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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines, von Förderprogrammen finanzierten, Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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  2. Wählen Sie Länder aus, in der Sie Projekte durchführen möchten, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Programms.

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  3. Wählen Sie die Themen aus, an denen Sie interessiert sind, um Projekte durchzuführen, die durch Förderprogramme finanziert werden.

    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jedes Programm wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Programmen zu erleichtern.

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    Themen
  4. Bei der Suche nach interessanten Förderprogrammen können Sie Freitext verwenden. Dazu müssen Sie lediglich einen Begriff in die Textleiste eingeben, nach dem EuroAccess in seiner Datenbank suchen soll.

    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

    Allerdings sollten Sie bei Ihrer Textsuche eher Phrasen oder komplexe Wörter als einfache Wörter verwenden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Kulturerbe- und Kunstprojekte, die das Kultur- und Naturerbe schützen, fördern und aufwerten, die Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise steigern und Objekte, Dienstleistungen und Produkte des Kultur- und Naturerbes verbessern und entwickeln. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Programm-Eckdaten

Interreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen

Übergeordnetes ProgrammEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
Link zum Programmwww.interreg6a.net

Programm-Inhalte

Kurzbeschreibung

Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 wurde im Rahmen des Ziels der territorialen Zusammenarbeit der Europäischen Union aufgestellt und unterstützt grenzüberschreitenden Kooperationen, die eine große thematische Spannbreite abdecken, zum Beispiel in Tourismus, Bildung, Kultur, Gesundheit, Katastrophenschutz, Polizei und Zoll.

Programm-Ziele

Im Rahmen des Programms wurden die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele entwickelt:

  • P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren
    • SO 1.1: Forschung und Innovation
  • P2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
    • SO 2.1: Anpassung an den Klimawandel
    • SO 2.2: Naturschutz und Biodiversität
  • P3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
    • SO 3.1: Bildung
    • SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus
  • P4: Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten
    • SO 4.1: Kapazitäten für Kooperation
    • SO 4.2: Vertrauen stärken
Erwartete Ergebnisse

In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:

P1: Grenzüberschreitende Innovationspotenziale aktivieren

  • SO 1.1: Forschung und Innovation
    • Vernetzung von Innovationsakteuren zur Beförderung einer stärkeren grenzüberschreitende Wahrnehmung der Innovationslandschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die: 
      • Cluster und Branchennetzwerke grenzüberschreitend vernetzen,
      • bestehende Kooperationspotenziale analysieren sowie gemeinsame Strategien ableiten und umsetzen,
      • den grenzüberschreitenden Wissens- und Technologietransfer unterstützen,
      • die Zusammenarbeit grenzüberschreitender Innovationsökosysteme befördern, wie zum Beispiel Start-up-Initiativen oder Gründer*innennetzwerke,
      • die grenzüberschreitende Kooperation in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung stärken, zum Beispiel bei der Verbesserung des Zugangs zu Förderprogrammen oder der grenzüberschreitenden Nutzung der Forschungsinfrastruktur,
      • gemeinsam grenzüberschreitende Innovationsansätze international vermarkten.
    •  Ausarbeitung und Umsetzung innovativer, grenzüberschreitender Lösungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die: 
      • gut mit den maßgeblichen Innovationsstrategien korrespondieren,
      • einen innovativen Charakter haben,
      • einen erkennbaren Beitrag zur Stärkung von Unternehmen im Programmraum leisten,
      • Partner aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft gemäß des Triple Helix-Modells einbinden.

