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  1. Wählen Sie die Art der Organisation aus, die für die Durchführung eines Projekts von Interesse ist.

    Die Rolle einer beteiligten Organisation kann eine federführende Partnerin / ein federführender Partner, eine reguläre Projektpartnerin / ein regulärer Projektpartner, eine assoziierte Partnerin / ein assoziierter Partner oder eine Beobachterin / ein Beobachter sein.

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    Die Förderregionen sind nur nach Ländern definiert. Falls nur ein Teil eines Landes (bestimmte NUTS-Regionen) für eine Finanzierung in Frage kommt, finden Sie entsprechende Informationen in der Beschreibung des Aufrufs zur Projekteinreichung.

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    Bei der Erstellung der Datenbank wurden 16 verschiedene thematische Schlüsselwörter vordefiniert. Jeder Aufruf zu Projekteinreichungen wird nach diesem System entweder mit einem, zwei oder mehreren Themen klassifiziert, um die Suche nach geeigneten Aufrufen zu erleichtern.

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    Bei der Suche nach einem Begriff in der Freitextleiste führt das System eine Suche mit exakter Übereinstimmung durch. Das bedeutet, dass es die Datenbank nach den exakten Wörtern in der exakten Reihenfolge durchsucht. Sie können sich jedoch für zwei verschiedene Ansätze entscheiden:

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  1. Alle Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Menschen verschiedener Altersgruppen.

    Ein Organ, eine Einrichtung, ein Amt oder eine Agentur, das/die durch den Vertrag über die Europäische Union und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften geschaffen wurde oder auf diesen beruht.

    Eine Forschungseinrichtung ist eine Rechtsperson, die als Organisation ohne Erwerbszweck gegründet wurde und deren Hauptziel die Durchführung von Forschung oder technologischer Entwicklung ist. Eine Hochschule/Universität ist eine juristische Person, die von ihrem nationalen Bildungssystem als Universität oder Hochschule oder Sekundarschule anerkannt ist. Es kann sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handeln.

    Eine zwischenstaatliche Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach internationalem öffentlichen Recht oder eine von einer solchen internationalen Organisation eingerichtete Sonderorganisation. Eine internationale Organisation, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten oder assoziierte Länder sind und deren Hauptziel die Förderung der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit in Europa ist, ist eine Internationale Organisation von europäischem Interesse.

    Ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (Betrieb) im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361. Um als KMU für eine EU-Förderung in Frage zu kommen, muss ein Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter a) weniger als 250 Beschäftigte und b) ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Diese Obergrenzen gelten nur für die Zahlen der einzelnen Unternehmen.

    Eine Person mit rechtlichen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu einer juristischen Person ist eine natürliche Person nicht im Besitz eines Rechtsakts (z. B. Verein, GmbH usw.).

    Eine NPO ist eine Einrichtung oder Organisation, die aufgrund ihrer Rechtsform nicht gewinnorientiert ist oder die gesetzlich verpflichtet ist, keine Gewinne an ihre Anteilseigner oder einzelnen Mitglieder auszuschütten. Eine NGO ist eine nichtstaatliche, nicht gewinnorientierte Organisation, die keine Geschäftsinteressen vertritt. Verfolgt einen gemeinsamen Zweck zum Wohle der Gesellschaft.

    Eine Partnerschaft, ein Unternehmen, eine Person oder eine Behörde, die gewinnorientiert sind und nicht von der Regierung betrieben werden.

    Jede Regierung oder andere öffentliche Verwaltung, einschließlich öffentlicher Beratungsgremien, auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.

    Auswahl der teilnahmeberechtigten LänderAlles zurücksetzen
    ThemenauswahlAlles zurücksetzen
  1. Arbeitsmarkt und Beschäftigung: Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder die Optimierung von Arbeitsplätzen, akademische (Un-)Beschäftigung und berufliche Mobilität, die Anziehung von Arbeitskräften und die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für verschiedene Gruppen.

    KMU und Unternehmertum: Stärkung der KMU-Kapazitäten, zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten in verschiedenen Sektoren und für verschiedene Gruppen, zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums, zur Schaffung von Unterstützungs-/Beratungssystemen für Unternehmensgründungen/Spin-offs/Inkubatoren, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und zur Förderung neuer Geschäftsprozesse.

