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Call-Eckdaten
Unterstützung der Aktivitäten des SET-Plans Schlüsselaktionsbereich Erneuerbare Brennstoffe und Bioenergie
Förderprogramm
Horizont Europa - Cluster 5 - Ziel 3: Nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-02-13
Termine
Öffnung
17.09.2024
Deadline
04.02.2025 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 600.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich auf die Einbeziehung der Beteiligten in den Übergang zu einem sauberen Energiesystem und die Erreichung des Null-Emissionsziels konzentrieren.
Call-Ziele
- Konsolidierung starker und nachhaltiger Netzwerke im Technologiebereich der erneuerbaren Kraftstoffe und Bioenergie, die durch den Strategieplan für Energietechnologie (SET) und seinen integrierten Fahrplan abgedeckt werden.
- Zusammenarbeit zwischen ETIPs oder ähnlichen Stakeholder-Foren, Unterstützung des bestehenden SET-Plan-Umsetzungsplans und Entwicklung hin zu stärker vernetzten Aktivitäten, sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch auf die Umsetzungsmechanismen.
Erwartete Ergebnisse
Mit dem Start der Energieunion im Jahr 2015 wurde der SET-Plan als fünfte Säule der Energieunion zum Thema "Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit" aufgenommen. Mit der Mitteilung "Auf dem Weg zu einem integrierten Strategieplan für Energietechnologie (SET)" wurden im integrierten SET-Plan ehrgeizige F&I-Ziele festgelegt, die auch im neuen Kontext des europäischen Green Deal und des Konjunkturprogramms für Europa relevant und wichtig sind.
Die Vorschläge sollten den folgenden Sektor des SET-Plans betreffen: erneuerbare Kraftstoffe und Bioenergie.
Sie sollten dem Koordinierungsbedarf des Sektors und den sich abzeichnenden politischen Prioritäten für ihre Umsetzung sowie der Koordinierung mit anderen Initiativen/Projekten Rechnung tragen, um Überschneidungen zu vermeiden.
Die Vorschläge werden die Aktualisierung und die Durchführung/Umsetzung des 2018 von der Arbeitsgruppe für die Umsetzung erneuerbarer Kraftstoffe und Bioenergie aufgestellten Umsetzungsplans unter Berücksichtigung des DNSH-Prinzips (Do-not-significant-harm-Prinzip) unterstützen. Diese IWG muss die in ihrem Umsetzungsplan enthaltenen Ziele aktualisieren, um dem neuen politischen Rahmen des Europäischen Green Deal und des Fit-for-55-Durchführungsrechtspakets zu entsprechen, insbesondere den Zielen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, des REFuelEU Aviation und des FuelEU Maritime für 2030 und 2050 sowie den Zielen des Emissionshandelssystems für Verkehr und Gebäude. Andere EU-Politiken und -Rechtsvorschriften wie der REPowerEU-Plan, das Net-Zero Industry Act und die Recovery and Resilience Facility, die Clean Energy Transition Partnership und der Europäische Forschungsraum im Energiebereich sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Vorschläge sollten sich auf die Beteiligung von Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen (Industrie) stützen, die sich grundsätzlich verpflichtet haben, alle oder einige der im Durchführungsplan genannten F&I-Tätigkeiten im Rahmen des SET-Plans durchzuführen. In diesem Sinne sind in den Vorschlägen so weit wie möglich die für die Durchführung der F&I-Tätigkeiten erforderlichen Finanzbeiträge aus öffentlichen und privaten Finanzierungsquellen auf nationaler Ebene anzugeben und die Verfahren oder Mechanismen zu erläutern, die für die Durchführung und Überwachung der F&I-Tätigkeiten eingerichtet werden. Sie sollten nationale und EU-politische Initiativen wie die nationalen Energie- und Klimapläne, die Konjunktur- und Resilienzpläne, die Fonds der Kohäsionspolitik und der regionalen Entwicklungspolitik, die Unterstützung der REPowerEU-Fonds, den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Plattform für strategische Technologien für Europa, die Net-Zero-Europe-Plattform und mögliche neu entstehende Initiativen von gemeinsamem europäischem Interesse in diesem Sektor unter Berücksichtigung der biologischen Vielfalt hervorbringen und einen Beitrag zu diesen leisten.
Die Vorschläge sollen die Überwachung der Entwicklung des Sektors der erneuerbaren Brennstoffe und der Bioenergie unterstützen, indem sie Daten über Projekte in diesem Bereich, über Anlagen im industriellen Maßstab, über die Perspektiven der Industrie und über die Politiken und strategischen Pläne der SET-Plan-Länder, wie die nationalen Energie- und Klimapläne und die Konjunktur- und Resilienzpläne, sowie Informationen über Finanzierungsquellen und -instrumente sammeln und analysieren. Sie sollten Datenbanken und Informationsinstrumente für Projektentwickler erstellen. Sie sollten die IWG für erneuerbare Kraftstoffe und Bioenergie bei ihrem jährlichen Bericht an den SET-Plan über das SETIS-Informationssystem über die Fortschritte bei der Durchführung des Umsetzungsplans unterstützen.
Darüber hinaus sollten die Vorschläge eine Verbreitungs- und Nutzungsstrategie entwickeln und Verbreitungs- und Vernetzungsaktivitäten mit anderen bestehenden ETIPs und IWGs durchführen (z. B. gemeinsame Workshops, thematische Konferenzen, Webinarreihen, regelmäßiger Austausch usw.).
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial-und Geisteswissenschaften und die Beteiligung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten Maßnahmen zur Erleichterung der europaweiten Zusammenarbeit mit anderen Projekten und zur Gewährleistung der Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit der im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten enthalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie verbundene Einrichtungen), die zusammengefasste Mittelausstattung für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt maximal 33 Seiten.
Call-Dokumente
New HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5New HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5(3999kB)
Kontakt
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