nutzung in Industrieanlagen. Die Demonstration dieser Technologien im industriellen Maßstab soll den Weg für nachfolgende, erstmalige Industrieprojekte ebnen;
    • Senkung der Kosten der CCUS-Wertschöpfungskette, wobei dieCO2-Abscheidung immer noch das größte Hindernis für eine breitere Anwendung von CCUS darstellt;
    • Angemessene Rahmenbedingungen für die Messung, Überwachung und Verifizierung (MMV) von Speicherprojekten, um die sichere Speicherung zu dokumentieren und die öffentliche Akzeptanz der Technologie zu gewährleisten.

Ziel 4:

  • Ein hochgradig energieeffizienter und klimaneutraler europäischer Gebäudebestand. Themen, die auf die Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen dieses Ziels abzielen, sollen folgende Wirkungen erzielen:
    • Ein energieeffizienterer Gebäudebestand, gestützt auf ein genaues Verständnis der Gebäudeleistung in Europa und der damit verbundenen Entwicklungen;
    • Gebäudebestände, die Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen sowie digitale und intelligente Technologien wirksam kombinieren, um die Transformation des Energiesystems in Richtung Klimaneutralität zu unterstützen;
    • Die Bewältigung des umfassenderen Wandels der bebauten Umwelt erfordert jedoch eine stärkere Einbeziehung aller Akteure in der Wertschöpfungskette der bebauten Umwelt und während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden. Zu diesem Zweck wurde eine ko-programmierte Europäische Partnerschaft für eine auf den Menschen ausgerichtete, nachhaltige gebaute Umwelt (Built4People) ins Leben gerufen, um ganzheitliche F&I für einen effektiven Übergang zur Nachhaltigkeit zu entwickeln. Alle F&I-Maßnahmen von Horizont Europa, die sich mit den Herausforderungen im Gebäude- und Bausektor befassen, werden zur Erreichung der Ziele der Built4People-Partnerschaft beitragen und von dem koordinierten Ansatz innerhalb der Gemeinschaft der Partner und Interessengruppen profitieren. Mit den Themen, die zur Umsetzung der europäischen Built4People-Partnerschaft beitragen, sollen die folgenden Wirkungen erzielt werden:
      • Höhere Leistungsfähigkeit von Gebäuden mit geringeren Umweltauswirkungen durch eine höhere Rate an ganzheitlichen Renovierungen;
      • Eine hochwertigere, erschwinglichere gebaute Umwelt, die das Klima und die Umwelt schützt, das kulturelle Erbe bewahrt und bessere Lebensbedingungen gewährleistet.
  • Industrieanlagen in der Energiewende. Die im Rahmen dieses Ziels geförderten Themen zu Industrieanlagen in der Energiewende konzentrieren sich auf das thermische Energiemanagement in der Industrie. Der Großteil der F&I-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Industrie wird jedoch unter Cluster 4 "Digital, Industrie und Raumfahrt" unterstützt.

Ziel 5:

