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Call-Eckdaten
Zusätzliche Aktivitäten für die Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive Blaue Wirtschaft
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-1
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
28.02.2024 17:00
Förderquote
30%
Budget des Calls
€ 60.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 60.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Maßnahme ist die weitere Unterstützung der Europäischen Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft (SBEP), die im Strategieplan von Horizont Europa 2021-2024 festgelegt und zunächst unter dem Thema HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft durchgeführt wurde, und insbesondere die Finanzierung zusätzlicher Aktivitäten (die auch von zusätzlichen Partnern durchgeführt werden können) im Hinblick auf den geplanten Umfang und die geplante Dauer sowie im Einklang mit Artikel 24 Absatz 2 der Horizont Europa-Verordnung.
Call-Ziele
Das Konsortium, das im Rahmen von HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02 Mittel beantragt und erhalten hat, ist in der einzigartigen Lage, einen Vorschlag zur Fortsetzung der geplanten Partnerschaft einzureichen. Dieses Konsortium hat nicht nur den Vorschlag eingereicht, der zur Identifizierung der Partnerschaft in der strategischen Planung von Horizont Europa 2021-2024 führte, sondern es hat die Partnerschaft auch durch kofinanzierte Aufforderungen im Jahr 2022 auf der Grundlage dieser Planung und im Anschluss an das Thema HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02 umgesetzt. In diesem Zusammenhang verfügt das derzeitige Konsortium über besondere Fachkenntnisse in Bezug auf die Ziele der Partnerschaft, die durchzuführenden Aktivitäten, insbesondere FSTP-Aufforderungen oder andere Aufforderungen/Aufrufe, die gemäß dem ursprünglichen Vorschlag/der ursprünglichen Partnerschaft eindeutig erforderlich/vorgesehen sind, sowie andere relevante Aspekte der Maßnahme. In der Praxis könnte ein anderes Konsortium die laufenden Aktivitäten der Partnerschaft nicht ohne erhebliche Unterbrechung fortsetzen, wenn überhaupt.
Der Umfang des Antrags für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft sollte sich auf eine ordnungsgemäß begründete Fortsetzung oder zusätzliche Schwerpunktbereiche, zusätzliche Aktivitäten und zusätzliche Partner, auch aus zusätzlichen Ländern, konzentrieren, die Wissen und Lösungen bereitstellen, um die blaue Wirtschaft nachhaltig zu gestalten und sicherzustellen, dass ihre Vorteile gerecht verteilt werden, indem sie nationale, regionale und EU-FuI-Prioritäten aufeinander abstimmen und Wissenschaft, Industrie, Verwaltung und Gesellschaft zusammenbringen.
Als Reaktion auf nationale und EU-politische Ziele (z. B. Europäischer Green Deal, Meeresstrategie und Wasserrahmenrichtlinie, Natura- und maritime Raumplanungsrichtlinien) sollten die fortgesetzten und/oder zusätzlichen Schwerpunktbereiche der Partnerschaft darauf abzielen, ein gesundes Meer, eine nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wobei auch die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU und ihre Ziele (insbesondere ein Beitrag zu stärkeren und widerstandsfähigeren ländlichen (Küsten-)Gebieten) mit ihrer Leitinitiative "Forschung und Innovation für ländliche (Küsten-)Gemeinden" berücksichtigt werden sollten.
Es wird erwartet, dass die Partnerschaft weiterhin gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen als Teil der zusätzlichen Aktivitäten organisiert und daher ausreichend Zeit für die Durchführung der kofinanzierten Projekte einplant. Die Partnerschaft sollte technologische, naturbasierte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Innovationen weiter fördern und neue Planungs-, Verwaltungs-, Geschäfts- und Finanzierungsmodelle erproben.