    Projekte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Erweiterung der Bildungsmöglichkeiten, zum Abbau von Hindernissen im Bildungsbereich, zur Verbesserung der Hochschulbildung und des lebenslangen Lernens, zur Ausbildung und zur Mobilität der Arbeitskräfte, zu Bildungsnetzwerken, zur höheren Berufsbildung und zu gemeinsamen Lernprogrammen.

    Projekte zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen auf die Umwelt beitragen. Entwicklung von kohlenstoffarmen Technologien und Strategien, Verringerung der CO2-Emissionen in allen Sektoren. Förderung der Artenvielfalt, neue Instrumente zur Verbesserung der Artenvielfalt und des Naturschutzes.

    Projekte zur Boden- und Luftqualität, die sich mit allen Themen zur Bekämpfung der Boden- und Luftverschmutzung außer der Wasserverschmutzung befassen, z. B. Verringerung der Boden- und Luftverschmutzung, Systeme zur Bekämpfung der Verschmutzung, aber auch Verhinderung und Beseitigung der Bodenerosion, neue Wege zur Verbesserung der Luftqualität (auch in Innenräumen) und Boden-/Luftkenntnisse im Allgemeinen.

    Wasserwirtschaftsprojekte zur Bewirtschaftung und Verteilung von Trinkwasser, integrierte nachhaltige Wasserbewirtschaftung, Überwachungssysteme für die Wasserversorgung und Verbesserung der Trinkwasserqualität; außerdem Wasseraufbereitung (Abwasser), insbesondere innovative Technologien zur Verbesserung der Abwässer, Verfahren zur Reinigung von Industrie- und Haushaltsabwässern und Maßnahmen zur Wasserwiederverwendung. Wasserstraßen, Seen und Flüsse: Hier geht es um alle Themen im Zusammenhang mit Wasserstraßen, Seen und Flüssen, von der Verbesserung der Wasserqualität über den Schutz und die Entwicklung von Ökosystemen bis zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Feuchtgebieten.

    Landbau, Gartenbau sowie Waldbewirtschaftung und Holzprodukten; außerdem die Entwicklung des Lebensmittelsektors, Lebensmittelketten, ökologische Lebensmittelproduktion und Meeresfrüchteprodukte sowie alle Themen im Zusammenhang mit Tieren und Fischerei.

    Projekte zur gemeinschaftlichen Integration und gemeinsamen Identität, die Identität schaffen, den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken und positive Beziehungen durch ein verstärktes Angebot an gemeinsamen Räumen und Dienstleistungen fördern.

    Demografischer Wandel und Zuwanderung betrifft Projekte, die sich mit den großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel in verschiedenen Bereichen und der Migration befassen, insbesondere mit der alternden Gesellschaft (aktives Altern, Best Ager, Strategien für die "Silver Economy") und den damit verbundenen neuen öffentlichen Dienstleistungen (Anpassung der wichtigsten Dienstleistungen und Infrastrukturen), der sozialen und räumlichen Segregation und der Abwanderung von Fachkräften. Außerdem alle Themen zur Migration (politische Instrumente, strategische Planung, Integration).

    Alle Projekte, bei denen IKT eine wichtige Rolle spielen, einschließlich maßgeschneiderter IKT-Lösungen in verschiedenen Bereichen sowie digitaler Innovationszentren, offener Daten, Internet der Dinge; IKT-Zugang und Anbindung (abgelegener) Gebiete an digitale Infrastrukturen und Dienste; Dienste und Anwendungen für Bürger (elektronische Gesundheitsdienste, elektronische Behördendienste, elektronisches Lernen, digitale Integration usw.); Dienste und Anwendungen für Unternehmen (elektronischer Handel, Vernetzung, digitale Transformation usw.).

    Themen zu Energiemanagement, Energiesparmethoden, Auswertung von Energieeffizienzmessungen, energetische Sanierung/Effizienz in Gebäuden/öffentlicher Infrastruktur, Förderung der Energieeffizienz, Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Energieeffizienzfirmen, Institutionen und lokalen Verwaltungen, Kraft-Wärme-Kopplung.

    Projekte mit den Schwerpunkten Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie und andere erneuerbare Energien, Steigerung der Erzeugung nachhaltiger erneuerbarer Energien und Verbesserung der Forschungskapazitäten im Bereich Biomasse. Weitere Projekte befassen sich mit der Speicherung und dem Management erneuerbarer Energien, neuen Technologien, einer nachhaltigen regionalen Bioenergiepolitik und Finanzinstrumenten für Investitionen in erneuerbare Energien.

