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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

    1. Sie können "UND" verwenden, und zwar so: Eins UND Zwei. EuroAccess sucht in der Datenbank nach den Feldern, die sowohl Eins als auch Zwei enthalten, unabhängig von ihrer Reihenfolge und ihrer Position in einem Satz.

    2. Sie können das "ODER" auf diese Weise verwenden: Eins ODER Zwei. In diesem Fall wird EuroAccess die Datenbank nach Feldern durchsuchen, die entweder das Wort Eins oder das Wort Zwei enthalten. Es werden alle Felder mit einem dieser Wörter oder mit beiden gefunden.

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Dieses Thema umfasst die Entwicklung des Arbeitsmarktes und die Beschäftigung, wobei der Schwerpunkt auf der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, der Optimierung bestehender Arbeitsplätze und der Bewältigung von akademischer (Arbeitslosigkeit) und beruflicher Mobilität liegt. Dazu gehören auch die Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für verschiedene Gruppen.  

    Die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die Förderung des Unternehmertums sind zentrale Prioritäten. Dazu gehören der Ausbau der KMU-Kapazitäten, die Unterstützung des sozialen Unternehmertums und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle. Die Tätigkeiten können sich auf die Schaffung von Beratungssystemen für Start-ups, Spin-offs und Gründerzentren, die Förderung von Unternehmensnetzwerken und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch Wissens- und Technologietransfer, digitalen Wandel und nachhaltige Geschäftspraktiken konzentrieren. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst den Ausbau des Bildungszugangs, den Abbau von Bildungsbarrieren sowie die Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens. Dazu gehören auch berufliche Bildung, gemeinsame Lernprogramme und Initiativen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität und Bildungsnetzwerke. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Förderung von Medienkompetenz, digitalen Lernwerkzeugen und der Entwicklung innovativer Bildungsansätze zur Stärkung von Wissen, Fähigkeiten und gesellschaftlicher Teilhabe.  

    Ausgehend vom Programm Kreatives Europa wird in diesem Thema auch die Rolle von Kultur und Medien in Bildung und sozialer Entwicklung hervorgehoben. Es unterstützt Projekte, die Kreativität, kulturelles Bewusstsein und künstlerischen Ausdruck bei Kindern und Jugendlichen fördern. Zu den Aktivitäten gehören die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im audiovisuellen Sektor, die Verbesserung der Fähigkeiten zur Erstellung digitaler Inhalte und die Förderung des Vertriebs von Bildungs- und Kulturmedienprodukten. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung von Initiativen zur Medienkompetenz und hilft jungen Zuschauern, sich kritisch mit digitalen und Medieninhalten auseinanderzusetzen. Durch die Verbindung von Bildung, Kreativität und Medien stärkt dieses Thema die kulturelle Identität und unterstützt integrative, wissensbasierte Gesellschaften. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf den Schutz der Umwelt, die Förderung der biologischen Vielfalt und die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels und des Ressourcenmanagements. Dazu gehören Bemühungen zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung an ihn, die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Förderung der biologischen Vielfalt und der Schutz der Natur sind zentrale Aspekte.  

    Es umfasst auch die Verbesserung der Boden- und Luftqualität durch die Verringerung der Umweltverschmutzung, den Umgang mit Kontamination, die Verhinderung von Bodenerosion und die Verbesserung der Luftqualität sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Die Wasserwirtschaft spielt eine wesentliche Rolle, einschließlich einer nachhaltigen Wasserverteilung, Überwachungssystemen, innovativen Abwasserbehandlungstechnologien und Wasserwiederverwendungsstrategien. Darüber hinaus befasst es sich mit dem Schutz und der Entwicklung von Wasserstraßen, Seen und Flüssen sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung des Agrar-, Forst- und Fischereisektors bei gleichzeitiger Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes. Sie umfasst landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Obst, Fleisch, Oliven), den ökologischen Landbau, den Gartenbau und innovative Ansätze für eine nachhaltige Landwirtschaft. Es befasst sich auch mit der Waldbewirtschaftung, Holzprodukten und der Förderung der biologischen Vielfalt und der Klimaresilienz in forstwirtschaftlichen Verfahren. 

