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Call-Eckdaten
Wiedereinführung von Landschaftsmerkmalen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten
Call Nummer
HORIZON-CL6-2024-BIODIV-01-7
Termine
Öffnung
17.10.2023
Deadline
22.02.2024 17:00
Förderquote
100 %
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Erfolgreiche Einreichungen werden bei der Unterstützung der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der Farm-to-Fork-Strategie und der Gemeinsamen Agrarpolitik dazu beitragen, Praktiken in der Landwirtschaft zu entwickeln und zu verbessern, um die biologische Vielfalt und eine breite Palette von Ökosystemdienstleistungen zu unterstützen und nachhaltig zu nutzen.
Call-Ziele
Gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 "um Platz für Wildtiere, Pflanzen, Bestäuber und natürliche Schädlingsbekämpfungsmittel zu schaffen, sollten 10% der landwirtschaftlichen Fläche wieder unter vielfältige Landschaftsmerkmale gebracht werden, darunter unter anderem Pufferstreifen, Rotations- oder Nicht-Rotationsbrachen, Hecken, nicht produktive Bäume, Terrassenwände und Teiche". Diese sollen dazu beitragen, die Kohlenstoffbindung zu verbessern, Bodenerosion und -erschöpfung zu verhindern, Luft und Wasser zu filtern und die Klimaanpassung zu unterstützen. Zudem führt mehr Biodiversität mittel- und langfristig oft zu mehr landwirtschaftlicher Produktion.
In der EU gibt es große agrarintensive Gebiete, in denen die Natur fast verschwunden ist. Es ist notwendig, die Natur wieder einzuführen, um den Zustand der Umwelt durch die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen und als Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu verbessern. Insbesondere ist es notwendig, ökologische Korridore in Verbindung mit anderen multifunktionalen naturbasierten Lösungen zu erreichen. Landschaftsmerkmale können auch als Maßnahmen zum Schutz des Bodens einbezogen werden; ihre biogeochemischen Funktionen können der Ausbreitung chemischer Schadstoffe aus der Landwirtschaft in das Grundwasser und offene Gewässer, insbesondere aus natürlichen und mineralischen Düngemitteln, entgegenwirken.
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) kann spezifische Instrumente zur Unterstützung von Landwirt*innen bieten, die Raum für biodiversitätsreiche Landschaftsmerkmale schaffen, wie z. B. spezielle Öko-Systeme oder flächenbezogene Interventionen (wie Agrarumweltmaßnahmen) oder nicht produktive Investitionsmaßnahmen (einmalige Kosten, die durch die Einrichtung von Landschaftsmerkmalen wie Hecken, Teichen, Feuchtgebieten oder Steinmauern entstehen). Die Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der strategischen Pläne der GAP werden weiterhin auf freiwilliger Basis durchgeführt. Sie wurden bisher in recht begrenztem Umfang eingesetzt, um die Wiedereinführung biodiversitätsreicher Landschaftsmerkmale in Gebieten intensiver Landwirtschaft zu fördern. Öko-Systeme sind neue Instrumente zur Unterstützung der Landwirt*innenin der ersten Säule der GAP (Direktzahlungen) in Form von Anreizen für Landwirt*innen, umweltfreundlichere Praktiken einzuführen. Sie können die Wiedereinführung artenreicher Landschaftsmerkmale umfassen, aber dies wird von einer Reihe von Faktoren abhängen, insbesondere von den Umsetzungsentscheidungen der Mitgliedstaaten in ihren strategischen Plänen zur GAP und dem Umfang der Unterstützung.
Dieses Thema soll Schlüsselfaktoren untersuchen, die zur Wiedereinführung von Landschaftsmerkmalen in Bereichen intensiver Landwirtschaft jenseits finanzieller Anreize führen können.
Vorschläge sollen folgende Aspekte beinhalten:
- Bewertung der Steigerung des ökologischen und ökonomischen Wertes und des Potenzials für die Landproduktivität im Zusammenhang mit der Zunahme der artenreichen Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen mit intensiver Organisation der Produktion. Die Vorschläge sollten sich mit der Bewertung (monetärer und sozialer Nutzen) der Ökosystemleistungen von Landschaftsmerkmalen auf der Grundlage bestehender FuI-Projekte befassen und die Wahrnehmung von Landmanagern/Eigentümern dieser Wertsteigerung bewerten. Die Vorschläge könnten insbesondere auf dem verfügbaren Wissen über die Bilanzierung von Naturkapital aufbauen.