P2: Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren

  • SO 2.1: Anpassung an den Klimawandel
    • Grenzüberschreitende Vernetzung und Wissenstransfer von Einrichtungen und Organisationen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung die thematisch im Programmraum verantwortlichen bzw. davon betroffenen Akteure zusammenführen.
    • Erarbeitung und Umsetzung grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die: 
      • den Klimawandel und seine Auswirkungen sowie den Klimaschutz analysieren,
      • die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung untersuchen,
      • gemeinsame Strategien und daraus abgeleitete Konzepte und Aktionspläne erarbeiten.
    • Grenzüberschreitende Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von gemeinsamen Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel einschließlich ökosystembasierter Ansätze sowie alternativer vorbeugender Maßnahmen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die: 
      • ökosystembasierte Ansätze, wie die Renaturierung von Feuchtgebieten und Mooren umsetzen,
      • Maßnahmen zur Katastrophenprävention durchführen,
      • weitere vorbeugende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln, erproben und umsetzen,
      • die Anpassung der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen an den Klimawandel, z. B. in der Wasser- Forst- oder Landwirtschaft zum Ziel haben.
    • Stärkung der grenzüberschreitenden Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzes zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels einschließlich der Vorbereitung zuständiger Verwaltungen und Einsatzkräfte auf grenzüberschreitende Einsätze durch gemeinsame Aus- und Fortbildungen und Übungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die: 
      • die Einsatzbereitschaft zuständiger Verwaltungen und Einsatzkräfte im grenzüberschreitenden Kontext erhöhen,
      • gemeinsame Aktionspläne erarbeiten sowie gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Übungen auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Katastrophenschutzes durchführen.
    • 5. Grenzüberschreitende Sensibilisierung von Bevölkerung, Unternehmen und Verwaltungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die gemeinsame Bildungsangebote im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zum Wissensaufbau sowie zur Bewusstseinsbildung im Hinblick auf den Klimawandel erarbeiten und durchführen.
  • SO 2.2: Naturschutz und Biodiversität
    • Erhöhung des Bewusstseins für eine nachhaltige Entwicklung und den Wert der Biodiversität. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die: 
      • den fachlichen Austausch und die Vernetzung von Naturschutzverwaltungen, -organisationen und -experten befördern,
      • gemeinsam durchgeführte Aktionen, Kampagnen und Angebote im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung durchführen.
    •  Erarbeitung und Umsetzung grenzüberschreitender Strategien, Konzepte und Aktionspläne zur Anpassung an den Klimawandel. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die: 
      • den Klimawandel und seine Auswirkungen sowie den Klimaschutz analysieren,
      • die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Klimaanpassung untersuchen,
      • gemeinsame Strategien und daraus abgeleitete Konzepte und Aktionspläne erarbeiten.

