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Call-Eckdaten
Innovationslabore für nachhaltige Bio-Lebensmittel: Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-FARM2FORK-02-2-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 11.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.500.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten auf lokaler Ebene Innovationszentren für ökologische Lebensmittel einrichten und fördern, in denen Forschende, Innovator*innen, Landwirt*innen, Verarbeiter*innen und andere Stakeholder zusammenkommen.
Call-Ziele
Der ökologische Landbau hat sich hauptsächlich auf der Primärproduktionsebene entwickelt, während die Verarbeitung von Bio-Agrarprodukten weniger entwickelt und reguliert ist. Außerdem ist der Bio-Sektor durch seine Streuung gekennzeichnet, wobei Ungleichgewichte in den Wertschöpfungsketten der Lebensmittel die Verhandlungsmacht der Biobauern und -erzeuger einschränken, die immer noch Zugang zu einer begrenzten Anzahl von Verarbeiter*innen und Einzelhändler*innen haben. Investitionen in innovative, sorgfältige Verarbeitungstechniken und nachhaltige und wiederverwendbare Verpackungen, die den Vertrieb und die Logistik von Bio-Produkten und landwirtschaftlichen Input-Netzwerken rationalisieren, und ein besseres Verständnis von Qualitäts- und Sicherheitsproblemen in Bio-Lieferketten in Kombination mit Vorschriften ist wichtig, um neue Werte für die Verbraucher*innen zu schaffen.
Dadurch können kleine Bio-Erzeuger*innen, insbesondere in abgelegenen Gebieten, einen Absatzmarkt für ihre Produktion finden und vom Mehrwert ihrer Bio-Zertifizierung profitieren. Aufgrund des Mangels an organisierten und effizienten kommerziellen Lieferketten für Bio-Produkte zögern die Betreiber jedoch oft, auf Bio umzusteigen. Neben den Querschnittsproblemen der Agrar-Lebensmittel-Lieferketten kann die organische Verteilung hohe Betriebskosten und ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach sich ziehen. Der Austausch von Erfahrungen und Wissen kann die Schaffung lokaler Lebensmittelmärkte und kurzer Lieferketten fördern und die Integrität der Bio-Qualität des Produkts wahren.
Die Vorschläge sollten lokal gesteuerte, Multi-Akteurs-Innovationszentren für Bio-Lebensmittel einrichten und beleben, die Forscher*innen, Innovator*innen, Landwirt*innen, Verarbeiter*innen und andere zusammenbringen, um:
- Entwicklung, Erprobung und Pilotierung von Innovationen in der ökologischen Kleinlebensmittelverarbeitung, insbesondere der schonenden Verarbeitung, und neuer, nachhaltiger und wiederverwendbarer Verpackungen (Vermeidung von nicht erneuerbaren und fossilen Kunststoffen), die die Erhaltung der Ernährungsqualität optimieren, Verringerung der Verderblichkeit und Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit;
- Förderung vielfältiger innovativer Lösungen/Ansätze, die auf die Bedürfnisse von Landwirt*innen und KMU zugeschnitten sind und gleichzeitig die Verbindung zwischen Lebensmittelverarbeitung und Primärproduktion gewährleisten und an den saisonalen Charakter der Rohstoffproduktion und -verarbeitung in kleinen(er) Chargen angepasst sind;
- Entwicklung und Erforschung innovativer Liefer- und Vertriebsmodelle (einschließlich Geschäftsmodelle, Absatzmärkte und Marketingstrategien, kurze Handelskreisläufe, öffentliche Beschaffung, Lebensmitteldienstleistungen), die an die vorgeschlagenen innovativen Lösungen angepasst sind;
- Bewertung der Auswirkungen der innovativen Lösungen auf die Nachhaltigkeit (Klima, Umwelt, Soziales, einschließlich Gesundheit und Wirtschaft);
- Aufbau einer Praxisgemeinschaft, um Erkenntnisse auszutauschen, Kapazitäten aufzubauen und die Einführung von Innovationen in großem Maßstab zu unterstützen.
