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Call-Eckdaten
Kreislaufwirtschaft von biobasierten Prozessen und Produkten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-02-5-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
23.10.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Vorschläge werden es den biobasierten Industrien in der Union, einschließlich KMU, ermöglichen, zur Verbesserung der europäischen industriellen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ressourcenunabhängigkeit sowie zur Entwicklung innovativer und nachhaltiger Werte beizutragenKetten in den biobasierten Sektoren als Voraussetzung und Treiber für zukünftige Lösungen für eine Kreislaufwirtschaft und die Bioökonomie Übergänge. Die Projektergebnisse werden dazu beitragen, biobasierte Lösungen mit geringeren Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser und Luftqualität, Biodiversität und Klima im Einklang mit den EGD-Zielen, der EU-Kreislaufwirtschaft und den EU-Aktionsplänen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung zu liefern die Bioökonomiestrategie und die Kommunikation über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe.
Call-Ziele
Die biobasierten Prozesse und Produkte im Rahmen dieses Themas umfassen nicht die Sektoren Lebensmittel, Futtermittel, Biokraftstoffe, Bioenergie sowie Kultur und Erholung. Die Schaffung sicherer, widerstandsfähiger, wettbewerbsfähiger und gerechter Produktions- und Verbrauchssysteme mit geringeren Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser und Luftqualität, Biodiversität und Klima gehört zu den Zielen der EU-Kreislaufwirtschaft.
Um die Kapazitäten der industriellen biobasierten Sektoren im Rahmen des Themas, insbesondere der verarbeitenden Industrie, zu verbessern und zu diesem Ziel beizutragen, sollten die Vorschläge folgende Aspekte beinhalten:
- Entwicklung eines optimierten Designs von biobasierten Prozessen und biobasierten Produkten zur Verbesserung ihrer Zirkularität unter Berücksichtigung der Möglichkeit, recycelte Materialien auf dem lokalen Markt wiederzuverwenden. Dies könnte durch die Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz von Prozessen, die Verbesserung hochwertiger Recycling-Technologien, die Erhöhung der Haltbarkeit von Produkten und ihre Eignung zur sicheren Wiederverwendung und Wiederverwendung von Produkten erreicht werden,Lebensdaueroptionen, Erhöhung des sicheren Recyclinggehalts in neuen Produkten usw.;
- Bewertung der Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Klimaneutralität von zirkulären biobasierten Prozessen und Produkten entlang ihrer Wertschöpfungsketten, einschließlich der biologischen Rohstoffe aus Land und Meer, die in den Produktionsprozessen verwendet werden. Die Umweltauswirkungen von Prozessen und Produkten auf Boden, Wasser und Luftqualität, Biodiversität und Klima sollten auf bestehenden und validierten Bewertungsmethoden beruhen, die auch in früheren und laufenden FuI-Projekten entwickelt und verbessert wurden. Insbesondere sollte die Klimaneutralität sowohl auf der Grundlage der Verringerung der Treibhausgasemissionen als auch auf der Grundlage der Erhöhung des Kohlenstoffabbaus bewertet werden und eine Bewertung der Verbesserung der Energieeffizienz umfassen;
- Einschließlich der Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der verbesserten biobasierten Produktions- und Verbrauchssysteme in Bezug auf den erhöhten wirtschaftlichen Wert entlang der gesamten Wertschöpfungsketten, zirkuläre Muster von Produkten, die Verbraucher einbeziehen, d. h. Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparatur, Wiederaufbereitung und Recycling von Mustern, Verbesserung des wirtschaftlichen Werts von Recyclingmaterialien, Beschäftigungsmöglichkeiten usw.;
- Entwicklung von Produktinformationssystemen, die die sichere und nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen und die Ressourceneffizienz entlang der Wertschöpfungsketten von der Produktion bis zur verlängerten Lebensdauer der Kreislaufprodukte und einer angemessenen Entsorgung demonstrieren. Transparente Informationen sollten darauf abzielen, die gesellschaftliche Akzeptanz biobasierter Innovationen zu verbessern und Verbraucher und Kunden dabei zu unterstützen, verantwortungsvolle und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen und im Einklang mit der EU-Strategie für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation wird die internationale Zusammenarbeit gefördert. Es wird erwartet, dass die Projekte zur Initiative New European Bauhaus (NEB) beitragen, indem sie mit der NEB-Gemeinschaft, dem NEB-Labor und anderen relevanten Maßnahmen der NEB-Initiative interagieren, indem sie Informationen, bewährte Praktiken und gegebenenfalls Ergebnisse austauschen.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen mit den Ergebnissen vergangener und laufender EU-finanzierter Projekte suchen und diese nutzen, unter anderem im Rahmen des Circular Bio-based Europe JU, der Processes 4 Planet-Partnerschaft und anderer europäischer Partnerschaften von Horizon Europe.
Dieses Thema erfordert den effektiven Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung relevanter Expertise, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftlichen Auswirkungen der damit verbundenen Forschungsaktivitäten verstärken.
Die Integration der Gender-Dimension (Geschlechts- und Geschlechteranalyse) in Forschungs- und Innovationsinhalte ist dabei keine zwingende Voraussetzung.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Kreislaufgestaltung biobasierter Prozesse und Produkte: Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz biobasierter Technologien, Verringerung ihrer Umweltauswirkungen auf Boden, Wasser- und Luftqualität, Biodiversität und Klima, Verbesserung der Haltbarkeit und Eignung von Bio-Produkte auf der Basis, die sicher wiederverwendet und wieder hergestellt werden, um ein hochwertiges Recycling zu ermöglichen und den sicheren Recyclinganteil in neuen Produkten zu erhöhen;
- Produktinformationssysteme, die die Zirkularität, Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit der biobasierten Herstellungssektoren und der Verwendung von Produkten auf Verbraucherebene ermöglichen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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