P3: Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen

  • SO 3.1: Bildung
    • Erwerb der Nachbarsprache und interkultureller Kompetenzen sowie weiterer für die Förderung des grenzüber-schreitenden Berufs-lebens erforderlicher Kompetenzen einschließlich von Maßnahmen, die das Interesse an der Nachbarsprache erhöhen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • gemeinsame, auch bilinguale Bildungskomponenten an Einrichtungen der vorschulischen, schulischen, beruflichen und tertiären Bildung sowie des lebenslangen Lernens aufbauen,
      • berufsbegleitende Angebote, z.B. Erwerb der Nachbarsprache oder relevanter länderspezifischer Fachkenntnisse entwickeln und umsetzen,
      • die für die Durchführung grenzüberschreitender Bildungsangebote erforderliche technische und insbesondere digitale Ausstattung anschaffen,
      • das Interesse an der Nachbarsprache erhöhen, wie z.B. Sprachlernkampagnen.
    • Entwicklung digitaler grenzüberschreitender Lern- und Bildungs-plattformen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • den Zugang zu grenzübergreifend nutzbaren Bildungsangeboten verbessern,
      • die ortsunabhängige Nutzung von Bildungsangeboten im Programmraum unterstützen,
      • bestehende digitale Plattformen ergänzen.
  • SO 3.2: Kultur und nachhaltiger Tourismus
    • Entwicklung und Vermarktung grenzüberschreitender kultureller und nachhaltiger touristischer Angebote und Produkte einschließlich der Organisation und Durchführung grenzüberschreitender, öffentlicher Veranstaltungen zur ganzheitlichen Bewerbung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • die Anzahl und den Zugang zu grenzüberschreitenden Angeboten erhöhen, sowie mehrsprachig sind,
      • Kultur und Geschichte des Nachbarlandes einer breiten Öffentlichkeit vermitteln, z.B. durch Aufarbeitung in gemeinsamen Ausstellungen oder sonstigen außerschulischen Informationsangeboten,
      • soziale Innovationen unterstützen (z.B. grenzüberschreitende Vermarktung regionaltypischer Produkte in Gastronomie und Kunsthandwerk,
      • grenzüberschreitende thematische Angebote, Unterstützung lokaler Tourismusanbieter bei der Erarbeitung und Vermarktung grenzüberschreitender Angebote),
      • grenzüberschreitende Angebote und Produkte im Gesundheitstourismus entwickeln,
    • Investitionen in die grenzüberschreitende Verknüpfung touristischer Wegeinfrastrukturen, insbesondere im Rad- und Wassertourismus. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • auf der Grundlage lokaler und regionaler Strategien und Konzepte für die nachhaltige, grenzüberschreitende touristische Entwicklung identifizierte Lücken zwischen vorhandenen touristischen Wegenetzen schließen,
      • durch den Auf- und Ausbau von Wegeleitsystemen die daran angeschlossenen touristischen und kulturellen Stätten für Besuchende aus dem Nachbarland erschließen.
    • Investitionen in den Erhalt des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die das gemeinsame Natur- und Kulturerbe erhalten und besser sichtbar machen.
    • Entwicklung gemeinsamer innovativer digitaler Lösungen im Zusammenhang mit Tourismus und Kultur. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • die Information und Buchung grenzüberschreitender touristischer und kultureller Angebote erleichtern,
      • das Kultur- und Naturerbe besser erlebbar machen (zum Beispiel durch bi- oder multilinguale, mobile oder digitale Reise-, Museumsführer oder Karten).
    • Vernetzung von Tourismusorganisationen, touristischen Leistungsträgern und lokalen Initiativen zur Förderung von grenzüberschreitender Kultur und Tourismus (einschl. Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen) und grenzüberschreitender Wissens- und Kompetenzaustausch. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • die Vernetzung von Tourismusorganisationen und touristischen Leistungsträgern zum Ziel haben (z.B. durch Aufbau und Verknüpfung von digitalen Angebotsplattformen),
      • die Vermarktung von Angeboten über neue grenzüberschreitende oder bereits etablierte, grenzüberschreitend erweiterte Angebotsplattformen stärken,
      • den grenzüberschreitenden Wissens- und Kompetenzaustausch im Bereich Kultur und nachhaltigem Tourismus fördern.

P4: Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten

  • SO 4.1: Kapazitäten für Kooperation
    • Erarbeitung von gemeinsamen Strategien und Analysen zur grenzüberschreitenden Entwicklung in allen Lebensbereichen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • die Erarbeitung von grenzüberschreitenden Strategien und Aktionsplänen insbesondere in den Bereichen grenzüberschreitender Nahverkehr/Mobilität, Beschäftigung sowie Raumplanung und Raumentwicklung oder Sicherheit zum Inhalt haben,
      • valide, entscheidungsrelevante Informationen zum Beispiel bei der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumbeobachtung erheben, aufarbeiten und bereitstellen,
      • rechtlich-administrative Hemmnisse beseitigen.
    • Bereitstellung transparenter Sachinformationen und Beratung von Bewohner*innen, Unternehmen und Verwaltungen zu grundlegenden Fragen des grenzüberschreitenden Alltags- und Wirtschaftslebens. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • konkrete Hilfestellungen für Aktivitäten der Bürger*innen und Unternehmen im Nachbarland anbieten,
      • entsprechende Beratungsangebote entwickeln und durchführen,
      • sachdienliche Informationen für Bürger*innen oder Unternehmen ausarbeiten,
      • dauerhafte organisatorische Strukturen aufbauen.
  • SO 4.2: Vertrauen stärken
    • Gemeinsam vorbereitete und durchgeführte öffentliche Veranstaltungen. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die gemeinsame öffentliche Veranstaltungen vorbereiten und durchführen, um grenzüberschreitende Initiativen und Aktivitäten einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und für ein vertrauensvolles Miteinander zu werben.
    • Grenzüberschreitende Begegnungen und Erfahrungsaustausch von Akteuren der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben, die:
      • den grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch sowie Begegnungen zur Kontaktherstellung zwischen deutschen und polnischen Akteuren der Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zum Ziel haben,
      • Vorurteile abbauen, das gegenseitige Verständnis stärken und mehr Interesse füreinander wecken, zum Beispiel an der Kultur des Nachbarlandes.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länderDeutschland, Polen (Polska)
förderfähige Einrichtungen
Partner*innen
Sonstige,  Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO),  Kleines und mittleres Unternehmen (KMU),  Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert),  Internationale Organisation,  Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ),  Forschungseinrichtung inkl. Universität,  Aus- und Weiterbildungseinrichtung
verpflichtende PartnerschaftJa
Projektpartnerschaft

