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Call-Eckdaten
Selektives Zuchtprogramm für die ökologische Aquakultur
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-9
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Einklang mit den Prioritäten des Europäischen Green Deals und insbesondere mit der EU-Strategie zur biologischen Vielfalt für 2030 und dem Klimazielpakt 2030 wird ein selektives Zuchtprogramm für ökologische Aquakultur entwickelt, das dazu beiträgt, "Praktiken in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur zu entwickeln und zu verbessern, um die biologische Vielfalt und eine breite Palette von Ökosystemleistungen zu unterstützen und nachhaltig zu nutzen".
Call-Ziele
Die Verordnung (EU) 2018/848 legt detaillierte Produktionsvorschriften für die ökologische Aquakultur fest und schreibt die Verwendung von ökologischen Jungfischen für die Aufzucht vor. Die Zucht unter ökologischen Bedingungen ist unerlässlich, um die Ziele der ökologischen Aquakultur zu erreichen und ihre Grundsätze einzuhalten. Gleichzeitig ist die Zucht unerlässlich, damit die Landwirte unter ökologischen Produktionsbedingungen gute Produktionsergebnisse und eine effiziente Nutzung der Ressourcen erzielen können.
Die Vorschläge sollten Zuchtprogramme im Rahmen der ökologischen Aquakultur für die wichtigsten europäischen Aquakultur-Flossenfischarten, d. h. Wolfsbarsch, Meerbrasse, Forelle und Lachs, vorsehen. Sie sollten ökologische Jungfische unter ökologischen Produktionsbedingungen züchten, die hohen Tierschutzstandards entsprechen (wie in der Verordnung 2018/848 und der Durchführungsverordnung 2020/464 festgelegt), und sie sollten darauf abzielen, die Widerstandsfähigkeit der Arten, die Krankheitsresistenz und die Futtermitteleffizienz zu verbessern, um die Ernährungsbedürfnisse zu befriedigen und so viel wie möglich alternative Futtermittel zu verwenden, um die Nachhaltigkeit der Produktion zu erhöhen.
Die Vorschläge sollten sich auf verschiedene Arten und/oder unterschiedliche Klimazonen beziehen, die auf die Besonderheiten der ökologischen Aquakulturproduktion zugeschnitten sind, und jede Lösung sollte nicht nur im Hinblick auf die Leistung, sondern auch im Hinblick auf das Wohlergehen der Zuchttiere sorgfältig analysiert werden. Sie sollten an der Erhaltung der genetischen Vielfalt und des Anpassungspotenzials arbeiten, indem sie selektive Zuchtprogramme entwickeln, die die Wechselwirkungen zwischen Genotypen und Haltungssystemen berücksichtigen.
Bei diesem Thema ist die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Genderanalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nicht zwingend erforderlich.
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Erwartete Ergebnisse
Von dem ausgewählten Projekt wird erwartet, dass es zu allen folgenden Ergebnissen beiträgt:
- Beitrag zu einer ungiftigen Umwelt, zu einem hohen Maß an biologischer Vielfalt (einschließlich genetischer Vielfalt) und zu hohen Tierschutzstandards, die den artspezifischen Verhaltensanforderungen entsprechen;
- Erhebliche Steigerung der Qualität von Aquakulturerzeugnissen durch Verbesserung von Merkmalen, die für die Wirtschaft und das Wohlergehen der Tiere von Bedeutung sind;
- Erhöhte Futtermitteleffizienz, die durch die Minimierung von Futtermittelrückständen in der natürlichen Umgebung auch zu einer geringeren Umweltbelastung führt;
- Weniger Krankheitsausbrüche durch genetischen Fortschritt, d.h. größere Krankheitsresistenz, höhere Futtermitteleffizienz, schnelleres Wachstum und verbesserte Eigenschaften, die für die Wirtschaft und das Wohlergehen der Tiere wichtig sind;
- Verbesserte Kenntnis und Akzeptanz der ökologischen Aquakultur und ihrer Produkte in der Öffentlichkeit durch echte Beteiligung der Interessengruppen und Verbraucher*innen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 3-5 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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