- Untersuchung möglicher Geschäftsmodelle, die die Wiedereinführung von Landschaftsmerkmalen mit lohnenden wirtschaftlichen Aktivitäten, einschließlich möglicher Freizeitaktivitäten, kombinieren können. Dies könnte auf positiven Erfahrungen mit produktiven Bäumen als Teil landwirtschaftlicher Agroforstsysteme aufbauen. Die Projekte sollten sich mit der Notwendigkeit des Baus grüner Korridore befassen und berücksichtigen, wo und warum die Wiedereinführung von Landschaftsmerkmalen sinnvoll ist. Die Notwendigkeit, Wassersysteme durch die Wiederherstellung von Bächen und kleinen Flüssen wiederherzustellen, sollte einbezogen werden.
- Bewertung des Entscheidungsprozesses von Grundeigentümer*innen/-verwalter*innen, der zur Wiedereinführung von Landschaftsmerkmalen in Bereiche intensiver Landwirtschaft führen kann, und Analyse von Mechanismen zur Ermöglichung. Diese Bewertung sollte über die Analyse der verfügbaren finanziellen Anreize hinausgehen und insbesondere Faktoren wie soziale, generationelle und geschlechtsspezifische Aspekte umfassen Bewusstsein für den inneren Wert der biologischen Vielfalt und die Bedeutung landwirtschaftlicher Flächen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der natürlichen Landschaftsmatrix im Kontext des Klimawandels und der anhaltenden Landschaftsfragmentierung, der Art der Landnutzung (Grundstücke im Privatbesitz oder verliehen, Rechtsform der Beteiligungen...), etc,
- Identifizierung möglicher Wege zu diversifizierteren Geschäftsmodellen unter Einbeziehung der Natur und was der richtige Anreiz(e) sein könnte (über finanzielle Anreize hinaus), um zu Veränderungen zu führen.
- Formulierung von Strategien zur Wiedereinführung von Landschaftsmerkmalen in Bereichen intensiver Landwirtschaft.
Das Thema ist offen für alle Arten von Anbausystemen (z.B. Ackerbau, Gartenbau, Obstbäume) in verschiedenen geographischen und pedo-klimatischen Bedingungen.
Dieses Thema sollte den effektiven Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften (SSH) beinhalten.
Die Vorschläge sollten auf den Ergebnissen einschlägiger EU-finanzierter Forschungsprojekte aufbauen. Sie sollten bestehende Plattformen und Mechanismen zum Informationsaustausch nutzen, insbesondere das EG-Wissenszentrum für biologische Vielfalt.
Die GFS kann im Rahmen der EU-Politik Fachwissen zur Identifizierung von Landschaftsmerkmalen, zur Typologie und zur Quantifizierung bereitstellen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse sollen zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Treiber und Herausforderungen für die Wiedereinführung von Landschaftsmerkmalen in intensiv bewirtschafteten Gebieten werden besser identifiziert.
- Es werden Strategien zur Wiedereinführung von Landschaftsmerkmalen in intensiven landwirtschaftlichen Gebieten für nationale und regionale Politik- und Entscheidungsträger entwickelt, die zu den folgenden Schlüsselverpflichtungen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 beitragen: "Mindestens 10% der landwirtschaftlichen Fläche sind Landschaftsmerkmale mit hoher Diversität"; und "Drei Milliarden neue Bäume werden in der EU gepflanzt, unter voller Achtung der ökologischen Prinzipien".
- Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen, insbesondere der Kohlenstoffbindung, werden für Bereiche der intensiven Landwirtschaft entwickelt.
- Der Boden für mögliche zukünftige Demonstrationsprojekte ist bereitet.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann als Mitglied des für die Förderung ausgewählten Konsortiums teilnehmen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 6, Destination 1(2669kB)
Kontakt
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