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Call-Eckdaten
Ganzheitliche Ansätze für eine wirksame Überwachung der Wasserqualität in städtischen Gebieten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-ZEROPOLLUTION-02-1-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
21.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit der Null-Verschmutzung-Zielsetzung des Europäischen Grünen Deals werden erfolgreiche Vorschläge zum Schutz der Wasserqualität beitragen, indem sie die städtische Wasserverschmutzung und damit auch die biologische Vielfalt und die Qualität der aquatischen Ökosysteme schützen, wie durch mehrere Auswirkungen im Rahmen des Ziels 'Saubere Umwelt und Null-Verschmutzung', insbesondere "Auf dem Weg zu sauberen, unverschmutzten Oberflächen- und Grundwasserkörpern in der EU, indem das Verständnis von diffusen und punktuellen Quellen der Wasserverschmutzung in einem globalen Kontext und im Kontext des Klimawandels gefördert wird, indem neuartige Lösungen zur Vermeidung von Degradation und Wiederherstellung von Gewässern ermöglicht werden, Verbesserung der Wasserqualität und ihres Managements für eine sichere menschliche und ökologische Nutzung, während gleichzeitig die Position und Rolle der EU und der assoziierten Länder in der globalen Wasserszene gefördert wird."
Call-Ziele
Die Wasserwirtschaft in städtischen Gebieten ist mit einer Vielzahl von Problemen der Wasserqualität konfrontiert. Städtische Abwässer sind eine immer wichtigere Quelle der Verschmutzung. Dies wird durch die zunehmende Häufigkeit von Extremereignissen wie Überschwemmungen und Dürren aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels sowie durch die zunehmende Versiegelung von Flächen und das rasche Wachstum städtischer Gebiete noch verschärft werden. Darüber hinaus führen Leckagen aus der veralteten Wasserversorgungsinfrastruktur und Überläufe aus der Mischwasserkanalisation oder Regenwasser zu einer zusätzlichen Verschmutzung der Umwelt. Die Wasserqualität verschlechtert sich durch organische Spurenschadstoffe wie Arzneimittel und Industriechemikalien, mikrobielle Verunreinigungen wie Krankheitserreger oder antimikrobielle Resistenzgene, Mikroplastik, Nanomaterialien und diffuse Verschmutzung aus städtischen Gebieten (Straßen, städtische Abwässer) und aus flussaufwärts gelegenen landwirtschaftlichen Gebieten oder Industrien sowie viele andere Schadstoffe, die oft unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen und schließlich zu verschiedenen Formen der Verschmutzung städtischer Wasserquellen führen. Diese Probleme werden auch durch die komplexen Wechselwirkungen zwischen Verschmutzungsquellen und -wegen an der Schnittstelle zwischen Stadt und Einzugsgebiet verschärft.
Im Einklang mit dem Ziel des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung muss ein integriertes und harmonisiertes Konzept zur Überwachung aller Quellen der Oberflächen- und Grundwasserverschmutzung und ihrer Auswirkungen entwickelt werden, einschließlich Mikroverunreinigungen, Mikroplastik, Arzneimitteln und anderen bedenklichen Schadstoffen sowie Schadstoffmischungen.
Ziel dieser Aktion ist es, ein europaweites Konzept für die Überwachung des gesamten Systems zu entwickeln und zu demonstrieren, um die neu auftretende Wasserverschmutzung und die Sicherung der Wasserqualität in städtischen Gebieten in verschiedenen städtischen Gebieten unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Verschmutzungsquellen und -pfaden zwischen städtischen Gebieten und den umliegenden Flüssen und gegebenenfalls Einzugsgebieten anzugehen und die Widerstandsfähigkeit der städtischen Wassersysteme gegenüber Pandemien sowie globalen und klimatischen Herausforderungen zu verbessern. Neue systemische Konzepte und ganzheitliche Strategien zur Verbesserung der städtischen Wasserqualität sollten integriert und in einem operationellen Umfeld demonstriert werden, einschließlich dezentraler Systeme, hybrider grün-grauer Infrastrukturen oder der kaskadischen Nutzung von Wasser.
