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Call-Eckdaten
EU-Afrikanische Union - Auf dem Weg zu klimaneutralen, sozial gerechten, fairen Lebensmittelsystemen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-01-11
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deal und der Strategie "From Farm to Fork" für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem und zur Unterstützung des afrikanischen kontinentalen Freihandelsabkommens wird der erfolgreiche Vorschlag einen Beitrag zum hochrangigen politischen Dialog zwischen der AU und der EU über Wissenschaft, Technologie und Innovation und zu dessen erster Priorität "Lebensmittel- und Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft" leisten.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollen Folgendes adressieren:
- Studieren Sie die Kipppunkte für eine klimaneutrale, faire und gerechte Lebensmittelversorgung;
- Erforschung des Klimas, der biologischen Vielfalt und der sozialen Auswirkungen der Lebensmittelversorgung (ökologisch und konventionell) und der damit verbundenen Produkte aufgrund von Landnutzungsänderungen;
- Besseres Verständnis des Ziels, der Sammlung, Quantifizierung und Modellierung von NTMs, die für die Handelsbeziehungen zwischen Afrika und der EU und der AU relevant sind;
- Erläutern Sie deutlich, wie der Vorschlag zur Ausweitung von Geschäftsmodellen einer klimaneutralen, gerechten und effizienten Nahrungsmittelversorgung beitragen wird;
- Umsetzung des Multi-Akteurs-Ansatzes durch Einbeziehung einer breiten Palette von Akteuren des Lebensmittelsystems und Durchführung interdisziplinärer Forschung;
- Link zu früheren Projekten zu städtischen - ländlichen Ernährungssystemen für Lösungen zur Stärkung der Resilienz von Ernährungssystemen angesichts von Angebots- und/oder Preisschocks.
Innovation: Die Vorschläge sollten einen Raum für die Begleitung und Beschleunigung innovativer Geschäftskonzepte vorsehen, einschließlich sozialer Innovation und Upscaling im Hinblick auf afrikanische oder europäische Lebensmittelunternehmen und Förderung von Frauen und der Diaspora unter besonderer Berücksichtigung kaskadierender Fördermöglichkeiten. Die Vorschläge sollten finanzielle Unterstützung für Dritte beinhalten, z. B. für akademische Forschende, Start-ups, KMU und andere multidisziplinäre Stakeholder, um beispielsweise Folgendes zu entwickeln Testen oder Validieren von entwickelten Bewertungsansätzen oder Sammeln oder Vorbereiten von Datensätzen oder Bereitstellen anderer Beiträge zur Erreichung der Projektziele... Konsortien müssen den Auswahlprozess der Organisationen definieren, für die finanzielle Unterstützung gewährt wird. Maximal 20 % der EU-Mittel können diesem Zweck zugewiesen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Farm-to-Fork-Strategie zielt darauf ab, den Übergang zu einem nachhaltigen Ernährungssystem zu beschleunigen, das eine neutrale oder positive Auswirkung auf die Umwelt haben, dazu beitragen soll, den Klimawandel zu mildern und sich an seine Auswirkungen anzupassen. Neue Möglichkeiten im EU-afrikanischen Handel eröffnen sich für Handelsregime mit gleichzeitigem Nutzen für Erzeuger*innen, Klima und Bürger*innen. Innovative Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Rückverfolgbarkeits- und Zertifizierungssysteme sollten die Ko-Vorteile maximieren und gleichzeitig dazu beitragen, die Auswirkungen von Non-Tariff Measures (NTMs) insbesondere der Verwaltungs- und Transaktionskosten niedrig zu halten.
Die afrikanischen Länder unterzeichneten das Afrikanische Kontinentale Freihandelsabkommen und starteten einen Aktionsplan zur Förderung des innerafrikanischen Handels, um die regionale Integration zu stärken. Es ist auch eine der wichtigsten Prioritäten der Afrika-Agenda 2063 und ein wichtiger Schritt in Richtung der afrikanischen kontinentalen wirtschaftlichen Integration.
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Verbesserte Bewertungssysteme für nachhaltige Lebensmittelhandelsregime mit gleichzeitigem Nutzen für Erzeuger*innen, Klima und Bürger*innen, Biodiversität, Bewertung von Zertifizierungssystemen (ökologisch, klimaneutral, entwaldungsfrei, konventionell), Testen innovativer Lösungen mit Lebensmittelsystemen/Zertifizierungsakteuren;
- Bereitstellung von Daten und Empfehlungen für verbesserte NTM-Regime (Non-Tariff Measure);
- Bereitstellung von Lösungen für den Lebensmittelhandel, zuständige Ministerien, Grenzregime-Management (digitale Lösungen).
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Begünstigte können Dritte finanziell unterstützen. Die Unterstützung Dritter kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden. Der Höchstbetrag für jeden Dritten beträgt 60.000 Euro.
Mindestens drei Partner aus Afrika und mindestens zwei aus derselben Region im Sinne der Afrikanischen Union (https://au.int/en/member_states/countryprofiles2).
Aufgrund des Umfangs dieses Themas sind juristische Personen mit Sitz in allen Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union* ausnahmsweise für eine Finanzierung durch die Union berechtigt. * "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" umfasst Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde.
Internationale Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land sind ausnahmsweise förderfähig.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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