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Call-Eckdaten
Stärkung der wirtschaftlichen Fairness und der Widerstandsfähigkeit der aktiven Arbeitsmarktpolitik und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-02
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich darauf konzentrieren, wie aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verstärkt werden können, um wirtschaftliche Fairness und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.
Call-Ziele
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden von den europäischen Ländern in großem Umfang eingesetzt, um das Funktionieren ihrer Arbeitsmärkte zu verbessern, indem sie gegen Qualifikationsdefizite und die Segmentierung des Arbeitsmarktes vorgehen und die Eingliederung derjenigen in den Arbeitsmarkt fördern, die Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Politische Maßnahmen zur Qualifikationsentwicklung könnten in Zeiten schwacher Konjunktur auf makroökonomischer Ebene wirksam sein, da die Opportunitätskosten von Ausbildungsprogrammen in Zeiten der Rezession geringer sind. Diese Maßnahmen könnten die Umverteilung von Arbeitskräften erleichtern, den Boden für einen fairen wirtschaftlichen Aufschwung bereiten und den Übergang zum grünen und digitalen Sektor erleichtern.
Nach der Rezession von 2007 wurden jedoch Studien durchgeführt, die besagen, dass Ausbildungsprogramme bisher nur eine bescheidene Wirkung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen nach dem Programm hatten. Darüber hinaus haben Forschende herausgefunden, dass die Erwachsenenbildung auf den Konjunkturzyklus unterschiedlich reagiert, und zwar bei erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Arbeitnehmern, wobei die Teilnahme der letzteren Gruppe in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs aufgrund von Kreditbeschränkungen, die sie daran hindern, in Bildung zu investieren, abnimmt.
Im Lichte solcher Studien sind weitere Untersuchungen erforderlich, um die verschiedenen Arten aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen der Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der Qualifikationsentwicklung in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs, und ihre Auswirkungen auf Menschen zu untersuchen, die mit wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, z. B. Menschen, die von Armut bedroht sind, oder Arbeitnehmende, deren Arbeitsplatz durch Automatisierung oder Umwandlung aufgrund des Übergangs zu einer dekarbonisierten Wirtschaft gefährdet ist. Die Vorschläge sollten sich darauf konzentrieren, wie aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gestärkt werden können, um für wirtschaftliche Fairness und Widerstandsfähigkeit zu sorgen.
Die Forschungstätigkeiten können sich auf die Reaktion der Behörden auf die COVID-19-Krise konzentrieren und ihre Wirksamkeit einschließlich der Verdrängungs- und Substitutionseffekte bewerten. Alternativ könnten sich die Forschungsarbeiten auch auf die Teilnahme von Personen mit einem schwachen sozioökonomischen Hintergrund oder aus Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit (z. B. armutsgefährdete Menschen, Menschen aus ländlichen Gemeinden) an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen konzentrieren, um Hindernisse und politische Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Teilnahme zu ermitteln.
Die Forschung könnte sich auch auf die Auswirkungen aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen konzentrieren und dabei eine geschlechtsspezifische Dimension einbeziehen. Ein weiterer Forschungsansatz könnte die Analyse der Rolle aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Rahmen umfassenderer Überlegungen zum Beschäftigungs- und Einkommensschutz sein, um Synergien zu fördern, die ihre Wirkung verstärken, z. B. das Zusammenspiel zwischen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Wohngeld im Rahmen des "Housing first"-Konzepts.
Gegebenenfalls sollten die Aktivitäten auf bestehenden Forschungsarbeiten aufbauen, kontextbezogene und transdisziplinäre Lehren aus den jüngsten politischen Interventionen ziehen und Anpassungsmaßnahmen vorschlagen oder diese durch Experimente zur sozialen Innovation testen. Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten im Rahmen dieser Aufforderung sowie mit anderen einschlägigen Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verbessertes Verständnis der Makroeffekte der Arbeitsmarktpolitik auf das allgemeine Gleichgewicht, einschließlich der Verdrängungs- und Substitutionseffekte;
- Verbesserte Qualifikationsstrategien und Qualifikationsentwicklung, auch auf sektoraler Ebene, in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs, die von geringeren Opportunitätskosten profitieren;
- Verbesserung der Politikgestaltung zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und der Beschäftigung vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit und einer großen Zahl offener Stellen, insbesondere bei gering und hoch qualifizierten Arbeitsplätzen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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