An einem Interreg-Projekt können sowohl Partner mit eigenem Budget (Projektpartner) als auch ohne eigenes Budget (Assoziierte Partner) mitwirken. Grundregel im Programm ist, dass immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner am Projekt teilnimmt – beide mit EFRE-Mitteln.

Im Normalfall haben alle Projektpartner ihren Sitz in den teilnehmenden Regionen des Programmgebiets. In begründeten Ausnahmefällen können auch Projektpartner mit Sitz außerhalb des Programmraums an einem Interreg-Projekt teilnehmen. Entscheidende Voraussetzung ist, dass die projektbezogenen Aktivitäten des Partners für den Programmraum durchgeführt werden, einen sichtbaren Mehrwert für diesen erzielen und für die Durchführung des Projektes unerlässlich sind. Projektpartner können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein.

Die Projektpartner müssen einen federführenden Partner (Leadpartner) benennen. Im Programm dürfen nur öffentliche Organisationen diese Funktion übernehmen.

Die Projektpartner müssen im Rahmen des Projektes auf den folgenden zwei Ebenen zusammenarbeiten:

  • Gemeinsame Vorbereitung: regelmäßige Treffen bzw. Abstimmungen zur Projektentwicklung, gemeinsame Erarbeitung der Projektinhalte, -ziele und der Zeitplanung, gemeinsame Erstellung der Projektunterlagen.
  • Gemeinsame Durchführung: inhaltlich und zeitlich abgestimmte Aktivitäten aller Projektpartner, gemeinsame Projektkoordination, jeder Projektpartner übernimmt wenigstens eine Teilaufgabe.

Zusätzlich müssen die Partner mindestens auf einer der folgenden Ebenen zusammenarbeiten:

  • Gemeinsames Personal: ein oder mehrere Projektpartner stellen zusätzliches Personal ein oder vorhandenes Personal frei, das Projektaufgaben im Interesse aller Projektpartner erfüllt.
  • Gemeinsame Finanzierung: gemeinsamer Kosten- und Finanzierungsplan der Projektpartner, in dem jeder Projektpartner einen Teil der Eigenmittel übernimmt, jeder Projektpartner finanziert seine Kostenanteile vor.
weitere Förderkriterien

Das Programmgebiet umfasst auf polnischer Seite die gesamte Wojewodschaft Westpommern.

Auf deutscher Seite erstreckt er sich in Mecklenburg-Vorpommern auf die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Mecklenburgische Seenplatte und in Brandenburg auf die Landkreise Uckermark, Barnim und Märkisch-Oderland.

Zusatzinformationen

Themen Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen,  Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien,  Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität,  Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft ,  Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT ,  Gesundheit, Soziales, Sport,  Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit,  Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement,  Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus,  Mobilität & Verkehr
Relevanz für EU-MakroregionEUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Programm-Dokumente Interreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen 2021-2027 Programmhandbuch (3987kB)
KontaktInterreg Mecklenburg-Vorpommern- Brandenburg- Polen
info@interreg6a.net
Website