Es wird erwartet, dass die zusätzlichen Aktivitäten der Partnerschaft so konzipiert und beschrieben werden, dass deutlich wird, wie sie die wissenschaftlichen Beiträge erhöhen, die in einem rechtlichen/regulatorischen Kontext anwendbar sind, und wie sie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch Regulierungsbehörden und politische Entscheidungsträger erleichtern und so einen Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und zur Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" leisten, die Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030", den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, das Ziel der Nullverschmutzung und die Umwandlung der blauen Wirtschaft Europas in eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050, wie auch in der Mitteilung über ein neues Konzept für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU "Transformation der blauen Wirtschaft der EU für eine nachhaltige Zukunft" dargelegt.
Es wird erwartet, dass die Partnerschaft auch eine strukturierende Funktion im Hinblick auf europäische integrierte Ozeanbeobachtungssysteme und Datenanalysen haben wird. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft einen besonderen Schwerpunkt darauf legt, wie sie zur künftigen EU-Initiative zur Ozeanbeobachtung beiträgt, eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Europäischen Ozeanbeobachtungssystems (EOOS), einschließlich der Forschungsinfrastrukturen, bei der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Ozeandatenraums, der mit der European Open Science Cloud (EOSC) und dem europäischen Green-Deal-Datenraum verbunden ist, spielt und zur Entwicklung des Digitalen Doppelozeans beiträgt. Alle qualitätskontrollierten Daten, die im Rahmen der aus dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten Maßnahmen erhoben werden, sollten den FAIR-Grundsätzen entsprechen und über von der Europäischen Kommission unterstützte Open-Access-Datensysteme (wie Copernicus, GEOSS, EMODnet) verfügbar gemacht werden.
Die zusätzlichen Aktivitäten der Partnerschaft sollten den Schwerpunkt auf die Entwicklung von ganzheitlichen, integrierten, systemischen und sektorübergreifenden Ansätzen für das gesamte Einzugsgebiet bzw. für ganz Europa legen und Prozesse der gemeinsamen Schaffung unter Beteiligung aller relevanten Interessengruppen und Stakeholder fördern, dabei aber operativ handhabbar bleiben und die Empfehlungen der von der Europäischen Kommission für 2022 angebotenen zusätzlichen Unterstützung berücksichtigen. Die zusätzlichen Maßnahmen sollen nach dem "Multi-Akteurs-Konzept" durchgeführt werden und eine angemessene Beteiligung von Forscher*innen aus verschiedenen Disziplinen, Berater*innen, lokalen, regionalen und nationalen Behörden, Regierungsvertreter*innen, Industrie und Unternehmen, einschließlich KMU, Wissenseinrichtungen und Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich NRO, und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette gewährleisten, unterstützt durch offene Wissenschaft und eine integrative Governance, Politik und Entscheidungsfindung. Sie sollte das gesamte Potenzial der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH), der sozialen Innovation und des bürgerschaftlichen Engagements nutzen, um ein Portfolio von Lösungen, Maßnahmen und Instrumenten zu entwickeln und deren Vervielfältigung und Ausweitung zu erleichtern. Insbesondere wird erwartet, dass der wirksame Beitrag von SSH-Disziplinen und -Fachwissen sinnvolle und signifikante Auswirkungen hat, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungs- und Innovationstätigkeiten verstärken.
Zusätzliche Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Gesundheit und Lebensqualität sowie die langfristigen sozioökonomischen Aussichten der Küstengemeinden, einschließlich Frauen, Jugend und der am stärksten gefährdeten Gruppen wie der indigenen Bevölkerung, im Kontext größerer Übergänge und zunehmender Bedrohungen für Klima, Ressourcen und Gesundheit zu verbessern, auch durch die Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen wie der COVID-19-Pandemie. Im Einklang mit der politischen Vision der Europäischen Kommission, niemanden zurückzulassen, sollte die große Vielfalt und Heterogenität des sozioökonomischen, technologischen, institutionellen, innovativen und qualifizierten Potenzials berücksichtigt werden.