    Dabei geht es um die Entwicklung von Gesundheits- und Sozialdiensten und die Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz für verschiedene Gruppen (ältere Menschen, Kinder usw.). Es geht auch um neue Gesundheitsversorgungsmodelle und medizinische Diagnosen und Behandlungen (Demenz, Krebs, Diabetes usw.), Krankenhäuser, Pflegemanagement und seltene Krankheiten sowie um die Verbesserung des Wohlbefindens und die Förderung des Sports.

    Soziale Projekte für Menschen mit Behinderungen und ausgegrenzte Gruppen; Verbesserung der Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen, Frauen und älteren Menschen; Schaffung von Infrastrukturen zur Verbesserung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen, Integration von sozial schwachen Menschen; innovative Maßnahmen zur Betreuung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt, soziale Eingliederung von Frauen usw.

    Aktivitäten, die darauf abzielen, die Anwendung des Mehrebenen- und transnationalen oder grenzüberschreitenden Regierens zu verstärken und geeignete Governance-Strukturen und -Mechanismen zu entwerfen und zu testen. Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen zu einem beliebigen Thema.

    Projekte zum Thema (organisierte) Kriminalität, effiziente und sichere Grenzen, wie z. B. die Verbesserung der Effektivität der Polizei bei der Prävention von Drogenkriminalität, die Entwicklung von Sicherheitsdiensten oder die Bewältigung von Fragen der Sicherheit und organisierten Kriminalität.

    Hier geht es um die Eindämmung und Bewältigung von Risiken und Katastrophen sowie um die Antizipations- und Reaktionsfähigkeit der Akteure in Bezug auf bestimmte Risiken und die Bewältigung von Naturkatastrophen, z. B. die Verhütung von Überschwemmungen und Dürren, Waldbränden, Unwettern usw. Es geht auch um Risikobewertung und Sicherheit.

    Projekte zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die sich auf den Schutz, die Förderung und Aufwertung sowie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung von Naturräumen (Lebensräume, Geoparks, Schutzgebiete usw.) konzentrieren. Außerdem Projekte zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und natürlichen Erbes und der Landschaft sowie zum Schutz der Meeresumwelt.

    Projekte zur Abfallbewirtschaftung (innovative Dienstleistungen und Strategien), zur ökologischen Abfallbehandlung, zu Behandlungstechniken und -systemen, zur Abfallentsorgung und zum Recycling (Verbesserung des Recyclings, innovative Recyclingtechnologien, Wiederverwertung organischer Abfälle, Reparatur- und Wiederverwendungszentren und -netze) sowie zur Verhütung von Umweltverschmutzung und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung (ökologische und Kreislaufwirtschaft, Meeresverschmutzung usw.).

    Aktivitäten zum Schutz, zur Förderung und zur Aufwertung des Kultur- und Naturerbes, zur Steigerung der Attraktivität durch Erhaltung und Inwertsetzung des gemeinsamen Kultur- und Naturerbes auf nachhaltige Weise sowie zur Verbesserung und Entwicklung von Objekten, Dienstleistungen und Produkten des Kultur- und Naturerbes. Verwaltung des kulturellen Erbes, Kunst und Kultur, Routen des (maritimen) Erbes, Zugang zum kulturellen und natürlichen Erbe. Außerdem alle Themen zu kulturellen Dienstleistungen wie Festivals, Konzerte, Kunstworkshops.

    Tourismusprojekte, die sich mit der Förderung von Naturgütern und dem Schutz und der Entwicklung des Naturerbes befassen, sowie mit der Steigerung der touristischen Attraktivität durch die bessere Nutzung des natürlichen, kulturellen und historischen Erbes. Außerdem Projekte zur Verbesserung von touristischen Dienstleistungen/Produkten, Entwicklung von Ökotourismusmodellen, Strategien zur Entwicklung des Tourismus.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Stadtentwicklung, z. B. Planung und Gestaltung von Städten und städtischen Gebieten, Stadterneuerung, Verbindungen zwischen Stadt und Land (Klima, nachhaltige Mobilität, Wassereffizienz, Partizipation, nachhaltige Flächennutzung, intelligente Städte, öffentliche städtische Gebiete, Erneuerung)
    • Regionalplanung und -entwicklung, wie z. B. die Umsetzung regionaler Entwicklungspolitiken/-instrumente und -programme, Pläne für die nachhaltige Landnutzung, integrierte regionale Aktionspläne, Raumplanung und die Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
    • Entwicklung des ländlichen Raums und der Randgebiete, d. h. abgelegene, dünn besiedelte Gebiete, Entwicklung ländlicher Gemeinschaften und ländliche Wirtschaft, insbesondere Zugang zu abgelegenen Gebieten und Politiken für ländliche Gebiete.