Die Vorschläge sollten eine Reihe von Kulturen (im Innen- und Außenbereich), sowohl Acker- als auch Stauden, die für den ökologischen Sektor in Europa repräsentativ sind, sowie den ökologischen Viehsektor abdecken.
Die Projekte müssen den Multi-Akteurs-Ansatz nutzen, um eine angemessene Einbeziehung aller relevanten Stakeholder, einschließlich Landwirt*innen und KMU, zu gewährleisten. Die Vorschläge können gegebenenfalls auf bestehenden Forschungsinfrastrukturen aufbauen. Die Vorschläge werden ermutigt, auf vergangenen und laufenden EU-Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten, und es wird dringend empfohlen, mit laufenden und bevorstehenden Projekten zu clustern. Die Vorschläge sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan für die Zusammenarbeit mit anderen Projekten enthalten, die im Rahmen dieses Themas gefördert werden, und die Synergie mit den einschlägigen Aktivitäten zu gewährleisten, die im Rahmen anderer Initiativen in Horizon Europe durchgeführt werden, insbesondere mit dem Thema dieses Arbeitsprogramms HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-01-20: Entwicklung eines EU-Beratungsnetzwerks für den ökologischen Landbau und die zukünftigen Partnerschaften 'Beschleunigung des Wandels der Agrarsysteme: Agrarökologie lebende Labore und Forschungsinfrastrukturen' und 'Nachhaltige Ernährungssysteme für Mensch, Planet und Klima'.
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Erwartete Ergebnisse
Durch die Herstellung hochwertiger Lebensmittel mit geringen Umweltauswirkungen spielt der ökologische Landbau eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung nachhaltiger Ernährungssysteme in der EU, ein Ziel, das im Mittelpunkt des europäischen Green Deal steht. Im Rahmen der Farm-to-Fork- und Biodiversitätsstrategien des European Green Deal, die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen der EU im ökologischen Landbau zu bewirtschaften und die ökologische Aquakultur deutlich zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen und dem ökologischen Sektor zu helfen, sein volles Potenzial zu erreichen, Die Kommission hat einen neuen Aktionsplan für die Entwicklung des ökologischen Landbaus in der EU vorgelegt.
Im Jahr 2020 wurden 9,1 % der gesamten landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch bewirtschaftet. Diese Zahl birgt erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Anteil der für den ökologischen Landbau bestimmten landwirtschaftlichen Flächen: von 0,5 % auf mehr als 25 %. Diese Unterschiede sind zum Teil darauf zurückzuführen, dass es in einigen Ländern keine angemessenen Strukturen für Bio-Agrarprodukte gibt. Im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für die Entwicklung der ökologischen Produktion, Die erfolgreichen Vorschläge werden die Schaffung angemessener Strukturen unterstützen, die die ordnungsgemäße Kanalisierung der ökologischen Erzeugung in den Lieferketten ermöglichen, so dass die Landwirte den Mehrwert der ökologischen Erzeugung in vollem Umfang nutzen können.
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Verstärkte lokale und kleinvolumige Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln;
- Förderung innovativer, nachhaltiger Verpackungslösungen, die zu weniger Abfall führen (insbesondere von nicht erneuerbaren und fossilen Kunststoffen);
- Förderung innovativer Liefer- und Vertriebsmodelle und Kurzschlusshandelskreisläufe;
- Mehrwert für ökologische Agrarprodukte, verbesserte Einkommen der Biobauern und ihre Positionierung in den Wertschöpfungsketten der Agrar- und Ernährungswirtschaft;
- Verstärkte Marktorientierung und Fähigkeit von Biobauern und kleinen und mittleren Verarbeitungsbetrieben, die Verbrauchernachfrage nach nachhaltiger und gesunder Ernährung auf der Basis von Bio-Lebensmitteln zu befriedigen;
- Erhöhte Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit von Bio-Lebensmitteln mit positiven Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit, einschließlich Biodiversität, Klima, Ökosystemleistungen und öffentliche Gesundheit.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz anwenden. Siehe Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 2(959kB)
Kontakt
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