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Call-Eckdaten
Neue nachhaltige Geschäfts- und Produktionsmodelle für Landwirte und ländliche Gemeinden
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-COMMUNITIES-02-2-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Der erfolgreiche Vorschlag sollte die europäischen Green-Deal-Initiativen unterstützen, insbesondere die Strategien "From Farm to Fork", "Wald", "Biodiversität" und "Bioökonomie", die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Mitteilung über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe, die EU-Mission "Ein Bodenabkommen für Europa" und die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU (Beitrag zur Stärkung, Vernetzung, Widerstandsfähigkeit und zum Wohlstand der ländlichen Gebiete) sowie die Leitinitiative für Forschung und Innovation durch die Entwicklung innovativer Geschäfts- und Produktionsmodelle (d. h. u. a. intelligente Landwirtschaft, soziale Landwirtschaft, Indoor-Pflanzenfabriken, Aquaponik, unbeaufsichtigter Gartenbau, Viehzucht und Fischzucht, elektronischer Handel, Tourismus, Verwaltung des Kultur- und Naturerbes, Erbringung von Dienstleistungen), die zukunftsfähig sind und bessere wirtschaftliche Ergebnisse, Zusammenarbeit, Einbeziehung und Fairness für Landwirte und/oder ländliche Gemeinschaften fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Nachhaltigkeit erreichen, zur Klimaneutralität beitragen und die gesellschaftlichen Erwartungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die lokale Wirtschaft und den Schutz und die Wiederherstellung von Natur und Ressourcen (z. B. Wasser, Boden und Luft).
Call-Ziele
Die Wertschöpfungsketten der EU-Agrar- und Ernährungswirtschaft sind vielfältig und dynamisch, sodass sie die Erwartungen der verschiedenen Verbraucher erfüllen und den Erzeuger*innen potenziell helfen, ihre Wertschöpfung zu steigern. Die Landwirtschaft und andere Sektoren in ländlichen Gebieten bieten eine große Anzahl von Arbeitsplätzen, doch die ländlichen Gemeinden stehen oft vor Herausforderungen wie einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung, einem Mangel an hochqualifizierten Arbeitskräften, einem Mangel an qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und Konnektivität, die die wirtschaftliche Attraktivität dieser Orte einschränken.
Gleichzeitig zeichnet sich die Landwirtschaft durch einen stagnierenden und niedrigen Wertschöpfungsanteil in der Wertschöpfungskette aus: hohe Inputkosten, Struktur der Wertschöpfungsketten (Konzentration vor- und nachgelagert), Variation in der Produktion und Einbeziehung neuer Dienstleistungen. Der Druck auf die natürlichen Ressourcen und die Gefahren des Klimawandels lassen alle oben genannten Probleme schwerer wiegen. In einer Zeit sehr angespannter Diskussionen über Klimawandel, globale Erwärmung, Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung steht die EU fest als Vorreiter und strebt das sehr ehrgeizige Ziel an, bis 2050 ein klimaneutraler Kontinent zu werden. Dieses Ziel erscheint sehr schwierig, wenn man sich anschaut, wo wir heute stehen und in welchem Tempo die erwarteten Veränderungen in verschiedenen Sektoren stattfinden.
Daher stehen sowohl ländliche Gemeinden als auch Landwirt*innen unter zunehmendem Druck, nachhaltige Geschäfts- und Produktionsmodelle einzuführen, die nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen. Der Übergang zu nachhaltigeren Geschäfts- und Produktionssystemen erfordert angemessene Werkzeuge und Messmethoden, um die Mehrleistung von landwirtschaftlichen Betrieben und ländlichen Unternehmen unter verschiedenen Bedingungen zu bewerten und zu überwachen.
Es wird erwartet, dass erfolgreiche Vorschläge nur einen der folgenden Bereiche eindeutig ansprechen: Bereich A oder Bereich B.
Bereich A
Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Design, Test und Upscale von Bottom-up-Community-geführten innovativen Geschäfts-, Kooperations- und Produktionsmodellen, um die Position der Landwirt*innen in verschiedenen Wertschöpfungsketten zu verbessern und ihnen den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu ermöglichen und globale Herausforderungen auf lokal angepasste Weise zu bewältigen. Sie sollten eine große Vielfalt von pedoklimatischen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Bedingungen abdecken, einschließlich der Komplexität und Dynamik in verschiedenen Produktionssystemen und der Struktur von Lebensmittelwertschöpfungsketten (zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen für Landwirte könnten zu weiteren Ungleichgewichten der Marktmacht in der Nahrungskette führen).