    Aktivitäten im Zusammenhang mit:

    • Verkehr und Mobilität, die alle Arten von Verkehr (einschließlich Stadtverkehr) und Mobilität umfassen.
    • Verbesserung der Verkehrsverbindungen, die sich mit dem Verkehr und/oder den Verkehrsverbindungen, der Sanierung/Modernisierung, der besseren Anbindung, der Verbesserung der Zugänglichkeit/Verbindungen, aber auch dem öffentlichen Verkehr befassen.
    • Multimodaler Verkehr und Logistik und Güterverkehr mit Schwerpunkt auf der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, der Entwicklung multimodaler Verbindungen, der Optimierung intermodaler Transportketten; Angebot multimodaler Logistiklösungen und Bereitstellung des Zugangs zu sauberen, effizienten und multimodalen Verkehrskorridoren und -knotenpunkten; Aufbau einer Zusammenarbeit zwischen Logistikzentren und Entwicklung multimodaler Mobilitätsstrategien.
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Deadline abgelaufen

Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.

Call-Eckdaten

5G und Edge Cloud für intelligente Gemeinschaften - Works

Förderprogramm

Fazilität Connecting Europe - Digital

Call Nummer

CEF-DIG-2023-5GSMARTCOM-EDGE-WORKS

Termine

Öffnung
17.10.2023

Deadline
17.01.2024 17:00

Förderquote

75%

Budget des Calls

€ 51.000.000,00

Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt

zwischen € 300.000,00 und € 5.000.000,00

Link zum Call

Link zur Einreichung

Call-Inhalte

Kurzbeschreibung

Ziel dieser Aufforderung ist es, die frühzeitige Einführung von 5G-basierten Systemen zu unterstützen, die Anwendungsfälle für bestimmte sozioökonomische Treiber (SEDs) ermöglichen. Bei den im Rahmen dieser Aufforderung angesprochenen SED handelt es sich um Behörden, die öffentliche Befugnisse ausüben, sowie um öffentliche oder private Einrichtungen, die mit dem Betrieb von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind.

Call-Ziele

Die CEF-Finanzierung deckt die Einführung von 5G- und Edge-Infrastrukturelementen ab, die für die Umsetzung innovativer Anwendungsfälle durch öffentliche Behörden und Anbietende von SGI/SGEI erforderlich sind. Die im Rahmen der Aufforderung geförderten Vorschläge müssen sich auf Leistungsmerkmale der 5G-Technologie stützen, die für die Umsetzung eines oder mehrerer Anwendungsfälle unerlässlich sind, die es der betreffenden Behörde oder dem/den betreffenden Anbieter(n) von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ermöglichen, neue oder effizientere Dienste anzubieten.

Mobilfunknetzbetreiber (MNO) werden 5G-Netze einrichten und sozioökonomischen Akteuren Zugang zu 5G-Diensten gewähren: Diese gezielten Endnutzer können sich gemeinsam bewerben und dazu beitragen, die innovativen 5G-Anwendungsfälle zu beschreiben, die sie zu entwickeln planen.

Die CEF-Finanzierung wird die Netzinfrastrukturelemente des Projekts unterstützen, sowohl aktiv (5G-Funkgeräte) als auch passiv (wenn die Installation und der Anschluss zusätzlicher Basisstationen erforderlich ist). Wie unten angegeben, ist auch eine begrenzte Investition (in der Größenordnung von 10 % des Schwellenwerts für die förderfähigen Gesamtkosten) zur Vervollständigung oder Verbesserung der Verbindung des Projekts mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen förderfähig.

Die Modernisierung der bestehenden Infrastruktur, die derzeit keine ausreichende Qualität für den Anwendungsfall bietet, ist förderfähig.