Es wird erwartet, dass die Partnerschaft Partner aus weiteren Ländern, einschließlich assoziierter Länder, in ihr Konsortium einbezieht, da sie den Atlantik, die Ostsee, die Nordsee, das Mittelmeer und das Schwarze Meer so weit wie möglich abdecken sollte. Es wird erwartet, dass alle relevanten öffentlichen Organisationen und Ministerien aus den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern, die für die Finanzierung der maritimen Wirtschaft zuständig sind, in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, einschließlich KMU und Stiftungen, zu den Kernmitgliedern gehören und ihnen offen stehen. Geeignete Verbindungen zu anderen einschlägigen Ministerien und Organisationen, einschließlich der Zivilgesellschaft, sollten hergestellt werden.
In Anbetracht der globalen Dimension der Meerespolitik wird erwartet, dass Organisationen und Einrichtungen aus nicht-assoziierten Drittländern, insbesondere wichtige Partner*innen, die an die verschiedenen Meeresbecken der EU angrenzen, Mitglied werden und sich auf andere Weise beteiligen. Im Einklang mit Europas globalem Ansatz für die Zusammenarbeit in Forschung und Innovation sollte die internationale Zusammenarbeit dazu beitragen, Strategien und Forschungspläne aufeinander abzustimmen, die Sammlung, Überwachung und gemeinsame Nutzung von Daten sowie den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, bewährte Verfahren für die Meerespolitik zu fördern, den Austausch und Export von Schlüsseltechnologien zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit neuen Ländern außerhalb Europas schrittweise zu öffnen.
Durch die zusätzlichen Aktivitäten und neuen Partner*innen soll die Partnerschaft das starke Engagement der EU für die UN-Dekade "Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung", die UN-Dekade "Wiederherstellung von Ökosystemen", die G7-Initiative "Zukunft der Meere und Ozeane", die All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance, die BLUEMED-Initiative, die Schwarzmeersynergie und andere internationale Initiativen unterstützen.
Von den Partner*innen wird erwartet, dass sie weiterhin Beiträge für die Governance-Struktur, die gemeinsamen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und andere gezielte Umsetzungsmaßnahmen sowie Bemühungen um eine nationale Koordinierung leisten. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft EU-, nationale und regionale Kapazitäten mobilisiert, um Investitionen, auch aus dem Privatsektor, zu mobilisieren, die Skalierbarkeit und die Marktzugänglichkeit der entwickelten Lösungen zu verbessern und so die Rentabilität der Investitionen zu erhöhen.
Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und die Möglichkeiten für Wissensinvestitionen zu nutzen, wird erwartet, dass die Partnerschaft eine enge Zusammenarbeit fördert und Synergien mit anderen bestehenden und vorgeschlagenen relevanten europäischen Partnerschaften sicherstellt, insbesondere mit den Partnerschaften "Rettung der biologischen Vielfalt zum Schutz des Lebens auf der Erde", "Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Menschen, Erde und Klima", "Wassersicherheit für die Erde (Water4All)", und damit zusammenhängende Maßnahmen zur Koordinierung und Unterstützung der kombinierten Aktivitäten der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder im Hinblick auf die Ziele der Partnerschaft "Emissionsfreier Verkehr auf dem Wasser" (ZEWT), "Saubere Energiewende", "Künstliche Intelligenz, Daten und Robotik", die European Open Science Cloud (EOSC) und andere, soweit relevant, sowie das EIT Climate KIC, das EIT FOOD und die "European Open Science Cloud (EOSC)". Die Partnerschaft wird auch mit den einschlägigen Zielen der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" verbunden sein. Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie detailliert beschreiben, wie eine solche Zusammenarbeit mit Hilfe von speziellen Aufgaben und geeigneten Ressourcen geplant und umgesetzt werden kann.
Die Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie anderer Fonds wie LIFE, der Fazilität für Konjunkturbelebung und Resilienz, dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und dem Instrument für Nachbarschaftspolitik, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI) während der Umsetzung der Partnerschaft würde dazu beitragen, die Umsetzung der Projektergebnisse zu verbessern und die weitere Übernahme zu unterstützen und zu erleichtern.
