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Call-Eckdaten
Umweltauswirkungen von Lebensmittelsystemen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-ZEROPOLLUTION-01-3
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag sollte relevante Wissens- und Datenlücken in Bezug auf die Umwelt- und Klimaauswirkungen der primären Lebensmittelproduktion und -ernte schließen. Er sollte erläutern, wie er einen Zusatznutzen für einige der Prioritäten von Food 2030 erbringt: Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften.
Call-Ziele
Es gibt ein zunehmendes Verständnis für die Auswirkungen der Treibhausgasemissionen, die von Lebensmittelsystemen verursacht werden. Etwa ein Drittel der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen weltweit stammen aus dem Lebensmittelsektor. Ein ähnlicher Anteil der Emissionen ist auch in Europa zu verzeichnen. Obwohl der größte Teil der THG-Emissionen und anderer relevanter Umweltauswirkungen der primären Lebensmittelproduktion (bzw. der Ernte im Falle der Fischerei) zugeschrieben werden kann, entsteht ein erheblicher Teil der lebensmittelbedingten Umweltauswirkungen auch in den Nachproduktions- und Nachernteprozessen entlang der Lebensmittelversorgungsketten. Bei der Betrachtung der umfassenderen Umwelt- und Klimaauswirkungen von Lebensmittelsystemen werden jedoch mehr Informationen benötigt, um diese Auswirkungen zu verstehen, insbesondere was die Verschmutzung durch Lebensmittelverarbeitung, -herstellung, -verpackung, -vertrieb, -handel, -konsum (einschließlich neu entstehender Trends im Lebensmittelkonsum, wie z. B. Produkte aus alternativen Ernährungsweisen), Lebensmittelabfälle und Praktiken am Ende der Lebensdauer betrifft.
Die relevanten Daten zu den letztgenannten Industrien oder Praktiken sind im Vergleich zu den landwirtschaftlichen Daten, beispielsweise über die GAP-Indikatoren, oft weniger verfügbar und/oder zugänglich. Gleichzeitig bestehen auch Wissenslücken in Bezug auf die Umweltauswirkungen der primären Lebensmittelproduktion und -ernte. Daher sollte der erfolgreiche Vorschlag die relevanten Wissens- und Datenlücken schließen. Er sollte erläutern, wie er einen Zusatznutzen für einige der Prioritäten von Food 2030 erbringen wird: Klima, Biodiversität und Umwelt, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Innovation und Stärkung der Gemeinschaften. Die Daten sollten auf die einschlägigen Ziele der kommenden Rahmeninitiative für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem abgestimmt sein und diese unterstützen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie folgende Aspekte beinhalten:
- Sammlung relevanter qualitativer und quantitativer Daten über Umwelt- und Klimaauswirkungen im Zusammenhang mit Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung durch die Lebensmittelsysteme, Verluste an biologischer Vielfalt, Klimawandel und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie Daten über Süßwasserverbrauch, Bodenerosion, Ressourcen- und Energieeffizienz der Lebensmittelproduktion und -versorgung.
- Verbesserung der Zugänglichkeit relevanter, qualitativ hochwertiger Lebenszyklusinventardaten gemäß den FAIR-Grundsätzen und der offenen Wissenschaftspolitik der EU durch die Einrichtung von Maßnahmen zur Entwicklung, Überprüfung und Bereitstellung bestehender Datenbanken.
- Bereitstellung neuer Daten auf der Grundlage der Anforderungen für Environmental Footprint-konforme Datensätze und im Einklang mit der Empfehlung zur Anwendung der Environmental Footprint-Methoden aus dem Jahr 2021.
- Bewertung der Umweltauswirkungen von Lebensmittelsystemen aus einer Lebenszyklus-Perspektive, unter Verwendung der Environmental Footprint Methoden.
- Identifizierung und Kartierung von Möglichkeiten und innovativen Lösungen, einschließlich bestehender guter Praktiken, die die identifizierten Auswirkungen adressieren und die Einführung nachhaltiger Lebensmittelproduktion (einschließlich Ernte) und/oder Lebensmittelversorgungspraktiken, einschließlich Konsumpraktiken, mit minimalen Auswirkungen fördern.
- Identifizierung und Kartierung von Möglichkeiten und innovativen Lösungen, einschließlich bestehender bewährter Praktiken, die die Synergien zwischen den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (d. h. Umwelt - einschließlich Klima und biologische Vielfalt, Wirtschaft, Soziales - einschließlich Gesundheit), verschiedenen Sektoren sowie Akteuren im gesamten Lebensmittelsystem (von der Produktion/Ernte bis zum Verbrauch) maximieren, um Kompromisse zu minimieren und die Umweltverschmutzung sowie andere Umwelt- und Klimaauswirkungen im Lebensmittelsystem insgesamt zu verringern.
- Umsetzung des Multi-Akteurs-Ansatzes durch Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren des Lebensmittelsystems und Durchführung interdisziplinärer Forschung.
- Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, wird die internationale Zusammenarbeit gefördert.
- Gegebenenfalls sind die Ergebnisse früherer und laufender Forschungsprojekte zu nutzen und zu erweitern und mit einschlägigen Initiativen zusammenzuarbeiten.
Dieses Thema ist eng mit den Zielen "biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen", "faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme von der Primärproduktion bis zum Verbrauch" und "Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie" verbunden.
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Erwartete Ergebnisse
Der Lebensmittelsektor trägt zur Ernährungssicherheit bei, ist aber auch für die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden verantwortlich. Er kann zum Verlust der biologischen Vielfalt, zur Bodenerosion und zum Klimawandel beitragen und verbraucht übermäßige Mengen an natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser und Energie, während eine erhebliche Menge an Lebensmitteln verschwendet wird. Bei der Unterstützung der Umsetzung des Europäischen Green Deal, des EU-Aktionsplans zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, der Strategie "Vom Hof auf den Tisch", des Europäischen Klimapakts, der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie der Initiative "Lebensmittel 2030" sollte der erfolgreiche Vorschlag alle folgenden Ergebnisse ansprechen:
- Verbesserte Gesamtkenntnisse über die Umwelt- und Klimaauswirkungen der Lebensmittelsysteme, einschließlich potenzieller Kompromisse/Synergien mit anderen Nachhaltigkeitsaspekten (ökologisch, sozial, wirtschaftlich).
- Ein solides, evidenzbasiertes Verständnis der Auswirkungen von Lebensmittelsystemen im Zusammenhang mit direkter und indirekter Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung, die zum Verlust der biologischen Vielfalt, zur Bodenerosion und zum Klimawandel führen und die menschliche Gesundheit negativ beeinflussen können.
- Verbesserte Kapazitäten zur Verringerung der Umwelt- und Klimaauswirkungen von Lebensmittelsystemen, insbesondere in Bezug auf die Verschmutzung.
- Unterstützung der Stakeholder in den Lebensmittelsystemen durch neues verfügbares Wissen, gemeinsame Nutzung vorhandener Daten über die Umwelt- und Klimaauswirkungen der Lebensmittelsysteme und Ermittlung innovativer Lösungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es gelten die folgenden zusätzlichen Förderkriterien: Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe Definition des Multi-Akteurs-Ansatzes in der Einleitung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 4(1287kB)
Kontakt
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