Die Einrichtung oder Aufrüstung von Backhaul- und Zugangsnetzen, die die Räumlichkeiten, in denen das 5G-geförderte Projekt eingeführt wird, mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen verbinden, steht nicht im Mittelpunkt dieser Aufforderung. Grundsätzlich sollte ein Gigabit-Zugangsnetz, das das Projekt verbindet, entweder bereits bestehen oder parallel zum Projekt geplant werden. Der Vorschlag kann jedoch eine begrenzte Investition zur Vervollständigung oder Aufrüstung eines solchen Zugangs vorsehen (in der Größenordnung von 10 % der gesamten förderfähigen Kosten).

Investitionen in Backhaul-/Zugangsnetze müssen notwendig sein, um die Durchführung des 5G-Projekts im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Behörde oder des Anbieters von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu unterstützen, auf die sich der Vorschlag bezieht. Im Rahmen dieser Höchstgrenze von 10 % darf die CEF-Finanzierung die Nettokosten nicht übersteigen, die für die Errichtung des Backhaul-/Zugangsnetzes im Zusammenhang mit dem betreffenden 5G-Anwendungsfall anfallen.

Darüber hinaus wird die CEF-Finanzierung, falls für die Umsetzung des Anwendungsfalls erforderlich, die Infrastruktur für Edge Computing, einschließlich Hardware und Software, unterstützen

Einzelne Internet- und Softwaredienste, die die digitale Infrastruktur nutzen, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich der CEF-Förderung.

Die CEF finanziert die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur, die für die Bereitstellung von 5G- und Edge-Diensten für die förderfähigen öffentlichen Verwaltungen oder öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die mit dem Betrieb von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse betraut sind, verwendet wird, wobei die Berechnung auf der Grundlage allgemein anerkannter Kostenrechnungsgrundsätze erfolgt.

Konnektivitätselemente mobiler oder fester Geräte wie Antennen, Sende- und Empfangsgeräte und angeschlossene Sensoren sind förderfähig.

Lizenzen und Software für die 5G-Konnektivität sind förderfähig, ebenso wie Edge Nodes. Im Einklang mit der CEF-Verordnung 2021/1153 fallen jedoch einzelne Anwendungsdienste und damit verbundene Softwaredienste, die das unterstützte Netz und die Cloud-Speicher- und Verarbeitungsinfrastruktur nutzen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Aufforderung.

Es ist zu beachten, dass der öffentlichen Behörde oder dem Anbietenden von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, der an dem Konsortium teilnimmt, unter Umständen keine förderfähigen Kosten entstehen, wenn die Einrichtung der gesamten unterstützten Netzinfrastruktur vom Mobilfunknetzbetreiber vorgenommen wird. Dem/der Smart-Community-Endnutzenden (Behörde/Dienstleistungsanbieter/Dienstleistungserbringer) können jedoch förderfähige Kosten entstehen, wenn er angeschlossene Geräte einsetzt oder sich am Projektmanagement oder an der Entwicklung von Anwendungsfällen beteiligt.

Die Projekte müssen außerdem nachweisen, dass die Infrastruktur vorausschauend und zukunftssicher auf der Grundlage modernster Protokolle und Normen (z. B. IPv6) betrieben wird.

Die Vorschläge müssen die Verfügbarkeit der erforderlichen Kofinanzierung für die 5G- und Edge-Einführung sowie die Finanzierung aller Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des gesamten 5G-Anwendungsfallprojekts (z. B. Endnutzergeräte, Sensoren, Konnektivitätsabonnements usw.) nachweisen, die nicht unter diese Aufforderung fallen.

Das Projekt muss in einem Gebiet angesiedelt sein, in dem kein 5G-Netz kommerziell verfügbar ist, das die für den unterstützten Anwendungsfall erforderliche Dienstqualität bieten kann. Aus diesem Grund muss der Beschreibung des im vorigen Absatz genannten innovativen 5G-Anwendungsfalls eine Erklärung beigefügt werden, in der erklärt wird, dass die erforderliche 5G-Konnektivität am Standort des Endnutzers nach Überprüfung bei jedem der in dem Gebiet tätigen Mobilfunknetzbetreiber nicht kommerziell verfügbar ist (siehe Abschnitt 5 des Textes der Aufforderung).

