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Kurzbeschreibung | Horizont Europa ist das wichtigste EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation mit einem Budget von EUR 95,5 Milliarden für den Zeitraum von 2021 bis 2027. Es bekämpft den Klimawandel, trägt zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der EU. Das Programm erleichtert die Zusammenarbeit und stärkt die Wirkung von Forschung und Innovation bei der Entwicklung, Unterstützung und Umsetzung der EU-Politik und der Bewältigung globaler Herausforderungen. Es unterstützt die Schaffung und bessere Verbreitung von exzellentem Wissen und Technologien, schafft Arbeitsplätze, kurbelt das Wirtschaftswachstum an, fördert die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und optimiert die Wirkung von Investitionen innerhalb eines gestärkten Europäischen Forschungsraums. | |||||||
Programm-Ziele |
Missionen in Horizont EuropaHorizont Europa bezieht Forschungs- und Innovationsmissionen ein, um die Wirksamkeit der Finanzierung zu erhöhen, indem klar definierte Ziele verfolgt werden. Die Kommission hat politische Experten damit beauftragt, Studien, Fallstudien und Berichte darüber zu erstellen, wie ein missionsorientierter politischer Ansatz funktionieren kann. Bereiche der MissionenEs wurden fünf Bereiche festgelegt, für die jeweils ein eigenes Missionsgremium und eine Versammlung zuständig sind. Das Gremium und die Versammlung helfen bei der Spezifizierung, Gestaltung und Umsetzung der spezifischen Missionen, die im Rahmen von Horizont Europa im Jahr 2021 starten.
Europäische Partnerschaften in Horizont EuropaHorizont Europa unterstützt Europäische Partnerschaften, in denen sich die EU, nationale Behörden und/oder der Privatsektor gemeinsam verpflichten, die Entwicklung und Durchführung eines Programms von Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu unterstützen. Ziel der Europäischen Partnerschaften ist es, zur Verwirklichung der EU-Prioritäten beizutragen, komplexe, in Horizont Europa skizzierte Herausforderungen anzugehen und den Europäischen Forschungsraum (EFR) zu stärken. Die Partnerschaften zielen beispielsweise darauf ab, die Bereitschaft und Reaktion auf Infektionskrankheiten zu verbessern, effiziente kohlenstoffarme Flugzeuge für eine saubere Luftfahrt zu entwickeln oder die Tiergesundheit zu verbessern. Horizont Europa legt die Bedingungen und Grundsätze für die Einrichtung Europäischer Partnerschaften fest. weiterlesen |
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder | Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG), EU Mitgliedsstaaten Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom) |
förderfähige Einrichtungen Partner*innen |
Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Sonstige, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Internationale Organisation, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ), Forschungseinrichtung inkl. Universität |
verpflichtende Partnerschaft | Ja |
Projektpartnerschaft | Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit. Besondere Fälle:
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weitere Förderkriterien | förderfähige Nicht-EU-Länder:
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Zusatzinformationen
Themen | Arbeitsmarkt/Beschäftigung, KMU & Unternehmertum, Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Bildung & Ausbildung, Kinder & Jugend, Medien, Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft , Demografischer Wandel, Migration, Unionsbürgerschaft, Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , Energieeffizienz, Erneuerbare Energie , Gesundheit, Soziales, Sport, Gleichberechtigung, Menschen mit Behinderungen, Menschenrechte, Soziale Inklusion, Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit, Justiz, Sicherheit & Schutz, Katastrophenschutz, Resilienz, Risikomanagement, Kreislaufwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Kulturerbe, Kunst & Kultur, Tourismus, Ländliche & Städtische Entwicklung/Planung, Mobilität & Verkehr |
Relevanz für EU-Makroregion | EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum |
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs) | |
Kontakt | National Contact Points for Horizon Europe Website |
Offene Calls
02.12.2024 - 17.02.2025
Förderung der Agrarökologie auf betrieblicher und landschaftlicher Ebene
15.02.2024 - 26.04.2024