- Untersuchung von Möglichkeiten zur Überwachung und Überprüfung der verbesserten sozialen, ökologischen und klimatischen Leistung und deren Umsetzung in wirtschaftlichen Gewinn und Wettbewerbsvorteil für die Landwirte. Sie sollten bestehende, aufstrebende und potenzielle Märkte und Plattformen berücksichtigen, ein solides, kostengünstiges Geschäft, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und Produktionsmethoden, Nachhaltigkeit und Rentabilität berücksichtigen.
- Untersuchen Sie die Trends bei der Einführung von Innovationen in landwirtschaftlichen Betrieben und wie Landwirt*innen ihre Geschäfts-, Kooperations- oder Produktionsmodelle erneuern, wenn sie neue Produkte einführen und neue Geschäftsaktivitäten ergreifen.
Ziel ist es, Bürger*innen , private Unternehmen und öffentliche Organisationen mit Landwirt*innen zu verbinden, um die Nachfrage nach nachhaltiger Landwirtschaft zu erhöhen und einen Markt für neue Geschäfts-, Kooperations- und Produktionsmodelle zu schaffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Commerce, Smart Farming, Indoor Plant Factory, Aquaponik, unbeaufsichtigter Gartenbau, Vieh- und Fischzucht. Die Rückverfolgbarkeit der Produkte und die Sicherheits- und Qualitätsstandards sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
- Schaffen und verbreiten Sie über eine Open-Access-Plattform praktische Innovationen, Tools, Best Practices und Richtlinien, um neue integrative und nachhaltige Geschäfts-, Kooperations- und Produktionsmodelle erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.
- Untersuchung und Unterstützung der weit verbreiteten Anwendungen hochskalierbarer Geschäftsmodelle für moderne landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich Aspekten der Plattform-, Kreis- und biobasierten Wirtschaft.
- Innovative Ansätze bei der Entwicklung von Produktionstechnologien, die Zirkularität der Prozesse mit dem Ziel der Null-Abfall-Vermeidung, die Kaskadierung von Ressourcen und die Berücksichtigung der öffentlichen Gesundheit sowie der Anliegen und Anforderungen der Verbraucher sollten berücksichtigt werden.
Bereich B
Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Pilotierung innovativer nachhaltiger Geschäfts- und Kooperationsmodelle, um den Wohlstand und das Wohlergehen ländlicher Gemeinden und Dörfer zu fördern und gleichzeitig den grünen Übergang durch den Einsatz von Demonstranten zu nutzen. Diese Demonstranten sollten in verschiedenen Bereichen (z. B. Energie, Verkehr, soziale Dienstleistungen, Tourismus, Kultur, Digitalisierung usw.) eingesetzt werden, um den Bedürfnissen der ländlichen Gemeinden gerecht zu werden.
- Untersuchen Sie das Potenzial der Sozialwirtschaft, der Genossenschaften (oder anderer Erzeugerorganisationen) und innovativer Formen der Unternehmensaggregation und entwickeln Sie mindestens einen dieser Demonstratoren, die die lokale Wirtschaft unterstützen, indem sie aktiv Menschen in eine gefährdete Situation einbeziehen.
- Erforschung und Nutzung sektorübergreifender und gebietsübergreifender Verflechtungen unter Berücksichtigung einer territorialen Perspektive, die darauf abzielt, die Vernetzung ländlicher Gebiete mit umliegenden Zwischen- und Stadtgebieten zu verbessern.
- Untersuchung der Auswirkungen verschiedener Innovationsformen auf die Entwicklung und Revitalisierung ländlicher Räume und die Lebensqualität und den Lebensstandard ihrer Bewohner*innen.
- Identifizierung von Barrieren sowie Treibern (einschließlich Richtlinien) und Bedingungen für die Schaffung und Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle in ländlichen Gebieten.
- Empfehlungen für politische Entscheidungsträgerinnen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zur Unterstützung der Schaffung nachhaltiger, zukunftsfähiger Geschäftsmodelle mit dem Ziel, die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu erhöhen, die verschiedenen Ressourcen besser zu nutzen und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren, und die durch verschiedene Innovationsmodelle neue Möglichkeiten für ländliche Wertschöpfungsketten bieten.
- Schaffen und verbreiten Sie über eine Open-Access-Plattform praktische Innovationen, Tools, Best Practices und Richtlinien, um neue integrative und nachhaltige Geschäftsmodelle erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.
- Die Vorschläge sollten eine repräsentative Vielfalt ländlicher Gebiete abdecken.