Die Gewährung eines Zuschusses zur Fortsetzung der Partnerschaft gemäß dieser Aufforderung sollte auf der Grundlage eines Vorschlags erfolgen, der vom Koordinator des im Rahmen von HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft geförderten Konsortiums vorgelegt wird, und die zusätzlichen Aktivitäten (die zusätzliche Partner*innen einschließen können), die durch den Zuschuss finanziert werden sollen, sollten einer Bewertung unterzogen werden; diese Bewertung sollte den bestehenden Kontext und den Umfang der ursprünglichen Bewertung, soweit relevant, sowie die in der Finanzhilfevereinbarung verankerten damit verbundenen Verpflichtungen berücksichtigen.
Da es sich bei der vorliegenden Aktion um eine Fortsetzung des Themas HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02 handelt und eine Änderung einer bestehenden Finanzhilfevereinbarung vorgesehen ist, sollte der Vorschlag in einem separaten Dokument auch die zusätzlichen Aktivitäten und etwaigen zusätzlichen Partner aufführen, die durch die Finanzhilfe abgedeckt werden sollen, und darlegen, wie sich diese in der Finanzhilfevereinbarung niederschlagen würden. Der Vorschlag sollte auch die spezifischen Aktivitäten beschreiben, die vorgesehen sind, um die Synergien mit anderen verwandten Missionen und Partnerschaften zu stärken.
Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in künftige Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiterhin zu unterstützen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Themen dieses Ziels werden sich auf die folgenden Bereiche auswirken:
- "Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel";
- "Saubere und gesunde Luft, Wasser und Boden";
- "Verbesserung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt an Land und im Wasser";
- "Nachhaltige Lebensmittelsysteme vom Erzeuger bis zum Verbraucher an Land und auf See";
- "Hochwertige digitale Dienste für alle";
- "Eine wettbewerbsfähige und sichere Datenwirtschaft".
Erwartete Ergebnisse
Dieses Thema betrifft die Fortsetzung der Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft (SBEP), d.h. den EU-Beitrag im WP 2023-2024.
Es wird erwartet, dass die zweite Tranche der Partnerschaft zu allen erwarteten Ergebnissen beiträgt, die im Thema HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft, für die Fortsetzung und neue Entwicklung von Aktivitäten angegeben sind.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
- Der Vorschlag muss vom Koordinator des Konsortiums eingereicht werden, das im Rahmen von HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft gefördert wird. Diese Bedingung für die Förderfähigkeit gilt unbeschadet der Möglichkeit, weitere Partner einzubeziehen.
- Wenn die Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit verbundene Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
- Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
- Vorschläge, die sich auf eine bestimmte Art von Aktivität oder einen bestimmten Sektor konzentrieren, sind nicht zulässig.
- Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden.
- Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten dieser Aktion, um ihre Ziele zu erreichen. Der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR findet keine Anwendung.
- Der Höchstbetrag des FSTP, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 10 000 000 EUR. Dieser Betrag ist gerechtfertigt, da die Bereitstellung von FSTP eine der Hauptaktivitäten dieser Aktion ist und auf umfangreichen Erfahrungen im Rahmen der Vorläufer dieser Partnerschaft beruht.
- Das Anfangsdatum der im Rahmen dieses Themas gewährten Zuschüsse kann ab dem Datum der Antragstellung sein. Die Antragsteller müssen die Notwendigkeit eines rückwirkenden Starttermins in ihrem Antrag begründen. Kosten, die ab dem Datum des Beginns der Maßnahme anfallen, können als förderfähig betrachtet werden (und werden mit dem Datum des Inkrafttretens der Änderung der Finanzhilfevereinbarung berücksichtigt).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.
Der Bewertungsausschuss wird zum Teil aus Vertreter*innen der EU-Institutionen bestehen. Ist der Vorschlag erfolgreich, wird in der nächsten Phase des Verfahrens die Änderung der Finanzhilfevereinbarung vorbereitet. Wenn das Ergebnis der Vorbereitungen zur Änderung der Finanzhilfevereinbarung eine Zuschlagsentscheidung ist, wird der Koordinator des im Rahmen von HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft geförderten Konsortiums aufgefordert, im Namen der Begünstigten eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung einzureichen.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 7(866kB)
Kontakt
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