Darüber hinaus sollte jeder Vorschlag von den lokalen und/oder regionalen Behörden in dem Gebiet, in dem die Einführung vorgesehen ist, unterstützt werden. Diese Unterstützung kann in Form von Begleitdokumenten wie Verwaltungsschreiben, Absichtserklärungen, Absichtserklärungen oder anderen erfolgen und sollte einen Hinweis auf Pläne für andere Arten öffentlicher finanzieller Unterstützung für den Ausbau eines 5G-Netzes in dem betreffenden Gebiet enthalten, die den oben genannten Behörden bekannt sind (siehe Abschnitt 5).

Mobilfunknetzbetreiber, die sich an dem Konsortium beteiligen, sollten sich verpflichten, gegenüber den zuständigen Behörden keine zusätzliche Mobilfunkabdeckung zu melden, die sich aus der Durchführung des Projekts ergibt, um die Erfüllung geltender Abdeckungsverpflichtungen zu rechtfertigen (z. B. wenn sie einer Abdeckungsverpflichtung unterliegen, die mit einer Frequenzlizenz verbunden ist) (siehe Abschnitt 5).

Bei Vorschlägen, die Anwendungsfälle im Gesundheits- und Bildungswesen unterstützen, wird davon ausgegangen, dass sie eine große Wirkung haben. Diese Auswirkungen werden bei der Bewertung der Vorschläge im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Priorität und Dringlichkeit der Maßnahme" berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Anwendungsbereich, einschließlich der Anforderungen an die digitale Sicherheit, entnehmen Sie bitte dem Aufforderungsdokument.

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Erwartete Effekte und Auswirkungen

Es wird erwartet, dass die Finanzierung der CEF Digital die Einführung von 5G-Konnektivität für die Bereitstellung innovativer Dienste beschleunigt und gleichzeitig zu einer breiteren Einführung und Nutzung von 5G beiträgt. Solche Dienste können dazu beitragen, die Gesamtwirtschaft nach der COVID-Krise wieder anzukurbeln und den Übergang zur intelligenten Bereitstellung von Diensten im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal zu unterstützen. Solche 5G-gestützten Innovationen können Folgendes umfassen:

  • IoT- und Edge-Infrastrukturen und Edge-Community-Dienste, die eine flexible, zuverlässige Konnektivitätsinfrastruktur mit geringer Latenz und hoher Nutzer*innendichte erfordern, z. B. durch eine Kombination aus Glasfaser und drahtloser Konnektivität (5G, kleine Zellen und Wi-Fi), die IPv6-fähig ist.
  • 5G-basierte Anwendungsfälle, die neue 5G-Merkmale nutzen, z. B.: höhere Bandbreite und flächendeckende Abdeckung (eMBB), extrem niedrige Latenz (uRLLC), massive Maschinen (mMTC).
  • Prozess- und Dateninnovationen, die Infrastrukturen mit fortgeschrittenen Dienstmerkmalen erfordern, z. B. Dienstqualitätsgarantien, die durch Edge-Computing-Einrichtungen und Unterstützung durch Netzaufteilung ermöglicht werden.
  • Projekte, die offene, disaggregierte, interoperable Technologielösungen verwenden und die die Entstehung eines europäischen Ökosystems von 5G-Anbietern ermöglichen.

Neben der Unterstützung lokaler Innovationen beruht der EU-Mehrwert auch auf der Verbreitung der Erfahrungen, die durch die frühzeitige Einführung konkreter 5G-Anwendungsfälle gewonnen werden. Dies wird dazu beitragen, Erkenntnisse zu gewinnen und die Reife von 5G-basierten Anwendungen in verschiedenen Sektoren zu erhöhen. Es wird erwartet, dass die Projekte einen Beitrag zu der speziellen Programmunterstützungsaktion leisten (siehe Abschnitt 5.3 des Arbeitsprogramms).

Zu den wichtigsten Leistungsindikatoren für diese Aufforderung gehören die Zahl der neuen Nutzer*innen der 5G-Netze und die Zahl der 5G-basierten Anwendungsfälle, die durch die Unterstützung der CEF Digital ermöglicht wurden. Außerdem wird er die Anzahl der neu geschaffenen Edge Nodes umfassen.

Die Begünstigten müssen ihr Wissen, ihre Errungenschaften und ihre Erfahrungen weitergeben, um den Bürger*innen die Vorteile von 5G anhand konkreter Beispiele für 5G-basierte Anwendungsfälle für Behörden oder Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu demonstrieren.