    Im Lebensmittelsektor liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung nachhaltiger und widerstandsfähiger Lebensmittelketten, der Förderung der ökologischen Lebensmittelproduktion, der Verbesserung von Meeresfrüchten und der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -sicherheit. Die Projekte zielen auch auf die Entwicklung der Agrar- und Lebensmittelindustrie ab, einschließlich innovativer Methoden für Produktion, Verarbeitung und Vertrieb. 

    Fischerei und Tiermanagement sind wesentliche Aspekte, wobei der Schwerpunkt auf nachhaltigen Fischereipraktiken, Aquakultur sowie Tiergesundheit und Tierschutz liegt. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Förderung einer verantwortungsvollen Fischerei, des Meeresschutzes und der Entwicklung effizienter Ressourcenmanagementsysteme. 

    Boden- und Luftqualitätsinitiativen spielen eine entscheidende Rolle für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Dazu gehören Projekte zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung, zur Umsetzung von Umweltverschmutzungsmanagementsystemen und zur Verhinderung von Bodenerosion. Darüber hinaus werden innovative Ansätze zur Verbesserung der Luftqualität – sowohl im Freien als auch in Innenräumen – sowie die Weiterentwicklung von Wissen und bewährten Verfahren im Boden- und Luftmanagement unterstützt.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Integration der Gemeinschaft und die Stärkung einer gemeinsamen Identität durch die Förderung des sozialen Zusammenhalts, positiver Beziehungen und der Entwicklung gemeinsamer Räume und Dienstleistungen. Sie unterstützt Initiativen zur Förderung des interkulturellen Verständnisses und der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.  

    This topic focuses on fostering community integration and strengthening a common identity by promoting social cohesion, positive relations, and the development of shared spaces and services. It supports initiatives that enhance intercultural understanding and cooperation between different societal groups. 

    Demographic change and migration address key societal challenges, such as an aging population, active aging, and silver economy strategies. It also includes adapting public services and infrastructure to demographic shifts, tackling social and spatial segregation, and addressing brain drain. Migration-related actions cover policy development, strategic planning, and the integration of migrants to create inclusive and resilient communities. 

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieses Thema umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Es umfasst Energiemanagement, Energiesparmethoden und die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Projekte können sich auf die energetische Sanierung und Energieeffizienz von Gebäuden und öffentlichen Infrastrukturen sowie auf die Förderung der Energieeffizienz durch die Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Unternehmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen konzentrieren.  

    Im Bereich der erneuerbaren Energien umfasst dies die Entwicklung und den Ausbau von Wind-, Solar-, Biomasse-, Wasserkraft-, Geothermie- und anderen nachhaltigen Energiequellen. Zu den Aktivitäten gehören die Steigerung der Erzeugung erneuerbarer Energien, der Ausbau der Forschungskapazitäten und die Entwicklung innovativer Technologien für die Energiespeicherung und das Energiemanagement. Die Projekte können sich auch mit einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik, Finanzierungsinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien und der Schaffung von Kooperationsrahmen zur Förderung von Initiativen für erneuerbare Energien befassen. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Verbesserung der Gesundheits- und Sozialdienste, die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Entwicklung neuer Gesundheitsmodelle, innovative medizinische Diagnostik und Behandlungen (z.B. Demenz, Krebs, Diabetes) sowie das Management von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus fallen Maßnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten, zur Förderung des allgemeinen Wohlbefindens und zur Förderung präventiver Gesundheitsmaßnahmen unter dieses Thema. Es umfasst auch die Sportförderung und die Förderung körperlicher Aktivität als Mittel zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der sozialen Inklusion. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Förderung der Gleichberechtigung und die Stärkung der sozialen Inklusion, insbesondere für marginalisierte und schutzbedürftige Gruppen. Es umfasst Aktivitäten zur Verbesserung der Kapazitäten und der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, älteren Menschen und sozial ausgegrenzten Gruppen. Die Aktivitäten können sich mit der Schaffung inklusiver Infrastruktur, der Verbesserung des Zugangs und der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch innovative Pflegedienste befassen. Dazu gehören auch Initiativen zur Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Förderung der Menschenrechte und zur Entwicklung von Strategien und Instrumenten für soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die Stärkung der Governance, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dazu gehört die Förderung der Multi-Level-, transnationalen und grenzüberschreitenden Governance durch die Gestaltung und Erprobung wirksamer Strukturen und Mechanismen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu verschiedenen Themen.  