  • Emissionsfreier Straßenverkehr. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf einen emissionsfreien Straßenverkehr abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Beschleunigte Einführung von erschwinglichen, nutzerorientierten Lösungen (Technologien und Dienstleistungen) für die Mobilität auf der Straße in ganz Europa ohne Auspuffemissionen;
    • Erhöhte Nutzerakzeptanz, verbesserte Luftqualität, eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft und Verringerung der Umweltauswirkungen;
    • Erschwingliche, benutzerfreundliche Ladeinfrastrukturkonzepte und -technologien, die Fahrzeug-Netz-Interaktionen einschließen;
    • Innovative Anwendungsfälle für die Integration von Fahrzeugen ohne Auspuffemissionen und Infrastrukturkonzepte für die Mobilität von Personen und Gütern auf der Straße;
    • Wirksame Gestaltung, Bewertung und Einführung innovativer Konzepte für Straßenfahrzeuge und Mobilitätsdienste mit Hilfe von Instrumenten und Fähigkeiten zur Lebenszyklusanalyse im Rahmen der Kreislaufwirtschaft.
  • Luftfahrt. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die auf die Luftfahrt ausgerichteten Themen im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Disruptive Gewinne bis 2035 mit einer Reduzierung des Treibstoffverbrauchs und derCO2-Emissionen um bis zu 30 % zwischen den bestehenden Flugzeugen und der nächsten Generation, verglichen mit 12-15 % in früheren Austauschzyklen (wenn nicht ausdrücklich definiert, beziehen sich die Basiswerte auf die besten verfügbaren Flugzeuge derselben Kategorie, die vor 2020 in Dienst gestellt werden);
    • Umwälzende Technologien, die bis 2035 bzw. 2050 in Dienst gestellt werden, basierend auf neuen Energieträgern, Hybrid-Elektro-Architekturen, der nächsten Generation ultrahocheffizienter Triebwerke und neuen Flugzeugkonfigurationen;
    • Neue Technologien für eine deutlich geringere lokale Luftverschmutzung und Lärmbelastung;
    • Besseres Verständnis der Nicht-CO2-Klimaauswirkungen des Luftverkehrs, so dass F&I-Aktivitäten effektiver zu den Klimazielen der EU beitragen können;
    • Aufrechterhaltung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und der Führungsrolle der europäischen Luftfahrtindustrie und des gesamten Luftfahrt-Ökosystems, einschließlich der Modernisierung des Flugverkehrsmanagements durch die Nutzung weltraumgestützter Dienste;
    • Schutz der Fluggäste und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Luftfahrt-Ökosystems gegenüber externen Schocks (z. B. in den Bereichen Gesundheit, Herstellung, Betrieb, Cybersicherheit);
    • Bereitstellung eines von der EU-Politik gesteuerten Planungs- und Bewertungsrahmens/einer Toolbox für eine kohärente F&I-Priorisierung und rechtzeitige Entwicklung von Technologien in allen drei Säulen von Horizont Europa.
  • Ermöglichung eines klimaneutralen, sauberen, intelligenten und wettbewerbsfähigen Wassertransports. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die Themen im Bereich der Schifffahrt im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Vermehrter und frühzeitiger Einsatz von klimaneutralen Kraftstoffen und erhebliche Elektrifizierung der Schifffahrt, insbesondere und vor allem auf innereuropäischen Verkehrsverbindungen;
    • Steigerung der Gesamtenergieeffizienz und drastische Senkung des Treibstoffverbrauchs von Schiffen (wichtig angesichts der teureren alternativen Treibstoffe, um die der Sektor mit anderen Verkehrsträgern konkurrieren muss);
    • Ermöglichung der innovativen Hafeninfrastruktur (Bunkerung alternativer Kraftstoffe und Bereitstellung von elektrischer Energie), die für eine emissionsfreie Schifffahrt (im Binnen- und Seeverkehr) erforderlich ist;
    • Ermöglichung von sauberen, klimaneutralen und klimaresistenten Binnenschiffen vor 2030 durch eine signifikante Markteinführung und eine umfassende Erneuerung der umweltfreundlichen Flotte, die auch zur Verkehrsverlagerung beitragen wird;
    • Starke technologische und betriebliche Impulse zur Erreichung der Klimaneutralität und zur Beseitigung aller schädlichen Verschmutzungen von Luft und Wasser;
    • Erreichen einer intelligenten, effizienten und sicheren Integration der See- und Binnenschifffahrt in die Logistikketten, die durch vollständige Digitalisierung und Automatisierung erleichtert wird;
    • Ermöglichung einer vollautomatisierten Schifffahrt (See- und Binnenschifffahrt) und einer effizienten Konnektivität;
    • eine wettbewerbsfähige Schifffahrtsindustrie, einschließlich des weltweit tätigen europäischen maritimen Technologiesektors, der die fortschrittlichen grünen und digitalen Technologien bereitstellt, die Arbeitsplätze und Wachstum in Europa fördern werden.
  • Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen, die auf verkehrsbezogene Gesundheits- und Umweltfragen abzielen, im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Die Verringerung der Schadstoffemissionen von Straßenfahrzeugen (unter Berücksichtigung der regulierten, nicht regulierten und neu entstehenden Emissionen) sowohl aus bestehenden als auch aus künftigen Fahrzeugflotten; die Vermeidung von Smog-Episoden in Europa und ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Luftverschmutzung und Lärm auf die menschliche Gesundheit (einschließlich möglicher geschlechtsspezifischer Unterschiede);
    • Bessere Überwachung der Umweltverträglichkeit und Durchsetzung der Vorschriften (Aufdeckung von Abschalteinrichtungen, manipulierten Abgasreinigungssystemen usw.) von Fahrzeugflotten, sei es auf der Straße, auf Flughäfen oder in Häfen;
    • Verringerung der Lärmemissionen von Straßenfahrzeugen der Klasse L;
    • Wesentliche Verringerung der Gesamtumweltauswirkungen des Verkehrs (z. B. in Bezug auf biologische Vielfalt, Lärm, Verschmutzung und Abfall).

Ziel 6:

  • Vernetzte, kooperative und automatisierte Mobilität (CCAM). Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen im Zusammenhang mit vernetzter, kooperativer und automatisierter Mobilität im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Validierte Sicherheit, verbesserte Robustheit und Widerstandsfähigkeit von CCAM-Technologien und -Systemen;
    • Sichere und vertrauenswürdige Interaktion zwischen Verkehrsteilnehmern, CCAM und "konventionellen" Fahrzeugen, Infrastruktur und Diensten, um sicherere und effizientere Verkehrsströme (Personen und Güter) und eine bessere Nutzung der Infrastrukturkapazität zu erreichen;
    • Nahtlose, erschwingliche und nutzerorientierte CCAM-basierte Mobilitäts- und Güterlieferungen für alle und hohe öffentliche Akzeptanz dieser Dienste bei klarem Verständnis ihrer Vorteile und Grenzen sowie der Rebound-Effekte; basierend auf den sich verändernden Mobilitätsbedürfnissen und -wünschen einer Gesellschaft im Wandel (digital und ökologisch);
    • Bessere Koordinierung von F&I und groß angelegten Testaktivitäten in Europa und Erweiterung der Wissensbasis über CCAM-Lösungen;
    • Europäische Führungsrolle bei der Entwicklung und Einführung vernetzter und automatisierter Mobilitäts- und Logistikdienste und -systeme, um langfristiges Wachstum und Arbeitsplätze zu sichern.
  • Multimodale und nachhaltige Verkehrssysteme für Personen und Güter. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch Themen im Zusammenhang mit multimodalen und nachhaltigen Verkehrssystemen für Passagiere und Güter im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Verbesserte und widerstandsfähige physische und digitale Infrastrukturen für eine saubere, zugängliche, erschwingliche, vernetzte und automatisierte multimodale Mobilität;
    • Nachhaltiger und intelligenter Langstrecken-, regionaler und städtischer Güterverkehr und Logistik durch erhöhte Effizienz, verbesserte Interkonnektivität und intelligente ;
    • Verringerung der externen Kosten (z. B. Staus, Verkehrsüberlastung, Emissionen, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung, Straßenkollisionen) des städtischen, stadtnahen (regionalen) und Langstrecken-Güterverkehrs sowie Optimierung der Effizienz und Widerstandsfähigkeit des gesamten Netzes;
    • Verbesserung der lokalen und/oder regionalen Kapazitäten für Governance und Innovation in den Bereichen urbane Mobilität und Logistik.
  • Sicherheit und Widerstandsfähigkeit - pro Verkehrsträger und über alle Verkehrsträger hinweg. Die wichtigsten Auswirkungen, die durch die Themen Verkehrssicherheit und Widerstandsfähigkeit im Rahmen dieses Ziels erzielt werden sollen, sind:
    • Sicherheit in städtischen Gebieten/Straßenverkehrssicherheit
      • Verringerung der Zahl der Schwerverletzten und Todesopfer bei Straßenverkehrsunfällen um 50 % bis 2030;
      • Verbesserte Zuverlässigkeit und Leistung von Systemen, die darauf abzielen, Sicherheitsrisiken zu antizipieren und zu minimieren, Risiken und Kollisionen zu vermeiden und die Folgen unvermeidbarer Unfälle zu verringern;
      • Drastische Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen in Afrika;
      • Bessere Gestaltungsprinzipien für künftige Straßenverkehrssysteme, die auch einen besseren Verkehrsfluss in Großstädten ermöglichen.
    • Sicherheit und Widerstandsfähigkeit im Schiffsverkehr
      • Gewährleistung einer gesunden Passagierschifffahrt durch Verhinderung und Eindämmung der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten und Infektionen.
    • Sicherheit und Widerstandsfähigkeit im Luftverkehr
      • Verringerung der Zahl der Unfälle und Zwischenfälle aufgrund organisatorischer/menschlicher/automatischer Faktoren und externer Gefahren in allen Flugphasen, auch über die CAT-Kategorie hinaus (80 %-Ziel in FlightPath2050), bei gleichzeitiger Ermöglichung eines Allwetterbetriebs;
      • Rettung von Menschenleben nach einem Absturz (post-crash survivability);
      • Antizipation neuer Bedrohungen, die zu potenziellen Unfällen und Zwischenfällen führen könnten (kurz-, mittel- und langfristig);
      • Gewährleistung der Sicherheit durch den Wandel in der Luftfahrt (von der Einführung grüner/digitaler Technologien bis hin zur unabhängigen Zertifizierung);
      • Aufrechterhaltung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit trotz des Umfangs, des Tempos und der Vielfalt der neuen Marktteilnehmer*innen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderEU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Internationale Organisation,  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Aus- und Weiterbildungseinrichtung,  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Forschungseinrichtung inkl. Universität
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien

förderfähige Nicht-EU-Länder:

  • mit Horizont Europa assoziierte Länder: Eine aktuelle Liste der Länder, mit denen die Assoziierungsabkommen bereits Rechtswirkungen entfalten (entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten), finden Sie in der Liste der Teilnehmerländer von Horizont Europa.
  • Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen: Rechtspersonen, die ihren Sitz in Ländern haben, die oben nicht aufgeführt sind, können eine Förderung erhalten, wenn dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist oder wenn ihre Teilnahme von der Bewilligungsbehörde als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme angesehen wird.

Zusatzinformationen

Themen Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,  Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien,  Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Energieeffizienz, Erneuerbare Energie ,  Gesundheit, Soziales, Sport,  Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement,  Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen,  Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung,  Mobilität & Verkehr
Relevanz für EU-MakroregionEUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente Horizon Europe Cluster 5 Work Programme 2023-2024 (3999kB)
KontaktNational Contact Points for Horizon Europe
Website

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CCU für die Herstellung von Kraftstoffen
17.09.2024 - 21.01.2025

DACCS und BECCS zur CO2-Entfernung/negative Emissionen
17.09.2024 - 21.01.2025

Demonstration innovativer schwimmender Windkraftkonzepte
17.09.2024 - 21.01.2025

Design für Anpassungsfähigkeit, Wiederverwendung und Rückbau von Gebäuden, im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft (Built4People Partnership)
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