Es wird erwartet, dass die im Rahmen dieser Aufforderung geförderten Vorschläge eine breitere Einführung und Übernahme von 5G-Anwendungsfällen anregen werden. Dies könnte möglicherweise auch im Rahmen der RRF unterstützt werden, um bewährte Verfahren zu replizieren. Die Synergie mit der RRF könnte umfassendere "lokale digitale Übergangsprojekte" umfassen, bei denen die 5G-Konnektivität im Rahmen dieser Aufforderung (mit-)finanziert würde und die übrigen Module, die nicht von dieser Aufforderung abgedeckt werden (z. B. die Einführung lokaler Datenverarbeitungs-, Daten- oder anderer digitaler Kapazitäten und Lösungen), im Rahmen der RRF oder anderer Programme finanziert würden.

Bei dieser Aufforderung wird der EU-Mehrwert im Rahmen des Kriteriums "Priorität und Dringlichkeit" vor allem durch die Synergie zwischen den Projekten erzielt, und es ist nicht erforderlich, dass ein einziges Projekt Infrastrukturen in mehr als einem Mitgliedstaat einrichtet, so dass eine grenzüberschreitende Dimension nicht erforderlich ist.

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Erwartete Ergebnisse

Zur Klärung der Frage, ob eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist, kann sich der/die Antragstellende auf Abschnitt 6 "Förderfähigkeit - Zusammensetzung des Konsortiums - Was ist eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse? Für die Definition, was eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist, sind letztlich die Mitgliedstaaten zuständig, aber die Kommission hat eine Reihe von Leitfäden zu den Bedingungen angenommen, die für Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen gelten.

Von den im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Projekten wird erwartet, dass sie folgende Aspekte beinhalten:

  • Aufbau von 5G-Infrastrukturen, die in der Lage sind, modernste Konnektivität mit Merkmalen (wie Gigabit-Leistung, hohe Nutzerdichte, flächendeckende Abdeckung, Kapazität zur Anbindung von IoT-Geräten, geringe Latenz und Zuverlässigkeit) bereitzustellen, die innovative Wege zur Verbesserung der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und DAI oder DAWI unterstützen können;
  • Gegebenenfalls Bündelung von 5G-Netzen mit Edge-Systemen, die in der Lage sind, die datenintensiven Anwendungsfälle und Anwendungen zu unterstützen, die von den beteiligten SEDs benötigt werden.

Die Aufforderung zielt darauf ab, 5G-Best-Practice-Projekte in verschiedenen Sektoren zu unterstützen, die als Vorlagen für eine mögliche Replikation mit anderen Ressourcen auf nationaler oder EU-Ebene oder im Rahmen anderer Programme (insbesondere der RRF) dienen können.

Von diesen Projekten wird indirekt erwartet, dass sie die potenziellen Fähigkeiten und Vorteile von 5G-Netzen demonstrieren und somit die breitere und schnellere Einführung und Nutzung von 5G mit Edge-Computing-Leistung in ganz Europa fördern. Die Projekte werden auch dazu beitragen, die Grundlage für die Entwicklung von "Leitmärkten" für 5G- und Edge-Systeme zu schaffen, die sich letztlich auf Technologien und Normen stützen, die im Rahmen anderer EU-Programme, insbesondere des Programms "Digitales Europa" und von "Horizont Europa", entwickelt wurden.

Gefördert werden Projekte, die offene, disaggregierte und interoperable Technologielösungen verwenden und das Entstehen eines europäischen Ökosystems von 5G-Anbietern ermöglichen.

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Förderfähigkeitskriterien

Förderregion/-länder

EU Mitgliedsstaaten, Überseeische Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)

förderfähige Einrichtungen

Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)

verpflichtende Partnerschaft

Ja

Projektpartnerschaft

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellende (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
  • ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.
    • EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)) 

Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Aufforderung aus Sicherheitsgründen Beschränkungen unterworfen ist. Dies bedeutet, dass nur die folgenden Länder förderfähig sind: EU-Mitgliedstaaten.