    Innovationskapazität und -bewusstsein sind ebenfalls von entscheidender Bedeutung, wobei Maßnahmen darauf abzielen, die Fähigkeit von Einzelpersonen und Organisationen zur Übernahme und Anwendung innovativer Praktiken zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung von Innovationsnetzwerken und die Förderung von Innovationen in verschiedenen Sektoren.  

    Institutionelle Zusammenarbeit und Netzwerkbildung spielen eine entscheidende Rolle, da sie langfristige Partnerschaften unterstützen, um Verwaltungsprozesse zu verbessern, regionales Wissen auszutauschen und das interkulturelle Verständnis zu fördern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Sportorganisationen sowie Bemühungen um Management und Kapazitätsaufbau. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Stärkung von Justiz, Sicherheit und Gefahrenabwehr durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Aufbau institutioneller Kapazitäten. Es umfasst Initiativen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensten, zur Verbesserung der Katastrophenschutzsysteme und der Krisenreaktionsfähigkeit für Notfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle. Die Maßnahmen zielen auch auf die Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Drogenkriminalität und des Menschenhandels sowie auf die Gewährleistung eines sicheren und effizienten Grenzmanagements ab. Darüber hinaus umfasst es Initiativen zur Förderung des Schutzes der Bürger, der Sicherheit der Gemeinschaft und der Entwicklung innovativer Sicherheitsdienste und -technologien. 

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Bewirtschaftung, den Schutz und die Aufwertung natürlicher Ressourcen und Gebiete wie Lebensräume, Geoparks und Schutzgebiete. Es umfasst auch die Erhaltung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes, der Landschaften und des Schutzes der Meeresumwelt.  

    Initiativen für die Kreislaufwirtschaft spielen eine Schlüsselrolle, wobei Maßnahmen auf innovative Abfallbewirtschaftung, ökologische Behandlungstechniken und fortschrittliche Recyclingsysteme abzielen. Die Projekte können sich auf die Verbesserung der Recyclingtechnologien, die Verwertung organischer Abfälle und den Aufbau von Reparatur- und Wiederverwendungsnetzen konzentrieren. Darüber hinaus befassen sich die Bemühungen zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung mit Praktiken der ökologischen Wirtschaft, der Reduzierung von Abfällen im Meer und der nachhaltigen Ressourcennutzung. 

    Dieses Thema konzentriert sich auf die nachhaltige Erhaltung, Förderung und Verbesserung des Kultur- und Naturerbes. Dazu gehören Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität von Kultur- und Naturstätten durch Erhaltung, Valorisierung und Entwicklung von Kulturgütern, Dienstleistungen und Produkten. Kulturerbemanagement, Kunst und Kultur spielen eine Schlüsselrolle, einschließlich maritimer Kulturerberouten, Zugang zu kulturellen Stätten und kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerten und Kunstworkshops.  

    Die Entwicklung des Tourismus ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, mit Maßnahmen zur Förderung von Naturgütern, zum Schutz und zur Entwicklung des Naturerbes und zur Steigerung der touristischen Attraktivität durch eine bessere Nutzung des kulturellen, natürlichen und historischen Erbes. Es umfasst auch die Verbesserung von touristischen Dienstleistungen und Produkten, die Schaffung von Ökotourismusmodellen und die Entwicklung nachhaltiger Tourismusstrategien. 

