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Call-Eckdaten
EU4 Eingliederung - Zugang zu sozialen Eingliederungsdiensten auf lokaler Ebene
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/178003/DD/ACT/BA
Termine
Öffnung
03.10.2023
Deadline
08.01.2024 16:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 500.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 450.000,00 und € 500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der sozioökonomischen Lage und der Lebensbedingungen in Bosnien und Herzegowina zu leisten.
Call-Ziele
Spezifisches Ziel 1: Unterstützung von mindestens 10 lokalen Gemeinden bei der Entwicklung eines nachhaltigen Systems für die soziale Eingliederung von gefährdeten Gruppen, das später als Modell in anderen lokalen Gemeinden verbreitet werden kann.
Spezifisches Ziel 2: Aufbau lokaler Partnerschaften zur Lösung des Problems der sozialen Eingliederung, die interdisziplinär sind und von den lokalen Behörden durch eine zentrale Einrichtung koordiniert werden
Spezifisches Ziel 3: Direkte Unterstützung des/der entwickelten lokalen Partnerschaftsprogramms/Partnerschaftsprogramme bei der Bewältigung der festgestellten Bedürfnisse gefährdeter Gruppen.
Erwartete Ergebnisse
Diese Ziele werden durch die Unterstützung und Stärkung lokaler Partnerschaften, einschließlich lokaler Behörden, zivilgesellschaftlicher Organisationen und anderer einschlägiger Einrichtungen (Bildungseinrichtungen, Zentren für Sozialarbeit, Beschäftigungszentren, Polizei, Unternehmen usw.), bei der Verbesserung der sozialen Eingliederung der anvisierten gefährdeten Gruppen erreicht. Folglich wird es einen Beitrag zu den Hauptprioritäten 9, 11 und 13 der Stellungnahme leisten.
Die Prioritäten dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
- Erleichterung der Um- und Durchsetzung öffentlicher menschenrechtsbezogener Maßnahmen und Verbesserung ihrer Wirksamkeit in Bezug auf Transparenz, Einbeziehung, Chancengleichheit und Zugänglichkeit, Reichweite, Dienstleistungsqualität, Umweltschutz und Geschlechtergerechtigkeit
- die sinnvolle Beteiligung von Frauen, Jugendlichen, Roma und anderen weniger vertretenen Gruppen von Bürger*innen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu verbessern
- Stärkung der Kapazitäten der lokalen Behörden, auch im Hinblick auf eine nachhaltige Überwachung, Programmierung und Berücksichtigung der Bedürfnisse gefährdeter Gruppen
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Hauptantragstellende:
- eine juristische Person sein
- nicht gewinnorientiert sein
- eine bestimmte Art von Organisation sein, z. B. eine Nichtregierungsorganisation, ein Akteur des öffentlichen Sektors, eine lokale Behörde oder eine internationale (zwischenstaatliche) Organisation im Sinne von Artikel 156 der EU-Haushaltsordnung
- Sie müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem IPA-Land haben. Diese Verpflichtung gilt nicht für internationale Organisationen
- Erfahrung in der Arbeit auf lokaler Ebene haben und einen Zuschussvertrag in ähnlichem Umfang wie den dieser Aktion verwaltet haben
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Aktion zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den angeschlossenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren.
Der Hauptantragstellende kann allein oder zusammen mit einem oder mehreren Mitantragstellern handeln.
Mitantragstellende müssen die für den Hauptantragstellenden selbst geltenden Zulassungskriterien erfüllen. Darüber hinaus können die folgenden Arten von Einrichtungen als Mitantragstellende auftreten:
- gemeinnützige Einrichtungen des privaten Sektors
- lokale Wirtschaftsverbände und Bürger*inneninitiativen
- Universitäten ohne Erwerbszweck
- Medien ohne Erwerbszweck
- Genossenschaften, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften (Sozialpartner)
- Wirtschaftsförderungsorganisationen, Unternehmensverbände
Der Hauptantragstellende und sein(e) Mitantragstellenden können mit verbundenen Unternehmen handeln. Nur Unternehmen, die eine strukturelle Verbindung zu den Antragstellenden (d. h. dem Hauptantragstellenden oder einem Mitantragstellendem) haben, insbesondere eine rechtliche oder kapitalmäßige Verbindung.
weitere Förderkriterien
Die Maßnahmen müssen in Bosnien und Herzegowina in bestimmten Gemeinden/Städten durchgeführt werden.
Die Antragstellenden müssen finanzielle Unterstützung für Dritte vorschlagen, um zur Verwirklichung der Ziele der Maßnahme beizutragen. Der Höchstbetrag der finanziellen Unterstützung für Dritte beträgt 30 000 EUR, es sei denn, die Verwirklichung der Ziele der Maßnahmen wäre ansonsten unmöglich oder übermäßig schwierig; in diesem Fall kann dieser Schwellenwert überschritten werden. Gegebenenfalls kann ein Schwellenwert von weniger als 30 000 EUR festgelegt werden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 26 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Um sich für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu bewerben, müssen Hauptantragsteller:
- Informationen über die an der Maßnahme beteiligten Organisationen vorlegen. Zu diesem Zweck sollten sich Hauptantragsteller, Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen in PADOR registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung dieser Daten in PADOR für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen obligatorisch ist. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig in PADOR zu registrieren und nicht bis zur letzten Minute vor Ablauf der Frist mit der Einreichung des Antrags zu warten.
- Ihren Antrag in PROSPECT einreichen.
Die Anträge müssen gemäß den Anweisungen in der Konzeptbeschreibung und den vollständigen Anträgen im Antragsformular für Finanzhilfen im Anhang zu diesen Leitlinien (Anhang A) eingereicht werden. Die Hauptantragsteller sollten sich strikt an das Format des Antragsformulars halten und die Absätze und Seiten in der richtigen Reihenfolge ausfüllen.
Die Antragsteller müssen ihren Antrag in englischer Sprache stellen.
Es handelt sich um eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, bei der alle Unterlagen zusammen eingereicht werden (Konzeptbeschreibung und vollständiger Antrag).
Call-Dokumente
EU4 Inclusion BA - Call documentEU4 Inclusion BA - Call document(398kB)
Kontakt
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