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Call-Eckdaten
Gründerdörfer für zirkuläre Bioökonomie
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-01-9
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Grünen Deals, den Klimazielen der EU für 2030 und 2050, der langfristigen Vision für den ländlichen Raum der EU und ihrer Leitinitiative für Forschung und Innovation für ländliche Gemeinschaften, der europäischen Innovationsagenda, die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Bioökonomie-Strategie und ihre Vision eines Wirtschaftssystems, das innerhalb der planetarischen Grenzen agiert und einen gerechten Übergang fördert, wird der erfolgreiche Vorschlag die Entwicklung von zirkulären systemischen Bioökonomie-Lösungen in Start-in Dörfern in ganz Europa. Der Vorschlag wird zu den erwarteten Auswirkungen von Destination 3 'Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie' beitragen, indem er faire und gerechte Übergänge im ländlichen Raum beschleunigt, innovative und nachhaltige Wertschöpfungsketten und Sharing-Plattformen entwickelt (z. B. Startup Village Forum).
Call-Ziele
Die Bewerber*innen sollten nachweisen, wie sie innovative zirkuläre, nachhaltige und sozial faire Bioökonomie-Lösungen schaffen für:
A. Transformation der Ernährungssysteme;
B. Biobasierte Sektoren, die biologische Abfälle/Rückstände und biobasierte Materialien und Produkte umfassen;
C. Mit digitalen Technologien und Ansätzen.
Die Antragstellenden sollten sich nur mit einem der oben genannten Themenbereiche befassen und dies in ihrem Vorschlag deutlich angeben.
Die Vorschläge sollen zur Schaffung und Unterstützung eines thematischen Netzwerks von Start-up-Dörfern auf der Grundlage von Bioökonomie-Konzepten beitragen, das alle folgenden Aktivitäten umfasst:
- Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung und Verknüpfung von Startup-Dörfern und Sensibilisierung der ländlichen Innovatoren für nachhaltige und zirkuläre systemische Bioökonomie-Lösungen.
- Entwicklung der Initiative Start Up Village Forum durch eine Community of Practice zur Unterstützung des aktiven Engagements aller relevanten Stakeholder (lokale und regionale Behörden, Unternehmer*innen, Investor*innen, ländliche Genossenschaften, ländliche Gemeinden und andere) in den Gründerdörfern den Wissensaustausch und das gegenseitige Lernen untereinander sowie den Austausch von Forschung, Daten und Analyseergebnissen fördern.
- Entwicklung einer Liste von Fallstudien lokaler und regionaler Start-up-Dörfer mit Schwerpunkt auf Bioökonomie, einschließlich nachhaltiger Ernährungssysteme und biobasierter Lösungen, die die jeweiligen Stärken, Schwächen und Chancen identifizieren und darstellen. Diese Fallstudien könnten im Rahmen des Startup Village Forums zur Replikation und Verbreitung in ganz Europa genutzt werden. Die Vorschläge sollten mindestens drei Start-up-Dörfer aus drei verschiedenen Mitgliedstaaten / assoziierten Ländern umfassen, um die geografische Abdeckung verschiedener Regionen sicherzustellen.
- Identifizierung der Herausforderungen und Entwicklungspfade für die Entwicklung und Skalierung von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für eine nachhaltige Bioökonomie, einschließlich Unternehmen im Zusammenhang mit Landwirtschaft, Ernährung, Forstwirtschaft, biobasierter Innovation und nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten in ländlichen Gebieten im Zusammenhang mit den von der Gemeinde geleiteten lokalen Entwicklungsstrategien.
- Adressieren Sie die Herausforderungen der fragmentierten europäischen Start-up-Szene und der Ausbildung und des Kapazitätsaufbaus von Unternehmertum.
- Bewerten Sie mögliche Optionen und erstellen Sie Richtlinien und Empfehlungen für politische Entscheidungsträger*innen, Investor*innen und ländliche Innovator*innen, die bestehende Best Practices und Innovationen zusammenfassen, austauschen und präsentieren, um die Replikation erfolgreicher Fälle in ganz Europa zu ermöglichen.
- Die Vorschläge sollten auf dem Wissen und den Werkzeugen aufbauen, die bereits von den BioeconomyVentures- und Pilots4U-Projekten, die unter Horizont 2020 entwickelt wurden, generiert wurden, sowie die Komplementarität mit verwandten Maßnahmen und bestehenden und bevorstehenden relevanten Projekten zur Governance der Bioökonomie zu suchen und Inklusivität und Engagement aller Stakeholder sicherzustellen. Es ist auch wichtig, mit dem gemeinsamen Unternehmen Circular Bio-based Europe (CBE) und den einschlägigen EIT-KICs zusammenzuarbeiten und Verbindungen herzustellen.
- Suchen Sie Synergien und ergänzen Sie die Wissens- und Kooperationsaktivitäten des Startup Village Forums. Zusammenarbeit mit "Netzwerken für den ländlichen Raum" (die bald zu den GAP-Netzwerken werden) einschließlich der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-AGRI) und dem Europäischen Netzwerk für ländliche Entwicklung (ENRD) und Horizon Europe Partnership Sustainable Food Systems.
- Die Vorschläge sollten alle verfügbaren Finanzierungsinstrumente auf europäischer Ebene untersuchen, einschließlich der einschlägigen regionalen Instrumente (Kohäsionsfonds, GAP, ESF und andere). Die Vorschläge sollten auch beschreiben, wie sie die laufenden Aktivitäten von Einrichtungen wie dem Europäischen Innovationsrat, der Investitionsplattform für zirkuläre Bioökonomie und dem Enterprise Europe Network und den Initiativen des Europäischen Technologieinstituts (EIT) ergänzen sollen.
- Soziale Innovation ist für dieses Thema relevant, da sie zur Stärkung ländlicher Innovationsökosysteme beiträgt und Lösungen für ländliche Gemeinschaften findet, wenn die Lösung an der sozio-technischen Schnittstelle liegt und soziale und Verhaltensänderungen, neue soziale Praktiken erfordert, soziales Eigentum oder Marktakzeptanz. Der Vorschlag sollte dazu beitragen, die Lebensqualität und die langfristigen sozioökonomischen Perspektiven ländlicher und küstennaher Gemeinschaften, einschließlich Frauen, zu verbessern (insbesondere die Unterstützung von von Frauen geführten KMU und Start-ups)Jugendliche und die schwächsten Gruppen wie Indigene oder Minderheiten und Flüchtlinge.
- Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung und Transfer des Konzeptes von nachhaltigen Kreislauflösungen in Gründerdörfern;
- Präsentation neuartiger Governance- und Geschäftsmodelle für zirkuläre systemische Bioökonomie-Lösungen in Gründerdörfern oder deren Gruppierungen;
- Stärkung der Position von Bioökonomie-Start-ups in ländlichen Innovationsökosystemen für die Entwicklung neuer Mehrwertprodukte, -technologien und -ansätze;
- Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten und des Wissensaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen ländlichen Innovatoren;
- Verbesserung ländlicher Innovationsökosysteme, um eine nachhaltige Bioökonomie innerhalb ökologischer Grenzen aufzubauen, die auf lokalen Ressourcen basiert und insbesondere zu Klima- und Biodiversitätspolitiken und -zielen beiträgt.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, werden Anträge nicht nur in der Reihenfolge der Rangfolge, sondern mindestens auch für ein Projekt im Bereich A, das am höchsten bewertet ist, ein Projekt mit der höchsten Rangfolge im Bereich B und ein Projekt mit der höchsten Rangfolge im Bereich C vergeben, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Die Vorschläge müssen den Anwendungsbereich klar angeben.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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