    Aktivitäten, die sich auf die nachhaltige Entwicklung und strategische Planung städtischer, regionaler und ländlicher Gebiete konzentrieren. Dazu gehören Stadtentwicklung wie Stadtplanung, Stadterneuerung und Stärkung der Stadt-Land-Verbindungen durch Klimaanpassung, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, partizipative Prozesse, intelligente Städte und die Regeneration öffentlicher städtischer Räume. Regionalplanung und -entwicklung umfassen die Umsetzung regionaler Politiken und Programme, Pläne für eine nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die effiziente Verwaltung von Meeresschutzgebieten. Die ländliche und periphere Entwicklung befasst sich mit den Herausforderungen abgelegener und dünn besiedelter Gebiete, indem sie die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften fördert, die ländliche Wirtschaft fördert, den Zugang zu abgelegenen Regionen verbessert und maßgeschneiderte Strategien für Nachhaltigkeit und Wachstum im ländlichen Raum fördert. 

    Dieser Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung und Verbesserung von Verkehrs- und Mobilitätssystemen, die alle Verkehrsträger, einschließlich der städtischen Mobilität und des öffentlichen Verkehrs, abdecken. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverbindungen durch Verkehrs- und Verkehrsplanung, Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur, bessere Anbindung und verbesserte Zugänglichkeit. Projekte zur Förderung des multimodalen Verkehrs und der multimodalen Logistik, zur Optimierung intermodaler Transportketten, zur Bereitstellung nachhaltiger und effizienter Logistiklösungen und zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien. Initiativen zur Schaffung einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und zur Ermöglichung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten. 

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Call-Eckdaten

Zusätzliche Aktivitäten für die Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive Blaue Wirtschaft

Call Nummer

HORIZON-CL6-2024-GOVERNANCE-01-1

Termine

Öffnung
17.10.2023

Deadline
28.02.2024 17:00

Förderquote

30%

Budget des Calls

€ 60.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

€ 60.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel dieser Maßnahme ist die weitere Unterstützung der Europäischen Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft (SBEP), die im Strategieplan von Horizont Europa 2021-2024 festgelegt und zunächst unter dem Thema HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft durchgeführt wurde, und insbesondere die Finanzierung zusätzlicher Aktivitäten (die auch von zusätzlichen Partnern durchgeführt werden können) im Hinblick auf den geplanten Umfang und die geplante Dauer sowie im Einklang mit Artikel 24 Absatz 2 der Horizont Europa-Verordnung.

Call-Ziele

Das Konsortium, das im Rahmen von HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02 Mittel beantragt und erhalten hat, ist in der einzigartigen Lage, einen Vorschlag zur Fortsetzung der geplanten Partnerschaft einzureichen. Dieses Konsortium hat nicht nur den Vorschlag eingereicht, der zur Identifizierung der Partnerschaft in der strategischen Planung von Horizont Europa 2021-2024 führte, sondern es hat die Partnerschaft auch durch kofinanzierte Aufforderungen im Jahr 2022 auf der Grundlage dieser Planung und im Anschluss an das Thema HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02 umgesetzt. In diesem Zusammenhang verfügt das derzeitige Konsortium über besondere Fachkenntnisse in Bezug auf die Ziele der Partnerschaft, die durchzuführenden Aktivitäten, insbesondere FSTP-Aufforderungen oder andere Aufforderungen/Aufrufe, die gemäß dem ursprünglichen Vorschlag/der ursprünglichen Partnerschaft eindeutig erforderlich/vorgesehen sind, sowie andere relevante Aspekte der Maßnahme. In der Praxis könnte ein anderes Konsortium die laufenden Aktivitäten der Partnerschaft nicht ohne erhebliche Unterbrechung fortsetzen, wenn überhaupt.

