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Call-Eckdaten
Thematische Netzwerke zum Sammeln und Teilen von praxistauglichem Wissen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-9
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
28.02.2024 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
24.10.2023
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Zur Unterstützung des Europäischen Green Deals, der EU-Klimapolitik, der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Ziele der Strategie "From Farm to Fork" werden sich die erfolgreichen Vorschläge auf den Wissensaustausch in einer leicht verständlichen Sprache konzentrieren, die auf Land- und Forstwirt*innen zugeschnitten ist. Sie werden auf den Bedarf der Primärerzeuger an unparteiischem und maßgeschneidertem Wissen über Bewirtschaftungsentscheidungen in Bezug auf ihre Bedürfnisse, Herausforderungen und Chancen eingehen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten die folgenden Aktivitäten beinhalten:
- Bewältigung der dringendsten Bedürfnisse von Land- und Forstwirt*innen durch die Zusammenfassung, den Austausch und die Präsentation - in einer leicht verständlichen und auf Land- und Forstwirt*innen ausgerichteten Sprache - von bewährten Verfahren und Forschungsergebnissen, die für die praktische Umsetzung bereit sind, aber nicht ausreichend bekannt sind oder von den Praktiker*innen nicht genutzt werden. Die spezifischen Themen der Netze können nach dem Bottom-up-Prinzip ausgewählt werden, sofern sie zu den einschlägigen politischen Zielen der EU, einschließlich der Eindämmung des Klimawandels oder der Anpassung, beitragen;
- Erstellung einer umfassenden Beschreibung des Stands der derzeitigen land- und forstwirtschaftlichen Praktiken zu dem gewählten Thema, um den Mehrwert des Vorschlags und die Relevanz des Themas zu erläutern. Die Vorschläge sollten sich auf die Kosten/Nutzen-Aspekte der gesammelten und zusammengefassten Praktiken konzentrieren und verdeutlichen, wie das Projekt Überschneidungen mit laufenden oder abgeschlossenen Projekten und Netzwerken vermeidet;
- ein umfangreiches Angebot an nützlichem, anwendbarem und ansprechendem Material für Land- und Forstwirt*innen bereitstellen. Diese Informationen sollten leicht zugänglich und verständlich sein, wobei nach Möglichkeit audiovisuelles Material verwendet werden sollte, einschließlich Materialien, die der Aus- und Weiterbildung dienen, sowie automatische Übersetzungsdienste, die eine Verbreitung über Sprachbarrieren hinweg ermöglichen;
- Dieses Material sollte in die bestehenden Verbreitungskanäle eingespeist werden, die von Land- und Forstwirten in den Ländern am häufigsten genutzt werden;
- Möglichst viele "Praxis-Zusammenfassungen" im gemeinsamen EIP-AGRI-Format sowie andere Arten von Materialien sollten der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI) "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" sowie den nationalen/regionalen/lokalen AKIS-Kanälen und dem EU-weiten interaktiven Wissensspeicher (HORIZON-CL6-2021-GOVERNANCE-01-24) zur Verfügung gestellt werden;
- Neben den Einzelheiten zu den operationellen Gruppen der EIP, deren Beteiligung dringend empfohlen wird, sind, soweit möglich und für das gewählte Thema relevant, auch Einzelheiten dazu anzugeben, wie weitere Synergien mit künftigen operationellen Gruppen der EIP und interaktiven Innovationsgruppen, die im Rahmen der EIP-AGRI tätig sind, geschaffen werden sollen;
- Die Vorschläge müssen den "Multi-Akteurs-Ansatz" umsetzen, d. h. ein Konsortium, das sich auf eine ausgewogene Mischung von Stakeholdern mit komplementärem Wissen stützt und Land-/Forstwirt*innen, Bauerngruppen und Bäuerinnengruppen und Berater*innen einbezieht, und eine Mindestlaufzeit von drei Jahren haben;
- Um die angesprochenen Land- und Forstwirte besser zu erreichen und ihr Wissen zu erfassen, können die Netze eine "gegenseitige Befruchtung" durch Teilnetze organisieren, die z. B. eine Region, eine Sprache oder ein Produktionssystem abdecken.
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Erwartete Ergebnisse
Die Vorschläge werden auch die Innovation und die Übernahme der Ergebnisse beschleunigen und den Schlüssel zur Verbesserung der Nachhaltigkeit darstellen. Sie werden zu wirksamen Wissens- und Innovationssystemen in der Landwirtschaft (AKIS) beitragen und damit einen Mehrwert für das Wissen und die Kosteneffizienz innovativer Verfahren und Techniken in und zwischen den Sektoren der Primärproduktion, der Lebensmittel- und der Bioökonomie schaffen und zu besser informierten und engagierten Interessengruppen und Nutzern der Projektergebnisse führen.
Trotz der kontinuierlichen Finanzierung wissenschaftlicher Projekte werden neue Erkenntnisse, innovative Ideen und Methoden aus der Praxis nicht ausreichend erfasst und verbreitet. Die Forschungsergebnisse werden oft nicht in die land- und forstwirtschaftliche Praxis integriert. Vorschläge auf EU-Ebene, um hier Abhilfe zu schaffen, sind unerlässlich, denn die nationalen und sektoralen AKIS sind nur unzureichend vernetzt und organisiert, um der Herausforderung der Intensivierung der thematischen Zusammenarbeit zwischen Forscher*innen, Berater*innen und Land-/Forstwirt*innen gerecht zu werden. Dieser Wissensaustausch wird eine wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft fördern und Vertrauen zwischen den wichtigsten AKIS-Stakeholdern schaffen.
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Beitrag zum Querschnittsziel der Modernisierung des Sektors durch die Förderung und den Austausch von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum und die Förderung ihrer Übernahme sowie zu den Zielen und Vorgaben des Europäischen Green Deal, einschließlich des Klimawandels, und der Strategie "From Farm to Fork".
- Sammlung und Verbreitung von leicht zugänglichem, praxisorientiertem Wissen zu dem gewählten Themenbereich, insbesondere von bestehenden innovativen Lösungen, bewährten Verfahren und Forschungsergebnissen, die für die Umsetzung in die Praxis bereit sind, aber nicht ausreichend bekannt sind oder von Praktiker*innen nicht genutzt werden.
- Langfristige Aufrechterhaltung des praktischen Wissens - über den Projektzeitraum hinaus - insbesondere durch Nutzung der wichtigsten vertrauenswürdigen Verbreitungskanäle, die von den Land- und Forstwirt*innen am häufigsten konsultiert werden.
- Verstärkter Fluss praktischer Informationen zwischen Land- und Forstwirt*innen in der EU in einer geografisch ausgewogenen Weise, die Spillover-Effekte erzeugt und die Unterschiede zwischen den Gebieten berücksichtigt.
- Größere Akzeptanz der gesammelten Lösungen bei den Nutzern und intensivere Verbreitung des vorhandenen Wissens durch die Verknüpfung von Stakeholdern, Politiken, Projekten und Instrumenten zur Beschleunigung der Innovation und zur Förderung einer schnelleren und umfassenderen gemeinsamen Erarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
min. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Förderfähige Kosten werden in Form einer Pauschale berechnet.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(866kB)
Kontakt
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