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Call-Eckdaten
Kreislauflösungen für textile Wertschöpfungsketten durch innovative Sortierung, Recycling und Design für das Recycling
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-CircBio-02-1-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Thema zielt auf ein verbessertes Management der End-of-Life-Phase von Textilprodukten ab. Die Vorschläge sollten sich mit einem oder mehreren der folgenden Themen befassen und darauf abzielen, sie gegebenenfalls systemisch zu kombinieren: Erleichterung des Zerfalls von Textilprodukten durch Design, Sortierung und Recycling von Textilien.
Call-Ziele
Textilien sind die vierte Höchstdruckkategorie für die Verwendung von Primärrohstoffen und Wasser und die fünfte für THG-Emissionen und eine wichtige Quelle für Mikroplastikverschmutzung in Produktions- und Nutzungsphasen. Sie sind auch ein wichtiger Material- und Produktstrom im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Ziel dieser Initiative ist es auch, den Einsatz von Gefahrstoffen in der Verarbeitung und Textilbehandlung zu minimieren. Die Vorschläge sollen auch innovative Lösungen für mehr Qualität, Ungiftigkeit und Haltbarkeit von sekundären textilen Materialien sowie deren Verarbeitung und Behandlung aufzeigen und einsetzen.
Erleichterung des Zerfalls textiler Produkte:
Neben der Faserzusammensetzung, die die Recyclingfähigkeit beeinflusst, können textile Produkte auch aus verschiedenen nichttextilen Komponenten oder Zubehörteilen bestehen und beschichtet, laminiert oder bedruckt werden. Diese harten Teile, Verkleidungen, Beschichtungen und laminierten Schichten behindern das Recycling und sind eine große Barriere für praktisch alle Textilfaser-Recycling-Technologien, insbesondere chemische Recycling-Technologien. Die Entfernung dieser nicht-textilen Komponenten erfordert eine Demontage vor dem Recycling, was zu Kosten für den gesamten Recyclingprozess führt. Trotz der verschiedenen Forschungsprojekte zu diesem Thema ist die Implementierung und Anwendung dieser Techniken noch weit von der Realität entfernt. Die Vorschläge sollten diese Herausforderungen angehen. Neue Ansätze sollten auch getestet werden, wobei Technologien wie Robotik und KI einbezogen werden sollten. Unabhängig von den verbleibenden technologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen erfordert die Implementierung von Desintegrationstechniken auch ein System, in dem Produkte, die mit einer dieser Techniken ausgestattet sind, ordnungsgemäß gesammelt werden, anerkannt und zur richtigen Einrichtung geschickt, um den geeigneten Auslösemechanismus anzuwenden.
Systemische Lösungen zum Sortieren:
In den kommenden Jahren wird erwartet, dass die gesammelten Mengen an Post-Consumer-Textilabfällen aufgrund der erhöhten Mengen an Textilien, die auf den Markt gebracht werden, und der Verpflichtung, Textilabfälle getrennt zu sammeln, um weitere 65.000 bis 90.000 Tonnen pro Jahr steigen werden die die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 einrichten müssen. Dies wird den Bedarf an fortschrittlicher Sortierung für Sammelorganisationen weiter erhöhen, um daraus wirtschaftlichen Wert zu schaffen. Im Moment ist die Sortierung noch hauptsächlich ein manueller Prozess, der einen erheblichen Beitrag zu den Gesamtprozesskosten von recycelten Textilfasern leistet. Die Kosten für die manuelle Sortierung sind ein großes Hindernis für die kostengünstige Herstellung von Rohstoffen für das Textilfaserrecycling. Die automatisierte Sortierung hat das Potenzial, einen ausreichenden, gut definierten und kostengünstigen Input in Recyclingprozesse zu liefern, aber bis heute ist dieses Potenzial noch nicht erfüllt. Es gibt neue Technologien, aber ihre Grenzen müssen angegangen werden. Aufgrund der begrenzten Eindringtiefe von NIR-Licht kann nur die Oberflächenzusammensetzung von Textilien erfasst werden. Die RFID-Technologie erfordert, dass die Textilprodukte einen RFID-Tag und ein ganzes System hinter sich tragen, das von allen Teilen der Wertschöpfungskette angepasst wird. Daher sollten Vorschläge zur Entwicklung systemischer digitaler Lösungen vorgelegt werden, die die Rückverfolgbarkeit und den umfassenden Informationsaustausch entlang der gesamten Wertschöpfungskette unter Verwendung von Technologien wie Blockchain, KI und IoT erleichtern. Die Vorschläge sollten Wissen und Kompetenz in Bezug auf Informationssystemmodelle, Systeme zur Datenerfassung, einen Überblick über bestehende Standards und eine Abbildung des Standardisierungsbedarfs aufbauen, Kostenberechnungen und die Bewertung des Return on Investment (ROI) umfassenund die Auswirkungen der Integration digitaler Informationsträger in Textilprodukte berücksichtigen.