Der Umfang des Antrags für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft sollte sich auf eine ordnungsgemäß begründete Fortsetzung oder zusätzliche Schwerpunktbereiche, zusätzliche Aktivitäten und zusätzliche Partner, auch aus zusätzlichen Ländern, konzentrieren, die Wissen und Lösungen bereitstellen, um die blaue Wirtschaft nachhaltig zu gestalten und sicherzustellen, dass ihre Vorteile gerecht verteilt werden, indem sie nationale, regionale und EU-FuI-Prioritäten aufeinander abstimmen und Wissenschaft, Industrie, Verwaltung und Gesellschaft zusammenbringen.

Als Reaktion auf nationale und EU-politische Ziele (z. B. Europäischer Green Deal, Meeresstrategie und Wasserrahmenrichtlinie, Natura- und maritime Raumplanungsrichtlinien) sollten die fortgesetzten und/oder zusätzlichen Schwerpunktbereiche der Partnerschaft darauf abzielen, ein gesundes Meer, eine nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, wobei auch die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU und ihre Ziele (insbesondere ein Beitrag zu stärkeren und widerstandsfähigeren ländlichen (Küsten-)Gebieten) mit ihrer Leitinitiative "Forschung und Innovation für ländliche (Küsten-)Gemeinden" berücksichtigt werden sollten.

Es wird erwartet, dass die Partnerschaft weiterhin gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen als Teil der zusätzlichen Aktivitäten organisiert und daher ausreichend Zeit für die Durchführung der kofinanzierten Projekte einplant. Die Partnerschaft sollte technologische, naturbasierte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Innovationen weiter fördern und neue Planungs-, Verwaltungs-, Geschäfts- und Finanzierungsmodelle erproben.

Es wird erwartet, dass die zusätzlichen Aktivitäten der Partnerschaft so konzipiert und beschrieben werden, dass deutlich wird, wie sie die wissenschaftlichen Beiträge erhöhen, die in einem rechtlichen/regulatorischen Kontext anwendbar sind, und wie sie die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch Regulierungsbehörden und politische Entscheidungsträger erleichtern und so einen Beitrag zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und zur Strategie "Vom Erzeuger zum Verbraucher" leisten, die Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030", den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, das Ziel der Nullverschmutzung und die Umwandlung der blauen Wirtschaft Europas in eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050, wie auch in der Mitteilung über ein neues Konzept für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU "Transformation der blauen Wirtschaft der EU für eine nachhaltige Zukunft" dargelegt.

Es wird erwartet, dass die Partnerschaft auch eine strukturierende Funktion im Hinblick auf europäische integrierte Ozeanbeobachtungssysteme und Datenanalysen haben wird. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft einen besonderen Schwerpunkt darauf legt, wie sie zur künftigen EU-Initiative zur Ozeanbeobachtung beiträgt, eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Europäischen Ozeanbeobachtungssystems (EOOS), einschließlich der Forschungsinfrastrukturen, bei der Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Ozeandatenraums, der mit der European Open Science Cloud (EOSC) und dem europäischen Green-Deal-Datenraum verbunden ist, spielt und zur Entwicklung des Digitalen Doppelozeans beiträgt. Alle qualitätskontrollierten Daten, die im Rahmen der aus dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten Maßnahmen erhoben werden, sollten den FAIR-Grundsätzen entsprechen und über von der Europäischen Kommission unterstützte Open-Access-Datensysteme (wie Copernicus, GEOSS, EMODnet) verfügbar gemacht werden.