Sonderfälle:

  • Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
  • Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
  • Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
  • EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.

weitere Förderkriterien

Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das sich aus mindestens 2 Antragstellenden (Begünstigte; keine verbundenen Unternehmen) zusammensetzt, darunter mindestens: 

  • eine Einrichtung, die Mobilfunknetze aufbaut und betreibt (im Folgenden als "Betreiber" oder "MNO" bezeichnet) und Verbindungsdienste für die Öffentlichkeit oder für bestimmte Kunden ("private Netze") anbietet, und 
  • eine Behörde oder ein Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. 

Ausnahmsweise können Vorschläge von nur einem Antragsteller oder von einem Antragsteller und seinen verbundenen Unternehmen eingereicht werden, wenn beide oben beschriebenen Rollen erfüllt sind. 

Darüber hinaus sollten Unternehmen, die selbst nicht über das Recht zur Nutzung des Frequenzspektrums verfügen, begründen, ob sie z. B. unlizenzierte Frequenzen nutzen oder mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das das Recht zur Nutzung des erforderlichen Frequenzspektrums hat.

Zusatzinformationen

Themen

Digitalisierung, Digitale Gesellschaft, IKT , 
Governance & Verwaltung, Institutionelle Kapazität & Zusammenarbeit

Relevanz für EU-Makroregion

EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum

UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)

Projektlaufzeit

36 Monate

Zusätzliche Informationen

Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.

Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.

Das Antragsformular ist in drei Teile gegliedert:

  • Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
  • Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
  • Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten

Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen)

  • eine detaillierte Budgettabelle pro Arbeitspaket (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar). Die detaillierte Budgettabelle sollte ein oder mehrere spezielle Arbeitspakete enthalten, die sich auf den/die Anwendungsfall/e beziehen. 
  • Tätigkeitsberichte des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres (sofern nicht von der Prüfung der operativen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
  • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) 
  • Zeitplan/Gantt-Diagramm (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar) 
  • von den Mitgliedstaaten unterzeichnete Unterstützungsschreiben (Vereinbarung der Mitgliedstaaten) (Muster im Einreichungssystem verfügbar)
  • von den teilnehmenden Einrichtungen unterzeichnete Sicherheitserklärungen (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar) 
  • Sicherheitsgarantien (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar), die von den teilnehmenden Stellen und den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden. Sollte ein Mitgliedstaat ausnahmsweise mehr Zeit für die Genehmigung benötigen, müssen die Antragsteller bis zum Ablauf der Aufforderungsfrist eine Kopie der Sicherheitsgarantie und der Empfangsbestätigung des Antrags durch die Mitgliedstaaten einreichen. In diesem Fall sind die von den Mitgliedstaaten genehmigten Sicherheitsgarantien vom Koordinator des Vorschlags bis spätestens 18. März 2024, 17:00:00 Uhr MEZ (Brüssel), unter Angabe der Vorschlags-ID im E-Mail-Betreff an HADEA-CEF-DIGITAL-CALLS@ec.europa.eu zu übermitteln. 
  • Selbsterklärung jedes Nutzers der geplanten geförderten 5G-Konnektivitätsdienste, dass er eine Behörde oder ein Anbieter einer Dienstleistung von allgemeinem Interesse oder einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen) 
  • Selbsterklärung jedes Nutzers der geplanten geförderten 5G-Konnektivitätsdienste, dass ihm auf dem Markt kein 5G-Konnektivitätsdienst zur Verfügung steht, der eine ausreichende Leistung und Qualität für den/die innovativen Anwendungsfall(e) gewährleistet (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen) 
  • Selbsterklärung eines geförderten Mobilfunknetzbetreibers, dass er die Versorgung durch den/die am Konsortium beteiligten Anbieter von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse nicht auf die Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtung anrechnen wird (falls er einer Versorgungsverpflichtung unterliegt, die z. B. mit einer Frequenzlizenz verbunden ist) (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anhänge" hochzuladen) 
  • Schreiben der lokalen und/oder regionalen Behörden in dem Gebiet, in dem der Ausbau erfolgen soll. Dies kann in Form von Verwaltungsschreiben, Absichtserklärungen, Absichtserklärungen oder ähnlichen Unterstützungsdokumenten erfolgen und einen Hinweis darauf enthalten, dass den oben genannten Behörden keine Pläne für eine andere Art der öffentlichen Unterstützung für den Ausbau eines 5G-Netzes bekannt sind (im Einreichungssystem unter "Sonstige Anlagen" hochzuladen) 
  • sonstige Anhänge

Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.

Kontakt

European Health and Digital Executive Agency - HaDEA
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