Weiterentwicklung der textilen Recyclingtechnologien:
Angesichts der enormen Menge an textilen Abfällen, die aufgrund der bald verpflichtenden Trennung der Sammlung behandelt werden müssen, möglicher Produktanforderungen wie Recyclinganteil und des Potenzials, das verschiedene Arten von Textilrecycling bieten, Verschiedene Arten des Textilrecyclings bleiben relevant und werden alle für die Umsetzung der Textilstrategie benötigt. Das mechanische Recycling von Textilien ist eine am Markt etablierte Technologie. Die Menge an spinnbaren Fasern und die Qualität der Fasern sollten jedoch verbessert werden. Die Integration von Robotik-, KI- oder IoT-Komponenten wird bei der Verbesserung dieser Prozesse eine Rolle spielen. Thermo-mechanisches Recycling ist ein Prozess, der noch in der Entwicklung ist und weitere Forschung benötigt wird, um die Ausbeute an recyceltem Inhalt und den Einsatz von Chemikalien zu verbessern, um die Qualität des Polymers zu erhöhen. Chemisches und enzymatisches Recycling sind neuartige Technologien. Die Vorschläge sollten das Polymer-Recycling von Baumwolle über einen Aufschlussprozess verbessern und Kundenfeedback zur Optimierung des Prozesses und zur kontinuierlichen Lieferung geeigneter textiler Abfälle (in Bezug auf Reinheit und Zusammensetzung) als Ausgangsmaterial einbeziehen. Andere Optionen, die erforscht werden können, sind das Recycling von Polycotton-Mischungen und das Monomer-Recycling von PET. Die Anwendung dieser Technologien in Forschung und Innovation sollte auch auf andere Faserarten ausgedehnt werden.
Clusteraktivitäten mit Projekten im Rahmen von "HORIZON-CL6-2024-CIRCBIO-01-2: Kreislauflösungen für textile Wertschöpfungsketten auf der Grundlage erweiterter Herstellerverantwortung" sollten in Betracht gezogen werden. Eine Lebenszyklusperspektive unter Verwendung von LCA und LCC sollte verwendet werden, um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der entwickelten, verbesserten, demonstrierten und hochskalierten Prozesse zu validieren. Die Vorschläge sollten sich auch mit der Frage der Nebenflüsse wie Abwasser und der Behandlung und Wiederverwendung befassen. Neuartige wertschöpfungsbasierte Lösungen durch industrielle Symbiose sollen gefördert werden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sollten Ökobilanzen gut etablierte Methoden verwenden und soweit möglich auf PEF basieren. Die Vorschläge sollten den Ansatz von Safe and Sustainable by Design (SSbD) vollständig berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch der Umsetzung von Rückverfolgbarkeitslösungen gewidmet werden, auch im Hinblick auf die jüngsten politischen Entwicklungen, z. B. den digitalen Produktpass. Die Beteiligung von KMU und Industrie wird gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Ein erfolgreicher Vorschlag wird zu folgenden Auswirkungen auf die Destination beitragen: i) Verbesserung der industriellen Nachhaltigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Unabhängigkeit von Ressourcen in Europa und ii) Verbesserung des Nutzens für Verbraucher*innen und Bürger*innen.
Die Projektergebnisse sollen zu mindestens zwei der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Einführung systemischer Lösungen für die Textilsortierung unter Verwendung innovativer digitaler Technologien (wie KI, Robotik, IoT und Blockchain);
- Einführung praktikabler Lösungen für eine erleichterte Desintegration, die in das Produktdesign als Grundlage für das Recycling einfließen sollen;
- Erhöhte Akzeptanz von mechanischen Recyclinglösungen, die wettbewerbsfähige, hochwertige Sekundärmaterialien liefern;
- Einführung von thermo-mechanischen, chemischen und anderen (z. B. enzymatischen) Recyclinglösungen, die aus Sicht der Schadstofffreiheit, des Kreislaufs und der Energieeffizienz nachhaltig sind.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 3(762kB)
Kontakt
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