Die zusätzlichen Aktivitäten der Partnerschaft sollten den Schwerpunkt auf die Entwicklung von ganzheitlichen, integrierten, systemischen und sektorübergreifenden Ansätzen für das gesamte Einzugsgebiet bzw. für ganz Europa legen und Prozesse der gemeinsamen Schaffung unter Beteiligung aller relevanten Interessengruppen und Stakeholder fördern, dabei aber operativ handhabbar bleiben und die Empfehlungen der von der Europäischen Kommission für 2022 angebotenen zusätzlichen Unterstützung berücksichtigen. Die zusätzlichen Maßnahmen sollen nach dem "Multi-Akteurs-Konzept" durchgeführt werden und eine angemessene Beteiligung von Forscher*innen aus verschiedenen Disziplinen, Berater*innen, lokalen, regionalen und nationalen Behörden, Regierungsvertreter*innen, Industrie und Unternehmen, einschließlich KMU, Wissenseinrichtungen und Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich NRO, und anderen relevanten Akteuren der Wertschöpfungskette gewährleisten, unterstützt durch offene Wissenschaft und eine integrative Governance, Politik und Entscheidungsfindung. Sie sollte das gesamte Potenzial der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH), der sozialen Innovation und des bürgerschaftlichen Engagements nutzen, um ein Portfolio von Lösungen, Maßnahmen und Instrumenten zu entwickeln und deren Vervielfältigung und Ausweitung zu erleichtern. Insbesondere wird erwartet, dass der wirksame Beitrag von SSH-Disziplinen und -Fachwissen sinnvolle und signifikante Auswirkungen hat, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungs- und Innovationstätigkeiten verstärken.

Zusätzliche Aktivitäten sollten dazu beitragen, die Gesundheit und Lebensqualität sowie die langfristigen sozioökonomischen Aussichten der Küstengemeinden, einschließlich Frauen, Jugend und der am stärksten gefährdeten Gruppen wie der indigenen Bevölkerung, im Kontext größerer Übergänge und zunehmender Bedrohungen für Klima, Ressourcen und Gesundheit zu verbessern, auch durch die Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen wie der COVID-19-Pandemie. Im Einklang mit der politischen Vision der Europäischen Kommission, niemanden zurückzulassen, sollte die große Vielfalt und Heterogenität des sozioökonomischen, technologischen, institutionellen, innovativen und qualifizierten Potenzials berücksichtigt werden.

Es wird erwartet, dass die Partnerschaft Partner aus weiteren Ländern, einschließlich assoziierter Länder, in ihr Konsortium einbezieht, da sie den Atlantik, die Ostsee, die Nordsee, das Mittelmeer und das Schwarze Meer so weit wie möglich abdecken sollte. Es wird erwartet, dass alle relevanten öffentlichen Organisationen und Ministerien aus den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern, die für die Finanzierung der maritimen Wirtschaft zuständig sind, in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, einschließlich KMU und Stiftungen, zu den Kernmitgliedern gehören und ihnen offen stehen. Geeignete Verbindungen zu anderen einschlägigen Ministerien und Organisationen, einschließlich der Zivilgesellschaft, sollten hergestellt werden.

In Anbetracht der globalen Dimension der Meerespolitik wird erwartet, dass Organisationen und Einrichtungen aus nicht-assoziierten Drittländern, insbesondere wichtige Partner*innen, die an die verschiedenen Meeresbecken der EU angrenzen, Mitglied werden und sich auf andere Weise beteiligen. Im Einklang mit Europas globalem Ansatz für die Zusammenarbeit in Forschung und Innovation sollte die internationale Zusammenarbeit dazu beitragen, Strategien und Forschungspläne aufeinander abzustimmen, die Sammlung, Überwachung und gemeinsame Nutzung von Daten sowie den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen zu verbessern, bewährte Verfahren für die Meerespolitik zu fördern, den Austausch und Export von Schlüsseltechnologien zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit neuen Ländern außerhalb Europas schrittweise zu öffnen.

Durch die zusätzlichen Aktivitäten und neuen Partner*innen soll die Partnerschaft das starke Engagement der EU für die UN-Dekade "Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung", die UN-Dekade "Wiederherstellung von Ökosystemen", die G7-Initiative "Zukunft der Meere und Ozeane", die All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance, die BLUEMED-Initiative, die Schwarzmeersynergie und andere internationale Initiativen unterstützen.