Alle Vorschläge (unabhängig vom gewählten Schwerpunkt A oder B) sollten soziale Innovation und innovative Formen der Zusammenarbeit untersuchen. Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz umsetzen und eine angemessene Einbeziehung der relevanten Stakeholder der Wertschöpfungskette gewährleisten.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten. Die Vorschläge sollten auf früheren und laufenden Horizon 2020-relevanten Projekten aufbauen (z. B. SMARTCHAIN, NEWBIE, agroBRIDGES, CO-FRESH, RUBIZMO, LIVERUR usw.). Sie sollten eine dedizierte Aufgabe, geeignete Ressourcen und einen Plan enthalten, wie sie mit den anderen im Rahmen dieses und anderer relevanter Themen in Horizon Europe finanzierten Projekten zusammenarbeiten und die Synergie mit den einschlägigen Aktivitäten sicherstellen, die im Rahmen anderer Initiativen durchgeführt werden (z. B. EIT Knowledge and Innovation Communities, Enterprise Europe Network, Circular Bio-based Europe public-private partnership, etc.).
Über den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten hinaus ist der offene Zugang zu Software, Modellen, Workflows usw. erforderlich, um eine beschleunigte Aufnahme von Innovationen sicherzustellen, die Forschungstransparenz zu erhöhen, die sofortige und umfassende Wiederverwendung von Forschungsmaterialien zu unterstützen, und unterstützen unter anderem kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit China stark gefördert. Dieses Thema ist im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Ministerium für Wissenschaft und Technologie der Volksrepublik China über einen Kofinanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2024 zur Unterstützung von Verbundforschungsprojekten im Rahmen der Ernährungspolitik Landwirtschaft und Biotechnologie (FAB) und die Leitinitiativen Klimawandel und Biodiversität (CCB).
Die Maßnahmen werden zur Umsetzung der Leitinitiative EU-China Food, Agriculture and Biotechnology (FAB) beitragen, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeit der Agrar- und Ernährungssysteme sicherzustellen, den Bedürfnissen einer wachsenden Bevölkerung gerecht zu werden, Verluste und Abfälle in der Ernährung zu reduzieren, und die Bereitstellung sicherer und gesunder Lebensmittel. Die Interaktion mit anderen Maßnahmen, die im Rahmen des Forschungsflaggschiffs CCB (Climate Change and Biodiversity) zwischen der EU und China und dem Flaggschiff für Ernährung, Landwirtschaft und Biotechnologie (FAB) entwickelt wurden, wird bei Bedarf gefördert.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen folgenden erwarteten Ergebnissen beitragen:
- Die Landwirt*innen und/oder andere ländliche Stakeholder wenden in großem Umfang innovative integrative und nachhaltige Geschäfts- und Produktionsmodelle an, die den Klimaschutz (d. h. den Abbau von Kohlenstoff), den Schutz der biologischen Vielfalt und die Wiederherstellung fördern und vergüten, und die Verringerung von Emissionen oder Konzentrationen von Luftschadstoffen in verschiedenen landwirtschaftlichen und ländlichen Kontexten,
- Die Position der Landwirt*innen und/oder der ländlichen Stakeholder in den Wertschöpfungsketten wird durch mehr Inklusivität, Fairness und finanzielle Nachhaltigkeit der Handelsbeziehungen zwischen den verschiedenen Stakeholder der vor/nachgelagerten Agrar- und Agrarwirtschaft verbessert;
- Es ist möglich, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit verschiedener Landwirtschaftssysteme und ländlicher Unternehmen zu messen und zu verfolgen, dank der Entwicklung und Verwendung innovativer Technologien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf digitale.
- Vermehrter Wohlstand der Bauern und Bäuerinnen und/oder im ländlichen Raum dank der Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten resultierte aus innovativen und nachhaltigen Produktions- und Geschäftsmodellen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Es wird erwartet, dass die Vorschläge nur einen der Bereiche eindeutig betreffen: Bereich A oder Bereich B. Um ein ausgewogenes Portfolio zu gewährleisten, das sowohl den Bereich A als auch den Bereich B abdeckt, Die Zuschüsse werden nicht nur in der Rangfolge der Anträge vergeben, sondern mindestens auch für ein Projekt, das im Bereich A oder B am höchsten eingestuft ist, sofern die Anträge alle Schwellenwerte erreichen. Dies wird es ermöglichen, mindestens ein Projekt im Bereich A und eines im Bereich B zu finanzieren.
Die Vorschläge müssen den Multi-Akteurs-Ansatz verwenden. Siehe die Definition des Multi-Akteur-Ansatzes in der Einführung zum Arbeitsprogramm.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 6(1277kB)
Kontakt
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