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Call-Eckdaten
Förderung von Kleinkulturen in landwirtschaftlichen Systemen
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-02-3-two-stage
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Zielen der Strategien "from Farm to Fork" und "biologische Vielfalt" werden erfolgreiche Vorschläge die Diversifizierung der Landwirtschaft als Mittel zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Sektors angesichts schwieriger ökologischer, klimatischer und wirtschaftlicher Bedingungen fördern. Durch die Erhöhung der Agrobiodiversität werden die Aktivitäten zur Ernährungssicherheit und zur Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Auswirkungen des Klimawandels beitragen und damit die Umsetzung der Strategie "from Farm to Fork", der Gemeinsamen Agrarpolitik und der EU-Klimapolitik im Rahmen des Europäischen Green Deal unterstützen.
Call-Ziele
Landwirt*innen stehen unter dem zunehmenden Druck, ihre Produktion auf Systeme mit geringerem Input umzustellen und gleichzeitig eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln und Non-Food-Produkten zu gewährleisten. Insbesondere der Europäische Green Deal hat ehrgeizige Ziele gesetzt, um bis 2030 den Einsatz von chemischen Pestiziden und Düngemitteln insgesamt zu reduzieren, Nährstoffverluste zu verringern und den ökologischen Landbau auszubauen. Die Maßnahmen sollen den Wert von Nebenkulturen freisetzen und ihre breitere Verwendung in der Züchtung, in der Landwirtschaft und in den Wertschöpfungsketten von Lebensmitteln und Nichtlebensmitteln fördern. Für die Zwecke dieses Themas werden Nebenkulturen als wenig genutzte und/oder genetisch vielfältige Kulturen (einschließlich Landsorten und Sorten) definiert.
- Förderung des Zugangs zu weniger bedeutenden Kulturpflanzen durch Züchtungsaktivitäten;
- Verbesserung der agronomischen Managementpraktiken für Nebenkulturen;
- Erforschung der Auswirkungen und des Nutzens von Nebenkulturen und Nachweis der Ökosystemleistungen, die durch die Diversifizierung des landwirtschaftlichen Systems und die Integration von Nebenkulturen (ggf. einschließlich neuartiger Fruchtfolgen) unterstützt werden.
- Identifizierung und Erprobung von Möglichkeiten für die Vermarktung und Verarbeitung vielfältigerer landwirtschaftlicher Erzeugnisse entlang der Wertschöpfungskette;
- Förderung der Einführung von Nebenkulturen durch die Entwicklung von Leitlinien und weit verbreiteten praktischen Demonstrationen unter Berücksichtigung einer Reihe von Anbausystemen, pedoklimatischen Bedingungen und Wertschöpfungsketten;
- Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten sowie der Aus- und Weiterbildung, damit Landwirt*innen/Anbauer*innen nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren anwenden können.
Das Thema ist offen für alle Arten von Anbausystemen (z. B. Ackerbau, Gartenbau, Obstbau) unter verschiedenen geografischen und pedoklimatischen Bedingungen. Die Ergebnisse der Aktivitäten sollten sowohl dem konventionellen als auch dem ökologischen Landbau zugute kommen.
Die Aktivitäten müssen einen Multi-Akteurs-Ansatz verfolgen und somit eine angemessene Beteiligung von Forschern, Landwirten, Beratern, der Lebensmittelindustrie und anderen Akteuren der Wertschöpfungskette sowie von Verbrauchern gewährleisten. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für ein breites Spektrum von Interessengruppen sind von wesentlicher Bedeutung. Dieses Thema sollte den wirksamen Beitrag der Sozial-und Geisteswissenschaften einschließen.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Komplementaritäten und Synergien mit einschlägigen, im Rahmen von Horizont 2020 finanzierten Maßnahmen anstreben, wobei Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden sind. Die Vorschläge sollten angeben, wie sie mit anderen Vorschlägen, die im Rahmen dieses und anderer relevanter Themen ausgewählt wurden, zusammenarbeiten wollen, zum Beispiel durch gemeinsame Aktivitäten, Workshops oder gemeinsame Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen. In den Vorschlägen sollten die erforderlichen Ressourcen für diese Aktivitäten vorgesehen werden.
Bei diesem Thema ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Erfolgreiche Vorschläge werden zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Mehr Nachweise für die Umweltvorteile von Nebenkulturen;
- Die Landwirt*innen nutzen ein breiteres Spektrum an Kulturen und Kombinationen von Kulturen;
- Integration von Nebenkulturen in landwirtschaftliche Systeme zur Förderung ihrer Umweltvorteile;
- Erhöhte Widerstandsfähigkeit und Klimaanpassung der landwirtschaftlichen Systeme gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren;
- Die Futter- und Lebensmittelindustrie nutzt geringfügige Kulturpflanzen;
- Schaffung neuer Möglichkeiten für Landwirt*innen und Wertschöpfungsketten durch eine breitere Palette von Produkten.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
The following additional eligibility criteria apply: The proposals must apply the multi-actor approach. See definition of the multi-actor approach in the introduction to the work programme part.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Diese Aufforderung folgt einem zweistufigen Ansatz.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden. Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Pilotprojekts zur Blindbewertung einreichen (siehe Allgemeiner Anhang F), dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Der Umfang eines Antrags der ersten Stufe ist auf 10 Seiten begrenzt. Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) liegt bei 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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