Von den Partner*innen wird erwartet, dass sie weiterhin Beiträge für die Governance-Struktur, die gemeinsamen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und andere gezielte Umsetzungsmaßnahmen sowie Bemühungen um eine nationale Koordinierung leisten. Es wird erwartet, dass die Partnerschaft EU-, nationale und regionale Kapazitäten mobilisiert, um Investitionen, auch aus dem Privatsektor, zu mobilisieren, die Skalierbarkeit und die Marktzugänglichkeit der entwickelten Lösungen zu verbessern und so die Rentabilität der Investitionen zu erhöhen.

Um die Kohärenz und Komplementarität der Aktivitäten zu gewährleisten und die Möglichkeiten für Wissensinvestitionen zu nutzen, wird erwartet, dass die Partnerschaft eine enge Zusammenarbeit fördert und Synergien mit anderen bestehenden und vorgeschlagenen relevanten europäischen Partnerschaften sicherstellt, insbesondere mit den Partnerschaften "Rettung der biologischen Vielfalt zum Schutz des Lebens auf der Erde", "Nachhaltige Lebensmittelsysteme für Menschen, Erde und Klima", "Wassersicherheit für die Erde (Water4All)", und damit zusammenhängende Maßnahmen zur Koordinierung und Unterstützung der kombinierten Aktivitäten der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder im Hinblick auf die Ziele der Partnerschaft "Emissionsfreier Verkehr auf dem Wasser" (ZEWT), "Saubere Energiewende", "Künstliche Intelligenz, Daten und Robotik", die European Open Science Cloud (EOSC) und andere, soweit relevant, sowie das EIT Climate KIC, das EIT FOOD und die "European Open Science Cloud (EOSC)". Die Partnerschaft wird auch mit den einschlägigen Zielen der Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030" verbunden sein. Von den Antragstellenden wird erwartet, dass sie detailliert beschreiben, wie eine solche Zusammenarbeit mit Hilfe von speziellen Aufgaben und geeigneten Ressourcen geplant und umgesetzt werden kann.

Die Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie anderer Fonds wie LIFE, der Fazilität für Konjunkturbelebung und Resilienz, dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA III) und dem Instrument für Nachbarschaftspolitik, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI) während der Umsetzung der Partnerschaft würde dazu beitragen, die Umsetzung der Projektergebnisse zu verbessern und die weitere Übernahme zu unterstützen und zu erleichtern.

Die Gewährung eines Zuschusses zur Fortsetzung der Partnerschaft gemäß dieser Aufforderung sollte auf der Grundlage eines Vorschlags erfolgen, der vom Koordinator des im Rahmen von HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft geförderten Konsortiums vorgelegt wird, und die zusätzlichen Aktivitäten (die zusätzliche Partner*innen einschließen können), die durch den Zuschuss finanziert werden sollen, sollten einer Bewertung unterzogen werden; diese Bewertung sollte den bestehenden Kontext und den Umfang der ursprünglichen Bewertung, soweit relevant, sowie die in der Finanzhilfevereinbarung verankerten damit verbundenen Verpflichtungen berücksichtigen.

Da es sich bei der vorliegenden Aktion um eine Fortsetzung des Themas HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02 handelt und eine Änderung einer bestehenden Finanzhilfevereinbarung vorgesehen ist, sollte der Vorschlag in einem separaten Dokument auch die zusätzlichen Aktivitäten und etwaigen zusätzlichen Partner aufführen, die durch die Finanzhilfe abgedeckt werden sollen, und darlegen, wie sich diese in der Finanzhilfevereinbarung niederschlagen würden. Der Vorschlag sollte auch die spezifischen Aktivitäten beschreiben, die vorgesehen sind, um die Synergien mit anderen verwandten Missionen und Partnerschaften zu stärken.