Ein fortschrittliches Überwachungs- und Kontrollsystem, das über die herkömmlichen Schadstoffe hinausgeht, die städtischen Trink- und Abwasserkreisläufe miteinander verbindet, Risikomanagementansätze integriert und moderne digitale Lösungen zur Unterstützung des Managements der städtischen Wasserqualität nutzt, sollte entwickelt und erprobt werden, und zwar in Verbindung mit geeigneten Modellierungsinstrumenten und -szenarien zur Bewertung und Vorhersage der langfristigen Auswirkungen künftiger veränderter sozioökonomischer und klimatischer Bedingungen auf die Wasserqualität. Dieses Überwachungssystem sollte die allgemeinen Überwachungs- und Prognoseanforderungen des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung, die Überwachungsanforderungen bestehender EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Wasserpolitik (z. B. Wasserrahmenrichtlinie, Trinkwasserrichtlinie, Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, Badegewässerrichtlinie usw.) sowie einschlägige nationale und/oder europäische Instrumente zur Überwachung der Wasserqualität berücksichtigen und Empfehlungen und Leitlinien für eine bessere Umsetzung der EU- und/oder nationalen Rechtsvorschriften entwickeln. Zu diesem Zweck müssen bessere Methoden für den Zugang zu chemischen Daten entwickelt werden, um die Verwendung oder die Ströme von Chemikalien in städtischen Gebieten verfolgen zu können (z. B. zur Unterstützung von Fallstudien unter Verwendung des Massenbilanzansatzes zur Klärung von Verschmutzungsquellen). Neue und verfeinerte Analyseinstrumente und Überwachungsmethoden (z. B. wirkungsbezogene Überwachung, biologische Überwachung) zur Analyse eines breiten Spektrums von Schadstoffen, die Anlass zur Sorge geben, sollten ebenfalls entwickelt werden. Empfehlungen für die Standardisierung der Überwachung und Identifizierung von Schadstoffen (einschließlich der Nachweisgrenze) sollten ebenfalls vorgelegt werden.
Um die Möglichkeiten der Echtzeitüberwachung der Wasserqualität zu verbessern, sollte das Potenzial von Erdbeobachtungstechnologien und der Einsatz digitaler Technologien wie Online-Sensoren, künstliche Intelligenz, digitale Zwillinge, digitale Datenräume usw. weiter erforscht und konsolidiert werden.
Generell wird die Beteiligung von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Versorgungsunternehmen, der Industrie und Regulierungsbehörden dringend empfohlen, ebenso wie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft, wann immer dies erforderlich ist, auch mit dem Ziel, die Verbreitungs- und Nutzungswege zu erweitern und das Innovationspotenzial der entwickelten Lösungen und Strategien besser zu bewerten. Die unmittelbare Beteiligung von städtischen und für Einzugsgebiete zuständigen Wasserbehörden und Versorgungsunternehmen ist von wesentlicher Bedeutung.
Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten Synergien mit den Projekten schaffen, die im Rahmen der Themen Trinkwasserschutz und Bewirtschaftung der städtischen Wasserverschmutzung im Arbeitsprogramm von WP2021-2022 finanziert werden, nämlich HORIZON-CL6-2021-ZEROPOLLUTION-01-03 und HORIZON-CL6-2022- ZEROPOLLUTION-01-04.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verbesserung der städtischen Wasserqualität im Hinblick auf eine bessere Orientierung bei der Politikgestaltung und Priorisierung durch die Entwicklung integrierter Managementpläne für die Überwachung der Wasserqualität in der Stadt;
- Solide, sichere und risikobasierte Pläne für das Management der Wasserqualität in Städten, die durch ein verbessertes ganzheitliches Monitoring, fortschrittliche neuartige Methoden und digitale Lösungen, Modellierung und evidenzbasierte Szenarien unterstützt werden;
- Erhöhung der Akzeptanz digitaler Tools im Wassersektor, um Entscheidungen im Wassermanagement für alle Beteiligten zu unterstützen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(1287kB)
Kontakt
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