Die Kommission beabsichtigt, neue Maßnahmen in künftige Arbeitsprogramme aufzunehmen, um die Partnerschaft während der Laufzeit von Horizont Europa weiterhin zu unterstützen.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Die Themen dieses Ziels werden sich auf die folgenden Bereiche auswirken:

  • "Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel";
  • "Saubere und gesunde Luft, Wasser und Boden";
  • "Verbesserung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt an Land und im Wasser";
  • "Nachhaltige Lebensmittelsysteme vom Erzeuger bis zum Verbraucher an Land und auf See";
  • "Hochwertige digitale Dienste für alle";
  • "Eine wettbewerbsfähige und sichere Datenwirtschaft".

Erwartete Ergebnisse

Dieses Thema betrifft die Fortsetzung der Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft (SBEP), d.h. den EU-Beitrag im WP 2023-2024.

Es wird erwartet, dass die zweite Tranche der Partnerschaft zu allen erwarteten Ergebnissen beiträgt, die im Thema HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft, für die Fortsetzung und neue Entwicklung von Aktivitäten angegeben sind.

Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:

  •  den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
  •  den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
  •  mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder

Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar

  • mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
  • mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.

Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.

Besondere Fälle:

  • Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
  • Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
  • Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
  • Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
  • Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).

weitere Förderkriterien

  • Der Vorschlag muss vom Koordinator des Konsortiums eingereicht werden, das im Rahmen von HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft gefördert wird. Diese Bedingung für die Förderfähigkeit gilt unbeschadet der Möglichkeit, weitere Partner einzubeziehen.
  • Wenn die Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit verbundene Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
  • Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
  • Vorschläge, die sich auf eine bestimmte Art von Aktivität oder einen bestimmten Sektor konzentrieren, sind nicht zulässig.
  • Die Begünstigten können Dritten finanzielle Unterstützung gewähren (FSTP). Die Unterstützung für Dritte kann nur in Form von Zuschüssen gewährt werden.
    • Die finanzielle Unterstützung Dritter durch die Teilnehmer ist eine der Hauptaktivitäten dieser Aktion, um ihre Ziele zu erreichen. Der in Artikel 204 Buchstabe a der Haushaltsordnung Nr. 2018/1046 vorgesehene Schwellenwert von 60 000 EUR findet keine Anwendung.
    • Der Höchstbetrag des FSTP, der jedem Dritten gewährt werden kann, beträgt 10 000 000 EUR. Dieser Betrag ist gerechtfertigt, da die Bereitstellung von FSTP eine der Hauptaktivitäten dieser Aktion ist und auf umfangreichen Erfahrungen im Rahmen der Vorläufer dieser Partnerschaft beruht.
  • Das Anfangsdatum der im Rahmen dieses Themas gewährten Zuschüsse kann ab dem Datum der Antragstellung sein. Die Antragsteller müssen die Notwendigkeit eines rückwirkenden Starttermins in ihrem Antrag begründen. Kosten, die ab dem Datum des Beginns der Maßnahme anfallen, können als förderfähig betrachtet werden (und werden mit dem Datum des Inkrafttretens der Änderung der Finanzhilfevereinbarung berücksichtigt).

Zusatzinformationen

Themen

Biodiversität & Umwelt, Klima & Klimawandel, Luftqualität, Wassermanagement & -qualität, 
Bodenqualität, Fischerei, Ernährung, Land- & Forstwirtschaft

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.

Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.


Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 70 Seiten vorgeschrieben.


Der Bewertungsausschuss wird zum Teil aus Vertreter*innen der EU-Institutionen bestehen. Ist der Vorschlag erfolgreich, wird in der nächsten Phase des Verfahrens die Änderung der Finanzhilfevereinbarung vorbereitet. Wenn das Ergebnis der Vorbereitungen zur Änderung der Finanzhilfevereinbarung eine Zuschlagsentscheidung ist, wird der Koordinator des im Rahmen von HORIZON-CL6-2022-GOVERNANCE-01-02: Europäische Partnerschaft für eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft geförderten Konsortiums aufgefordert, im Namen der Begünstigten eine Änderung der Finanzhilfevereinbarung einzureichen.

Kontakt

National Contact Points for Horizon Europe
Website

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